2020

1

KENNZAHLEN

UNTERNEHMENSKENNZAHLEN

In Mio. €* Umsatzerlöse Auftragseingang Bruttoergebnis Bruttoergebnismarge

Vollkosten Forschung und Entwicklung

Forschung- und Entwicklungsquote

EBITDA

EBIT EBT

EBT Marge Jahresüberschuss

Durchschnittliche gewichtete Anzahl der Aktien in Stück

Ergebnis pro Aktie in €

Cashflow aus der betrieb-lichen Tätigkeit

Cashflow aus der investiven Tätigkeit

Freier Cashflow

2020

Verände-rung zum

2019

2018

Vorjahr

170,5 181,6 88,7 52,0 %

162,0 166,5 82,0 50,6 %

150,0 154,0 80,2 53,5 %

  • 5 %

  • 9 %

  • 8 %

1,4 Pp.

23,7

23,1

20,1

3 %

13,9 %

14,3 %

13,4 %

-0,4 Pp.

34,6

30,0

36,0

15 %

20,1

17,0

24,8

18 %

20,4

16,9

24,5

21 %

12,0 %

10,4 %

16,3 %

1,5 Pp.

15,1 10.005.420 1,51 37,3 -23,3 14,0

12,9 9.942.657 1,29 24,7 -34,4 -9,7

17,0 9.642.198 1,76 27,0 -25,7

17 %

1 %

17 %

51 % -32 %

  • 1,3 >100 %In Mio. €* Bilanzsumme

31.12.202031.12.201931.12.2018

Langfristige Vermögenswerte

Eigenkapital Fremdkapital Eigenkapitalquote Netto-Liquidität Working Capital

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (Vollstellenäquivalente)

Aktienkurs (XETRA) in €

Aktien im Umlauf in Stck.

Marktkapitalisierung

*soweit nicht anders angegeben

Verände-rung zum

Vorjahr

190,1

181,2

139,0

  • 5 %

    95,0

    93,5

    63,5

  • 2 %

114,9

103,0

75,5

12 %

75,2

78,2

63,5

-4 %

60,4 %

56,8 %

54,3 %

3,6 Pp.

23,0

16,0

8,0

44 %

27,3

28,8

31,4

-5 %

808 72,00 10.005.264 720,4

806 54,40 10.007.757 544,4

610 41,33 9.617.157 397,5

<1 % 32 % <1 % 32 %

INHALT / IMAGEFILM

INHALT

  • 1. KENNZAHLEN ...................................................... 2

  • 2. IMAGEFILM ........................................................ 3

  • 3. UNTERNEHMENSPROFIL ............................................ 4

  • 4. VORWORTDESVORSTANDS ........................................ 6

  • 5. BERICHTDESAUFSICHTSRATS .................................... 10

  • 6. DIE BASLER AKTIE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

  • 7. CORPORATE GOVERNANCE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

  • 8. KONZERNLAGEBERICHT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

  • 9. ZAHLEN/ERGEBNISSE ........................................... 58

10.ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

11.BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS . . . . . . . . . . . . . . . . 96

12.TERMINE 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104

IMAGEFILM

Hinweis:

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten dieses Geschäftsberichts der Einfachheit halber größtenteils nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

UNTERNEHMENSPROFIL

Basler ist ein international führender Anbieter von hochwertigen Bildverarbei-tungs-Komponenten für Computer Vision Anwendungen. Neben klassischen Flächen- und Zeilenkameras, Objektiven, Framegrabbern, Lichtmodulen und Software bietet das Unternehmen Embedded Vision Module und Lösungen, 3D-Produkte sowie kundenspezifische Produktanpassungen und Beratungs-dienstleistungen an. Baslers Produkte werden in einer Vielzahl von Märkten und Anwendungen eingesetzt, u.a. in der Fabrikautomation, Medizin, Logistik, Retail oder Robotik.

Basler Produkte zeichnen sich durch Innovation, hohe Zuverlässigkeit, einfache Integration und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Zielkunden sind nationale und internationale Hersteller von Investitionsgütern (OEM-Kunden), die Bildverarbeitungskomponenten in ihre eigenen Systeme und Geräte inte-grieren. Die Kunden werden überwiegend durch den eigenen Direktvertrieb oder über regionale Vertriebspartner (Channel Partner) betreut.

Die Komponentenprodukte der Basler AG sind generisch und in vielen Bran-chen bzw. Anwendungen einsetzbar. Sie werden nach erfolgreicher Integration durch den OEM-Kunden im Rahmen seiner Produktentwicklung (sogenanntes Design-In) fester Bestandteil der jeweiligen Kunden-Lösung. Da der Kunde im Normalfall die Komponentenlieferanten über den Lebenszyklus seines eigenen Produkts nicht wechselt, schließt sich an das Design-In in der Regel eine mehr-jährige, stabile Geschäftsbeziehung an.

VORWORT DES VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionäre, Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner der Basler AG,

das Geschäftsjahr 2020 war unvorhergesehen turbulent und herausfordernd. Nach einer ausgeprägten Schwächephase seit Mitte 2018 begannen sich die Märkte Ende 2019 zu erholen. Diese Erholung wurde jedoch durch den Aus-bruch der Corona Pandemie gleich zu Beginn des Jahres im Keim erstickt. Infolge der Pandemie drehte sich das Vorzeichen der Branchenentwicklung in den negativen Bereich und es kam zu Lieferabrissen auf den Beschaffungs-märkten.

Wir schalteten unverzüglich und entschlossen in einen Pandemie-Modus. Binnen weniger Wochen transferierten wir im März unsere Mitarbeitenden ins Homeoffice, passten unsere Produktions- und Beschaffungsprozesse an, stoppten bis auf Weiteres neue Einstellungen, arbeiteten Szenario-Pläne aus und erhöhten unsere Liquiditätspolster. Die Gesundheit unserer Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter, die Belieferung unserer Kunden und eine hohe Transpa-renz sowie eine intensive Kommunikations- und Führungsarbeit hatten oberste Priorität. Stabil aufgestellt steuerten wir erfolgreich in das zweite Quartal. Während die deutsche Branche für Bildverarbeitungskomponenten bereits im ersten Halbjahr einen Rückgang von rund 5 % verzeichnete, konnten wir unseren Auftragseingang und Umsatz im gleichen Zeitraum um knapp 10 % steigern. Die Ursache für eine positivere Entwicklung gegenüber der Bran-che resultierte dabei insbesondere aus einer besseren regionalen (Asien, China) und vertikalen Präsenz (Elektronik, Logistik) sowie einer soliden opera-tiven Krisenfestigkeit. Während des Lockdowns segelten wir weiter hoch am Wind und hielten im Wesentlichen trotz aller Pandemie-Umstände unseren strategischen Investitionskurs. Neben einer kontinuierlich hohen R&D Intensi-tät, wurden Silicon Software und Basler China weiter erfolgreich integriert sowie eine Gebäudeerweiterung am Stammsitz und ein SAP S/4HANA Pro-jekt zur weiteren Digitalisierung des Konzerns gestartet. Wir nutzten weder Kurzarbeit noch Personalabbau, die Produktivität und Motivation unseres weltweiten Teams war erfreulich hoch. Trotz eines schwächeren dritten Quar-tals konnten wir uns auch in der zweiten Jahreshälfte positiv von der Bran-chenentwicklung absetzen. Mit anziehenden Auftragseingängen und Umsät-zen im vierten Quartal erzielten wir im Geschäftsjahr 2020 Umsätze von rund 171 Mio. € und Auftragseingänge von rund 182 Mio. €. Die Bruttomarge konnte gesteigert werden, die Personalkosten entwickelten sich etwa proportional zum Umsatz und unsere Sachkosten sanken insbesondere Corona-bedingt um knapp 2 Mio. €. Nachdem wir im Laufe des Jahres mehrfach unsere Pro-gnose anheben konnten, haben wir sowohl das Vorsteuerergebnis als auch die Vorsteuerrendite gegenüber Vorjahr auf 20,4 Mio. € bzw. 12 % gesteigert - was für ein verrücktes, erfolgreiches Jahr!

Insbesondere im vergangenen Jahr haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Familien Außerordentliches zu diesem Erfolg unter erschwerten Bedingungen beigetragen. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei unserem Team für dessen Leidenschaft und unermüdli-ches Engagement bedanken und haben diesen Dank bereits im vergangenen Dezember mit einer besonderen Gratifikation verbunden. Wir freuen uns sehr über das entgegengebrachte Vertrauen unserer Kunden und Vertriebspart-ner. Auch unserem Aufsichtsrat und Aktionären gebührt Dank für die vertrau-ensvolle und langfristig orientierte Zusammenarbeit. Ihre Zustimmung und Verständnis zur Kürzung der Ausschüttungsquote im vergangenen Jahr aus Gründen der Vorsicht wissen wir sehr zu schätzen. In diesem Jahr möchten wir unsere Aktionäre besonders am Unternehmenserfolg beteiligen. Wir wer-

Dr. Dietmar Ley

Arndt Bake

CEO

CMO

John P. Jennings

Hardy Mehl

CCO

CFO/COO

den der Hauptversammlung 2021 die Zahlung einer regulären Dividende von 0,45 € pro Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorschlagen. Darüber hinaus schlagen wir eine Sonderdividende in Höhe von 0,13 € pro bezugsberechtig-ter Aktie vor. Diese reflektiert die besonderen Umstände und das unerwartet hohe Ergebnis im vergangenen Geschäftsjahr. Sollte dieser Vorschlag ange-nommen werden, würden wir einen Betrag von knapp 5,8 Mio. € und damit rund 38 % unseres Nettoergebnisses an unsere Aktionäre ausschütten.

zigartigem Marktzugang, hoher Liquidität und einer stark erweiterten, hoch innovativen Angebotspalette in das Geschäftsjahr 2021 gestartet. Wir wol-len in diesem Jahr einen weiteren wichtigen Meilenstein auf unserer strate-gischen Reise hin zum Vollsortimenter und zum Erreichen der 250 Mio. € Umsatz-Marke erreichen. Trotz aller durch die Corona-Pandemie bedingten Herausforderungen setzen wir unsere profitable, eigenfinanzierte Wachs-tumsstrategie weiter entschlossen um.

Auch das Geschäftsjahr 2021 wird von Pandemie-Unsicherheiten geprägt sein. Unser positives Book-to-Bill Verhältnis und ein guter Auftragsbestand lassen uns jedoch kraftvoll ins neue Geschäftsjahr starten. Die Wachstumssig-nale aus den Anwendungsbereichen Logistik, Halbleiter und Elektronik sowie die Wachstumsimpulse in China stimmen uns grundsätzlich optimistisch für das Geschäftsjahr 2021. Auf Basis der aktuellen Informationen planen wir im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz zwischen 190 Mio. € und 210 Mio. € zu errei-chen. Je nach Umsatz ergäbe dies eine Vorsteuerrendite zwischen 12 % und 14 %. Bei dieser Einschätzung gehen wir von einem starken Investitionszyklus im Bereich Halbleiter, Elektronik sowie Logistik aus und nehmen an, dass es zu keinen wesentlichen Versorgungsabrissen auf den Beschaffungsmärkten für Elektronikkomponenten kommt. Darüber hinaus rechnen wir mit einer impfbedingten Besserung des Pandemie-Geschehens in der zweiten Jahres-hälfte. Der breite Prognosekorridor reflektiert die aktuellen Unsicherheiten und den verhältnismäßig frühen Zeitpunkt der Prognose im Geschäftsjahr.

Die Basler AG ist mit Rückenwind, sich weiter verstärkender Belegschaft, ein-

Wir freuen uns darauf, auch zukünftig das Wachstum der Basler AG gemein-sam mit Ihnen zu gestalten und möchten Ihnen mit dem vorliegenden Geschäftsbericht gerne detaillierte Einblicke in das vergangene Geschäfts-jahr geben. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen.

Bleiben Sie gesund!

Ahrensburg, 25. März 2021

Der Vorstand

Dr. Dietmar Ley

John P. Jennings

Arndt Bake

Hardy Mehl

CEO

CCO

CMO

CFO/COO

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Damen und Herren,

im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Deutschem Corporate Governance Kodex, Satzung und Geschäfts-ordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands überwacht und beratend begleitet. Dabei hat der Vorstand den Aufsichtsrat monatlich schriftlich und mündlich über die wirtschaftliche Lage der Basler AG, ihrer ausländischen Tochtergesell-schaften und der Unternehmensbereiche informiert und mit dem Aufsichts-ratsvorsitzenden die geschäftliche und wirtschaftliche Situation ausführlich erörtert.

Im Geschäftsjahr 2020 fanden vier turnusmäßige Aufsichtsratssitzungen statt: am 27.03.2020, am 26.05.2020, am 14.09.2020 und am 09.12.2020. An den Sitzungen haben immer alle Mitglieder des Gremiums teilgenommen - Herr Jennings trat aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und den USA immer mittags den Sitzungen per MS Teams bei. Aufgrund von Covid-19 sowie den damit verbundenen Reisebeschränkungen, wurden alle Aufsichtsratssitzungen 2020 digital abgehalten, nur die Sitzung am 14. Sep-tember fand als Präsenzveranstaltung statt - Hr. Jennings trat dieser eben-falls ab mittags online bei.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Grundlage hierfür ist eine offene und vertrauensvolle Dis-kussion. Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung des Unterneh-mens mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und ihm in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung berichtet. In für das Unternehmen wesent-liche Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung und der Risiko-lage informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßigen Kontakt und wurde von diesem über aktuelle Entwicklungen und außergewöhnliche Ereignisse informiert und hat dies ent-sprechend an die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats weitergetragen. Der

Aufsichtsrat hat den Geschäften zugestimmt, die nach Gesetz und Satzung seiner Zustimmung unterliegen. Hierzu gehören Entscheidungen und Maß-nahmen, die für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unterneh-mens von grundlegender Bedeutung sind.

Wichtige Themen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr im Aufsichtsrat behan-delt wurden, waren u. a.:

  • Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und der Vorschläge für die Hauptversammlung

  • Dividende für das Geschäftsjahr 2019 inklusive des Vorschlags für die Hauptversammlung

  • Konjunkturelle und marktspezifische Entwicklungen

  • Situation der relevanten Märkte und Position der Basler AG in diesen Märkten

  • Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie

  • New Business Development

  • M&A-Aktivitäten

  • Abschließende Integration des Machine Vision Geschäfts von MVLZ, China in Basler China

  • Abschließende Integration der Silicon Software GmbH

  • Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation

  • Erweiterung der Betriebsimmobilie in Ahrensburg

  • Investitionen

  • Liquidität und Working Capital

  • Unternehmenssteuern

  • Investor Relations

  • Aktienrückkaufprogramm

  • Konzernplanung und -budget für das Geschäftsjahr 2021

  • Vierjahresplanung Konzern 2021-2024

  • Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS)

  • Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Risiko-Management-Systems (RMS)

  • Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems (CMS)

  • Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen

  • Anpassung des Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Verpflichtung und Änderungen zum Corporate Governance Kodex

  • Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer

  • Personelle Entwicklung des Vorstands

  • Vorstandsvergütung

  • Effizienz der Aufsichtsratsarbeit

  • Geschäftsordnung Aufsichtsrat

  • Personelle Entwicklung des Aufsichtsrats

Satzungsfragen

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die von der Hauptversammlung am 26.05.2020 zum Abschlussprüfer gewählte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat der Basler AG, Frau Dr. Mirja Steinkamp, mit Schreiben vom 29.05.2020 mit der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt. An der Sitzung des Aufsichtsrats am 25.03.2021, in der über den vorgelegten Jahresabschluss und die wesentlichen Prüfungsergebnisse beraten wurde, hat der Abschlussprüfer teilgenommen.

Die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der Lagebericht der Basler AG sowie der Konzernabschluss zum 31.12.2020 und der Konzernlagebericht sind vom Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft, für mit Gesetz und Satzung übereinstimmend befunden und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat nahm das Ergebnis der Prüfungen zustimmend zur Kenntnis.

Der Aufsichtsrat prüfte seinerseits den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einwände wurden nicht erhoben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Basler AG gebilligt und damit festgestellt.

Gemäß Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat regelmäßig die Effizienz seiner Arbeit überprüft und gesteigert. Weiterhin hat der Aufsichtsrat die für seine Aufgaben erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrgenommen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben keine Berater- oder Organtätigkeiten bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern aus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind somit keine Interessenskonflikte mit dem Mandat aufgetreten.

Der nach § 312 AktG aufgestellte Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

bei den im Berichtsjahr aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der

Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Auch von diesem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichts-rat zustimmend Kenntnis genommen. Er erklärt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung, dass gegen die Ausführungen des Vor-stands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwen-dungen zu erheben sind.

ROBUST DURCH DIE PANDEMIE - MARKTANTEILE GESTEIGERT - ZUKUNFTSCHANCEN ERHALTEN

Die Basler AG hat die mit der Corona-Pandemie einhergehenden außerge-wöhnlichen Herausforderungen gut gemeistert und sich als robust erwiesen.

Die Pandemie wird die Welt, die Gesellschaft und auch die Basler AG noch lange Zeit beschäftigen. Für das Jahr 2020 können wir aber dankbar feststel-len, dass die Corona-bedingten Herausforderungen bis hierher erfolgreich bewältigt, Bedrohungen abgewendet und entstandene Chancen ergriffen wurden: Durch konsequentes Hygiene-Management und die Flexibilität aller Beteiligten konnten gravierende gesundheitliche Auswirkungen auf die Beleg-schaft vermieden werden. In einem rückläufigen Markt wurden Marktanteile erkämpft und ein über den Planungen liegendes Wachstum generiert. Die Zielvorgabe für die Profitabilität wurde ebenfalls übertroffen. Noch wichtiger aber dürfte sein, dass sich das Unternehmen alle in der Vergangenheit erar-beiteten Zukunftschancen erhalten konnte, da trotz der Pandemie keine Ab-striche bei der Technologie-, Markt- und Strategieentwicklung vorge-nommen werden mussten. Parallel ging der strategiegetriebene Um-

bau des Unternehmens zu einem Bildverarbeitungs-Vollsortimenter unge-bremst weiter.

Unter dem Strich hat sich das Unternehmen als reaktionsschnell, flexibel und robust erwiesen - ein Ergebnis und eine Bestätigung der seit langem geleb-ten Gleichzeitigkeit von moderner, wertebasierter Unternehmenskultur und solider, vorsichtiger Kaufmannschaft. Auf Basis seiner kulturellen, finanziellen und kapazitiven Reserven hat das Basler Team Großartiges geleistet. Der Mut, die Identifikation mit dem Unternehmen, die Leistungsbereitschaft und der große Fleiß aller Beteiligten waren und sind herausragend.

