Bertrandt Aktiengesellschaft

Ehningen

Wertpapierkennnummer

523 280 / ISIN DE0005232805

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur

ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung

der Bertrandt Aktiengesellschaft

am Mittwoch, dem 23. Februar 2022, um 11:00 Uhr.

Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU)

2018/1212 ("EU-DVO")

    1. Inhalt der Mitteilung
  1. Eindeutige Kennung des Ereignisses: Virtuelle ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft-2022
    (Formale Angabe gemäß EU-DVO:Virtuelle-ordentliche-Hauptversammlung-der-Ber-trandt-Aktiengesellschaft-2022)
  2. Art der Mitteilung: Einladung zur Hauptversammlung
    (Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)
    1. Angaben zum Emittenten
  1. ISIN: DE0005232805
  2. Name des Emittenten: Bertrandt Aktiengesellschaft
    C. Angaben zur Hauptversammlung
  1. Datum der Hauptversammlung: 23. Februar 2022
    (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20220223)
  2. Uhrzeit der Hauptversammlung: 11:00 Uhr (MEZ)
    (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 10:00 Uhr (UTC))
  3. Art der Hauptversammlung: ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
    (Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)
  4. Ort der Hauptversammlung:
    Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: die Unternehmenszentrale der Ber- trandt Aktiengesellschaft, Birkensee 1, 71139 Ehningen, Deutschland
    URL zum Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte: www.bertrandt.com/unternehmen/investor-rela-tions/hauptversammlung

(Formale Angabe gemäß EU-DVO:www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relati-ons/hauptversammlung)

5. Aufzeichnungsdatum/Record Date: 1. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ) Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz i.V.m. § 15 Abs. 2 der Satzung auf den Tagesbeginn am 2. Februar 2022 zu beziehen (Nachweisstichtag).

Jedoch ist das Aufzeichnungsdatum nach der EU-DVO mit Bezug auf den Anteilsbesitz bei Geschäftsschluss anzugeben und entspricht daher dem 1. Februar 2022.

(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20220201, 23:00 Uhr (UTC))

6. Internetseite zur Hauptversammlung/Uniform Resource Locator (URL): www.ber- trandt.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle

3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212):

Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:

www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird aufgrund einer Entscheidung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie vom 27. März 2020 (im folgenden abgekürzt "COVID-19-Gesetz"), dessen Geltung durch Artikel 15 des am 15. September 2021 in Kraft getretenen "Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzan- tragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)" bis zum 31. August 2022 verlängert worden ist, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Die virtuelle Hauptversammlung wird in voller Länge für unsere angemeldeten Aktionäre aus den Geschäftsräumen der Gesellschaft Birkensee 1, 71139 Ehningen - dies ist auch der Ort der Ver- sammlung im Sinne des Aktiengesetzes -, über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung

in Bild und Ton live im Internet übertragen.

Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten nicht vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Einzelheiten, insbesondere zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten, entnehmen Sie bitte den Informati- onen, die im Anschluss an die Tagesordnung nachstehend abgedruckt sind.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2021 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. Septem- ber 2021 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a bzw. 315a HGB unter Berücksichtigung von Art. 83 EG HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020/2021.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020/2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn des Geschäfts- jahres 2020/2021 der Bertrandt Aktiengesellschaft in Höhe von 35.877.381,34 Euro zur

Ausschüttung einer Dividende von 0,27 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu ver- wenden und den verbleibenden Betrag von 33.138.706,54 Euro auf neue Rechnung vor- zutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 28. Februar 2022.

Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividen- denberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020/2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2020/2021 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020/2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020/2021 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022

Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Prüfungsausschusses vor, die Pricewater- houseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweignieder- lassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Bertrandt Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021/2022 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschluss- prüferverordnung genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europä- ischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Be- schlusses 2005/909/EG der Kommission).

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Bertrandt AG published this content on 10 January 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 January 2022 14:07:05 UTC.