Berliner Effektengesellschaft AG,

Berlin

Jahresabschluss

zum 31. Dezember 2023

und Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Bilanz zum 31. Dezember 2023
  2. Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
  3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023
  4. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
  5. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
  6. Allgemeine Auftragsbedingungen

Bilanz zum 31. Dezember 2023 der

Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin

Aktiva

31.12.2023

31.12.2022

Passiva

31.12.2023

31.12.2022

A. Anlagevermögen

A. Eigenkapital

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

I. Gezeichnetes Kapital

13.198.948,00 €

13.328.290,00 €

entgeltlich erworbene Konzessionen,

Ia. eigene Aktien

-

21.671,00 €

13.177.277,00 €

-

2.000,00

gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

II. Kapitalrücklage

32.229.219,28 €

32.099.877,28 €

Rechte und Werte sowie Lizenzen an

III. Bilanzgewinn

66.013.351,08 €

78.735.138,60 €

solchen Rechten und Werten

- €

242,00

111.419.847,36 €

124.161.305,88 €

II. Sachanlagen

1. Betriebs- und Geschäftsausstattung

117.047,00 €

212,00

2. Anzahlungen auf Anlagen und Anlagen

B. Rückstellungen

im Bau

-

117.047,00 €

52.984,68

sonstige Rückstellungen

433.261,58 €

435.372,97

III. Finanzanlagen

433.261,58 €

435.372,97

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

46.152.300,39 €

43.402.300,39 €

2. Beteiligungen

17.713.312,32 €

17.270.772,32 €

3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen

C. Verbindlichkeiten

ein Beteiligungsverhältnis besteht

-

63.865.612,71 €

-

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen

559,07 €

138,93

63.982.659,71 €

60.726.511,39 €

und Leistungen

B. Umlaufvermögen

2. Verbindlichkeiten gegenüber

I. Forderungen und sonstige

3 . verbundenen Unternehmen

50.494,01 €

84.391,80

I. Vermögensgegenstände

3. sonstige Verbindlichkeiten

221.521,60 €

207.057,73

1. Forderungen aus Lieferungen

davon aus Steuern 218.821,24 € (Vorjahr 207.057,73 €)

272.574,68 €

291.588,46

1. und Leistungen

27.097,91 €

11.974,38 €

2. Forderungen gegen verbundene

2. Unternehmen

9.363.576,44 €

17.438.726,59 €

3. sonstige Vermögensgegenstände

24.001.913,39 €

33.392.587,74 €

27.240.497,21 €

II. Wertpapiere

sonstige Wertpapiere

300,00 €

810,00 €

III. Kassenbestand, Guthaben bei

III. Kreditinstituten

14.744.906,76 €

19.464.908,40 €

48.137.794,50 €

64.156.916,58 €

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.229,41 €

4.839,34 €

Summe der Aktiva

112.125.683,62 €

124.888.267,31 €

Summe der Passiva

112.125.683,62 €

124.888.267,31 €

Gewinn- und Verlustrechnung

der Berliner Effektengesellschaft AG

für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

2023

2022

1.

Umsatzerlöse

200.439,71

422.486,80

2. sonstige betriebliche Erträge

15.767,42

36.812,58

3.

Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

-680.917,51

-1.526.577,43 €

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für

b) Unterstützung

-69.023,22

-749.940,73

-53.818,15

  • davon für Altersversorgung 0,00 € (Vj. 0,00 €)

4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-

4. gegenstände des Anlagevermögens und Sach-

-8.234,13 €

-3.935,54 €

4. anlagen

5. sonstige betriebliche Aufwendungen

-1.032.087,45 €

-1.659.655,11 €

6.

Erträge aus Beteiligungen

13.431.525,47 €

24.966.156,92 €

- davon aus verbundenen Unternehmen -12.441.851,90 € (Vj. 23.426.664,70 €)

7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

879,00

22.761,00

- davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 € (Vj. 5.250,00 €)

8.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf

6.

Wertpapiere des Umlaufvermögens

-560.216,00 €

-1.082.725,26 €

9.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

0,05

0,51

10.

