Freiwilliges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot nach dem deutschen Börsengesetz im Hinblick auf einen Widerruf der Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt) der BDI Beteiligungs GmbH an die Aktionäre der BDI - BioEnergy International AG

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der BDI Beteiligungs GmbH zur Veröffentlichung von Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit ihrem freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der BDI - BioEnergy International AG vorgesehen ist.

Um Zugang zu den Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot zu erhalten, werden die Aktionäre der BDI - BioEnergy International AG gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf dieser Seite zu bestätigen.

Wichtige rechtliche Hinweise

Die BDI Beteiligungs GmbH ('Bieterin') und die BDI - BioEnergy International AG ('BDI AG') beabsichtigen, den Widerruf der Börsennotierung der Aktien der BDI AG ('BDI-Aktien') im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse auf Antrag der BDI AG zu veranlassen und die BDI-Aktien auch nicht in den Handel an einem anderen regulierten Markt oder einer anderen Handelsplattform einzuführen ('Delisting').

Im Hinblick auf das beabsichtigte Delisting hat die Bieterin am 17. Oktober 2016 gemäß § 10 WpÜG ihre Entscheidung veröffentlicht, eine Angebotsunterlage nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') zu erstellen, die ein Delisting-Erwerbsangebot zum Erwerb von BDI-Aktien gegen eine Geldleistung in Euro als Gegenleistung zum Gegenstand hat ('Delisting-Erwerbsangebot').

Diese Mitteilung und die Angebotsunterlage sowie weitere Pflichtveröffentlichungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot werden auf den nachfolgenden Seiten veröffentlicht.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des WpÜG und des Börsengesetzes (BörsG), sowie der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Republik Österreich durchgeführt. Das Delisting-Erwerbsangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen (insbesondere denen der U.S.A., Kanadas, Australiens und Japans) durchgeführt. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinn des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen übernehmen keine Verantwortung für die Einhaltung anderer Rechtsvorschriften als denen der Bundesrepublik Deutschland und einzelner Rechtsvorschriften der Republik Österreich. Es wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Delisting-Erwerbsangebot und/oder die das Delisting-Erwerbsangebot enthaltende Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt.

Das Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der BDI AG erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung der Angebotsunterlage und richtet sich nach deren Bestimmungen. Weitere auf dieser Internetseite abrufbaren Dokumente dienen lediglich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie der Republik Österreich. Die Veröffentlichung, Verbreitung, Verteilung oder Weitergabe der Angebotsunterlage kann in anderen Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage sowie andere im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehende Unterlagen dürfen daher nicht in Länder versandt, oder dort veröffentlicht, verbreitet, verteilt oder weitergegeben werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung, Verteilung oder Weitergabe gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Gestattung oder der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung, Verteilung oder Weitergabe der Angebotsunterlage sowie anderer mit dem Delisting-Erwerbsangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich haben die Bieterin, die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinn des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen nicht gestattet. Jede Haftung der Bieterin, der mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinn des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin oder für sie tätige Broker außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar BDI-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf BDI-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit Dokumente auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Indem Sie auf den Button 'Ja, ich bestätige' klicken, bestätigen Sie, dass Sie die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen und zur Kenntnis genommen haben.

BDI - BioEnergy International AG veröffentlichte diesen Inhalt am 10 November 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 10 November 2016 14:27:05 UTC.

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