Frankfurt, 03. April 2014 - Unter Ausnutzung der Ermächtigung des § 6 der Satzung der Gesellschaft wird das Grundkapital der Gesellschaft von jetzt EUR 2'250'000,00 um bis zu EUR 225'000,00 auf bis zu EUR 2'475'000,00 durch Ausgabe von bis zu 225'000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ("Neue Aktien") erhöht werden ("Kapitalerhöhung"). Die Neuen Aktien werden gegen Bareinlage ausgegeben. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Ausgabepreis je Stück Neue Aktien orientiert sich am Preisbildungsverfahren als Durchschnittspreis der aktuellen Börsenpreise am Börsenplatz Frankfurt der letzten 3 bis 5 Handelstage abzüglich 3% und ist mit EUR 37,00 je Aktie festgesetzt. Der Umfang der Kapitalerhöhung sowie die Zulassung der Zeichner der Neuen Aktien erfolgt durch gesonderten Beschluss des Verwaltungsrates der CASSONA SE.

Der Verwaltungsrat

03/04/2014

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