Der Aufsichtsrat verbindet seinen großen Dank an alle bei Basler tätigen Men-schen mit der Hoffnung, dass die Zukunft möglichst bald wieder unter nor-maleren Umständen gestaltet werden kann. Gleichzeitig sind wir sicher, dass die gemachten Erfahrungen gleichermaßen wertvoll und hilfreich dafür sind.

Ahrensburg, 25. März 2021

Für den Aufsichtsrat

Norbert Basler

Gründer & Vorsitzender des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Mirja Steinkamp

Prof. Dr. Eckart Kottkamp

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Dorothea Brandes

Horst W. Garbrecht

Aufsichtsrat

Dr. Marco Grimm

Aufsichtsrätin

Aufsichtsrätin

Aufsichtsrat

DIE BASLER AKTIE

Die Aktie der Basler AG eröffnete das Jahr 2020 mit einem Kurs von 54,20 € und verlief in den ersten Wochen des Jahres stabil um diesen Wert, bevor der Ausbruch von Covid-19 und die damit einhergehenden Unsicherheiten den Kapitalmarkt erreichten und der Kurs im März zur Talfahrt ansetzte, welche Ende März in einem Jahrestiefstschlusskurs von 34,15 € mündete.

Im zweiten Quartal erholte sich der Wert stetig u. a. durch die Anhebung der Umsatzerwartung für das 1. Halbjahr von 78 Mio. auf 86-88 Mio. € Ende Mai. Die Aktie schloss das Halbjahr Ende Juni mit einem Kurs von 57,60 € ab. Der positive Trend setzte sich im Juli fort und erhielt, durch die Meldung des nochmals über dem Plan liegenden vorläufigen Ergebnisses für das 1. Halbjahr am 9. Juli, erneut Rückenwind. In Erwartung guter Halbjahresergebnisse stieg der Aktienkurs Anfang August auf über 60,00 €. Diese Schwellenüberschreitung setzte sich bis Ende August fort, bevor die Aktie im September einen Dämpfer erhielt und das Quartal schlussendlich mit einem Kurs von 50,40 € abschloss. Im Oktober bewegte sich der Kurs wenig, bevor er nach guten Quartalsergebnissen ab Mitte November mit dem an den Kapitalmärkten u. a. in Technologiewerte zurück gewonnenen Vertrauen in den Jahresendspurt startete und das Jahr bei einem Kurs von 72,00 € beendete. In diesem Aufwärtstrend erreichte die Aktie am 28. Dezember mit 72,20 € auch ihren Jahreshöchstschlusskurs. Die Kurssteigerung in dem außerordentlich volatilen Geschäftsjahr 2020 betrug knapp 33 %.

Die Basler AG profitierte in 2020 von dem stark asienlastigen Geschäft, welches die Covid-19 Pandemie schneller bewältigen konnte als Europa und Amerika. Darüber hinaus konnte Basler sich aufgrund seiner guten Präsenz im Bereich Halbleiter, Elektronik und Logistik deutlich besser als seine Konkurrenz entwickeln. Dieser Geschäftserfolg, gebündelt mit zuverlässigen Prognosen und finanzieller sowie organisatorischer Stabiltät, wurde von den Investoren offensichtlich honoriert und ließ den Aktienkurs der Basler AG im Vergleich zu ihren Peers überproportional steigen.

KURSENTWICKLUNG 2020

Basler (Xetra) im Vergleich zum TecDax

INDEX 175,00

150,00

100,00

125,00

75,00

50,00

25,00

0,00

B

asler

Aktie

T

DXP

Inde

TDXP

30.12.2019

30.01.2020

28.02.2020

31.03.2020

HAUPTVERSAMMLUNG

Index

Die Hauptversammlung fand am 26.05.2020 erstmals in der Firmengeschichte virtuell statt. Die angemeldeten und eingewählten Aktionäre wurden vom Vorstand im Rahmen einer umfangreichen Unternehmenspräsentation über die strategische Ausrichtung des Unternehmens und den Geschäftsverlauf im Jahr 2019 unterrichtet. Nach der Generaldebatte wurde den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten mit über 99 % der anwesenden Stimmen zugestimmt.

Ausführliche Informationen zur Hauptversammlung 2020 finden Sie unterwww.baslerweb.com/de/investoren/hauptversammlung.

Die Hauptversammlung 2021 ist für den 19. Mai geplant und wird erneut virtuell stattfinden.

AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM

Mit der Überzeugung, dass sich Umsatz und Ergebnis in den folgenden Jahren kontinuierlich erhöhen würden, hat der Vorstand im September 2011 erstmals beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen. Im Laufe der vergange-nen neun Jahre folgten weitere Aktienrückkaufprogramme.

Handelsvolumens der 20 Börsentage auf dem jeweiligen Handelsplatz vor dem Kauftermin zu kaufen. Dabei darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbs-nebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Basler Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.

Der Vorstand der Basler AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 09.12.2020 beschlossen, dass in 2020 erstmals am 11.03.2020 erneut gestar-tete und zu diesem Zeitpunkt ruhende Aktienrückkaufprogramm zu beenden und ein neues Aktienrückkaufprogramm auf Basis des Hauptversammlungs-beschlusses vom 26.05.2020 zu starten. Das neue Aktienrückkaufprogramm hat ein Volumen von insgesamt bis zu 10,0 Mio. € und eine Laufzeit bis zum 25.05.2025.

Grundlage des Aktienrückkaufprogramms ist die Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2020 zu Tagesordnungspunkt 8 dieser Hauptversammlung. Hiernach kann die Gesell-schaft auf Grundlage des aktuell eingetragenen Grundkapitals insgesamt eigene Aktien im Umfang von bis zu 1.050.000,00 € eingeteilt in 1.050.000 Aktien erwerben. Die Ermächtigung ist gültig bis zum Ablauf des 25.05.2025.

In welchem Umfang tatsächlich eigene Aktien erworben werden, wird insbe-sondere von den Marktgegebenheiten abhängen. Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmiss-brauch ("Marktmissbrauchsverordnung") sowie der auf Grundlage von Artikel 5 Absatz 6 der Marktmissbrauchsverordnung erlassenen Delegierten Verord-nung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verord-nung") und den dort vorgesehenen Volumengrenzen und weiteren Erwerbs-beschränkungen sowie Veröffentlichungspflichten. Die Gesellschaft hat das Recht, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen oder vorzeitig ein-zustellen.

Das Unternehmen hält zum Stichtag 31.12.2020 494.736 Stück eigene Aktien DIVIDENDE UND GEWINNVERWENDUNG bzw. 4,7 % am Grundkapital von 10,5 Mio. Aktien.

Während die Gesellschaft die Aktien gemäß der Ermächtigung grundsätzlich für alle gesetzlich zulässigen Zwecke verwenden darf, soll dieses Aktienrück-kaufprogramm insbesondere dem Erwerb von eigenen Aktien zur späteren Verwendung als Akquisitionswährung dienen.

Das Aktienrückkaufprogramm wird als programmiertes Rückkaufprogramm im Sinne von Art. 1 lit. a VO (EU) 2016/1052 umgesetzt. Das Programm wird unter Führung der Oddo BHF abgewickelt. Das Kreditinstitut wird beauftragt, im eigenen Ermessen jedoch im Rahmen der folgenden Bestimmungen, aus dem jeweiligen Tagesumsatz, nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen

Der Vorstand der Basler AG hat beschlossen, der Hauptversammlung 2021 auf-grund der soliden Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2020 die Aus-schüttung einer Dividende zu empfehlen.

Unsere Dividendenstrategie sieht vor, dass das Unternehmen jährlich rund 30 Prozent vom Nettoergebnis als Dividende ausbezahlt, allerdings immer in Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung sowie geplanten Investitionen in das Wachstum und die Zukunft des Unternehmens.

Nachdem wir im vergangenen Jahr aus Gründen der Vorsicht eine Kürzung der Ausschüttungsquote vorgenommen haben, sollen unsere Aktionäre für

DIVIDENDE 2020 0,58 €

2020 besonders am Unternehmenserfolg beteiligt werden. Wir möchten der Hauptversammlung 2021 die Zahlung einer regulären Dividende von 0,45 € pro Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorschlagen. Darüber hinaus schlagen wir eine Sonderdividende in Höhe von 0,13 € pro bezugsberechtigter Aktie vor. Diese reflektiert die besonderen Umstände und das unerwartet hohe Ergebnis im vergangenen Geschäftsjahr. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, würde ein Betrag von rund 5,8 Mio. € und damit 38 % unseres Nettoergebnis-ses an unsere Aktionäre ausgeschüttet.

KAPITALMARKTKOMMUNIKATION

Die kontinuierliche und offene Kommunikation mit allen Kapitalmarktteilneh-mern ist der Basler AG sehr wichtig. Wir legen Wert auf den direkten Kontakt zu unseren Analysten, Investoren und Privataktionären. Institutionelle Anleger informieren wir normalerweise im Rahmen von Telefonkonferenzen, Einzel-gesprächen und Roadshows oder auch auf Kapitalmarktkonferenzen. Privat-anlegern geben wir auf der Hauptversammlung sowie im direkten Gespräch Auskunft über die Entwicklung des Unternehmens. Ab März 2020 verlief diemit dem einhergehenden begrenzten Handelsvolumen vertraut sind, wenn-gleich dieses in den vergangenen Geschäftsjahren erheblich gesteigert werden konnte. Infolge dieser klaren Ausrichtung sowie der stabilen Geschäftsentwick-lung auch in einem Krisenjahr wie 2020, konnte die Qualität und Quantität von Investoren in 2020 weiter ausgebaut werden.

Im vergangenen Jahr erstellten die Analysten von Warburg Research, der Oddo BHF Aktiengesellschaft, der Berenberg Bank, Jeffries sowie Matelan Research regelmäßig Studien über die Basler AG (VJ: 5). Diese Empfehlungen sind zum Teil unterwww.baslerweb.com/Investoren im Bereich Aktie >> Analystenempfehlungen einzusehen.

Ergänzend hierzu bieten wir umfangreiche Informationen über das Internet: Unterwww.baslerweb.com/Investoren werden Quartals-, Halbjahres- und Jahresfinanzberichte sowie Analystenpräsentationen und Pressemitteilungen publiziert, darunter der Finanzkalender für das laufende Jahr mit allen wichtigen Veröffentlichungsterminen und dem Termin der Hauptversammlung.

Investor Relations-Arbeit im Geschäftsjahr 2020 jedoch anders. Die Kommuni- KONTAKT kation blieb intensiv, beschränkte sich jedoch auf die digitalen Wege. Wir hof-

fen sehr, dass wir ab der 2. Jahreshälfte 2021 wieder vermehrt in den direkten Kontakt mit unseren Anlegern treten können und freuen uns bereits jetzt auf ein persönliches Wiedersehen.

Die Basler AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an zwei (Vorjahr: sieben) Roadshows und acht (Vorjahr: sieben) Kapitalmarktkonferenzen teilgenom-men. Weiterhin haben etliche Investoren den direkten Kontakt mit dem Unter-nehmen gesucht. Wir haben dieses Interesse über Telefonkonferenzen adres-siert.

Als börsennotiertes Familienunternehmen haben wir uns in unserer IR-Arbeit 2020 erneut auf Anleger mit langfristiger Strategie konzentriert, deren Fokus auf börsennotierten Familienunternehmen wie der Basler AG liegt und dieFür Fragen bezüglich unseres Unternehmens oder der Basler Aktie steht Ihnen unsere Investor Relations-Abteilung unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:

Tel. 04102 463 0

Fax 04102 463 108ir@baslerweb.comwww.baslerweb.com/Aktie

REGELMÄSSIGE INFORMATIONEN

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HÖCHSTKURS 2020 72,20 €

INFORMATIONEN ZUR AKTIE

ISIN: DE0005102008

Kürzel: BSL

Prime Standard Branche: Industrial Industriegruppe: Advanced Industrial Equipment Zulassungssegment: Prime Standard / Regulierter Markt Designated Sponsor:

Oddo Seydler Bank AG, seit Oktober 2020 M.M. Warburg & Co. Anzahl der ausgegebenen Aktien: 10.500.000

Mitglied in den Indices: CDax, Prime All Share (Performance und Kursindex), DAXsubsector Advanced Industrial Equipment (Performance und Kurs).

AKTIONÄRSSTRUKTUR

5% 4%

53 %

Norbert Basler Holding GmbH (53 %)Free Float (27 %)

Invesco Advisers; Inc. (6 %)Treasury Shares (5 %)7-Industries Holding B.V. (5 %)Dr. Dietmar Ley (CEO) (4 %)

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Mirja Steinkamp Vorstand

AKTIENBESITZ DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS UND DES AUFSICHTSRATS

KENNZAHLEN ZUM AKTIENKURS

2020

2019

2018

2017

544,40

397,50

626,3

54,40

124,00

195,05

57,20

218,70

228,70

33,70

120,40

58,57

+30 %

-36 %

+218 %

Marktkapitalisierung in Mio. € (zum 31.12.)

Jahresschlusskurs in € (zum 31.12.) Höchstkurs in € im Jahresverlauf Tiefstkurs in € im Jahresverlauf Jahresentwicklung

Norbert Basler

Dorothea Brandes

Horst W. Garbrecht

Dr. Marco Grimm

Prof. Dr. Eckart Kottkamp

Dr. Dietmar Ley

John P. Jennings

Arndt Bake

Hardy Mehl

CORPORATE GOVERNANCE

BERICHT ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG DES BASLER KONZERNS

Vorstand und Aufsichtsrat der Basler AG und des Basler Konzerns verpflichten sich zu einer verantwortungsvollen, langfristigen und werthaltigen Entwick-lung des Unternehmens. Ein zentraler Bestandteil dafür ist eine gute Corpo-rate Governance. Die nachfolgende Entsprechenserklärung bezieht sich auf die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16.12.2019.

linien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Der Vorstand etabliert ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen.

In alle Entscheidungen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unter-nehmens entscheidend beeinflussen können, wird der Aufsichtsrat rechtzeitig einbezogen und vollumfänglich in Kenntnis gesetzt. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und münd-licher Form über alle relevanten Themen bezüglich der Geschäftsentwicklung, der Unternehmensplanung, der strategischen Ausrichtung, des Chancen- und Risikomanagements und der Compliance. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.

Eine offene und transparente Unternehmenskommunikation, Achtung der Akti-onärsinteressen, vorausschauender Umgang mit Chancen und Risiken sowie eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sind wesentliche Aspekte einer guten Corporate Governance.

Die Mitglieder des Vorstands haben keine weiteren Mandate in anderen gesetz-lich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Diese fördert das Vertrauen von Aktionären, Geschäftspartnern, Mitarbei- AUFSICHTSRAT tenden und der breiten Öffentlichkeit in die Basler AG/des Basler Konzerns.

Gleichzeitig sind diese Grundsätze wichtige Orientierungsstandards für beide Gremien. Vorstand und Aufsichtsrat berichten im Folgenden gemeinsam über Corporate Governance bei Basler.

VORSTAND

Die personelle Zusammensetzung des Vorstands hat sich mit dem Auslaufen des Vorstandsvertrages von John P. Jennings zum 31.12.2020 verändert. Ihm folgt Alexander Temme. Seit seinem Eintritt in die Basler AG im Jahre 2002 hat dieser mehrere leitende vertriebliche Funktionen sowie die Leitung eines Geschäftsbereiches wahrgenommen.

Der vierköpfige Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungs-aufgabe wahr mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt sie um. Der Vorstand sorgt für die Ein-haltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richt-Das Gremium besteht seit der Hauptversammlung 2018 aus sechs Mitgliedern, von denen zwei direkt von den Beschäftigten der Basler AG gewählt werden. Die anderen vier Aufsichtsräte werden von der Hauptversammlung direkt gewählt. Die Wahl des Aufsichtsrats entspricht den Empfehlungen des Corpo-rate Governance Kodex; alle Aufsichtsratsmitglieder werden einzeln gewählt.

Der Aufsichtsrat steht dem Vorstand beratend zur Seite, überwacht diesen bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf der Grundlage des Aktiengesetzes, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und Vorstand. Auch außerhalb der regelmäßigen Aufsichts-ratssitzungen wird der Aufsichtsrat durch den Vorstand über die Geschäftsent-wicklung informiert. So kann er das operative Geschäft auf einer angemesse-nen Informationsgrundlage mit Rat und Empfehlungen begleiten.

Der Aufsichtsrat ergänzt die Geschäftsordnung des Vorstands durch die Fest-legung eines Katalogs zustimmungsbedürftiger Geschäfte. Der Aufsichtsrat agiert auf der Basis einer eigenen Geschäftsordnung. Des Weiteren stellt der

Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Auf-sichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre als Teil des Geschäftsberichts. Zudem steht er in der Hauptversammlung als Versammlungsleiter Rede und Antwort. Zusätzliche Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat, insbeson-dere zu deren Arbeitsweisen und zu den von den Mitgliedern wahrgenom-Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig und verfügt über tiefgreifenden Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung sowie Abschlussprüfung. Sie war kein Vorstandsmitglied des Unternehmens. Der Vor-sitzende des Aufsichtsrats ist Mitglied, aber nicht Vorsitzender des Prüfungs-ausschusses.

menen Mandaten finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats, im Konzernanhang ZUSAMMENSETZUNG DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES: sowie im Lagebericht.

Die einzelnen Aufsichtsratsmandate der Aufsichtsräte sowie deren Aktienbe-sitz und der der Vorstände sind im Kapitel zur Aktie dieses Geschäftsberichts abgebildet.

Die Dauer der Zugehörigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder kann auf der folgenden Internetseite eingesehen werden:

www.baslerweb.com/de/unternehmen/management/aufsichtsrat

Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Vorsitzende des PrüfungsausschussesNorbert Basler, Mitglied des Prüfungsausschusses

Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Mitglied des Prüfungsausschusses

Der Nominierungsausschuss sucht geeignete Kandidaten für die Aufsichts-ratsarbeit, die er dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Haupt-versammlung empfiehlt. Er ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung von zwei Ausschüs-sen vor, beide Ausschüsse sind gebildet und arbeiten im Sinne der Inhalte der ZUSAMMENSETZUNG DES NOMINIERUNGSAUSSCHUSSES:

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats:

Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über folgende Fragen vorzubereiten:

Norbert Basler, Vorsitzender des Nominierungsausschusses

Horst W. Garbrecht, Mitglied des Nominierungsausschusses

der Rechnungslegung und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems des internen Kontrollsystems sowie des internen Revisionssystems der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers

  • der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer

  • der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung

  • der Compliance

Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Mitglied des Nominierungsausschusses

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats werden in Vorbereitung der Wahl durch die Hauptversammlung Kandidaten evaluiert, die Branchenkennt-nisse, Erfahrungen, fachliches Know-how mitbringen. Die Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern orientieren sich am Kompetenzprofil des Aufsichtsrats sowie an den Zielen für die Besetzung des Gesamtgremiums. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat derzeit keine Altersgrenze für Aufsichtsräte festgelegt.

