IRW-PRESS: BetterLife Pharma : BetterLife Pharma informiert seine Aktionäre über die geplante Übernahme von Altum Vancouver, 11. June 2020. - BetterLife Pharma Inc. (CSE: BETR, OTCQB: BETRF, FRA: NPAT) (BetterLife oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass es ein Exklusivitätsabkommen mit Altum Pharmaceuticals Inc. (Altum) unterzeichnet hat, um an der Finalisierung eines für beide Seiten akzeptablen endgültigen Abkommens hinsichtlich der Fusion zweier gleichberechtigter Unternehmen zu arbeiten, der zufolge BetterLife für jede Stammaktie von Altum 4,582 Stammaktien von BetterLife emittieren würde, was auf Basis des geplanten Aktientauschs zum 25. Mai 2020 einem Wert von etwa 36,1 Millionen Dollar entspricht. Herr Doroudian, der alleinige Director von Altum, hat das Board von BetterLife darüber informiert, dass Altum so bald wie möglich eine außerordentliche Aktionärsversammlung einberufen wird, um unter anderem über die Fusion mit BetterLife abzustimmen. Wie in der Pressemitteilung vom 25. Mai 2020 bekannt gegeben, hatte BetterLife harte Absicherungsvereinbarungen mit den Aktionären von Altum getroffen, die 67,12 Prozent der ausstehenden Stammaktien von Altum halten. Die geplante Transaktion zur Übernahme aller Aktien von Altum steht unter dem Vorbehalt aller erforderlichen Genehmigung sowie den Ergebnissen der Due-Diligence-Prüfung durch BetterLife. BetterLife hat veröffentliche wissenschaftliche Angaben und öffentlich zugängliche Materialien zur Produktpipeline von Altum geprüft. BetterLife möchte außerdem bekannt geben, dass es die Bedingungen des am 6. Mai 2020 mit Altum unterzeichneten Abkommens geändert hat, um weltweite Rechte (ausgenommen Großchina, Japan und ASEAN-Länder) für die Vermarktung und den Verkauf von AP-003, einer potenziellen Behandlung von COVID-19, zu erwerben. Das Abschlussdatum des endgültigen Abkommens wurde bis 15. Juli 2020 verlängert. Robert Metcalfe, der leitende Director von BetterLife, sagte: Ich freue mich, dass wir endlich mit Altum fortfahren können, um die Fusion abzuschließen und mit der Arbeit zu beginnen, die Pipeline von Altum an drei Produkten voranzubringen, insbesondere AP-003 und dessen Potenzial als Behandlung von COVID-19. Exklusive Lizenz In der ursprünglichen Pressemitteilung vom 7. Mai 2020 hatte BetterLife bekannt gegeben, dass Altum hinsichtlich seines gemeinsamen geistigen Eigentums mit einer staatlichen kanadischen Forschungs- und Technologieorganisation (die Forschungsorganisation) bezüglich der Zusammensetzung und des Herstellungsverfahrens von IFNa2b, das kontaminationsfreies (isoformfreies) IFNa2b von höchster Reinheit ergibt, mit der Forschungsorganisation verhandelt, um eine Lizenz vorläufig in eine exklusive Lizenz umzuwandeln und schließlich eine Abtretung der Rechte der Forschungsorganisation zu erhalten. Das Unternehmen freut sich bekannt zu geben, dass Altum heute eine exklusive, weltweite und lizenzgebührenfreie und unterlizenzierbare Lizenz für dieses geistige Eigentum erhalten hat. Aktienkonsolidierung BetterLife möchte außerdem bekannt geben, dass es vor dem Abschluss der Fusion zweier gleichberechtigter Unternehmen mit Altum beabsichtigt, eine Konsolidierung seiner Stammaktien im Verhältnis von zehn zu eins durchzuführen (die Konsolidierung). Nach der Konsolidierung und vor der Fusion mit Altum wird sich die Anzahl der insgesamt emittierten und ausstehenden Stammaktien des Unternehmens auf etwa 17.210.985 belaufen. Sobald die Konsolidierung abgeschlossen ist, wird das Aktientauschverhältnis für die Fusion zweier gleichberechtigter Unternehmen mit Altum zu 0,4582 Stammaktien von BetterLife für jede Stammaktie von Altum geändert. Die Konsolidierung unterliegt der Erteilung sämtlicher erforderlichen Genehmigungen. Über Altum Pharmaceuticals Inc. Die im Jahr 2016 gegründete Firma Altum ist ein privates