CAMERIT AG

Ordentliche Hauptversammlung am 5. Juni 2024

Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Aktiengesetz zu den Angaben nach § 289a Handelsgesetzbuch (HGB) für das Geschäftsjahr 2023

1. Gezeichnetes Kapital, mit Aktien verbundene Rechte und Pflichten

Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 beträgt unverändert EUR 100.000 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende und im Umlauf befindliche Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die Rechte der Aktionäre regeln das Aktiengesetz (AktG) und die Satzung der CAMERIT AG.

2. Stimmrechts- und -übertragungsbeschränkungen

Die Aktien der CAMERIT AG unterliegen zum Abschlussstichtag keinen gesetzlichen oder satzungsmäßigen Stimmrechts- oder Stimmrechtsübertragungsbeschränkungen. Sonstige Beschränkungen der Übertragbarkeit von Aktien oder Beschränkungen der Stimmrechte von Aktionären, die sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben, sind dem Vorstand nicht bekannt.

3. Kapitalbeteiligungen, die mehr als 10 Prozent der Stimmrechte betreffen

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, verfügt am 31. Dezember 2023 über einen Stimmrechtsanteil an der CAMERIT AG in Höhe von unverändert 88,289 Prozent. Die Stimmrechtsanteile werden Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, nach § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Die Gesellschaft hat keine Aktien mit Sonderrechten ausgegeben, die ihren Inhabern Kontrollbefugnisse verleihen.

5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Informationen über die Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Gesellschaftskapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, liegen nicht vor.

6. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; Satzungsänderungen

Für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Bestimmungen in §§ 84, 85 AktG. Danach werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Die Mitglieder des Vorstands werden für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied abberufen, wenn ein wichtiger Grund für die Abberufung besteht. Wichtige Gründe sind insbesondere eine grobe Verletzung von Vorstandspflichten und die Entziehung des Vertrauens in der Hauptversammlung. Über die Bestellung und Abberufung entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.

Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen (§§ 133, 179 AktG). Die CAMERIT AG hat in § 9 Absatz 4 ihrer Satzung von der in § 179 Abs. 1 S. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, dem Aufsichtsrat zu übertragen. § 9 Absatz 3 der Satzung sieht vor, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

Der Vorstand hat keine Ermächtigung zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien

8. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Wesentliche Vereinbarungen zwischen der CAMERIT AG und anderen Personen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen mit Ausnahme des nachfolgend unter 9. genannten Anstellungsvertrags nicht.

9. Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots

Im Falle eines Kontrollwechsels des Unternehmens hat der Vorstand ein einmaliges Sonderkündigungsrecht. Die CAMERIT AG beschäftigt keine Arbeitnehmer, insofern wurden keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.

Hamburg, im April 2024

CAMERIT AG

Der Vorstand

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