UNABHÄNGIGKEIT DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat haben eine - nach ihrer Ein-schätzung - angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der GesellschaftBeziehungen zwischen Prof. Dr. Eckart Kottkamp und der Gesellschaft oder einem von diesen abhängigen Unternehmen bestanden und bestehen nicht. Auch ist Prof. Dr. Eckart Kottkamp kein naher Familienangehöriger eines Vor-standsmitglieds der Basler AG.

festgelegt. Der Aufsichtsrat in seiner derzeitigen Zusammensetzung entspricht SELBSTBEURTEILUNG DER ARBEIT IM AUFSICHTSRAT dieser Festlegung. Anzahl und Namen der Anteilseignervertreter ergeben sich

aus der Darstellung unter:www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/ corporate-governance/aufsichtsrat.

Seine Einschätzungen zur Unabhängigkeit stützt der Aufsichtsrat im Wesent-lichen auf die genannten Indikatoren der aktuellen Fassung des Corporate Governance Kodex vom 16.12.2019. Näher erläuterungsbedürftig sind:

Die Einstufung des Aufsichtsratsvorsitzenden Norbert Basler als "unabhängig" von der Gesellschaft und deren Vorstand. Norbert Basler wird von den übri-gen Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat trotz seiner einundzwanzig jähri-gen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Gesellschaft und seiner (indirekten) Gesellschafterstellung als unabhängig angesehen. Er hat in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats niemals Anlass zu Zweifeln an der stets pflicht- und ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben im Aufsichtsrat gegeben. DieDer Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig die Wirksamkeit der Erfüllung seiner Auf-gaben als Gesamtgremium und seiner Ausschüsse. Die Beurteilung erfolgt ent-lang eines Kriterienkatalogs, den der Aufsichtsrat zur Selbstbeurteilung erar-beitet hat.

RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGS-PRAKTIKEN VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Neben den gesetzlichen Anforderungen bilden die Satzung des Unternehmens, die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands, das Kompe-tenzprofil des Aufsichtsrats sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Grundlagen für die Praktiken der Unternehmensfüh-rung bei der Basler AG.

übrigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind daher von seiner Unabhän- DIVERSITÄTSKONZEPT gigkeit überzeugt. Wesentliche geschäftliche Beziehungen zwischen Norbert

Basler und der Gesellschaft oder einem von diesen abhängigen Unternehmen bestanden und bestehen nicht. Auch ist Norbert Basler kein naher Familienan-gehöriger eines Vorstandsmitglieds der Basler AG.

Die Basler AG setzt bereits seit Jahren auf das Diversitätsprinzip, wie die Zusam-mensetzung der Mitarbeitenden, der hohe Anteil an weiblichen Mitarbeitenden sowie die Altersstruktur des Unternehmens zeigen.

Die Einstufung des Aufsichtsrats Prof. Dr. Eckart Kottkamp als "unabhängig" von der Gesellschaft und deren Vorstand. Prof. Dr. Eckart Kottkamp wird von den übrigen Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat trotz seiner über 15-jähri-gen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Gesellschaft als unabhängig angese-hen. Er hat in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats niemals Anlass zu Zweifeln an der stets pflicht- und ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben im Aufsichtsrat gegeben. Die übrigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind daher von seiner Unabhängigkeit überzeugt. Wesentliche geschäftliche

Für den Aufsichtsrat und Vorstand gibt es bislang kein schriftlich formuliertes Diversitätskonzept. Der Vorstand setzt sich aus erfahrenen Managern zusam-men, die alle vor ihrer Vorstandstätigkeit einige Jahre in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens tätig waren, mit entsprechend Erfahrung aus-gestattet sind und deren berufliche Hintergründe und Schwerpunkte sich sehr gut ergänzen. Die einzelnen beruflichen Lebensläufe sind unterwww.baslerweb.com/de/unternehmen/management/vorstand zu finden.

Die Vorstandsverträge laufen zeitlich versetzt aus, die Altersgrenze für Vor- VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT stände beträgt 70 Jahre. Der Vorstand der Basler AG hat keine Ausschüsse

gebildet.

Der Aufsichtsrat hat 2014 in Zusammenarbeit mit dem Vorstand ein Kompe-tenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erarbeitet, welches sich in die Schwerpunktthemen: Fachliche Kompetenz, Erfahrungen, Kompetenz in den Schlüsselerfolgsfaktoren des Unternehmens sowie Persönlichkeitsprofil unterteilt. Ziel dieses Kompetenzprofils ist eine möglichst gute Abdeckung der für das Unternehmen wichtigen und zukunftsweisenden Themenbereiche.

In den vergangenen Jahren konnten mit Hr. Garbrecht sowie mit Fr. Prof. Dr. Steinkamp neue Aufsichtsräte gewonnen werden, die diesem erarbeiteten Pro-fil entsprechen und das Gremium und die notwendigen Kompetenzen komplet-tieren.

Alle Aufsichtsratsmitglieder werden einzeln gewählt und die Amtszeiten laufen wie die Vorstandsverträge zeitlich versetzt aus.

Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats sorgt für die Beachtung und Umsetzung des Diversitätskonzepts.

Der Aufsichtsrat wird sich bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversamm-lung auch künftig an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und hier Frauen bei gleicher Qualifikation Vorrang einräumen. Die Entscheidung über die aus seiner Sicht insoweit am besten geeigneten Kandidaten trifft der Aufsichtsrat dann, wenn eine Neuwahl ansteht. Der Aufsichtsrat hält es - in Übereinstimmung mit dem Vorstand - nicht für sachdienlich, wenn er bei seiner Kandidatenauswahl an im Voraus formulierte abstrakte Zielvorgaben gebunden ist, statt sich in der konkreten Entscheidungssituation frei für diejenigen zur Verfügung stehenden Personen entscheiden zu können, die am besten für das Amt geeignet sind.

Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand eine Erhöhung der Frauenquote zwar gewünscht ist, jedoch nicht erreicht werden muss. Aktuell ist kein Vorstands-mandat durch eine Frau besetzt. Die Frauenquote im Aufsichtsrat beträgt 33 %.

Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex weist Basler bereits seit längerem die Vergütung aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats individualisiert aus. Die Vorstandsvergütung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung sowie auf Nebenleistungen. Ein Teil der variablen Vergütung erfolgt in Aktien. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Vergütung werden regelmä-ßig vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt.

In marktüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vor-stands aus ihren Vorstandsverträgen weitere Leistungen, die zum Teil als geld-werte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallver-sicherungsschutz. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Lauf-zeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewer-ber zu erbringen.

Die Basler AG hat im Geschäftsjahr 2019 eine Studie zur Vergütung von Vor-stand und Aufsichtsrat in Auftrag gegeben. Diese bestätigt die Angemessen-heit des Systems- und der Vergütungshöhe und nennt Vergleichsunternehmen. Als Vergleichsunternehmen wurden inländische im Prime Standard notierte Technologieunternehmen mit einem Umsatz zwischen 100 und 200 Mio. € her-angezogen. Die Studie gibt darüber hinaus Anregungen zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems.

Die Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte ist im Anhang des Geschäfts-berichts aufgeführt. Ein detaillierter Vergütungsbericht ist im Lagebricht des Unternehmens abgebildet.

CHANCEN- UND RISIKOMANAGEMENT SOWIE COMPLIANCE

Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie mit dem Ziel, in den kommenden Jahren den Umsatz des Konzerns auf über 250 Mio. € ansteigen zu lassen, ist dann umsetzbar, wenn Chancen entschlossen genutzt und gleichzeitig Maß-nahmen ergriffen werden, um drohende Risiken geeignet zu minimieren.

Das Chancen- und Risikomanagementsystem bei Basler hat zum Ziel,

  • innerhalb des Führungskräfte-Teams Transparenz über Chancen und Risiken zu erzeugen und

  • sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann.

  • Handlungsspielräume zu schaffen, die ein bewusstes Eingehen von Chancen und Risiken ermöglichen, um nicht akzeptable Risiken zu vermeiden und vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie, der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung und -vermeidung. Im Geschäftsjahr 2014 wurde ein syste-matisches Risikomanagement eingeführt und eine Software zur standardisier-ten Erhebung und Messung der Risiken implementiert. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Risikoinventur durchgeführt. Hierbei wurden die Risi-ken benannt, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und monetärer Höhe quantifi-ziert und Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifi-zierten Risiken wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung) gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wurde nicht überschritten. Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kontrollsystem (IKS), das interne Qualitätsmanagementsystem und schließlich die jährliche externe Prüfung im Rahmen der DIN ISO 9001:2015.

Die Konformität der Geschäftstätigkeiten mit gesetzlichen Vorgaben und Men-schenrechten, sowie die Ablehnung von Korruption und Bestechung sind für die Basler AG selbstverständlich. Sie sind im Rahmen eines Code of Conductund weiterer, konkretisierender Konzern-Richtlinien niedergeschrieben und durch ein Compliance Management System unterstützt. Ausführliche Informa-tionen zu diesem Thema sind im Lagebericht unter Punkt 11 in der "Nichtfinan-ziellen Erklärung" abgebildet.

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Basler AG erstellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischen-berichte gemäß dem International Financial Reporting Standard (IFRS). Der Jahresabschluss der Basler AG (Einzelabschluss) erfolgt nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Der Konzernabschluss wird vom Vorstand erstellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde von der Hauptversamm-lung zum Abschlussprüfer/Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. BDO nahm an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres-und Konzernabschluss am 25.03.2021 teil und berichtete über die Ergebnisse seiner Prüfung. Darüber hinaus stand der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte und Fragen zur Abschlussprüfung zur Verfügung.

TRANSPARENZ UND KOMMUNIKATION

Basler legt großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit den Aktionären sowie weiteren Stakeholdern und pflegt einen fairen, zeit-nahen und verlässlichen Dialog mit ihnen. Alle kapitalmarktrelevanten Informa-tionen werden zeitgleich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht und auf der Internetseite des Unternehmens zugänglich gemacht. Dazu zählen Geschäfts- und Quartalsberichte, Corporate News und Insiderinformationen, Informationen zur Hauptversammlung sowie Unternehmenspräsentationen. Auch der Finanzkalender mit den relevanten Veröffentlichungs- und Veranstal-tungsterminen ist dort zu finden.

Die Basler AG informiert über den Handel von Vorstands- und Aufsichtsrats-mitgliedern mit Aktien der Gesellschaft (Directors' Dealings) nach § 15a WpHG sowie über Veränderungen im Anteilsbesitz, wenn die im Wertpapierhandels-gesetz bestimmten Stimmrechtsschwellen erreicht, über- oder unterschritten werden. Informationen über den Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Kapitel zur Aktie dieses Geschäftsberichts zu finden.

AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG

Auf der Hauptversammlung können die Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen und ihr Stimmrecht ausüben. Der Vorstand stellt den Konzern- und Jahres-abschluss vor, erläutert die Perspektiven des Unternehmens und beantwortet gemeinsam mit dem Aufsichtsrat die Fragen der Aktionäre. Die Einladung zur Hauptversammlung und die damit verbundenen Dokumente und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend am Tag der Einberu-fung auf der Internetseite der Basler AG zur Verfügung gestellt beziehungs-weise in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt. Bei der Wahrnehmung des Stimmrechts unterstützt Basler seine Aktionäre durch die Benennung von Stimmrechtsvertretern, die gemäß den Weisungen der Aktio-näre abstimmen.

GESCHLECHTERQUOTE

Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung und darunter folgt die Abteilungsleitung. Zum 31.12.2020 waren bei der Basler AG rund 27 % weibliche leitende Angestellte sowie 20 % Abteilungsleiterinnen beschäftigt. Für den Konzern wurden noch keine Zielgrößen definiert. Die Defi-nition von AbteilungsleiterInnen in den Tochtergesellschaften unterscheidet sich von denen der Muttergesellschaft und macht derzeit eine Vergleichbar-keit schwierig. Im kommenden Geschäftsjahr wird dies entsprechend nachge-arbeitet. Die Zielgrößen zur Förderung der Teilhabe von Frauen in Führungs-positionen wurden zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht erreicht. Diese Entwicklung ist den M&A-Transaktionen kleinerer Unternehmen in den vergan-

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄSS § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Basler AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (nachfol-gend "Kodex") in der Fassung vom 16.12.2019 mit Veröffentlichung im Bundes-anzeiger am 20.03.2020 im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und in Zukunft entsprechen wird:

B. BESETZUNG DES VORSTANDS B.2

Die Berufung von Herrn Alexander Temme zum Vorstand erfolgte zum 01.01.2021 abweichend für vier Jahre bis zum 31.12.2024. So stellt das Unter-nehmen sicher, dass die Verträge der Vorstände zeitversetzt auslaufen und zu keinem Zeitpunkt über zwei Personalien gleichzeitig in diesem Gremium ent-schieden werden muss. Vor dem Hintergrund, dass Herr Temme aus einer lang-jährigen leitenden Tätigkeit im Unternehmen in diese Position nachgerückt und somit ein großes Vertrauensverhältnis besteht, hält das Aufsichtsrat diese Ent-scheidung für unkritisch.

genen Jahren geschuldet, bei denen überwiegend Männer in Führungsposi- C. ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS tionen tätig sind. Die Möglichkeiten im Rahmen des organischen Wachstums

waren nicht ausreichend, um diesen Effekt zu kompensieren.

Das Unternehmen bietet ein spezielles Förderprogramm (High Potential Pro-gramm) an, um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsauf-gaben zu qualifizieren. 2020 wurde dabei der Schwerpunkt auf die Förderung von Frauen in Führungspositionen gelegt. Ziel ist es, geeignete Führungskräfte zu identifizieren, zu fördern und den Anteil von Frauen in Führungspositionen nachhaltig zu erhöhen.

C.1, C.2 UND C.7

Der Aufsichtsrat wird sich bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversamm-lung auch künftig an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und Frauen bei gleicher Qualifikation Vorrang einräumen. Dabei werden auch die internatio-nale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenskonflikte sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die aus seiner Sicht insoweit am besten geeigneten Kandidaten muss der Aufsichtsrat aber regel-mäßig dann treffen, wenn eine Neuwahl ansteht. Der Aufsichtsrat hält es - in

Übereinstimmung mit dem Vorstand - nicht für sachdienlich, wenn er bei seiner Kandidatenauswahl an im Voraus formulierte abstrakte Zielvorgaben gebun-den ist, statt sich in der konkreten Entscheidungssituation frei für diejenigen zur Verfügung stehenden Personen entscheiden zu können, die am besten für das Amt geeignet erscheinen. Aus diesem Grund benennt der Aufsichtsrat weder konkrete Ziele im Sinne von Punkt C.1 DCGK, noch legt er eine nach Punkt C.2 DCGK eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder fest. In der Folge werden solche Ziele weder bei den Wahlvorschlägen an die zuständigen Wahlgremien berücksichtigt noch wird über sie und den Stand ihrer Umsetzung berichtet.

G. VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

G.1

Das Vergütungssystem der Basler AG sieht finanzielle Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile vor. Nichtfinanzielle Leistungs-kriterien finden Anwendung in der Unternehmenssteuerung, sie werden jedoch nicht als Basis zur Ermittlung der variablen Vergütungsbestandteile herange-zogen.

unterliegen dabei dem zwischenzeitlichen Risiko einer substanziellen Schmä-lerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Performanz. Für jeden Vorstand wird ein gesondertes Konto für dessen Bonusansprüche geführt.

Der für das vergangene Geschäftsjahr errechnete Bonus oder Malus wird auf das individuelle Konto gebucht. Unter Berücksichtigung eines alten Sal-dos ergibt sich ein aktueller Kontostand. Sofern dieser Kontostand positiv ist, kommt ein Drittel des Saldos zur Auszahlung. Zwei Drittel werden auf neue Rechnung vorgetragen und im nächsten Jahr berücksichtigt. Negative Salden müssen durch positive Salden oder Bonuseinzahlungen kompensiert werden, bevor Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen können.

Um einen besonderen Leistungsanreiz für den Vorstand zu schaffen und die-sen zu motivieren, langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens zu arbeiten, hat der Aufsichtsrat beschlossen, einen Teil des Bonus in Aktien zu wandeln. Seit 2018 wird ein individuell fixierter prozentualer Anteil des etwai-gen zukünftigen Anspruchs auf variable Vergütung oberhalb von 100% Ziel-erreichung in Aktien gewährt. Hierbei kommt analog das bereits beschriebene Bonus-Bank-Verfahren zur Anwendung.

G.6, G.7, G.10

Das Vergütungssystem des Vorstands basiert auf einem "Bonusbanksystem", das wie folgt aufgesetzt ist:

Die Gesamt-Zielerreichung (-100 % bis +400 %) wird mit einem definierten variablen Anteil des Zielgehalts (25 % des vereinbarten Zielgehalts) multipli-ziert und ergibt damit den in € bemessenen Bonusanspruch des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das abgelaufene Geschäftsjahr. Demgemäß kann der Bonusanspruch zwischen -25 % des Zielgehalts (Malus) und 75 % des Zielge-halts betragen.

Die Gesamtvergütung setzt sich aus dem Fixgehalt (75 % des Zielgehalts) und der Auszahlung aus der Bonus-Bank zusammen.

Werden die vereinbarten Ziele bezüglich Profitabilität und Wachstum über mehrere Jahre im Mittel erfüllt, so ergibt sich eine tatsächliche Gesamtvergü-tung in Höhe des Zielgehalts. Werden die Ziele nachhaltig deutlich verfehlt, so kommt auf Dauer lediglich das Fixgehalt zur Auszahlung (75 % des Zielgehalts).

Im Falle einer mehrjährigen und signifikanten Übererfüllung der Profitabilitäts-und Wachstumsziele ergibt sich allmählich eine Gesamtvergütung von maximal 175 % des Zielgehalts.

Der so errechnete Bonusanspruch kommt nicht direkt zur Auszahlung. Um die geforderte Langfristigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage darzustel-len, werden die Ansprüche mittels einer Bonus-Bank verzögert ausgezahlt und

Der Aufsichtsrat hält das Vergütungssystem für angemessen, langfristig aus-gerichtet. Es beugt zudem Interessenkonflikten und Fehlanreize bestmöglich vor. Das Vergütungssystem wird im Lagebericht des Geschäftsberichts unter

Punkt 10 detailliert erläutert. Es orientiert sich in vielen Aspekten am DCGK weicht jedoch leicht von den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex in den Punkten G.6, G.7, G.10 und ab:

G.6 UND G.7

Dieser Empfehlung wird bewusst nicht entsprochen. Stattdessen gibt es einen jährlich durchgeführten ausgeprägten Strategieprozess, in dem sich Aufsichts-rat und Vorstand über die mittel- und langfristigen Unternehmensziele einigen und hieraus die kurzfristig orientierten Ziele für die variable Vergütung ableiten.