Ergebnis nach Steuern

11.298.133,34 €

21.121.506,32 €

11. sonstige Steuern

267.794,34

-11.182,92 €

12.

Jahresüberschuss

11.565.927,68 €

21.110.323,40 €

13.

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

65.614.202,60 €

63.406.480,62 €

14.

Einstellungen in die Kapitalrücklage

-129.342,00 €

-97.404,00 €

15.

Verrechnung eigener Anteile

-11.037.437,20 €

-5.684.261,42 €

16.

Bilanzgewinn

66.013.351,08 €

78.735.138,60 €

Anhang der Berliner Effektengesellschaft AG

  1. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aufstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ferner wurden die Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. Sie ist unter der Nummer HRB 62768 B eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin- Charlottenburg.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften gemäß § 264 HGB aufgestellt und gemäß § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB gegliedert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte in €.

Die Berliner Effektengesellschaft AG wird zum 31. Dezember 2023 in keinen Jahresabschluss einbezogen. Herr Holger Timm ist Mehrheitsgesellschafter der Berliner Effektengesellschaft AG. Ihm sind 87,7 % der Stimmrechte zuzurechnen, davon 30,2 % mittelbar über die H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH, Berlin.

Die Berliner Effektengesellschaft AG stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss gemäß § 290 HGB auf, der im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger, linearer, handelsrechtlich zulässiger Abschreibungen bewertet. Die im Geschäftsjahr erworbenen geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und ausgebucht.

Die Finanzanlagen, die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen enthalten, werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem Nennwert bewertet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips pro Wertpapiergattung zu den fortlaufend ermittelten Durchschnittswerten oder niedrigeren Tageswerten des Bilanzstichtags bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der am Stichtag abzugrenzenden Beträge angesetzt.

Anhang der Berliner Effektengesellschaft AG zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023

Eigene Aktien sind vom Eigenkapital abzusetzen. Die Anschaffungskosten sind in Höhe des rechnerischen Werts offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen rechnerischem Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Aktien ist von den frei verfügbaren Rücklagen abzusetzen. Die Veräußerungserlöse sind in Höhe des rechnerischen Werts dem gezeichneten Kapital hinzuzurechnen. Ein übersteigender Betrag ist in Höhe des beim Erwerb verrechneten Betrages den freien Rücklagen wieder hinzuzurechnen. Ein darüber hinausgehender Veräußerungserlös ist in die Kapitalrücklage einzustellen.

Erkennbaren Risiken wird durch Rückstellungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt.

Verbindlichkeiten bilanzieren wir mit ihrem Erfüllungsbetrag.

Die zum Bilanzstichtag ermittelten anteiligen Zinsen werden bei den zugrunde liegenden Forderungen oder Verbindlichkeiten ausgewiesen.

  1. Erläuterungen zur Bilanz und zum Kapital

Entwicklung des Anlagevermögens

Zur Entwicklung des Anlagevermögens zu historischen Anschaffungskosten unter gleichzeitiger Darstellung der kumulativen Abschreibungen wird auf den gesondert dargestellten Anlagespiegel verwiesen.

Der Ausweis der Anteile an verbundenen Unternehmen ist 2023 gestiegen, da weitere Anteile in Höhe von 2.750 T€ an der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank erworben wurden.

Die Beteiligungen veränderten sich zum einen durch den weiteren Erwerb von Anteilen an der quirion AG in Höhe von 1.002 T€, zum anderen durch die Abschreibung der Anteile an der Emperra GmbH E- Health Technologies.

