ZUSAMMENGEFASSTER

BESTÄTIGUNGSVERMERK

LAGEBERICHT

JAHRESABSCHLUSS

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

04

Bilanz

INFORMATION UND FINANZKALENDER

05

Gewinn- und Verlustrechnung

ANHANG

08 Erläuterungen zur Bilanz

  1. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
  1. Sonstige Angaben
  1. Organe der CECONOMY AG und ihre Mandate
  1. Anteilsbesitz
  1. Unterschrift des Vorstands

02

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

ZUSAMMENGEFASSTER

LAGEBERICHT

Der Lagebericht der CECONOMY AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2022/23 von CECONOMY veröffentlicht.

Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der CECONOMY AG für das Geschäftsjahr 2022/23 werden beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und im Unternehmensregister veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der CECONOMY AG sowie der Geschäftsbericht von CECONOMY für das Geschäftsjahr 2022/23 stehen auch im Internet unter www.ceconomy.de zur Verfügung.

03

JAHRESABSCHLUSS

JAHRESABSCHLUSS

Bilanz zum 30. September 2023

Aktiva

Mio. €

Anhang Nr.

30.09.2022

30.09.2023

Anlagevermögen

3

Immaterielle Vermögensgegenstände

4

0

0

Sachanlagen

5

1

1

Finanzanlagen

6

1.406

1.347

1.407

1.348

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

7

2.265

1.151

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

8

166

33

2.431

1.184

Rechnungsabgrenzungsposten

9

44

34

Aktive latente Steuern

10

199

287

4.081

2.853

Passiva

Mio. €

Anhang Nr.

30.09.2022

30.09.2023

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

11

1.241

1.241

Stammaktien

1.241

1.241

(Bedingtes Kapital)

(89)

(89)

Kapitalrücklage

12

353

353

Bilanzgewinn

28

74

139

1.668

1.733

Rückstellungen

13

118

124

Verbindlichkeiten

14

2.284

986

Rechnungsabgrenzungsposten

15

11

10

4.081

2.853

04

JAHRESABSCHLUSS

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023

Mio. €

Anhang Nr.

2021/22

2022/23

Umsatzerlöse

21

12

15

Beteiligungsergebnis

22

-110

2

Zinsergebnis und übriges Finanzergebnis

23

-15

0

Sonstige betriebliche Erträge

24

3

4

Personalaufwand

25

-15

-16

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

3

0

0

Sonstige betriebliche Aufwendungen

26

-22

-23

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

27

198

83

Ergebnis nach Steuern

51

65

Sonstige Steuern

0

0

Jahresüberschuss

51

65

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

28

23

74

Bilanzgewinn

28

74

139

05

ANHANG

ANHANG

1. Grundlagen des Jahresabschlusses

Die CECONOMY AG als Mutter des Konzerns CECONOMY hat ihren Sitz in der Kaistraße 3 in 40221 Düsseldorf, Deutsch- land. Sie wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 39473 geführt.

Die CECONOMY AG ist gemäß § 267, Absatz 3 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der CECONOMY AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, sofern nicht auf Abweichungen gesondert hingewiesen wird. Beträge unter 0,5 Mio. € werden abgerundet und als 0 Mio. € berichtet.

In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung sind verschiedene Posten zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Zur Hervorhebung des Holdingcharakters der Gesellschaft ist die in § 275 HGB be- stimmte Reihenfolge der zusammengefassten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise geändert worden. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.

2. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, die Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und außerplanmäßiger Abschrei- bungen, bilanziert. Planmäßige Abschreibungen erfolgen linear.

Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern belaufen sich im Wesentlichen auf Zeiträume zwischen drei und fünf Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn eine Wert- minderung voraussichtlich von Dauer ist. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten geboten ist. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 1.000 € (geringwertige Anlagegüter) werden in zwei Gruppen unterteilt. Vermögensge- genstände mit Anschaffungskosten bis 250 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermö- gensgegenstände mit Anschaffungskosten über 250 € bis 1.000 € werden in einen sogenannten Sammelposten ein- gestellt und im Jahr der Anschaffung sowie in den folgenden vier Jahren linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde kein Gebrauch gemacht.

Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Den beizulegenden Wert von Anteilen an wesentlichen Konzerngesellschaften hat die Gesellschaft mit Unterstützung eines externen Sachverständigen an- hand einer Discounted-Cash-Flow-Berechnung auf Basis der von CECONOMY erstellten szenarienbasierten Unterneh- mensplanungen ermittelt. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten geboten ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Unverzins- liche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden auf ihren Barwert abgezinst. Den den Forderun- gen innewohnenden Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen werden Ergebnisse der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen grundsätzlich phasengleich vereinnahmt. Im Übrigen werden Erträge aus Beteiligungen in dem Jahr vereinnahmt, in dem die Ausschüttung erfolgt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Bestände werden mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet.