G.10

Das Unternehmen hält eine Quote von 50 % der variablen Vergütung oberhalb dies Zielniveaus (Übererfüllung) in Form von Aktien für angemessen. Sowohl das Einbuchen als aus die Auszahlung in die Bonusbank erfolgt analog zu dem Verfahren für die variable Vergütung in Geld. Der sich jährlich ergebende Sal-dobetrag wird jedes Jahr jeweils zu einem Drittel ausgezahlt und zu zwei Drit-teln vorgetragen.

Ahrensburg, 25. März 2021

Dr. Dietmar Ley

CEO

Hardy Mehl

CFO/COO

Norbert Basler

John P. Jennings

CCO

Alexander Temme

CCO

Gründer & Vorsitzender des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Mirja Steinkamp

Arndt Bake

CMO

Prof. Dr. Eckart Kottkamp

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Dorothea Brandes

Aufsichtsrätin

Aufsichtsrätin, Arbeitnehmer-vertreterin im Aufsichtsrat

Horst W. Garbrecht

Aufsichtsrat

Dr. Marco Grimm

Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

INHALT

1.

GRUNDLAGENDESUNTERNEHMENS ................................................................................................. 29

  • 1.1 Geschäftsmodell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

  • 1.2 Steuerungssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

  • 1.3 Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

  • 2. WIRTSCHAFTSBERICHT ............................................................................................................. 31

    • 2.1 Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

    • 2.2 Geschäftsverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

    • 2.3 Ertragslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

    • 2.4 Finanzlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

    • 2.5 Vermögenslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

    • 2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

    • 2.7 Gesamtaussage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

  • 3. NACHTRAGSBERICHT ............................................................................................................... 37

  • 4. PROGNOSEBERICHT ................................................................................................................ 37

  • 5. CHANCEN-UNDRISIKOBERICHT ..................................................................................................... 38

    • 5.1 Interne Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

    • 5.2 Finanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

    • 5.3 Beschaffungsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

    • 5.4 Absatzmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

    • 5.5 Politische und rechtliche Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

    • 5.6 Operationale Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

    • 5.7 Gesamtaussage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

6. INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

7. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

8. BERICHTNACH§315aHGB .......................................................................................................... 44

9. KONZERNERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 315d HGB), CORPORATE GOVERNANCE BERICHT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

10.GRUNDZÜGEDESVERGÜTUNGSSYSTEMS(§315aABS.2HGB) .......................................................................... 46

10.1 Vergütung des Vorstands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

10.2 Vergütung des Aufsichtsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

11.NICHFINANZIELLEKONZERNERKLÄRUNG(§§315bBIS315cHGB) ....................................................................... 50

12.VERSICHERUNGDERGESETZLICHENVERTRETER ...................................................................................... 57

1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS Externe Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell des Konzerns sind die allge-

1.1 GESCHÄFTSMODELL

Die Basler AG mit Sitz in Ahrensburg bei Hamburg (Deutschland) und die anderen Unternehmen des Konzerns (im Folgenden auch "Basler Konzern" oder "Basler") sind Entwickler und Hersteller von Bildverarbeitungskomponen-ten für professionelle Anwender. Der überwiegende Anteil des Umsatzes ent-fällt auf digitale Kameras, die vor allem in der industriellen Massenproduktion, in medizinischen Anwendungen, in der Verkehrskontrolle sowie in der Logistik eingesetzt werden. Darüber hinaus erweitert der Basler Konzern kontinuierlich sein Produktangebot und entwickelt sich somit schrittweise zum Komplett-anbieter von Bildverarbeitungskomponenten. Basler Produkte zeichnen sichmeine makroökonomische Lage und die Nachfragesituation in den regionalen Absatzmärkten Asien, Europa und Nordamerika. Aufgrund seiner Ausrichtung auf Investitionsgüterhersteller ist die Konjunktur im Maschinen- und Anlagen-bau, insbesondere im Bereich Halbleiter und Elektronik, für die Geschäftsent-wicklung des Konzerns von besonderer Bedeutung. Infolge der in den Vor-jahren begonnenen Expansion in Märkte außerhalb der Fabrikautomation, z.B. Medizin- und Verkehrstechnik sowie Logistik, erschließt sich Basler weiteres Wachstumspotenzial und reduziert die Zyklizität seines Geschäfts. Basler par-tizipiert und treibt zugleich die Entwicklung der Computer Vision Technolo-gie, die durch zunehmende Leistungsfähigkeit, Preisreduktion und Vernetzung Schritt für Schritt in weitere Anwendungsbereiche hineinwächst.

durch Innovation, hohe Zuverlässigkeit, einfache Integration und ein sehr gutes 1.2 STEUERUNGSSYSTEM

Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Zielkunden sind nationale und internationale

Hersteller von Investitionsgütern (OEM-Kunden), die Bildverarbeitungskompo-nenten in ihre eigenen Systeme und Geräte integrieren. Die Kunden werden überwiegend durch den eigenen Direktvertrieb oder über regionale Vertriebs-partner (Channel Partner) betreut. Die Komponentenprodukte von Basler sind generisch und in vielen Branchen bzw. Anwendungen einsetzbar. Sie werden nach erfolgreicher Integration durch den OEM-Kunden im Rahmen seiner Pro-duktentwicklung (sogenanntes Design-In) fester Bestandteil der jeweiligen Kunden-Lösung. Da der Kunde im Normalfall die Komponentenlieferanten über den Lebenszyklus seines eigenen Produkts nicht wechselt, schließt sich an das Design-In in der Regel eine mehrjährige, stabile Geschäftsbeziehung an. Basie-rend auf dem Angebot und der Technologie von Standardkomponenten bietet Basler zudem kundenspezifische Anpassungen für volumenreiche OEM-Kun-den.

Die Basler AG unterhält Tochtergesellschaften in Deutschland, USA, Singapur, Taiwan, China, Japan und Korea. Die Tochtergesellschaften werden im Kon-zernabschluss voll konsolidiert. Weitere Repräsentanzen bestehen in Polen, dem Vereinigten Königreich, Finnland, Frankreich, Malaysia und den Nieder-landen. In den Tochtergesellschaften bzw. Repräsentanzen werden über-wiegend absatzbezogene Leistungen erbracht. In Singapur besteht darüber hinaus eine Produktion für die Versorgung des lokalen asiatischen Marktes.

Basler verfolgt eine eigenfinanzierte, profitable Wachstumsstrategie. Das orga-nische Wachstum bildet den Schwerpunkt, wird jedoch durch Unternehmens-zukäufe ergänzt. Grundlage der Konzernsteuerung ist ein jährlich ablaufender Strategieprozess, in dem die Ausrichtung hinsichtlich Zielmärkten, Positionie-rung, Leistungsprogramm, Technologien, Absatzstrategie und Finanzkennzah-len festgelegt wird. Die zentralen Finanzkennzahlen zur Steuerung sind Umsatz und Vorsteuerrendite. Darüber hinaus wird die ökonomische Wertsteigerung über die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) und der freie Cashflow zur Steuerung des Konzerns herangezogen.

Der Strategieprozess mündet in eine qualitative und quantitative Mittel- und Langfristplanung sowie in das Budget für das kommende Geschäftsjahr. Aus diesen Planungswerken werden für die Konzernsteuerung Leistungsindikato-ren erstellt und zu einem Balanced-Score-Card-System (BSC) mit abgeleite-ten Scorecards für wesentliche Wertschöpfungsprozesse zusammengefasst. Die Kennzahlen der BSC und der unterliegenden Scorecards werden monatlich aktualisiert und im Kreis des Managements besprochen. Auf operativer Ebene gibt es ein sogenanntes "Daily Management" bzw. "Shopfloor Management", im Rahmen dessen der tägliche Arbeitsfortschritt und kontinuierliche Verbes-serungen gesteuert werden. Abweichungen vom Ziel werden somit auf unter-schiedlichen Hierarchieebenen frühzeitig erkannt und durch Gegen- und Vor-beugemaßnahmen adressiert.

Um eine hohe Qualität, Robustheit und Zuverlässigkeit der hergestellten Pro-dukte und der im Unternehmen definierten Wertschöpfungsprozesse zu gewährleisten, verfügt Basler über ein weltweit implementiertes Qualitätsma-nagementsystem (QM-System). Regelmäßig findet ein Quality Management Review statt, in dem der Vorstand mit den Prozessverantwortlichen das beste-hende Managementsystem auf Wirksamkeit prüft und für eine kontinuierliche Verbesserung sorgt. Unterjährig wird im Rahmen interner Audits geprüft, ob die Abläufe in der betrieblichen Praxis mit den Prozessbeschreibungen des QM-Systems im Einklang stehen. Einmal pro Jahr findet ein externes Audit statt, um zu überprüfen, ob das QM-System gemäß den Bestimmungen ISO 9001:2015 und ISO 13485:2016 (Medizin Norm) angewendet wird. Darüber hinaus findet einmal pro Jahr eine Prüfung durch die interne Revision durch den Aufsichtsrat ausgewählten Unternehmensteilen statt. Durch ein Compliance-Management-System wird die Einhaltung von Normen, Gesetzen und ethischen Richtlinien gesteuert.

1.3 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Als Technologieunternehmen ist Basler darauf angewiesen, neue technologi-sche Trends frühzeitig zu erkennen und schnell in Produktentwicklungen ein-fließen zu lassen. Da sich die Bildverarbeitungstechnologie rasch weiterent-wickelt und das Unternehmen eine nachhaltige Wachstumsstrategie verfolgt, werden pro Jahr im Durchschnitt etwa 13-15 % vom Umsatz in Forschung und Entwicklung (F&E) investiert. Die F&E-Aktivitäten gliedern sich wie folgt:

Im Rahmen des Innovationsmanagements werden Innovationsideen nach einem speziellen Prozess gesammelt, bewertet, getestet und ausgewählt. Das Durchlaufen des Innovationsprozesses erfolgt nach dem Prinzip "fail fast, learn fast". Im Rahmen des Prozesses werden technologische sowie kommerzielle Aspekte berücksichtigt, sodass im Erfolgsfall am Ende des Innovationsprozes-ses eine qualifizierte Produkt- bzw. Geschäftsidee steht, die durch Anwendung von klassischen Produktentstehungsprozessen skaliert werden kann.

Die Vorentwicklung untersucht Technologien, die für den Einsatz in künftigen Produkten sinnvoll erscheinen. Basler ist bestrebt, neue Technologien bereits im Vorfeld von Plattform- oder Produktentwicklungen möglichst weitgehend zu durchdringen, um potenzielle Risiken hinreichend analysiert zu haben. Auf diese Weise können anschließende Produktentwicklungen effizienter und mit höherer Planungstreue ablaufen. Um frühzeitig Kunden- bzw. Markt-Feedback zu erhalten, werden ausgewählten Kunden neue Technologien bereits während der Vorentwicklungsphase präsentiert.

Innerhalb der Plattform- und Produktentwicklung waren im Geschäftsjahr 2020 folgende Vorhaben wesentlich:

Entwicklung neuer Plattform-Technologien:

  • Finalisierung von zwei neuen Plattformen für Industriekameras (ace 2 und boost) inklusive einer gemeinsamen neuen Firmware-Plattform.

    • Gesteuertes Innovationsmanagement

    • Vorentwicklung neuer Technologien

    • Entwicklung neuer Plattform-Architekturen für künftige Produktlinien sowie hierfür notwendige Fertigungstechnologien

    • Entwicklung neuer Produktlinien bzw. Produkte auf bestehenden Produktplattformen

    • Kundenspezifische Anpassungen von Produkten

    • Pflege bestehender Produkte

  • Entwicklung von Embedded Vision Kameramodulen sowie die Kompatibilität zu NXP Prozessoren

  • Finalisierung der zweiten 3D Kamerageneration basierend auf Time-of-Flight (ToF) Technologie (Basler blaze)

  • Finalisierung und Serienüberführung einer neuen Plattform für Bildeinzugskarten mit spezieller Abstimmung auf Basler boost Kameras

Produktentwicklung:

  • Erweiterung der Produktlinie ace 2 um neue CMOS-Sensoren und neue Funktionalitäten

    Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 84 Patenten und Patentanmeldungen, davon sind 32 Patente in Kraft und 52 Patentanmel-dungen befinden sich im Anmeldeverfahren. Weiterhin ist Basler Inhaberin von 5 Gebrauchsmustern und 14 Designs.

  • Erweiterung der MED ace Kameralinie um neue Sensoren und Funktionalitäten, die speziell auf die Anforderungen von Kunden aus dem Medizintechnikmarkt abgestimmt sind

  • Produktvarianten der neuen Kameralinie boost

  • Einführung von Embedded Vision Kits kompatibel zu Prozessortechnologien von NVIDIA und NXP

  • Entwicklung und Qualifizierung komplementärer Zubehörprodukte, insbesondere im Bereich Kabel, Objektive, Interface-Karten und Beleuchtung

Auf Innovationen und Vorentwicklungen wird aus Vertraulichkeitsgründen im Rahmen dieses Berichts nicht näher eingegangen.

Die Kosten (Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Auf-wendungen sowie direkt zurechenbare Gemeinkosten) für F&E erhöhten sich leicht gegenüber dem Vorjahr von 23,1 Mio. € auf 23,7 Mio. € und betrugen 13,9 % vom Umsatz. Durch Neueinstellungen erhöhte sich die Anzahl der Voll-stellen-Äquivalente im Bereich F&E von 196 am 31. Dezember 2019 auf 200 zum 31. Dezember 2020. Insgesamt hatte die Corona-Pandemie keinen nen-nenswerten Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit und Produktivität im Bereich R&D. Trotz aller Umstände konnte die Innovationskraft des Unternehmens aufrecht-erhalten werden und es wurde kraftvoll in die mittel- bis langfristige technolo-gische Zukunft von Basler investiert.

In den Aufwendungen sind Leistungen Dritter in Höhe von 362 T€ (VJ: 396 T€) enthalten. Die aktivierten Investitionen in eigene Entwicklungen betrugen 10,6 Mio. € (VJ: 12,5 Mio. €). Die Höhe der Abschreibungen auf eigene Entwick-lungen betrug 8,5 Mio. € (VJ: 7,1 Mio. €).

Die Silicon Software GmbH ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 2 Patenten, die beide erteilt sind.

Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 140 Marken. 14 weitere Marken befinden sich im Anmeldeverfahren. Die Silicon Software GmbH ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 2 Marken.

2

WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1

RAHMENBEDINGUNGEN

Nachdem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorjahr bereits die schlechtesten seit der Finanzkrise 2008/09 waren und sich gegen Ende 2019 eine Erholung auf den Industriegütermärkten abzeichnete, wurde diese durch die eintretende Corona-Pandemie zu Beginn 2020 im Keim erstickt. Das wirt-schaftliche Umfeld wurde in 2020 sehr stark durch die Folgen der Corona-Pandemie und dem weiter anhaltenden Handelskrieg zwischen den USA und China geprägt. Die Corona-Pandemie führte im März zu einer rasanten welt-weiten Abkühlung der Nachfrage nach Investitionsgütern für das produzie-rende Gewerbe. In Folge der ersten Lockdown-Welle sank der Einkaufsmana-gerindex im April mit 34,5 % auf einen sehr niedrigen Stand und drehte dann im dritten Quartal wieder über die Wachstumsschwelle von 50 % (Quelle: PMI, IHS Markit). Weltweit lag das Wirtschaftswachstum mit -3,5 % unterhalb der ursprünglichen Erwartungen von 2,4 %. Der Wirtschaftsabschwung betrug in der Eurozone -7,2 %, in Deutschland -5,8 % und in den USA -3,5 % und lag ebenso weit entfernt von den ursprünglichen Wachstumsprognosen. Lediglich China konnte ein Wirtschaftswachstum von 2,7 % verzeichnen, auch wenn die-ses weit unter der Prognose von 5,9 % lag. (Quelle: Berenberg, Wirtschaft und Finanzmärkte, Ausblick 2021).

Der für Basler relevante Markt des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelte sich Pandemie-bedingt nochmals deutlich schwächer als im Vorjahr und als ursprünglich erwartet. Die Auftragseingänge in diesem Sektor verzeichneten einen Rückgang von 10 %, während die Umsatzerlöse um 7 % sanken. (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2020).

2.2

GESCHÄFTSVERLAUF

Nach einer stabilen Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 und Erholungstenden-zen zur Jahreswende strebte Basler für das Geschäftsjahr 2020 ursprünglich ein niedriges einstelliges Wachstum an. Mit Eintreten der Pandemie wurden die ursprünglichen Pläne jedoch noch vor Veröffentlichung an die stark ver-änderten Rahmenbedingungen angepasst. Trotz guter Auftragseingänge und Umsätze im Januar und Februar wurden die großen Unsicherheiten der auf-kommenden Pandemie umgehend in der Geschäftsplanung und -aussteuerung reflektiert. Ende März veröffentlichte die Basler AG ihre Prognose für das erste Halbjahr. Diese wies einen Umsatzkorridor von 70-78 Mio. € und eine Vorsteu-errendite von 6 %-10 % aus. Das Management bremste in dieser Phase aufgrund hoher Unsicherheiten die Geschwindigkeit von Neueinstellungen und redu-zierte die Sachkostenbudgets, ohne wesentliche strategische Projekte zu schä-digen. Durch das außerordentlich hohe Engagement aller Beteiligten wurde die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt und gleichzeitig die operative Leistungsfähigkeit der Organisation aufrechterhalten. Die Kommuni-kation zwischen Management und Belegschaft sowie die Transparenz über die Geschäftsentwicklung wurde stark intensiviert. Krisenszenarien wurden vorbe-reitet, um einen schnellen Kurswechsel im Falle eines deutlichen Umsatzrück-gangs zu gewährleisten. Wider die Erwartungen blieb die Nachfrage jedoch stark. Insbesondere getragen durch Anwendungen in der Konsumgüterelektro-nik und der Logistikautomation sowie durch die schnellere Pandemie-Erholung Chinas erhöhte Basler am 26. Mai 2020 seine Prognose und schloss das erste Halbjahr mit 88,9 Mio. € Umsatz und 14 % Vorsteuerrendite sogar oberhalb dieser erhöhten Prognose ab.