Restlaufzeitengliederung

bis ein Jahr

Summe

Forderungen aus Lieferungen

27.097,91 €

27.097,91 €

und Leistungen

Forderungen gegen

9.363.576,44 €

9.363.576,44 €

verbundene Unternehmen

sonstige

24.001.913,39 €

24.001.913,39 €

Vermögensgegenstände

33.392.587,74 €

33.392.587,74 €

Anhang der Berliner Effektengesellschaft AG zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023

Die Vergleichswerte des Vorjahres sind nachstehend aufgeführt:

bis ein Jahr

Summe

Forderungen aus Lieferungen

11.974,38 €

11.974,38 €

und Leistungen

Forderungen gegen

17.438.726,59 €

17.438.726,59 €

verbundene Unternehmen

sonstige

27.240.497,21 €

27.240.497,21 €

Vermögensgegenstände

44.691.198,18 €

44.691.198,18 €

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen entfallen wie im Vorjahr ausschließlich auf die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Berlin. Die Forderungen an die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank sind in Höhe von 199 T€ (Vj. 191 T€) auf Ansprüche aus dem umsatzsteuerlichen Organschaftsverhältnis zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag werden außerdem 9.148 T€ (Vj. 17.248 T€) aktivierte Gewinnansprüche in diesem Posten ausgewiesen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Soweit Vermögensgegenstände anderen Bilanzposten der Aktivseite nicht zuzuordnen sind, erfolgt ein Ausweis unter den sonstigen Vermögensgegenständen. Sie betreffen vorwiegend Forderungen an das Finanzamt aus sonstigen Steuerforderungen in Höhe von 23.962 T€ (Vj. 27.192 T€) und einen Bestand an historischen Wertpapieren.

Sonstige Wertpapiere

Unter den sonstigen Wertpapieren weist die Gesellschaft Anteile an Investmentfonds aus, die der Anlage von Liquidität dienen.

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2022 betrug das gezeichnete Kapital 13.328.290,00 €. Auf der Hauptversammlung am 16. Juni 2023 wurde keine Veränderung des gezeichneten Kapitals beschlossen. Zum 31. Dezember 2023 betrug das gezeichnete Kapital aufgrund einer Kapitalherabsetzung per 13. Dezember 2023 13.198.948,00 €, das in 13.198.948 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt war.

Zum Bilanzstichtag hält die Berliner Effektengesellschaft AG 21.671 Stück (Vj. 2.000 Stück) eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert in Höhe von 21.671,00 € (Vj. 2.000,00 €). Dies entspricht 0,16 % des gezeichneten Kapitals.

Mit Schreiben vom 10. November 2003 hatte Herr Holger Timm, Berlin, der Gesellschaft nach § 20 AktG mitgeteilt, dass er eine direkte Beteiligung in Höhe von 28,45 % und eine über die H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH vermittelte indirekte Beteiligung in Höhe von 40,78 % hält.

Meldungen, die den aktuellen Stand der Beteiligungen wiedergeben, liegen nicht vor.

Anhang der Berliner Effektengesellschaft AG zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023

Eigene Aktien

Die Gesellschaft wurde gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Beschluss der Hauptversammlung vom

11. Juni 2020 ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu zehn vom Hundert beschränkt und gilt bis zum 10. Juni 2025. Der Beschluss der Hauptversammlung wurde ferner wie folgt gefasst:

"Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden.

  1. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (aa) über die Börse oder (bb) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (der Erwerb gemäß (bb) im Folgenden "öffentliches Erwerbsangebot").
  1. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag ermittelten Eröffnungskurs der Aktie der Berliner Effektengesellschaft AG im Freiverkehr an der Tradegate Exchange um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
  2. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Erwerbsangebot, dürfen der Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenpreise im Freiverkehr an der Tradegate Exchange an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots um nicht mehr als 15 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Erwerbsangebots erhebliche Veränderungen des maßgeblichen Börsenpreises, so kann der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne des öffentlichen Erwerbsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das öffentliche Erwerbsangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden.
  1. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden zu verwenden:
  1. Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden; von der Ermächtigung zur Einziehung kann auch mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann aber auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen.
  2. Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den durchschnittlichen Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
  3. Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen verwendet werden.

