Corporate News BEKO HOLDING AG

Das Landesgericht Krems an der Donau hat am 23. Dezember 2015 den Beschluss der Hauptversammlung der BEKO HOLDING AG vom 20. November 2015 in das Firmenbuch eingetragen, wonach die Aktien aller Aktionäre außer der Kotauczek & Fritsch OG als Hauptgesellschafterin gemäß § 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptgesellschafterin übertragen werden. Der Gesellschafterausschluss der Minderheitsaktionäre ist somit erfolgt und abgeschlossen. Es bestehen keine Aktien mehr, die an der Börse gehandelt werden. Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre erhalten von der Hauptgesellschafterin eine Barabfindung in der Höhe von EUR 5,80 pro Aktie.

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