Unternehmen mit Firmensitz in Vancouver (British Columbia, Kanada). Die Pipeline von Altum beinhaltet drei Produkte: AP-003: Das aktuelle Vorzeigeprodukt von Altum, AP-003, ist eine zum Patent angemeldete, eigens entwickelte zur Inhalation bestimmte Formulierung von Interferon 2b (IFN 2b). Im Rahmen jüngster Studien hat sich IFN 2b als wirksam bei der Verlangsamung der viralen Replikation erwiesen. In einer Studie, die am Freitag, den 15. Mai 2020 unter dem Titel Interferon-a2b Treatment for COVID-19 in der Fachzeitschrift Frontiers of Immunology veröffentlicht wurde, untersuchten die Autoren den Krankheitsverlauf in einer Kohorte von 77 Patienten mit bestätigter COVID-19-Infektion, die zwischen 16. Januar und 20. Februar 2020 in das Union Hospital (Tongii Medical College, Wuhan, China) eingewiesen wurden. Soweit den Autoren bekannt ist, wurde mit den in der Studie präsentierten Ergebnissen erstmals auf eine therapeutische Wirkung von IFN- 2b in der Behandlung der COVID-19-Erkrankung hingewiesen. Altum plant eine randomisierte, doppeltblinde, placebo-kontrollierte Studie von AP-003 in der Behandlung von Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung im Frühstadium, die in Kürze beginnen soll. AP-001: Altums erstes Produkt AP-001 ist ein topisches Therapeutikum auf Basis von IFN 2b gegen eine Infektion mit dem humanen Papillomavirus (HPV), das zu Gebärmutterhalskrebs führen kann. 2017 erwarb Altum von der Firma Helix Biopharma die Plattform BiPhasix. Die BiPhasix-Technologie ist eine neuartige Plattformtechnologie für die Verkapselung und Verabreichung von Arzneimitteln. Der über BiPhasix verkapselte Wirkstoff IFN 2b kommt in der Behandlung von durch HPV-Infektion ausgelösten Zervixdysplasien (Zellveränderungen am Gebärmutterhals) zum Einsatz. AP-001 hat bereits die Phase-II-Studie durchlaufen. AP-002: Im April 2018 übernahm Altum die Firma Lexi Pharma Inc., ein Unternehmen, das auf die Entwicklung von Therapeutika gegen Knochenerkrankungen spezialisiert ist. Lexis Vorzeigeprodukt heißt AP-002 und ist ein neuartiges kleines Molekül auf Basis von Gallium für die orale Anwendung. AP-002 wurde in den Vereinigten Staaten als Prüfpräparat zugelassen und die Prüfung wurde in den USA im Rahmen von Phase-I/II-Studien zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenen oder refraktären soliden Tumoren im Oktober 2019 aufgenommen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite: altumpharma.com. Vorsichtshinweis Das Unternehmen behauptet weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass Altums AP-003 oder ein anderes Produkt derzeit in der Lage ist, das COVID-19 (oder SARS-2-Coronavirus) zu eliminieren, zu heilen oder einzudämmen. Darüber hinaus werden die Sicherheit und Wirksamkeit von Altums AP-003 derzeit untersucht, und die Marktzulassung ist noch nicht erteilt worden. Über BetterLife Pharma Inc. BetterLife Pharma Inc. ist ein wissenschaftsbasiertes, innovatives medizinisches Wellness-Unternehmen, das bestrebt ist, seinen Kunden qualitativ hochwertige Präventions- und Selbstpflegeprodukte anzubieten. Nähere Informationen erhalten Sie unter abetterlifepharma.com. Kontakt: Ahmad Doroudian, Chief Executive Officer E-Mail: Ahmad.Doroudian@blifepharma.com Tel.: +1 604-221-0595 Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen Abgesehen von historischen Fakten handelt es sich bei den in dieser Meldung enthaltenen Informationen um zukunftsgerichtete Aussagen. Die daraus resultierenden Risiken und Ungewissheiten könnten bewirken, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements bzw. auf Informationen, die dem Management derzeit zur Verfügung stehen. Die tatsächlichen Ergebnisse können unter Umständen wesentlich von jenen Aussagen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden. Grund dafür können bestimmte Faktoren sein, wie zum Beispiel