Mit Veröffentlichung der Halbjahres-Ergebnisse wurde erstmals ein Ausblick für das Gesamtjahr gegeben. Zu diesem Zeitpunkt ging das Management von einem saisonal bedingten Abschwung der Nachfrage in Anwendungen für die Konsumgüterelektronik und damit von einem schwächeren zweiten Halbjahr aus. Der Ausblick für das Gesamtjahr sah einen Umsatz zwischen 155-165 Mio. € und einer Vorsteuerrendite im Bereich von 8 %-10 % vor. Das dritte Quartal verlief erwartungsgemäß schwächer als die erste Jahreshälfte. Im Laufe des vierten Quartals zogen jedoch die Auftragseingänge und leicht zeitversetzt die Umsätze wieder an. Die Jahresprognose wurde mit der Q3-Berichterstat-tung auf das obere Ende des vorher kommunizierten Korridors konkretisiert, am 8. Dezember 2020 nochmals erhöht und schließlich am oberen Ende dieses nachjustierten Korridors erfüllt. Der Konzern Basler erzielte einen Umsatz von 170,5 Mio. € und eine Vorsteuerrendite von 12 %. Die Auftragseingänge wuchsen sogar um 9 % von 166,5 Mio. € auf 181,6 Mio. €. Mit diesen Ergebnissen konnte Basler in einem sehr schwachen Marktumfeld weitere Marktanteile für sich ver-buchen und ihre Marktführerschaft ausbauen. Mit einem Umsatzwachstum von insgesamt 5 % entwickelte sich das Geschäft von Basler deutlich besser als im Durchschnitt der Branche von -7 %. (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2020). Dieser Erfolg basierte im Wesentlichen auf der breiten Diversifikation nach Branchen und Regionen sowie einem krisenerprobten operativen Management und hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die besonderen Herausforde-rungen der Corona-Pandemie wurden ohne nennenswerte Produktivitätsver-luste erfolgreich gemeistert. Die strategischen Investitionen der letzten Jahre in Produktportfolio und Marktzugänge (insbesondere China) haben im Krisen-jahr 2020 verstärkt ihre positive Wirkung entfaltet.

Basler schließt das Geschäftsjahr 2020 mit hohem Auftragseingangsniveau im Q4 und einem positiven Book-to-Bill Verhältnis von 1,07 % ab. Damit startet das Unternehmen mit vollen Auftragsbüchern ins neue Geschäftsjahr.

UMSATZ 2020 170,5 Mio. €

VORSTEUERMARGE 2020 12,0 %

2.3

ERTRAGSLAGE

in Mio. €

2020

2019

Veränderung

in %

Umsatzerlöse

170,5

162

8,5

5 %

Währungsergebnis

-0,1

-0,4

0,3

-75 %

Kosten der umgesetzten

-81,7

-79,5

-2,2

3 %

Leistung

Bruttoergebnis

88,7

82,1

6,6

8 %

Sonstiger betrieblicher Ertrag

1,1

0,8

0,3

38 %

Aufwendungen

-69,7

-65,9

-3,8

6 %

Operatives Ergebnis

20,1

17

3,1

18 %

Finanzergebnis

0,3

-0,1

0,4

>100 %

Ergebnis vor Ertragssteuern

20,4

16,9

3,5

21 %

Steuern

-5,3

-4

-1,3

33 %

Konzernjahresüberschuss

15,1

12,9

2,2

17 %

Der Umsatz 2020 konnte mit Erlösen in Höhe von 170,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 8,5 Mio. € gesteigert werden. Der Materialaufwand stieg entspre-chend von 79,5 Mio. € im Jahr 2019 auf 81,7 Mio. €. Die Bruttomarge (Brutto-ergebnis/ Umsatz) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 50,7 % auf 52,0 %. Maßgeblich hierfür waren im Vergleich zum Vorjahr das Ausbleiben von außer-ordentlichen Effekten aus M&A-Transaktionen, ein besserer Auslastungsgrad in der Produktion und überdurchschnittliche Erfolge bei Verhandlungen mit Schlüssellieferanten. Der generelle Preisverfall und im Besonderen der Preis-druck im chinesischen Markt konnte durch die genannten Effekte erfolgreich überkompensiert werden.

Die Personalkosten entwickelten sich von 65,6 Mio. € im Jahr 2019 auf 68,6 Mio. € im Jahr 2020. Diese beinhalten eine marktorientierte generelle sowie individuelle Gehaltsanhebungen und die Erhöhung der Beschäftigten-zahl. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl stieg in 2020 nur sehr moderat von 853 auf 857 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach dem starken Aufbau der Vorjahre wurde in 2020 verstärkt auf die Integration der akquirierten Unter-nehmen und die Produktivitätssteigerung des bestehenden Teams fokussiert. Darüber hinaus wurden aufgrund der Corona-Pandemie ursprünglich geplante Neueinstellungen in die zweite Jahreshälfte und zum Teil ins Jahr 2021 ver-schoben. Der Sachaufwand verringerte sich gegenüber 2019 um 1,8 Mio. € auf 15,7 Mio. €. Die deutliche Absenkung wurde hauptsächlich durch geringere Reise- und Eventaufwendungen aufgrund von Corona-Beschränkungen ver-ursacht. Diese Einsparung stellt mithin einen Sondereffekt dar. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren das Sachkostenniveau sukzessive wieder auf das Niveau vor der Corona-Pandemie zurückkehren wird. Einige Kostenarten werden voraussichtlich nachhaltig geringer ausfallen. Im Gegen-zug ist davon auszugehen, dass die Sachkosten für Digitalisierung steigen.

Mit einem Vorsteuerergebnis von 20,4 Mio. € (VJ: 16,9 Mio. €) und einer Vor-steuermarge (Vorsteuerergebnis/ Umsatz) von 12,0 % (VJ: 10,5 %) konnte Bas-ler das Geschäftsjahr trotz widriger Marktbedingungen oberhalb der Prognose und mit Steigerung zum Vorjahr abschließen.

Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2020 betrug 5,3 Mio. €, was einer Steuerquote von 26,0 % (VJ: 23,7 %) entspricht.

Das Nachsteuerergebnis erhöhte sich von 12,9 Mio. € im Jahr 2019 auf 15,1 Mio. € und entspricht einer Nachsteuerrendite von 8,9 %.

Der Auftragsbestand zum Geschäftsjahresende beträgt 32,4 Mio. € (VJ: 27,7 Mio. €). Der Anstieg des Auftragseingangs im vierten Quartal führte zur Jahreswende zu einem überdurchschnittlich hohen Auftragsbestand und sichert einen guten Start ins kommende Geschäftsjahr.

2.4

FINANZLAGE

Das Liquiditätsmanagement im Konzern ist darauf ausgerichtet, den Kapital-bedarf so zu decken, dass Investitionen für organisches Wachstum über einen positiven freien Cashflow selbst finanziert werden. Temporäre Spitzenbeträge

FREIER CASHFLOW 2020 14,0 Mio. €

für Akquisitionen werden teilweise fremdfinanziert und langfristig über posi-tive freie Cashflows durch Eigenkapital ersetzt. Dabei werden die Fälligkeits-risiken, die Bewertungen der Kreditgeber sowie Eigen- und Fremdkapitalkos-ten in einem angemessenen Verhältnis ausbalanciert und eine Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern angestrebt. Darüber hinaus sieht die Dividenden-politik eine konstante Ausschüttungsquote von 30 % des Nachsteuerergeb-nisses vor, sofern keine besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse diesem ent-gegenstehen. Im Jahr 2020 wurde die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 aufgrund der hohen Corona-Risiken auf 20 % des EBT mit großer Zustimmung auf der Hauptversammlung gekürzt. Da die Märkte zwar stark von Covid-19 betroffen waren, Basler sich jedoch entgegen dem Markt positiv entwickeln konnte, erwägt das Management die Auszahlung einer Sonderdividende für das Geschäftsergebnis 2020.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde aus der betrieblichen Tätigkeit ein positiver Cashflow von 37,3 Mio. € (VJ: 24,7 Mio. €) generiert. Der Cashflow aus Inves-titionstätigkeiten betrug in der Berichtsperiode -23,3 Mio. € (VJ: -34,4 Mio. €).

Der freie Cashflow als Saldo des operativen Cashflows und des Cashflows aus Investitionstätigkeiten summierte sich auf 14,0 Mio. € (VJ: -9,6 Mio. €).

Auf der Finanzierungsseite wurden 2020 Bankverbindlichkeiten in Höhe von 5,3 Mio. € getilgt. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht in Anspruch genom-mene Kreditlinien bei den Hausbanken in Höhe von 9,0 Mio. €.

Unter Berücksichtigung der Dividendenauszahlungen und der Aufnahme von weiteren KfW-Krediten i.H.v. 11 Mio. € ergab sich insgesamt ein Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von -1,3 Mio. € (VJ: 13,0 Mio. €).

Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende 47,9 Mio. € (VJ: 35,2 Mio. €). Die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert.

LIQUIDITÄT/KASSENBESTAND 2020 47,9 Mio. €

2.5

VERMÖGENSLAGE

in Mio. €

Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen

Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing

Latente Steueransprüche Langfristige Vermögenswerte

Vorräte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Bankguthaben und Kassenbestände

Kurzfristige Vermögenswerte Summe Aktiva

Eigenkapital langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Finanzie-rungsleasing

Sonstige langfristige Schulden Latente Steuern

Langfristige Schulden kurzfristige Finanzverbindlichkeiten kurzfristige Rückstellungen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing Sonstige kurzfristige Schulden

Kurzfristige Schulden

Summe Passiva

2020

2019

Veränderungin %

64,8 12,1 17,2 0,9 95,0 20,0 19,5 7,7 47,9 95,1

62,0 2,8 5 %

12,3 -0,2 -2 %

18,4 -1,2 -7 %

0,8 0,1

93,5 20,9 19,4 12,2 35,2 87,7

  • 1,5 2 %

  • -0,9 -4 %

  • 0,1 1 %

  • -4,5 -37 %

  • 12,7 36 %

7,4

190,1 114,9

181,2 103,0

8,8

8 %

5 %

  • 11,9 12 %

    21,1 11,4 1,7 9,7 43,9

    14,4 13,8 3,4 9,4 41,0

  • 6,7 47 %

  • -2,4 -17 %

  • -1,7 -50 %

  • 0,3 3 %

  • 2,9 7 %

    4,1 5,6 3,4 18,2 31,3 190,1

    5,3 5,1 3,2 23,6 37,2 181,2

  • -1,2 -23 %

  • 0,5 10 %

  • 0,2 6 %

  • -5,4 -23 %

-5,9 8,9

-16 % 5 %

Die Immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich auf 64,8 Mio. € (VJ: 2.6

62,0 Mio. €) durch die Aktivierungen abzgl. Abschreibungen von eigenen Ent-wicklungen um 2,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Die Investitionen in Sachanlagen beliefen sich auf 2,7 Mio. € (VJ: 5,1 Mio. €) und entfielen im Wesentlichen auf sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung, Umbauten von Büroflächen und der Herrichtung des Grundstückes für den geplanten Anbau an das Firmengebäude.

Die Vorräte sanken leicht um 0,9 Mio. € gegenüber Vorjahresniveau. Abwer-tungsrisiken bestehen nicht.

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sanken auf 7,7 Mio. € (VJ: 12,2 Mio. €), insbesondere aus der Rückführung von Darlehen, welche die Basler AG dem Leasinggeber als Zwischenfinanzierung im Rahmen der Erwei-terung des Firmengebäudes gewährt hatte.

Die Bankguthaben und Kassenbestände wiesen einen um 12,7 Mio. € höheren Saldo aus als im Vorjahr.

Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 11,9 Mio. € auf 114,9 Mio. €. Diese Eigenkapitalerhöhung resultiert aus dem Konzernjahres-überschuss abzüglich der Ausschüttung einer Dividende von 2,6 Mio. €.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich um 5,6 Mio.€ auf 25,2 Mio. € durch getätigte Abrufe aus KfW-Krediten i.H.v. 11 Mio. € abzüg-lich regulären Tilgungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich auf 2,8 Mio. € (VJ: 11,3 Mio. €) aufgrund der Auszahlung von Restkaufpreisen aus getätigten M&A-Transaktionen.

Die sonstigen kurzfristigen Schulden reduzierten sich um 23 % im Wesentlichen aufgrund der Auszahlung von Restkaufpreisen aus getätigten M&A-Transaktio-nen.

Das Bestellobligo betrug zum Stichtag 19,0 Mio. € (VJ: 12,6 Mio. €). Vorzei-tige Zahlungsverpflichtungen haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben.

FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Neben den bereits erwähnten Kennzahlen werden weitere Leistungsindika-toren gemessen und zum Zwecke der Konzernsteuerung verwendet.

Die Produktivität im Basler Konzern wird unter anderem anhand des Ergeb-nisses pro Mitarbeiter/-in (EBITDA geteilt durch Vollstellenäquivalente) gemes-sen. Das Ergebnis pro Mitarbeiter/-in stieg trotz widriger Corona-Bedingungen im Geschäftsjahr 2020 von 37,2 T€ im Vorjahr auf 42,8 T€. Nach einem star-ken überproportionalen Organisationswachstum der Geschäftsjahre 2018/19 lag der Fokus in 2020 auf Umsatzsteigerung durch Produktivitätssteigerung bzw. mit gleicher Organisationsgröße. Darüber hinaus wurden geplante selek-tive Aufbauten mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie auf das Ende des Geschäftsjahres und das folgende Geschäftsjahr geschoben. Aufgrund viel-fältiger Maßnahmen hatte die Corona-Pandemie keine nennenswerten Aus-wirkungen auf die Produktivität der Beschäftigten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ohne Reduktion der Arbeitszeit kraftvoll an der Umsetzung des operativen Geschäfts und an Zukunftsinvestitionen gearbeitet. Die aktuelle Organisationsgröße ist für rund 180 Mio. € Umsatz ausgelegt und das Manage-ment wird bis zum absehbaren Erreichen dieses Umsatzniveaus vorerst nur sehr selektiv zusätzliche Personalkapazitäten aufbauen. Da ein erheblicher Anteil der Organisation an der Zukunft des Unternehmens arbeitet, ist dies als antizyklische Investition in die mittelfristige Zukunft des Unternehmens zu werten, um weitere kraftvolle Schritte in der Transformation vom Kameraan-bieter zum Vollsortimenter zu vollziehen. Im Rahmen des konzernweiten Lean Management-Systems wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Effizienz der Prozesse zu steigern.

Die Bruttoergebnismarge (Bruttoergebnis/ Umsatz) erhöhte sich von 50,7 % im Vorjahr auf 52,0 %. Im Vergleich zum Vorjahr blieben akquisitionsbedingte Sondereffekte aus, der höhere Auslastungsgrad führte zu geringen Gemein-stückkosten und es wurden überdurchschnittliche Einsparungen in der Materi-albeschaffung erzielt. Die Folgen eines kontinuierlichen Preiswettbewerbs, der insbesondere in China zunimmt, konnten durch die voran aufgeführten Maß-nahmen und Effekte in 2020 überkompensiert werden. Das Management ist bestrebt, die Bruttomarge langfristig im Bereich von 50 % zu halten, um die

Unternehmensstrategie mit hoher Innovationskraft vorantreiben zu können. Oberhalb von 50 % wird bis auf Weiteres dem Gewinn von Marktanteilen Vor-rang gegenüber der Optimierung des Bruttomarge eingeräumt.

in Mio. €

2020

2019

EBIT

20,1

17,0

Vorräte

20,0

20,9

Forderungen aus Lieferungen und

19,5

19,4

Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

-11,1

-10,6

Leistungen

Anlagevermögen

95,0

93,5

Capital employed

123,4

123,2

ROCE (EBIT / Capital employed)

16 %

14 %

Der ROCE betrug zum Geschäftsjahresende 16 % (VJ: 14 %). Die Steigerung resultiert aus dem Gewinnanstieg bei fast gleich gebliebenem eingesetzten Kapital.

Für die kommenden Jahre plant das Management trotz erheblicher Zukunfts-investitionen mit einer Gesamtkapitalrendite von etwa 20 %. Diese Steuerungs-kennzahl fließt jedoch nachrangig gegenüber Umsatzwachstum und Vor-steuerrendite in die Unternehmenssteuerung ein. Darüber hinaus strebt die Unternehmensleitung eine finanzielle Unabhängigkeit auch in Zeiten schwa-cher Konjunktur an und steuert das Unternehmen aus diesem Grund mit einem verhältnismäßig hohen Finanzmittelbestand.

Das Working Capital (Vorräte plus Forderungen aus Lieferungen und Leis-tungen minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) betrug zum Geschäftsjahresende 28,4 Mio. € (VJ: 29,7 Mio. €). Die Reduzierung resultiert aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Für die kommenden Jahre strebt der Basler Konzern ein Working Capital Niveau im Bereich von 17 %-19 % vom Umsatz an. Zur Erreichung dieses Ziels werden Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Working Capital durch ein interdisziplinäres Team abgeleitet und umgesetzt.

Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/ Bilanzsumme) stieg von 56,8 % im Jahr 2019 auf 60,4 % zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres.