Rechnungsabgrenzungsposten werden über die Laufzeiten der zugrunde liegenden Sachverhalte gebildet und ratierlich aufgelöst.

06

ANHANG

Latente Steuern werden für sich in folgenden Geschäftsjahren voraussichtlich abbauende Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsab- grenzungsposten ermittelt. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und ge- werbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu er- warten ist. Im Fall eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht.

Der Ermittlung der latenten Steuern liegt der zum Realisierungszeitpunkt erwartete Gesamtsteuersatz von 30,53 Pro- zent zugrunde. Dieser setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszu- schlag von 5,5 Prozent sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,7 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420 Prozent.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Unmittelbare Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfah- ren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Die Berechnungen der Sterblichkeitsrate basieren grundsätzlich auf den Richttafeln G 2018 (30.09.2022: Richttafel G 2018) von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Zukünftig zu erwartende Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei wird von jährlichen Anpas- sungen von 3 Prozent (2021/22: 2 Prozent) bei den Entgelten und von 2,2 Prozent (2021/22: 2 Prozent) bei den Ren- ten aufgrund der aktuellen Rentenentwicklung ausgegangen. Der Effekt aus der Annahmenänderung des Renten- trends von 2 Prozent auf 2,2 Prozent beträgt 6 Mio. €. Sondererhöhungen aufgrund aufgelaufener Inflation wurden dabei berücksichtigt. Neben dem langfristigen Rententrend von 2,2 Prozent wurde für die im Jahr 2024 anstehenden Leistungserhöhungen ein einmaliger Rententrend von 17,8 Prozent und für die im Jahr 2025 anstehenden Leistungs- erhöhungen ein einmaliger Rententrend von 15,6 Prozent bei der Bewertung des Anwartschaftsbarwerts berücksich- tigt. Damit wird der hohen Inflation der vergangenen Jahre und somit der deutlichen Steigerung der Lebenshaltungs- kosten in Deutschland Rechnung getragen. Als Rechnungszins wurde im Geschäftsjahr 2022/23 in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 2 HGB ein Rechnungszins von 1,81 Prozent (2021/22: 1,76 Prozent) angesetzt, der dem durchschnitt- lichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre entspricht. Dieser Zinssatz ergibt sich bei einer angenommenen Rest- laufzeit von 15 Jahren.

Für Unterdeckungen bei der Unterstützungseinrichtung ist bei der CECONOMY AG eine entsprechende Rückstellung gebildet. Dabei wurden die gleichen Methoden und Parameter wie bei der Berechnung unmittelbarer Pensionsver- pflichtungen angewandt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren (1,66 Prozent (2021/22: 1,38 Prozent) beträgt 2 Mio. € (30.09.2022: 4 Mio. €). Dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüt- tung gesperrten Betrags zu berücksichtigen. Zuführungsbeträge zu den Pensionsverpflichtungen werden, soweit sie auf den Zinsanteil entfallen, stetig im Zinsergebnis und im Übrigen innerhalb der Personalaufwendungen ausgewiesen.

Steuerrückstellungen werden für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen aus Ertragsteuern in Höhe ihrer voraussichtlichen Zahlung angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Aufstellungszeitpunkt erkannten Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteige- rungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektivierbare Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellun- gen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt- lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die erfolgsabhängigen Vergütungen werden auf Basis von finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien ermittelt und als Rückstellung ausgewiesen. Das Short-Term- Incentive wird jeweils für ein Geschäftsjahr ermittelt und als Rückstellung bilanziert. Das auf eine mehrjährige Erfolgs- messung bezogene Long-Term-Incentive wird durch einen externen Sachverständigen nach einem finanzmathemati- schen Verfahren ermittelt und mit dem Zeitwert als Rückstellung ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Sofern im Rahmen der Geschäftstätigkeit Währungs-,Zins-, Kurs- und Preisrisiken eingegangen werden, werden diese durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente abgesichert. Dazu gehören insbesondere Devisentermingeschäfte

07

ANHANG

und Devisenoptionen sowie Zins- und Währungsswaps. Derivative Finanzinstrumente, die in wirtschaftlich notwendigem und entsprechend dokumentiertem Sicherungszusammenhang mit anderen oder originären Finanzinstrumenten ste- hen, werden gemäß § 254 HGB gemeinsam bewertet (Einfrierungsmethode). Dies kann insbesondere konzerninterne und externe Finanzierungen sowie Derivate, die an verbundene Unternehmen weitergegeben werden, betreffen. In- nerhalb gebildeter Bewertungseinheiten werden nicht realisierte Verluste bis zur Höhe nicht realisierter Gewinne auf- gerechnet. Übersteigende Verluste werden antizipiert (zurückgestellt), übersteigende Gewinne nicht bilanziert. Bei der Durchbuchungsmethode werden Wertschwankungen von Grund- und Sicherungsgeschäften erfolgswirksam erfasst. Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten sind die individuelle Risikokompensation, die Kongruenz von Zinsfälligkeit und Währung, gleicher Fristigkeitstermin und Durchhalteabsicht über den Bewertungsstichtag hinaus.

