Am 26. Januar 2016 hat das Bundeskartellamt auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Bonn eine Durchsuchung verschiedener Büroräume des BayWa Hauptsitzes vorgenommen. Die Untersuchung wird mit dem Verdacht begründet, dass Mitarbeiter des Unternehmens an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beim Vertrieb von Agrartechnik beteiligt gewesen sein sollen. Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht hervor, dass mehrere Unternehmen aus der Branche Gegenstand der Untersuchung sind. 'Wir arbeiten selbstverständlich mit dem Bundeskartellamt zusammen, damit die Vorwürfe so schnell wie möglich aufgeklärt werden', so der Vorstandsvorsitzende der BayWa AG, Klaus Josef Lutz. 'Sollte es in der Vergangenheit zu Fehlverhalten gekommen sein, werden die Verantwortlichen mit aller Konsequenz zur Rechenschaft gezogen.' Allerdings hätten interne Untersuchungen der BayWa im letzten Jahr keine Hinweise ergeben, die die jetzt erhobenen Vorwürfe bei der Landtechnik bestätigen würden.

Im Jahr 2015 gab es eine Kartelluntersuchung bei verschiedenen Agrarunternehmen in Deutschland, unter anderem auch bei der BayWa, im Bereich Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln. Zum Stand dieser Untersuchung beim Kartellamt liegen der BayWa AG keine näheren Erkenntnisse vor.

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BayWa AG veröffentlichte diesen Inhalt am 29 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 29 Januar 2016 14:58:24 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.baywa.com/presse/pressemitteilungen/konzern/news/article/baywa-ag-sichert-kartellamt-unterstuetzung-zu/