2.7

GESAMTAUSSAGE

Nach einem sehr schwachen Marktumfeld im Vorjahr und einer sich abzeich-nenden Erholung drosselte die Corona-Pandemie die positive Entwicklung des Computer Vision Marktes bereits zu Jahresbeginn. Dies führte zu einem hohen einstelligen Rückgang der Branchenkennzahlen im zweiten Jahr in Folge. Gemäß VDMA (Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau) schrumpfte die deutsche Industrie für industrielle Bildverarbeitungskomponenten um 7 %. In diesem schwierigen Marktumfeld konnte Basler mit einer Wachstumsrate von 5 % weitere Marktanteile gewinnen. Das Management erhöhte zweimal im Laufe des Jahres seine Prognose und Basler schloss das Geschäftsjahr am oberen Ende des Korridors zuverlässig ab. Die Ursache für eine positivere Entwicklung gegenüber der Branche resultierte insbesondere aus einer besseren Präsenz in den Regionalmärkten China und Süd-Ostasien, einer starken Position in der Elektronik- und Logistikbranche, einer geringen Abhängigkeit von der Auto-mobilindustrie sowie einer soliden operativen Krisenfestigkeit. Basler konnte ohne nennenswerte Einschränkungen den Geschäftsbetrieb aufrecht halten und zudem mit voller Kraft weiter in die Zukunft investieren. Die Geschäftsent-wicklung über die Quartale hinweg erfolgte in einer verhältnismäßig typischen Saisonalität. Die erste Jahreshälfte verlief stärker aufgrund eines von Corona unbeeindruckten Investitionszyklus im Bereich Halbleiter und Elektronik sowie Investitionen in der Logistik. Die zweite Jahreshälfte war geprägt von einem schwächeren dritten Quartal und wieder anziehenden Auftragseingängen und Umsätzen im vierten Quartal. Insgesamt erzielte der Basler Konzern Umsätze von 170,5 Mio. € und Auftragseingänge von 181,6 Mio. €. Die Bruttomarge konnte gesteigert werden, die Personalkosten entwickelten sich in etwa proportional zum Umsatz und die Sachkosten sanken insbesondere Corona-bedingt um 1,8 Mio. €. Sowohl das Vorsteuerergebnis als auch die Vorsteuerrendite konn-ten gegenüber Vorjahr auf 20,4 Mio. € und 12 % gesteigert werden. Die Vor-steuerrendite lag damit auf der langfristig angestrebten Marke von ca. 12 %, die eine ausgewogene Balance zwischen kurzfristiger Profitabilität und nach-haltigem Wachstum vorsieht. Das Management ist bestrebt, das Unternehmen bei Erholung des Marktes auf ein Vorsteuerrendite-Niveau von rund 12 % zu

EIGENKAPITALQUOTE 2020 60,4 %

halten und zu einem Umsatzwachstum von durchschnittlich 15 % zurückzufüh-ren. Auch in 2020 hielt das Management an seinem Investitionspfad fest, da es sich nach deren Einschätzung um eine temporäre Marktschwäche und nicht um eine strukturelle Veränderung handelt. Durch den konsequenten Wachstums-kurs konnte sich Basler im Geschäftsjahr 2020 weitere Wettbewerbsvorteile erarbeiten. Infolge des kontinuierlichen Ausbaus des Produktportfolios und der Vertriebs- sowie Marketingorganisation verfügt Basler Ende 2020 über eine breite Angebotspalette und einen der besten Marktzugänge in seiner Bran-che. Die Marke Basler hat einen führenden Bekanntheitsgrad und steht bei Kunden für hohe Zuverlässigkeit, Einfachheit in der Anwendung und ein sehrlichen Ausschüttung von 1,3 Mio. €. Die Risiken der Corona-Pandemie haben zwar die Branche getroffen, sich jedoch nicht für den Basler Konzern mate-rialisiert. Die Profitabilität lag u.a. aufgrund von coronabedingten Einsparun-gen sogar deutlich oberhalb der Erwartungen. Hieran möchte der Vorstand die Aktionäre in Form einer Sonderdividende partizipieren lassen. Sollte die Hauptversammlung diesem Vorschlag zustimmen, würden insgesamt 38 % des Konzernjahresüberschusses an die Anteilseigner ausgeschüttet.

gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. In der VSD-Studie zu "Brand Awareness" wird 3

Basler unter den Top 5 Anbietern von Vision Technology genannt, was Preis-Leistungs-Verhältnis, Kundensupport und Funktionalität betrifft, und steht an erster Stelle im Bereich Qualität. Hochmotiviert und kontinuierlich bestrebt, mehr zu erreichen, nimmt sich der Basler Konzern vor, bei positiver Marktent-wicklung bis 2023 ein Umsatzniveau von rund 250 Mio. € zu erreichen. Neben einem weiteren Ausbau der starken Marktposition im Bereich der Fabrikauto-

Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

mation sollen benachbarte Marktfelder wie beispielsweise Medizintechnik, Ver- 4 kehrstechnik, Logistik und Einzelhandelssysteme weiter erschlossen und die

technologischen Möglichkeiten von Embedded Vision Technologie und 3D Kameratechnologie nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus wird sich Basler weiter vom Kameralieferanten zum Vollsortimenter für Bildverarbeitungskom-ponenten wandeln. Aufgrund der Fortschritte des abgelaufenen Geschäfts-jahres sowie den Potenzialen im Bereich Markt und Technik fühlt sich das Management-Team in seiner strategischen Ausrichtung bestätigt und blickt mit Zuversicht und Motivation in die Zukunft.

Es ist das Ziel der Basler AG, ihre Aktionäre am Erfolg zu beteiligen und gleich-zeitig genügend Liquidität vorzuhalten, um den Wachstumskurs des Unter-nehmens zu finanzieren. Auf Basis der soliden Geschäftsergebnisse 2020 und der aktuellen Aussichten für das kommende Geschäftsjahr wird der Hauptver-sammlung im Mai 2021 die Auszahlung einer regulären Dividende in Höhe von 0,45 € (VJ: 0,26 €) pro bezugsberechtigter Aktie (entspricht 4,5 Mio. €) vor-geschlagen. Dies entspricht einer üblichen Ausschüttungsquote von 30 %. Dar-über hinaus erwägt der Vorstand die Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von 0,13 € pro bezugsberechtigter Aktie. Dieses entspricht einer zusätz-

DIVIDENDE 2020 0,58 €

NACHTRAGSBERICHTPROGNOSEBERICHT

Nach zwei durch unterdurchschnittliche Marktentwicklung geprägten Jahren in Folge geht der Basler Konzern von einer Stabilisierung des Marktes und einer sukzessiven strukturellen Erholung ab dem Ende der Corona-Pandemie aus. Aufgrund der aktuell weiterhin hohen Unsicherheiten ist derzeit unklar, wann nachhaltig mit dieser zu rechnen ist. Nichtsdestotrotz stimmt der Verlauf der letzten Monate den Vorstand grundsätzlich positiv. Er geht davon aus, dass sich die Fabrikautomationsmärkte ab der zweiten Jahreshälfte erholen und sich die Ausrüstungsinvestitionen in der Halbleiter- und Elektronikindustrie sowie in der Logistik bereits in der ersten Jahreshälfte erneut gut entwickeln. Insbesondere aus der asiatischen Region werden bereits in der ersten Jahres-hälfte Wachstumsimpulse erwartet. Der Vorstand schließt sich den Einschät-zungen von Branchenverbänden und Makroökonomen an, wonach sich die großen Volkswirtschaften in 2021 erholen werden. Die Berenberg-Bank geht in ihrem Jahresausblick von einem realen BIP-Wachstum für 2021 in Höhe von 4,1 % aus. Der VDMA hat für den Computer Vision-Markt noch keine Prognose für das Jahr 2021 veröffentlicht, da er aus Vorsichtsgründen den Verlauf des ersten Quartals abwarten möchte. Der Verband der Hersteller von Maschinen

UMSATZFORECAST 2021 190 - 210 Mio. €

und Anlagen für die frühzyklische Halbleiterindustrie (SEMI) hingegen geht von einer Erholung der Konjunktur und einem Marktwachstum für 2021 von 4,3 % gegenüber 2020 aus. (Quelle: Marktstudie SEMI).

Unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Marktaussichten sieht das Management gute Chancen bereits in 2021 wieder zu einer zweitstelligen Wachstumsrate zurück zu kehren. Für das Geschäftsjahr 2021 plant der Vor-stand aktuell mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von 190 Mio. € bis 210 Mio. €. Je nach Geschäftsverlauf strebt der Konzern eine Vorsteuerrendite zwischen 12 % bis 14 % an.

5

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

inventur durchgeführt. Hierbei wurden Risiken benannt, nach Eintrittswahr-scheinlichkeit und potenzieller Schadenhöhe quantifiziert sowie Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifizierten Risiken wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung) gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wurde nicht über-schritten. Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kon-trollsystem (IKS), dem Compliance Management, und dem Qualitätsmanage-mentsystem, welches jährlich einem externen Audit im Rahmen der DIN EN ISO 9001:2015 unterzogen wird.

Der kumulierte Erwartungswert der zehn größten Risiken (ohne Wachstums-risiken) beträgt 14 Mio. €. Der Erwartungswert ist die geschätzte Eintrittswahr-scheinlichkeit multipliziert mit der möglichen Auswirkung. Durch das aktive Management werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken reduziert. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wird mit 69,0 Mio. € beziffert.

Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie ist dann umsetzbar, wenn Chan-cen entschlossen genutzt und gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um 5.1

drohende Risiken geeignet zu minimieren.

Das Chancen- und Risikomanagementsystem von Basler hat zum Ziel,

  • Chancen- und Risiken von Basler systematisch zu erfassen, zu bewerten und Transparenz im Führungskreis zu erzeugen,

  • Handlungsspielräume zu schaffen, dabei jedoch nicht akzeptable Risiken zu vermeiden oder Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren,

  • sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie, der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Risiko-

PROGNOSTIZIERTE VORSTEUERRENDITE 2021 12 - 14 % 38

INTERNE ORGANISATION

Gegenstand dieser Kategorie ist das Geschäftsmodell, die Aufbau- und Ablauf-organisation, die IT und Kommunikation, die Informationsbeschaffung und das Personal.

Das Unternehmen ist funktional organisiert. Flache Hierarchien und kurze Ent-scheidungswege sollen die Flexibilität und den Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander selbst bei zunehmendem Wachstum erhalten. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lean Management Ansatzes ist das Unterneh-men anhand von wesentlichen Wertströmen ausgerichtet und arbeitet kontinu-ierlich daran, diese in ihrer Effizienz zu steigern. Darüber hinaus gibt es einen Strategy-Deployment-Prozess, der das Herunterbrechen der Unternehmens-strategie bis auf Arbeitsebene sicherstellt.

Als Technologieunternehmen ist Basler in einem hohen Maße abhängig vom Know-how und dem Engagement seiner Beschäftigten. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, innovationsfördernde Strukturen, Abläufe, Verhaltensweisen und Kulturelemente trotz zunehmender Unternehmensgröße weiter zu entwi-

ckeln. Es wird eine Organisation angestrebt, die in der Lage ist, das Bestands-geschäft weiter zu optimieren und sich gleichzeitig agil und innovativ in neue Technologie- und Marktfelder zu begeben.

Basler ist nicht tarifgebunden und bezieht sich in Entgeltfragen auch nicht auf bestehende Tarifverträge. Die deutschen Standorte haben eine transparente Entgeltsystematik, welche die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelt. Diese Gehaltssystematik beruht auf Eckstellenbeschreibungen, welche personenunabhängig erstellt und von einem externen Institut bewertet wer-den. Damit ist eine geschlechtsneutrale und personenunabhängige Eingrup-pierung gewährleistet.

In Zeiten der Corona-Pandemie wurde die Organisation und die Kultur auf eine harte Probe gestellt. Auch wenn pandemische Risiken bisher nicht als poten-zielles Risiko erfasst waren, wurde erfolgreich auf die pandemische Ausbrei-tung von Corona reagiert. Office Tätigkeiten wurden binnen 14 Tagen vollstän-dig ins Homeoffice transferiert. Produktionsabläufe wurden unter Wahrung eines besonderen Infektionsschutzes neugestaltet und die Lieferfähigkeit mit nur moderaten Lieferzeiterhöhungen aufrechterhalten. Die Kommunikation vom Management an die Belegschaft wurde auf zweiwöchentliche Videonach-richten umgestellt und die Transparenz der Geschäftsentwicklung nochmals erhöht. In dieser Extremsituation zeigte sich die hohe Identifikation der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter mit dem Unternehmen, ihre Loyalität und ihr Team-geist. Die kontinuierliche Pflege und das aktive Weiterentwickeln der Unter-nehmenskultur in den letzten Jahren war ein Schlüsselerfolgsfaktor, um robust durch diese unvorhergesehene Krise zu gehen. Diese Erfahrung bestätigt die Überzeugung des Managements den Kurs der vergangenen Jahre in Bezug auf Unternehmenskultur und Führungskultur fortzuführen, um Basler auch zukünf-tig stark und resilient in Krisensituationen zu machen.

5.2

FINANZEN

Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein Kredit- und Forderungsmanage-ment begegnet, in dessen Rahmen größere Kunden einer laufenden Bonitäts-prüfung unterzogen und dem Rating entsprechend Kreditlimits im Systemhinterlegt werden. Bei Überschreitung der Kreditlimits erfolgt eine Prüfung und weitere Waren werden ggf. nicht ausgeliefert. Ausstehende Forderungen unterliegen einem dreistufigen Mahnverfahren. Ausfallrisiken wird durch Ein-zelwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Konzern trotz Corona-Pandemie Einzelwertberichtigungen und Abschreibun-gen auf Forderungen lediglich in Höhe von 9 T€ (VJ: 6 T€) gebucht.

Die Steuerung der Liquidität erfolgt in Zusammenarbeit von Rechnungswesen, Controlling, Vertrieb und Strategischem Einkauf. Basierend auf der Vierjahres-planung und dem Budget für das laufende Geschäftsjahr erfolgt eine Liquidi-tätsplanung, welche regelmäßig aktualisiert wird und Bestandteil der monat-lichen Berichterstattung ist. Auf dieser Grundlage kann der Liquiditätsbedarf rechtzeitig erkannt und ggf. frühzeitig finanziert werden. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgeschöpfte Kreditlinien bei Banken i.H.v. 9 Mio. €.

Der Basler Konzern als mittelständisches Technologieunternehmen mit hohen F&E-Ausgaben sowie positiven Ratings hat die Möglichkeit, sich über zinsgüns-tige KfW-Mittel zu finanzieren.

Als besondere Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie wurden verteilt über das Jahr 2020, genehmigte Kreditlinien in Höhe von 11 Mio. € gezogen. Darüber hinaus wurde aus Vorsichtsgründen die Ausschüttungsquote für die Dividende von 30 % auf 20 % reduziert.

Basler hat aktuell eine hohe Eigenkapitalquote, einen hohen Kassenbestand und weist ein Nettovermögen aus. Das Basler Management sieht aktuell kein Liquiditätsrisiko.

5.3

BESCHAFFUNGSMARKT

Grundsätzlich besteht das Risiko einer gewissen Abhängigkeit von Zulieferern technologischer Komponenten. Auf der Seite der Zulieferer wird das Risiko durch den Aufbau stabiler langfristiger Geschäftsbeziehungen, regelmäßige Lieferantenaudits und die laufende Beobachtung der Beschaffungsmärkte reduziert. Soweit technisch möglich und ökonomisch sinnvoll, wird eine Second

Source aufgebaut. Weiterhin sind Prozesse und Systeme implementiert, um die kurzfristige Verfügbarkeit und Liefertermintreue von Zukaufkomponenten sicherzustellen. Insgesamt wird die Situation auf dem Beschaffungsmarkt für Halbleiter- und Elektronikkomponenten trotz handelspolitischer Spannungen, weiterer Zusammenschlüsse und dem Risiko von Allokation und Naturkatas-trophen generell als mittleres Risiko bewertet. Diesem Risiko wird mit profes-sionellem Supply Chain Management, erhöhten Lagerbeständen von kritischen Bauteilen, einem breiten Produktportfolio sowie dem weiteren Ausbau der Markführerschaft bzw. einer Verbesserung der Verhandlungsposition begeg-net.

Bezugnehmend auf die außerordentliche Situation der Corona-Pandemie tra-ten insbesondere zu Beginn des Jahres und zum Jahreswechsel Risiken in den Lieferketten ein. Durch Lockdowns und verstärkten Infektionsschutz stiegen Lieferzeiten, verringerten sich Liefermengen bis hin zum temporären Liefer-abriss. Das Supply Chain Management System des Basler Konzerns war jedoch in der Lage, diese Stresssituation ohne wesentliche Auswirkungen auf seine Kunden abzufedern.

Auch wenn das Supply Chain Management System von Basler bis zur Finali-sierung dieses Berichtes die Lieferfähigkeit sichergestellt hat, entsteht durch die besondere Pandemie-Situation verbunden mit einer derzeitigen Übernach-frage nach Elektronik- und Halbleiterkomponenten aktuell ein deutlich erhöhtes Risiko auf den Beschaffungsmärkten sowie in der Produktions- und Lieferkette. Getrennte Produktionswerke und Wertschöpfungsketten in Ahrensburg und Singapur dämpfen das Risiko strukturell. Darüber hinaus wird dieser besonde-ren Situation mit intensivem Kontakt zu Lieferanten, langen Bestellhorizonten sowie soliden Lagerbeständen begegnet.

5.4

ABSATZMARKT

Es besteht das Risiko, dass sich das erwartete Marktwachstum kurzfristig auf-grund der makroökonomischen, geopolitischen und insbesondere der aktu-ellen Corona-Pandemie weiter verzögert. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt, getrieben durch einezunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv ent-wickeln wird. Die von Verbänden und Marktforschungsinstituten abgegebe-nen Prognosen gehen von einem nachhaltigen Wachstum im einstelligen Pro-zentbereich bei Anwendungen in der industriellen Massenproduktion und von zweistelligem prozentualen Wachstum in neueren Absatzmärkten, wie z. B. der Verkehrstechnik, der Logistik oder der Medizintechnik, aus. Da Basler kontinu-ierlich sein Produktportfolio erweitert und die Diversifizierung in neue Anwen-dungsmöglichkeiten vorantreibt, wird das Geschäftsmodell als skalierbar und zukunftssicher eingestuft.

Das Kamerageschäft in Investitionsgütermärkten hat durch seinen breiten Branchen- und Kundenportfoliomix sowie durch seinen Design-In-Charakter eine verhältnismäßig geringe Volatilität. Infolge der Fokussierung von Basler auf die Volumensegmente des Marktes für Bildverarbeitungskomponenten in Verbindung mit dem aktiven Bearbeiten neuer Anwendungsfelder nimmt der Umsatzanteil mit Kunden außerhalb der industriellen Massenproduktion lang-fristig zu und verbessert so die Risikostruktur des Umsatzes.

Durch immer neu entstehende Anwendungsfelder für Bildverarbeitung und das Fehlen substituierender Technologien wird der Computer Vision Markt in der Investitionsgüterindustrie auf absehbare Zeit aller Voraussicht nach weiter kontinuierlich wachsen. Temporär kommt es in einzelnen Zielmärkten jedoch regelmäßig zu Nachfrageschwankungen. Dies gilt besonders für Investitions-gütermärkte in der Halbleiter- und Elektronikindustrie.

Die höhere Dynamik der asiatischen Märkte erhöht tendenziell die Volatilität des Geschäftes des Basler Konzerns und erfordert eine höhere Anpassungs-fähigkeit der Aufbau- und Ablauforganisation. Zudem wird in den kommenden Jahren eine zunehmende Lokalisierung erforderlich sein, um eine ausreichende Nähe der Wertschöpfung zu den Hauptabsatzmärkten zu gewährleisten. Auf-grund des relativ hohen Umsatzanteils von China birgt der Handelskonflikt zwi-schen China und den USA ein nachhaltiges Risiko.