Erläuterungen zur Bilanz

3. Anlagevermögen

Mio. €

30.09.2022

30.09.2023

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte und Lizenzen

0

0

0

0

Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

1

1

1

1

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

1.393

1.334

Beteiligungen

13

13

1.406

1.347

Gesamt

1.407

1.348

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus nachfolgender Übersicht:

Immaterielle

Vermögensgegenstände

Sachanlagen

Andere Anlagen,

Entgeltlich erworbene

Betriebs- und

Mio. €

Nutzungsrechte und Lizenzen

Geschäftsausstattung

Gesamt

Anschaffungskosten

Stand 01.10.2022

1

2

3

Zugänge

0

0

0

Umbuchungen

0

0

0

Abgänge

0

0

0

Stand 30.09.2023

1

2

3

Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen

Stand 01.10.2022

1

1

2

Abschreibungen des Geschäftsjahres

0

0

0

Umbuchungen

0

0

0

Abgänge

0

0

0

Stand 30.09.2023

1

1

2

Buchwert 01.10.2022

0

1

1

Buchwert 30.09.2023

0

1

1

08

ANHANG

Finanzanlagen

Anteile an

Mio. €

verbundenen Unternehmen

Beteiligungen

Gesamt

Anschaffungskosten

Stand 01.10.2022

1.515

13

1.528

Zugänge

0

0

0

Umbuchungen

0

0

0

Abgänge

59

0

59

Stand 30.09.2023

1.456

13

1.469

Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen

Stand 01.10.2022

122

0

122

Abschreibungen des Geschäftsjahres

0

0

0

Umbuchungen

0

0

0

Abgänge

0

0

0

Stand 30.09.2023

122

0

122

Buchwert 01.10.2022

1.393

13

1.406

Buchwert 30.09.2023

1.334

13

1.347

4. Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und Lizenzen. Abschreibungen des Geschäftsjahres 2022/23 wurden ausschließlich planmäßig vorgenommen.

5. Sachanlagen

Die Sachanlagen umfassen im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Abschreibungen des Geschäfts- jahres 2022/23 wurden ausschließlich planmäßig vorgenommen.

6. Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum 30. September 2023 1.334 Mio. € (30.09.2022: 1.393 Mio. €) und umfassen 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail GmbH mit einem Buchwert von 842 Mio. € (30.09.2022: 901 Mio. €), die ihrerseits 78,38 Prozent der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH hält. Die Veränderung zum Vor- jahr umfasst einen Abgang aufgrund einer Ausschüttung aus der Kapitalrücklage der CECONOMY Retail GmbH in Höhe von 65 Mio. €, wovon 6 Mio. € im Beteiligungsergebnis und 59 Mio. € erfolgsneutral als Abgang der Beteiligung an der CECONOMY Retail GmbH erfasst wurden. Darüber hinaus umfassen die Anteile an verbundenen Unternehmen 21,62 Pro- zent der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH mit einem Buchwert von 473 Mio. € (30.09.2022: 473 Mio. €) sowie mit 10 Mio. € (30.09.2022: 10 Mio. €) 100 Prozent an der MWFS Zwischenholding Management GmbH & Co. KG. Des Weiteren umfassen die Anteile an verbundenen Unternehmen mit 6 Mio. € (30.09.2022: 6 Mio. €) 100 Prozent der An- teile an der CECONOMY Digital GmbH sowie 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Data GmbH mit einem Buchwert von 1 Mio. € (30.09.2022: 1 Mio. €) und mit 1 Mio. € (30.09.2022: 1 Mio. €) 100 Prozent an der CECONOMY Invest GmbH.

Die Beteiligungen umfassen 6,61 Prozent der Anteile an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2022: 13 Mio. €) sowie den unmittelbar gehaltenen rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG mit einem Buchwert von einem Euro. Der unmittelbare rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG war steuerlich bis zum 30. September 2023 sperrfristbehaftet.

  • Weitere Informationen zur Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG finden sich auch unter Nummer 20 Risiken und Vorteile außer- bilanzieller Geschäfte.

