Der Vorstand der Chapel Down Group Plc (AIM:CDGP) (der "Vorstand") gab bekannt, dass er eine strategische Überprüfung der Optionen zur Finanzierung seines Plans zur Fortsetzung des starken und profitablen Wachstums auf lange Sicht durchführen wird. Die Wachstumsstrategie von Chapel Down umfasst Investitionen in neue Weinberge, eine neue Kellerei, die zur Ernte 2026 in Betrieb genommen werden soll, und die Entwicklung eines Markenhauses in Tenterden. In Anbetracht des Zeitrahmens dieser Investitionen ist der Vorstand der Ansicht, dass es jetzt angebracht ist, die gesamte Bandbreite der langfristigen Finanzierungsoptionen zu überprüfen, die diesen Plan unterstützen.

Im Rahmen dieser Überprüfung wird der Vorstand alle Alternativen in Betracht ziehen, einschließlich Investitionen von bestehenden Aktionären, Investitionen von neuen Aktionären, einen Verkauf des Unternehmens und andere relevante Transaktionen. Das Unternehmen ist nach wie vor auf dem besten Weg, im Jahr 2024 ein zweistelliges Umsatzwachstum zu erzielen und verfügt über eine starke Bilanz mit einem erheblichen Spielraum für die bestehende Kreditlinie in Höhe von 12 Millionen Pfund und hat eine grundsätzliche Einigung über die Verlängerung und Erhöhung dieser Kreditlinie erzielt. Es gibt keine Gewissheit, dass das Unternehmen eine Transaktion durchführen wird, noch über die Bedingungen einer eventuellen Transaktion.

Rothschild & Co fungiert als Lead Financial Adviser für das Unternehmen in Bezug auf die strategische Überprüfung. Singer Capital Markets ist der benannte Berater und Broker des Unternehmens. Der Takeover Panel Executive hat eine Ausnahme von den Anforderungen der Regel 2.4 (b) des Takeover Code gewährt, so dass Chapel Down nicht verpflichtet ist, einen potenziellen Bieter zu identifizieren, auf dessen Existenz Chapel Down später in einer Ankündigung hinweist, es sei denn, dieser potenzielle Bieter wurde in Gerüchten oder Spekulationen ausdrücklich genannt.

Als Folge dieser Ankündigung befindet sich Chapel Down nun in einer "Angebotsfrist" gemäß der Definition des Übernahmekodex und die Aktionäre von Chapel Down werden auf die Offenlegungspflichten gemäß Regel 8 des Übernahmekodex aufmerksam gemacht.