Die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Industriekameras erhöhte sich 2020 weiter. Die Wettbewerbslandschaft hat sich insbesondere durch Über-nahmen und durch aggressiv investierende chinesische Wettbewerber aus der

Videoüberwachungsbranche in den letzten Jahren verändert. Auch die Dis-tributionslandschaft wird sukzessive Teil des Konsolidierungstrends. Regionale Distributoren werden durch überregional agierende Distributoren oder durch Hersteller übernommen. Der Basler Konzern hat gegenüber seinen Wettbewer-bern aktuell einen Vorsprung bei Produktportfolio, Marktzugang und Marken-bekanntheitsgrad. Basler strebt an, seine Marktposition relativ zum WettbewerbEine feindliche Übernahme der Basler AG kann bei der heutigen Aktionärs-struktur mit der Norbert Basler Holding GmbH als mehrheitlichem Anteilseig-ner nahezu ausgeschlossen werden. Die Aktionärsstruktur wird gleichwohl lau-fend auf Verschiebungen überprüft. Weiterhin hält die Basler AG zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs eigene Anteile in Höhe von 494.736 Aktien.

weiter auszubauen und sich in der Position vom Kamerahersteller zum Vollsor- 5.5

timenter zu wandeln. Das Wettbewerbsumfeld ist nach wie vor fragmentiert

und geprägt von vielen kleinen Nischenanbietern. Die fünf größten Wettbewer-ber von Basler sind: Teledyne DALSA (Kanada), FLIR (USA), TKH Group/Allied Vision (Deutschland), Toshiba-Teli (Japan) und IDS-Imaging (Deutschland). Zu Jahresbeginn 2021 kündigte Teledyne DALSA eine Übernahme von FLIR an. Bei erfolgreicher Umsetzung würde Teledyne DALSA seine Produktpalette in Richtung Mainstream-Technologien ausweiten und in Bezug auf Bildverarbei-tungskomponenten umsatzseitig in etwa zu Basler aufschließen. Insgesamt entstünde das weltweit größte Vision Unternehmen allerdings mit wesentli-chem Fokus im Bereich Sensoren/Halbleiter für High-End-Anwendungen in der Forschung und Militärtechnik. Die vor einigen Jahren in den Computer Vision Markt eingetretenen chinesischen Wettwerber HIK Vision und Dahua rangieren zwar aktuell noch auf einem geringeren Umsatzniveau mit Bildverarbeitungs-komponenten als Teile des etablierten Wettbewerbs, wachsen jedoch überpro-portional schnell und werden vom Management des Basler Konzerns aufgrund ihrer Finanzkraft, Kompetenz und ihres aggressiven Auftretens insbesondere in China als sehr ernst zu nehmende Wettbewerber eingestuft.

Dem Risiko der Marktpreis- und Margenerosion wird mit robusten und inno-vativen Produkten begegnet. Ein schlankes Produktdesign, die Nutzung von Plattformarchitekturen ebenso wie Lean Manufacturing sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit und die Differenzierungskraft des Unternehmens. Darüber hinaus werden durch die Volumenstrategie Wett-bewerbsvorteile über Skaleneffekte erzielt. Zunehmend ergeben sich auch durch die Positionierung als Vollsortimenter bessere Möglichkeiten zur Diffe-renzierung durch gut aufeinander abgestimmte Einzelkomponenten und eine zusätzliche Beratungsleistung. Der direkte Marktzugang in den bedeutenden Absatzregionen (USA, China, Deutschland) führt zudem zu relativen Wettbe-werbsvorteilen und zur Stärkung der Bruttoerlöse.

POLITISCHE UND RECHTLICHE RISIKEN

Das Risiko, dass sich politische Ereignisse katastrophal auf das Geschäft aus-wirken, ist aufgrund der regionalen Diversifizierung des Kamerageschäftes in fast 60 Länder, wovon über 20 Länder zur OECD gehören, überschaubar. Mög-liche Erstreiheneffekte eines Brexits auf die Erträge von Basler werden auf-grund des begrenzten Absatzes sowie alternativer Lieferketten gering einge-schätzt. Die Risiken aus dem Handelskonflikt zwischen USA und China sind aufgrund der Größe dieser Absatz- sowie Beschaffungsmärkte deutlich höher. Kurzfristig könnte die Unsicherheit zu weiterhin zögerlichem Verhalten bei Aus-rüstungsinvestitionen führen und damit die Nachfrage nach Bildverarbeitungs-komponenten für ebendiese Ausrüstungsgüter negativ beeinflussen. Erhöhte Zolltarife könnten Kunden langfristig zu einem Wechsel zu lokalen Lieferan-ten, sofern vorhanden, motivieren. Basler hat mit einem zweiten Produktions-standort in Singapur sowie einer eigenen Vertriebsgesellschaft in China und in den USA weiterhin dieses Risiko minimiert. Darüber hinaus bestehen Risiken in der Verwendung amerikanischer oder chinesischer Technologiekomponenten von Unternehmen, die aktuell oder potenziell durch Handelsbeschränkungen betroffen sind. Aktuell ist Basler hiervon nicht betroffen.

Der Gefahr rechtlicher Risiken wird durch entsprechende Versicherungen vor-gebeugt. Die Rechtsabteilung wird in Vertragsverhandlungen sowie in Change-Prozesse eingebunden. Zusätzlich werden in schwierigen Fällen externe Spe-zialisten auf dem Gebiet der Rechts- und Steuerberatung hinzugezogen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems und im Zuge schützenswerter Infor-mationen wurde sich darüber hinaus mit dem Thema Geschäftsschädigung durch eigene Mitarbeiter beschäftigt. Derzeit gibt es keine Anzeichen für krimi-nelle Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.

Weiterhin besteht das Risiko von Patentverletzungen. Dem begegnet Basler durch ein mehrstufiges Prüfungsverfahren in dem Entwicklungsprozess. Die Prüfung erfolgt durch die Rechtsabteilung.

Der Aufbau und die Pflege der Marke Basler sind unabdingbare Bestandteile der Wettbewerbsfähigkeit und werden entsprechend rechtlich geschützt. Der Name und das Logo von Basler sowie wesentliche Produktnamen sind einge-tragene und geschützte Marken.

Kapazitätsauslastung von Beschäftigten und Maschinen umsetzen zu können. Die maximale Maschinenkapazität betrug 2020 rund 900.000 Einheiten (Kal-kulation basierend auf 3-Schicht-Betrieb). Mit einer aktuellen Ausbringungs-menge von gut 400.000 Einheiten ist Basler damit kapazitiv sehr gut auf die Nachfrage der kommenden Jahre vorbereitet. Aufgrund historischer Erfahrun-gen und einer gewissen Intransparenz sowie hoher Volatilität insbesondere in den asiatischen Märkten, nimmt das Management zur Sicherstellung der Liefer-fähigkeit bewusst überschaubare Leerkosten in Kauf.

5.6 OPERATIONALE RISIKEN

Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine zeit- sowie zielgerechte Pro-duktentstehung. Die implementierten Prozesse und Planungsinstrumente in der Produktentstehung werden laufend überprüft und den Bedürfnissen entsprechend angepasst, sodass Entwicklungsprozesse im Rahmen üblicher Abweichungen termin- und budgetgetreu abgeschlossen werden können. Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei neue Produktplattformen zum Abschluss gebracht und erste Produkte wurden bereits auf dieser Basis erfolgreich ent-wickelt. Die erhöhten technologischen Risiken einer Plattformentwicklung wur-den damit erfolgreich gemanagt. Im Bereich 3D ToF und Embedded Vision ist Basler derzeit einer der Pioniere und arbeitet im technologischen Grenzbe-reich, insofern sind diese Entwicklungen mit erhöhten Technologie- und Markt-risiken verbunden.

Im Design-In Geschäft ist die kontinuierliche Entwicklung und das Gewinnen von Kundenprojekten eine wesentliche Voraussetzung für eine langfristig posi-tive Umsatzentwicklung. Zur Absicherung eines nachhaltigen Umsatzwachs-tums hat Basler in 2019 ein mehrjähriges Programm zur Steigerung der Effi-zienz der Vertriebsprozesse gestartet. In 2020 wurden wichtige Meilensteine in diesem Prozess erreicht. Die in ihrem Umfang zunehmende Pipeline an neuen Projekten unterstützt das angestrebte langfristige Wachstum von 15 % im Jahr.

Die Produktion entspricht durch die ISO-Zertifizierung und den Lean Manage-ment-Ansatz modernen Standards und ist organisatorisch darauf ausgerichtet, Schwankungen im Auftragseingang zu bewältigen sowie eine angemessene

Die produktive Rekrutierung und Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kol-legen sind in der aktuellen Arbeitsmarktsituation eine große Herausforderung und stellen damit ein wachstumsbegrenzendes Risiko dar. Diesem Risiko wird durch ein professionelles Personalmarketing, standardisiertes Onboarding, einer offenen Unternehmenskultur sowie Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfolgreich begegnet, die Personalfluktuation minimiert.

Die erfolgreiche Integration von akquirierten Unternehmen stellt Basler vor operative Herausforderungen. Sie werden durch ein dezidiertes Projekt- sowie Change-Management begleitet. Die Post-Merger-Integrationsprozesse von Sili-con Software GmbH und von Basler China wurden trotz beschränkter Reise-möglichkeiten in 2020 erfolgreich vorangebracht.

5.7

GESAMTAUSSAGE

Als Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für die Investitionsgüter-industrie schätzt der Vorstand das unternehmensstrategische Risiko unver-ändert als gering ein. Diese Einschätzung beruht auf dem Umstand, dass es gegenwärtig keine flächendeckende Ersatztechnologie für Computer Vision gibt und maschinelles Sehen sowohl in der Industrie-/Fabrikautomation als auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Verkehrstechnik, der Medi-zintechnik, der Logistik oder bei Systemanbietern für den stationären Einzel-handel zunehmend wichtiger wird. Da die Bildverarbeitungskomponenten von Basler typischerweise in Maschinen und Geräten integriert werden und über den Lebenszyklus der Gerätegeneration aufgrund hoher Wechselhürden der Kunden meist beibehalten werden, ergibt sich grundsätzlich ein recht gut plan-bares Geschäft. Der zunehmende Anteil von Projektgeschäft aus den asiati- 6 INTERNES KONTROLLSYSTEM UNDschen Märkten reduziert im Gegenzug die Planbarkeit teilweise.

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN

Die Wachstumsstrategie von Basler fußt sowohl auf der Verbreiterung des Pro- AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS dungsfelder. Hierdurch strebt Basler eine überdurchschnittliche Entwicklung

duktportfolios als auch auf dem Erschließen neuer Absatzmärkte und Anwen-des Unternehmens im Vergleich zum Markt an. Durch die Diversifikation in neue Anwendungsfelder reduzieren sich die ohnehin gering ausgeprägten Abhän-gigkeiten von einzelnen Vertikalmärkten weiter kontinuierlich.

Der asiatische Absatzmarkt - im Besonderen China - wird aller Voraussicht nach mittelfristig weiterhin die höchsten Wachstumsraten aufweisen. Aufgrund des guten Marktzugangs, insbesondere durch die Gründung von Basler China, der Übernahme der Vertriebsorganisation des ehemaligen Distributors und der Ausrichtung des Produktportfolios ist Basler sehr gut positioniert, diesen Trend für sich zu nutzen. Der Chance überproportionaler Wachstumsraten steht das Risiko einer zunehmenden Abhängigkeit von relativ wettbewerbsintensiven und zyklischen asiatischen Märkten gegenüber. Es ist zu erwarten, dass finanz-starke chinesische Konkurrenten und die weitere Konsolidierung der westlichen Konkurrenten die Wettbewerbsintensität zukünftig weiter steigern wird. In die-sem Spannungsfeld ist das Management des Basler Konzerns bestrebt, durch eine ausgewogene Investitionspolitik ein nachhaltiges profitables Wachstum für den Konzern sicherzustellen.

Der Vorstand der Basler AG ist verantwortlich für die Erstellung und die Rich-tigkeit des Konzernjahresabschlusses sowie des Konzernlageberichts. Diese werden durch die Einbindung der Rechnungslegungsprozesse der Basler Gruppe und das konzernweite Qualitätsmanagement-System sichergestellt. Die Prozesse sind grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie einer strikten Funktionstrennung aufgesetzt. Unterstützt werden sie durch das konzernweite SAP-System bzw. in China durch das ERP-System Yonyou mit einem dezidierten Berechtigungskonzept, in dem alle Einzelabschlüsse der Basler Gruppe nach konzerneinheitlichen Regeln erstellt werden. Soweit ein-bezogene Gesellschaften nach anderen Rechnungslegungsstandards und mit anderen ERP-Systemen Einzelabschlüsse erstellen, gelten die konzerneinheit-lichen Regelungen für die Handelsbilanz II (IFRS Standards), welche zentral im Konzernrechnungswesen bearbeitet werden.

In diesem System sind die Bilanzierungsgrundsätze sowie Kontrollen zur Über-wachung der Prozess- und Datenqualität für eine automatisierte Abschlusser-stellung hinterlegt.

Das Risiko einer weiteren konjunkturellen Abschwächung infolge der Corona-Pandemie besteht temporär fort. Diesem Risiko begegnet der Vorstand mit einer Liquiditätspolitik, die auf einem soliden Kassenbestand sowie einer hohen Eigenkapitalquote basiert. Darüber hinaus verfolgt er einen positiven Free Cashflow und eine ausgewogene Balance zwischen langfristig wirkenden Wachstumsinvestitionen und kurzfristiger Profitabilität.

Vorgänge von besonderer Bedeutung außerhalb des gewöhnlichen Geschäfts-betriebes, welche nicht im Lagebericht beschrieben sind, waren nicht zu ver-zeichnen.

Die Abschlussprozesse sind weitestgehend automatisiert und werden durch geeignete EDV-gestützte Workflows gesteuert. Sowohl unterstützt durch Stichprobenprüfungen, plausibilisierende und manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software, wird die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten der Rechnungslegung regelmäßig überprüft.

Der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss der Basler AG befassen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie der Prüfungsaufträge und Prüfungsschwerpunkte.

7 RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Aufgrund des hohen Exportanteils von Basler erfolgt ein großer Teil der Zah-lungsströme in Fremdwährung. Aus Umsatzerlösen abzüglich Materialeinkäu-fen und sonstiger Kosten in jeweiliger Fremdwährung entstanden insbesondere Nettozuflüsse in CNY, USD sowie JPY. Grundsätzlich werden überschüssige Fremdwährungsguthaben in EUR getauscht. Zudem werden mit hoher Wahr-scheinlichkeit in der Zukunft entstehende Fremdwährungsüberschüsse über Devisentermingeschäfte abgesichert, deren Laufzeit in der Regel zwölf Monate nicht übersteigt. Dadurch sollen Währungsrisiken aus Wechselkursschwankun-gen minimiert werden.

Die Satzung der Basler AG sieht für die Ernennung und Abberufung von Vor-ständen folgende Regelung vor:

"Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands zu stellvertretenden Vorsitzenden."

Die Satzung der Basler AG kann nur durch die Hauptversammlung und dort nur mit drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden.

Das Grundkapital der Basler AG in Höhe von 10,5 Mio. € ist eingeteilt in 10,5 Mio. nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.

Derivative Geschäfte werden nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt, son-dern dienen lediglich der Minimierung der Fremdwährungsrisiken. Zum Bilanz-stichtag bestanden keine derivativen Geschäfte in Fremdwährungen.

Basler schließt derivative Geschäfte ausschließlich mit seinen Hausbanken ab. Das Risiko eines Ausfalls der Kontrahenten sieht der Vorstand als sehr gering an.

8

BERICHT NACH § 315a HGB

Der Vorstand der Basler AG besteht aus vier Mitgliedern mit folgenden Res-sortaufteilungen: Dr. Dietmar Ley verantwortet die Bereiche Forschung & Ent-wicklung sowie Personal und Organisationsentwicklung; Alexander Temme die Bereiche Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften. Arndt Bake ist für Innovation, Digitalisierung, New Business, Marketing und Hardy Mehl für Produktion, Einkauf und Logistik, Finanzen, Recht, Investor Relations, Facility, IT verantwortlich.

Die Norbert Basler Holding GmbH hält per 31.12.2020 5.530.152 Aktien und somit 52,67 % der Stimmrechte an der Basler AG.

Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe oder des Rückkaufs eigener Aktien sind in der Satzung wie folgt geregelt:

"Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 26.05.2025 das Grundkapital der Gesell-schaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sachein-lagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 1.750.000 zu erhö-hen. Hierbei steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugs-recht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von Forde-rungen gegen die Gesellschaft oder ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit Zustim-mung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 10.500.000,00 nicht

übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotier-ten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frank-furter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelhei-ten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbeson-dere den Ausgabebetrag festzulegen."

Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 26.05.2025 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden; sie kann aber auch von abhän-gigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden. Der Erwerb darf nach Wahl der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots bzw. einer an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforde-rung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder (iii) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Tauschangebot gegen Aktien eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Unternehmens bzw. durch eine öffentliche Auf-forderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.

soweit diese Personen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu deren Bezug berechtigt sind.

Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Wandel- und Optionsrechten bzw. Wandlungs-pflichten aus durch die Gesellschaft oder von abhängigen oder im Mehrheits-besitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegebenen Wandel-, Teil-schuld- oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten zu verwenden.

Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet wer-den.

Der Vorstand wird die Hauptversammlung bezüglich des Erwerbs eigener Aktien und deren Verwendung jeweils unterrichten. Weitere Sachverhalte nach § 315 Abs. 4 HGB liegen nicht vor.

9 KONZERNERKLÄRUNG ZUR

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die so erwor- UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 315d HGB), benen Aktien und die bereits früher erworbenen Aktien zu allen gesetzlich CORPORATE GOVERNANCE BERICHT zulässigen Zwecken zu verwenden.

Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erwor-benen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Auf-sichtsrats zur Gewährung von Aktien an sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter von mit der Gesell-schaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu verwenden,Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex, Erläuterungen zu Unternehmensführungs-praktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Auf-sichtsrat finden Sie auf der Internetseite (www.baslerweb.com/Investoren)unter dem Punkt Corporate Governance.

10 GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGS-SYSTEMS (§ 315a ABS. 2 HGB)

  • Eigenkapitalstärke

  • Leistungsorientierung

    Bei den nachfolgenden Angaben zur Vergütung der Organe der Basler AG han-delt es sich um Angaben nach § 315a Abs. 2 HGB sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.

  • Effizienz in der Umsetzung

  • Transparenz für alle Beteiligten

10.1

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Bestand-teilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung sowie auf Nebenleistungen. Die Struktur des Vergütungs-systems für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt.

Die Gesellschaft gewährt allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstands-verträgen weitere Leistungen, die z.T. als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäfts-fahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz. Nebentätig-keiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Lauf-zeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewer-ber zu erbringen.