Anhang der Berliner Effektengesellschaft AG zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023

  1. Die Aktien können zur Erfüllung von Umtauschrechten aus von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen verwendet werden.
  2. Die Aktien können an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen sowie an Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen ausgegeben und zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft verwendet werden, die Mitarbeitern der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen eingeräumt wurden.
  1. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die Mitgliedern des Vorstands eingeräumt wurden.
  2. Die Ermächtigungen unter lit. d) und e) erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben wurden, und von solchen Aktien, die von im Sinne von § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen oder gemäß § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.
  3. Die Ermächtigungen unter lit. d) und e) können einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. d), (bb) bis (ee) können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.
  4. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. d) bb) bis ee) und lit. e) verwendet werden.
  5. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen."

Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Rahmen der Ermächtigungen zum Kauf eigener Aktien 149.013 Aktien mit einem Anschaffungswert in Höhe von 11.032.450,20 € erworben. Veräußerungen erfolgten nicht. Aufgrund eines Beschlusses erfolgte die Einziehung von 129.342 Aktien mit einem Anschaffungswert in Höhe von 9.672.574,70 €. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde damit um 129.342,00 € auf 13.198.948,00 € herabgesetzt.

Kapitalrücklage

Zum 31. Dezember 2022 betrug die Kapitalrücklage 32.099.877,28 €. Aufgrund der Kapitalherabsetzungen wurden 129.342,00 € zugeführt, sodass die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag 32.229.219,28 € beträgt.

Gewinnrücklagen

Die Kapitalrücklage beträgt mehr als 10 % des gezeichneten Kapitals gemäß der Anforderung des § 150 Abs. 2 AktG. Somit ist keine Dotierung der gesetzlichen Rücklage erforderlich.

Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, können sie einen die Hälfte übersteigenden Teil des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen, bis die Hälfte des Grundkapitals erreicht ist.

Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine Gewinnrücklagen (Vj. 0,00 €).

Anhang der Berliner Effektengesellschaft AG zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023

Bilanzgewinn

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen Bilanzgewinn in Höhe von 66.013.351,08 € aus. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Entnahme für die Zahlung der Dividende, der Verrechnung den erworbenen eigenen Aktien und dem Jahresüberschuss. Es ist die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,50 € je Aktie vorgesehen. Der darüber hinausgehende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Rückstellungen

Rückstellungen für Ertragsteuern sind nicht zu bilden, da die Erträge weitgehend steuerfrei sind und außerdem hohe steuerliche Verlustvorträge bestehen.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Rückstellungen für

31.12.2023

31.12.2022

Personalaufwendungen

196 T€

206 T€

Jahresabschluss

120 T€

119 T€

Sonstige

117 T€

110 T€

Summe

433 T€

435 T€

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Es bestehen 50 T€ (Vj. 84 T€) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten und Schulden, die anderen Bilanzposten der Passivseite nicht zuzuordnen sind, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Von den 222 T€ (Vj. 207 T€) entfallen im Wesentlichen 13 T€ (Vj. 12 T€) auf noch nicht abgeführte Lohnsteuer sowie 206 T€ (Vj. 195 T€) auf noch abzuführende Umsatzsteuer.

  1. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Der Gegenstand unserer Gesellschaft ist gemäß Satzung die Vermittlung von Wertpapiergeschäften aller Art sowie insbesondere die Preis- bzw. Kursfeststellung im Freiverkehr und regulierten Markt an der Börse Berlin sowie an weiteren Wertpapierbörsen. Das Unternehmen berät und begleitet darüber hinaus Unternehmen bei einem Gang an eine nationale oder internationale Börse und stellt in diesem Zusammenhang technische und Finanzdienstleistungen aller Art zur Verfügung. Die Gesellschaft braucht auf den vorgenannten Tätigkeitsgebieten nicht selbst tätig zu sein; sie kann den vorbezeichneten Unternehmensgegenstand auch dadurch verwirklichen, dass sie sich an von ihr abhängigen Konzerngesellschaften beteiligt, die ihrerseits auf den genannten Gebieten unmittelbar tätig sind. Erlöse werden aufgrund der Auslagerung der operativen Tätigkeiten auf Konzerngesellschaften überwiegend aus Umlagen für Dienstleistungen, aus Beteiligungserträgen und aus der Anlage liquider Mittel erzielt.

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