das Unvermögen, die Transaktion mit Altum abzuschließen oder den Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung mit Altum nachzukommen; das Unvermögen von Altum, eine Versammlung seiner Aktionäre abzuhalten; das Unvermögen der Aktionäre von Altum, die ihnen vorgelegten Angelegenheiten zu genehmigen; das Unvermögen von Altum, die klinischen Studien überhaupt oder erfolgreich durchzuführen; das Unvermögen von Altum, Patentschutz für AP-003 zu erlangen und/oder durchzusetzen; die Unfähigkeit von Altum, von von Dritten die Exklusivrechte zu erwerben; das Unvermögen des Unternehmens, die für die Durchführung der hier dargelegten Pläne erforderliche Finanzierung zu sichern, das Unvermögen des Unternehmens, die Aktienkonsolidierung abzuschließen, das Unvermögen, die von der CSE oder anderen Wertpapieraufsichtsbehörden auferlegten Bedingungen zu erfüllen, das Wettbewerbsumfeld innerhalb der Branche, die Fähigkeit von BetterLife, ihre Geschäftstätigkeit aufzunehmen und auszuweiten, die Höhe der Kosten, die im Zusammenhang mit den betrieblichen Bemühungen von BetterLife anfallen, die wirtschaftlichen Bedingungen in der Branche, Pandemien und die Finanzkraft der zukünftigen Kunden und Lieferanten von BetterLife. Man sollte sich nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, da sie bekannte und unbekannte Risiken, Unwägbarkeiten und andere Faktoren beinhalten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten unterscheiden, gehören unter anderem: unsere Fähigkeit, das für Forschung, Produktentwicklung, Betrieb und Marketing erforderliche Kapital zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt zu erhalten; die allgemeine Wirtschafts-, Geschäfts- und Marktlage; unsere Fähigkeit, klinische Studien erfolgreich und rechtzeitig abzuschließen; Verzögerungen bei der Produktentwicklung und andere Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte; unsere Fähigkeit, Geschäftspartner und Schlüsselpersonal zu gewinnen und zu halten; das Risiko unserer mangelnden Fähigkeit, unsere vorgeschlagenen Produkte gewinnbringend zu vermarkten; das Risiko, dass die von uns vorgeschlagenen klinischen Studien nicht rechtzeitig (oder überhaupt nicht) gestartet werden oder im Falle einer Markteinführung positive Ergebnisse liefern oder dass wir keine behördlichen Marktzulassungen für unsere Produkte erhalten; das Ausmaß zukünftiger Verluste; das Risiko, dass wir nicht in der Lage sind, Herstellungs-, Entwicklungs- oder Marketingkooperationen einzugehen oder zu organisieren; das Risiko der Verzögerung oder des Ausbleibens notwendiger behördlicher Genehmigungen und letztlich der Produkteinführung; die Abhängigkeit von Dritten für die erfolgreiche Kommerzialisierung unserer Produkte; das Unvermögen, Produkte und Rohstoffe in ausreichender Menge oder zu Standards zu erhalten, die für die Gesundheitsbehörden akzeptabel sind, um klinische Studien zu beginnen und abzuschließen oder die kommerzielle Nachfrage zu befriedigen; das Risiko der Kündigung oder Umwandlung unserer Lizenz mit Altum oder unsere Unvermögen, unsere Rechte unter unserer Lizenz mit Altum durchzusetzen; unsere Fähigkeit, Patentschutz zu erlangen und unsere geistigen Eigentumsrechte zu schützen; Kommerzialisierungsbeschränkungen, die durch geistige Eigentumsrechte auferlegt werden, die im Besitz oder unter der Kontrolle von Dritten sind; Ungewissheit in Bezug auf Haftungsrechte an geistigem Eigentum und gegen uns geltend gemachte Haftungsansprüche; die Auswirkungen von Konkurrenzprodukten und Preisgestaltung; und die künftige Höhe der staatlichen Finanzierung; zusätzliche Risiken und Ungewissheiten, von denen viele außerhalb unserer Kontrolle liegen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernehmen wir keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite! 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