09

ANHANG

7. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mio. €

30.09.2022

30.09.2023

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

2.236

1.117

davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

(1)

(1)

Sonstige Vermögensgegenstände

29

34

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr

(0)

(0)

2.265

1.151

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen im Wesentlichen mit 715 Mio. € Forderungen aus der Finanzierungsfunktion der CECONOMY AG als Holding gegenüber Konzerngesellschaften (30.09.2022: 641 Mio. €), wovon 414 Mio. € auf die CECONOMY Retail GmbH, 300 Mio. € auf die MediaMarktSaturn Retail Group GmbH (30.09.2022: 0 Mio. €) und 1 Mio. € auf die CECONOMY Invest GmbH (30.09.2022: 1 Mio. €) entfallen. Darüber hinaus beinhalten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen eine Restforderung in Höhe von 378 Mio. € aus erfolgs- wirksamen Ausschüttungen aus der Kapitalrücklage der CECONOMY Retail GmbH aus dem Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 147 Mio. €, aus dem Geschäftsjahr 2020/21 in Höhe von 25 Mio. € und aus dem Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von 206 Mio. €. Ferner beinhalten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit 21 Mio. € (30.09.2022: 1 Mio. €) Forderungen auf Basis von bestehenden Ergebnisabführungsverträgen, wovon im Wesentlichen 10 Mio. € (30.09.2022: Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme 1.213 Mio. €) auf die CECONOMY Retail GmbH und 11 Mio. € (30.09.2022: Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme 2 Mio. €) auf die CECONOMY Digital GmbH entfallen. Weitere 3 Mio. € der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus der Weitergabe von Kosten Dritter an Toch- tergesellschaften (30.09.2022: 3 Mio. €).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 34 Mio. € (30.09.2022: 29 Mio. €). Diese umfassen mit 28 Mio. € Forderungen aus einbehaltener Kapitalertragsteuer. Davon entfal- len 25 Mio. € (30.09.2022: 25 Mio. €) auf die Übernahme der Kapitalertragsteuerforderung der CECONOMY Retail GmbH aus der Ergebnisausschüttung der Media-Saturn-Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2019/20, 2 Mio. € auf einbehaltene Kapitalertragsteuern auf Zinszahlungen (30.09.2022: 0 Mio. €) sowie 1 Mio. € (30.09.2022: 1 Mio. €) aus der Dividenden- ausschüttung der METRO AG für das Geschäftsjahr 2019/20. Darüber hinaus enthalten die sonstigen Vermögensgegen- stände mit 3 Mio. € (30.09.2022: 0 Mio. €) Forderungen aus Körperschaftsteuern und mit 0 Mio. € (30.09.2022: 0 Mio. €) Forderungen aus Gewerbesteuern. Ferner sind in den sonstigen Vermögensgegenständen 3 Mio. € Umsatzsteuererstat- tungsansprüche (30.09.2022: 3 Mio. €) enthalten.

8. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die Position beträgt zum Bilanzstichtag 33 Mio. € (30.09.2022: 166 Mio. €) und besteht aus kurzfristigen Guthaben bei Kreditinstituten.

9. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum Bilanzstichtag 34 Mio. € (30.09.2022: 44 Mio. €) und umfassen

im Wesentlichen mit 29 Mio. € (30.09.2022: 37 Mio. €) einen Rechnungsabgrenzungsposten in Zusammenhang mit den im Geschäftsjahr 2021/22 begebenen Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 151 Mio. €. Der Rechnungsab- grenzungsposten setzt sich zusammen aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der Wan- delanleihe am Vollzugstag der Transaktion am 3. Juni 2022 in Höhe von 112 Mio. € und dem Nominalwert der Wandel- anleihe in Höhe von 151 Mio. € abzüglich im Zinsaufwand erfasster Auflösungen des Rechnungsabgrenzungspostens. Darüber hinaus wurden aktivische Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 3 Mio. € für die im Geschäftsjahr 2020/21 emittierte Anleihe mit einem Nominalwert von 500 Mio. € gebildet, wovon 2 Mio. € auf ein Disagio und 1 Mio. € auf vorausbezahlte Provisionen entfallen. Ferner enthält die Position vorausbezahlte Provisionen in Höhe von 2 Mio. € in Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr 2020/21 abgeschlossenen Konsortialkreditvertrag mit einem Kreditrahmen von 1.060 Mio. €. Die ergebniswirksame Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt über die jeweilige Lauf- zeit der Verträge.

10. Aktive latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 274 Abs. 1 HGB auf bilanzielle Differenzen zwischen dem steuerlichen und dem handelsrechtlichen Wertansatz ermittelt. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen beziehen sich im Wesent- lichen auf Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen. Darüber hinaus sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern

10

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CECONOMY AG published this content on 18 December 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 December 2023 06:04:06 UTC.