10.1.1

Eigene Anforderungen an das Vergütungssystem

Daraus resultieren folgende Anforderungen an das Vergütungssystem:

  • Individuelle und angemessene Vergütung

  • Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung

  • Aufteilung in fixe und variable Bestandteile

  • Mehrjährige Bemessungsgrundlage

  • Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen

  • Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken

  • Relevante und anspruchsvolle Ziele und Kennzahlen

  • Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele

  • Begrenzung der variablen Vergütung

  • Aufsichtsrat soll auf außerordentliche Entwicklungen reagieren können

10.1.2 Struktur des Vergütungssystems

Das Vergütungssystem für den Vorstand soll folgende Aspekte adressieren:

  • Langfristige Perspektive

    Mit jedem einzelnen Vorstand wird bei Vertragsabschluss bzw. Vertragser-neuerung ein individuelles Zielgehalt vereinbart. Dessen Höhe ist dabei u. a. abhängig von:

  • Ertragsstärke

    Aufgaben und Verantwortung

  • Wachstum

Leistung

  • Marktgegebenheiten

  • Wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft

  • Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens

    Umsatzwachstum =

    10.1.4 Zielvorgaben

    Aktueller Umsatz Vorjahresumsatz

    -1

  • Externem Vergleichsumfeld

  • Interner Vergütungsstruktur

Für alle Vorstände wird ein gleicher prozentualer Anteil vom Zielgehalt defi-niert, der als Basis für die Berechnung der variablen Vergütung dient. Die Höhe des variablen Anteils berücksichtigt die sonstigen Regelungen im Unter-nehmen, die Vergleichbarkeit im Markt und die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex.

Für die Vorstände der Basler AG wird der variable Anteil auf 25 % vom Zielge-halt festgelegt.

10.1.3 Konzernkennzahlen zur Erfolgsmessung

Die strategische Zielsetzung eines profitablen Wachstumsunternehmens und die grundsätzliche Entscheidung für eine eigenkapitalstarke Unternehmens-finanzierung führen zur Bemessung des Unternehmenserfolgs nach Profitabili-tät und Wachstum.

Als geeignete Kennzahl für Profitabilität wird hier das Ergebnis vor Ertragsteu-ern (EBT) im Verhältnis zum Umsatz angesehen.

Profitabilität =EBT Umsatz

Als geeignete Kennzahl für Wachstum wird die prozentuale Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr angesehen.

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Erwar-tungswerte als Zielvorgaben vereinbart. Die Zielvorgabe für die Profitabilität orientiert sich dabei an der langfristigen Rentabilitätserwartung und soll über die Jahre eine große Konstanz aufweisen. Die Umsatzerwartung berücksichtigt auch mittel- und kurzfristigere Einflüsse und wird daher von Jahr zu Jahr stär-ker schwanken.

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Toleranz-breiten vereinbart, die den Bereich des normalen Geschäftsverlaufes beschrei-ben. Die Toleranz soll so bemessen s ein, dass ihr unterer Eckwert den Übergang von einem grundsätzlich befriedigenden zu einem unbefriedigenden Ergebnis markiert. Umgekehrt beschreibt der obere Eckwert die Grenze zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung.

Als Maß für die Zielerreichung dienen lineare Funktionen bezüglich Profitabilität und Wachstum: Diese Funktionen zeigen jeweils eine 100 %-ige Zielerreichung, wenn die nach dem Jahresabschluss festgestellten Werte für Profitabilität und Wachstum gerade den Erwartungswerten entsprechen. Sie zeigen eine 0 %-ige Zielerreichung, wenn die Erwartungswerte um die Toleranzbreite unterschrit-ten werden. Sie werden negativ, wenn die Abweichungen nach unten noch grö-ßer ausfallen.

Profitabilität und Wachstum sind gleichermaßen wichtige Zielsetzungen. Im Zweifelsfall überwiegt die Forderung nach Profitabilität dem stetigen Wachs-tum. Ausbleibende Profitabilität soll daher nicht unbegrenzt durch Wachstum kompensiert werden können, sodass der Erfüllungsgrad für das Wachstumsziel bei 400 % begrenzt wird. Die Erfüllungsgrade werden mit 50 % zu 50 % ausge-glichen gewichtet. Die Addition beider entsprechend gewichteten Erfüllungs-grade für Profitabilität und Wachstum ergibt das Maß für die Gesamt-Zielerrei-chung im Geschäftsjahr.

Die eingeforderte Begrenzung des variablen Vergütungsteils wird bei -100 % und bei +400 % vorgenommen.

10.1.5 Bonus

Die Gesamt-Zielerreichung (-100 % bis +400 %) wird mit dem oben definierten variablen Anteil des Zielgehalts (25 % des vereinbarten Zielgehalts) multipli-ziert und ergibt damit den in Euro bemessenen Bonusanspruch des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das abgelaufene Geschäftsjahr. Demgemäß kann der Bonusanspruch zwischen -25 % des Zielgehalts (Malus) und 75 % des Zielge-halts betragen.

Der so errechnete Bonusanspruch kommt nicht direkt zur Auszahlung. Um die geforderte Langfristigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage darzustel-len, werden die Ansprüche mittels einer Bonus-Bank verzögert ausgezahlt und unterliegen dabei dem zwischenzeitlichen Risiko einer substanziellen Schmä-lerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Performanz. Für jeden Vorstand wird ein gesondertes Konto für dessen Bonusansprüche geführt.

Im Jahr 2020 hat der Aufsichtsrat einen neuen Aktienplan für die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 beschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Geschäftsjahr, wenn der Aufsichtsrat nicht vor Ablauf des jeweiligen Geschäfts-jahrs dessen Beendigung beschließt. Der neue Aktienplan sieht vor, dass 50 % der variablen Vergütung oberhalb der 100 % Zielerreichung in Aktien gewährt und in die Bonusbank eingestellt werden. Die effektive Lieferung der Aktien erfolgt analog der Auszahlung in bar zu einem Drittel aus dem Bonustopf bzw. dem virtuellen Aktiendepot.

10.1.6 Gesamtvergütung

Die Gesamtvergütung setzt sich aus dem Fixgehalt (75 % des Zielgehalts) und der Auszahlung aus der Bonus-Bank zusammen.

Werden die vereinbarten Ziele bezüglich Profitabilität und Wachstum über mehrere Jahre im Mittel erfüllt, so ergibt sich eine tatsächliche Gesamtvergü-tung in Höhe des Zielgehalts. Werden die Ziele nachhaltig deutlich verfehlt, so kommt auf Dauer lediglich das Fixgehalt zur Auszahlung (75 % des Zielgehalts).

Der für das vergangene Geschäftsjahr errechnete Bonus oder Malus wird auf das individuelle Konto gebucht. Unter Berücksichtigung eines alten Sal-dos ergibt sich ein aktueller Kontostand. Sofern dieser Kontostand positiv ist, kommt ein Drittel des Saldos zur Auszahlung. Zwei Drittel werden auf neue Rechnung vorgetragen und im nächsten Jahr berücksichtigt. Negative Salden müssen durch positive Salden oder Bonuseinzahlungen kompensiert werden, bevor Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen können.

Um einen besonderen Leistungsanreiz für den Vorstand zu schaffen und diesen zu motivieren, langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens zu arbei-ten, hat der Aufsichtsrat beschlossen, einen Teil des Bonus in Aktien zu wan-deln. Ab 2019 und befristet bis einschließlich 2020 wird ein individuell fixierter prozentualer Anteil des etwaigen zukünftigen Anspruchs auf variable Vergü-tung oberhalb der 100 % der Zielerreichung in Aktien gewährt. Für 2020 wird ein Teil der variablen Vergütung in Aktien in ein fiktives Aktiendepot einfließen. Ein Drittel des Bestandes wird jährlich effektiv geliefert und an die jeweiligen Vorstände übertragen.

Im Falle einer mehrjährigen und signifikanten Übererfüllung der Profitabilitäts-und Wachstumsziele ergibt sich allmählich eine Gesamtvergütung von maximal 175 % des Zielgehalts.

Hinsichtlich der Angaben zu den Empfehlungen nach Ziff. 4.2.5 Abs. 3 Satz 2 DCGK (Deutsche Corporate Governance Kodex) verweisen wir auf den Anhang.

10.1.7 Grenzen des Modells und Eingriff des Aufsichtsrats

Ein Vergütungsmodell wird nie alle Eventualitäten realer Einflüsse abbilden können. Es soll so einfach wie möglich sein und wird daher bei außergewöhn-lichen und unvorhersehbaren Rahmenbedingungen versagen müssen.

Im Falle gravierender Krisen (z. B. Weltwirtschaftskrise 2008/2009) oder auch bei nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abbildbaren Erfolgen des Vor-stands (z. B. strategische Erfolge oder Abwenden bedrohlicher Situationen) bietet ein solches Vergütungsmodell keine befriedigenden Ergebnisse.

Um diese systembedingten Nachteile eines geforderten Vergütungssystems zu mildern, behält sich der Aufsichtsrat der Basler AG zwei Möglichkeiten vor, in das System einzugreifen:

Verzögerte Auszahlung aus der Bonus-Bank

Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank

Im Fall außergewöhnlich schwieriger Umstände, insbesondere auch wenn die Auszahlung von Boni im Hinblick auf die Beanspruchung von Belegschaft oder Gesellschaftern unangemessen erscheint, kann der Aufsichtsrat beschließen, anstehende Auszahlungen aus der Bonus-Bank auszusetzen oder zu verschie-ben. Der grundsätzliche Anspruch der Vorstände auf Auszahlung bleibt dabei bestehen.

ein Drittel des bei Auszahlung bestehenden Saldos zur Auszahlung und am dritten Regeltermin wird der dann bestehende Restsaldo ausgezahlt.

Unabhängig vom Vergütungssystem ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzei-tiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt sind und grundsätzlich nicht mehr als die Summe der Ansprüche während der Restlaufzeit des Anstellungsvertrages betragen können.

Das von der Hauptversammlung 2011 beschlossene neue Vergütungsmodell für den Vorstand erfüllt damit die Forderungen des Corporate Governance Kodex nach:

  • Individueller und angemessener Vergütung

    Im Fall ausgesprochen guter, deutlich über allen Erwartungen liegender Leis-tungen des Vorstands, insbesondere auch dann, wenn sich diese nicht unbe-dingt in der GuV abbilden, kann der Aufsichtsrat beschließen, Sonderzuweisun-gen in die Bonus-Bank vorzunehmen. Diese Sonderzuweisungen stehen dann ebenso wie die regulären Boni im mehrjährigen Risiko, bevor sie über Jahre verteilt zur Auszahlung kommen. Die Sonderzuweisungen können individuell für jeden Vorstand beschlossen werden. Sie sind pro Jahr auf maximal 50 % des Jahreszielgehalts beschränkt. Somit begrenzt sich die Vorstandsvergütung bei außerordentlichen Ergebnissen auf maximal 225 % (175 % + 50 %) des Ziel-gehalts.

    Endet die Vorstandsbestellung mit einem negativen Saldo in der Bonus-Bank des jeweiligen Vorstands, so wird dieser vom Unternehmen ausgeglichen. Im Gegenzug sehen die Anstellungsverträge im Falle eines positiven Saldos vor, dass dieser zunächst in der Bonus-Bank verbleibt und damit dem Minderungs-risiko in den Folgejahren, analog zu den Anspruchsberechnungen der verblei-benden Unternehmensvorstände in diesen Jahren, unterliegt. Der Bonus-Bank werden nach Ausscheiden des Vorstands aber keine neuen positiven Ansprü-che zugeführt. Die Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen zu den für die verbleibenden Vorstände gültigen Regelterminen. Dabei kommt an den beiden auf das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds folgenden Regelterminen jeweils

  • Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung

  • Aufteilung in fixe und variable Bestandteile

  • Mehrjähriger Bemessungsgrundlage

  • Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen

  • Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken

  • Relevanten und anspruchsvollen Zielen und Kennzahlen

  • Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele

  • Begrenzung der variablen Vergütung

  • Eingriffsmöglichkeiten für den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen

10.2

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei werden der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie die Leitung des Prüfungsausschusses mit angemessenen Zuschlägen berücksich-tigt. Eine erfolgsorientierte Vergütung ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Übereinstimmung mit der Empfehlung des DCGK nicht vorgesehen. Für die Mitgliedschaft im Nominierungs- bzw. Prüfungsausschuss werden zusätzliche Vergütungen geleistet. Die Gesamtvergütung ist dem Anhang zu entnehmen.

11 NICHTFINANZIELLE KONZERNER-KLÄRUNG (§§ 315b bis 315c HGB)

Über diesen Bericht

Der Basler Konzern ist gemäß dem Gesetz zur "Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberich-ten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) für das Geschäftsjahr 2020 zur Auf-stellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet." Dieser Berichtspflicht gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB wird durch den vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nachgegangen.

Die gemachten Angaben gelten hierbei generell für den gesamten Konzern. Der Konzern umfasst den im Geschäftsbericht beschriebenen Konsolidierungs-kreis (siehe Konzernanhang (IFRS) im Geschäftsbericht 2019, Kapitel Grundla-gen der Konsolidierung). Konzepte, die nur auf einzelne Bereiche oder Stand-orte zutreffen, werden als solche gekennzeichnet.

Basler orientierte sich bei der Berichterstellung an den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI Standards), welche als Rahmenwerk für die Identifika-tion wesentlicher Themen nach "GRI 101: Grundlagen" und für die Beschreibung der Managementansätze nach "GRI 103: Managementansatz" berücksichtigt wurden.

Die Weiterentwicklung konzernweit einheitlicher ESG-Standards wurde erst kürzlich beschlossen. Der Basler Konzern wird in naher Zukunft ein Rahmen-werk auswählen, das passgenau für die künftige Nachhaltigkeitsstrategie ist und in Anlehnung dieses Standards weitere Tätigkeiten in 2021 aufnehmen.

Die Identifikation wesentlicher nichtfinanzieller Themen im Sinne des § 289c Abs. 3 HGB erfolgte in einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung von Geschäftsführung und Fachabteilungen. Die Ausarbeitung des Gesamtkon-zepts erfolgte über eine Wesentlichkeitsanalyse, die unter Beteiligung der Geschäftsführung in einem kleinen Projektteam aufgestellt wurde. Anschlie-ßend wurden die Fachabteilungen hinzugezogen und die unter die jeweiligen Verantwortlichkeiten fallenden Themen detailliert ausgearbeitet. Für diesen Bericht sind diejenigen Themen relevant, die große Bedeutung für Geschäfts-tätigkeit, -verlauf und -lage der Basler AG, sowie wesentliche Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben. Auf Grundlage dieser Anforderungen wurden die folgenden Berichtsinhalte ausgewählt.

Nichtfinanzielle Aspekte

Arbeitnehmerbelange

Soziale Belange

Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Umweltbelange

Sachverhalte, die gem. § 289c Abs. 3 HGB als wesentlich definiert sind

Arbeitssicherheit, Bindung & Qualifizierung von Mitarbeitern, Vielfalt & Chancengleichheit

Gesellschaftliche Verantwortung

Schutz der Menschenrechte im Unternehmen, Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen und in der Lieferkette

Betriebliches Umweltmanagement

Im Zuge des nichtfinanziellen Berichts sind gemäß § 289 c Abs. 3 HGB wesent-liche Risiken berichtspflichtig, die sehr wahrscheinlich schwerwiegend negative Auswirkungen auf den Konzern haben könnten. Basler hat zur systematischen Erfassung von Risiken ein internes Risikomanagementsystem implementiert. Die Ergebnisse des Risikomanagements von Basler werden gesondert im Kapi-tel Chancen- und Risikobericht des Konzernlageberichts beschrieben.

Geschäftsmodell

Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:

Entscheidende Faktoren für die über 30-jährige Unternehmensentwicklung sind eine werteorientierte Unternehmenskultur, Identifikation von Chancen und Risiken, Wandlungsfähigkeit beizubehalten. Die Leidenschaft, kunden-orientierte Innovationen voranzutreiben macht das Unternehmen nachhaltig zukunftsfähig. Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit sind wesentliche Mar-kenwerte, für die Basler bei Kunden, Beschäftigten, Lieferanten, Partnern und anderen Stakeholdern steht.

Die Mission des Unternehmens ist es, Computer Vision Technologie für Appli-kationen zu entwickeln, die die Lebensqualität steigern. So kommen Bildverar-beitungskomponenten von Basler beispielsweise in Produktionsprozessen zur Minimierung von Verschwendung, in der Halbleiter- und Elektronikproduktion, in der Medizintechnik zur Früherkennung von Krebserkrankungen, in der Intra-logistik für eine schnellere Bestellabwicklung in Webshops, bei Recycling von Wertstoffen oder in der Lebensmittelkontrolle zum Einsatz.

Weitere Erläuterungen zum Geschäftsmodell der Basler AG sind im Lagebe-richt unter Punkt 1.1 abgebildet.

Arbeitnehmerbelange

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis für den Erfolg der Basler AG. Aus diesem Grund legt das Management der Basler AG besonderen Wert darauf, seinen Beschäftigten ein attraktives Arbeitsum-feld zu bieten sowie durch Aus- und Weiterbildung die passende Qualifizierung für anspruchsvolle Tätigkeiten sicherzustellen. Die Grundlage hierfür bildet ein sicheres Arbeitsumfeld in administrativen sowie gewerblichen Bereichen.

Arbeitssicherheit

Um das Wohlergehen der Beschäftigten sicherzustellen werden die gesetz-lichen Vorgaben des Arbeitsschutzes befolgt. Sie sind im Arbeitssicherheits-handbuch schriftlich festgehalten und im Intranet für alle zugänglich. Weiterhin findet eine jährliche Schulung zur Arbeitssicherheit im gewerblichen Bereich statt. Aufgrund der Produktionsinfrastruktur der Basler AG, die auf diverse Maschinen und z. T. auf Reinraumbedingungen angewiesen ist, bilden Betriebs-anweisungen zur Luftreinhaltung und Schallminimierung zentrale Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese Vorgaben werden, zum Beispiel, durch den Einsatz von Luftumwälzungsanlagen in Produktionshallen umgesetzt. Zudem existie-ren die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen in Form eines zentralen Brandmeldesystems, Feuerschutzwände, Rauchentlüftungsanlagen sowie Sprinkleranlagen.

Zur Erkennung möglicher Gefährdungen sowie zur Identifizierung von Hand-lungsbedarf und zur Ableitung von Maßnahmen, finden regelmäßige Begehun-gen des Betriebsgeländes sowie des Gebäudes durch einen externen Arbeits-sicherheitsdienst statt. Hierbei werden unter anderem Gefahrgutlagerung, Emissionen und Feinstaub innerhalb von Gebäuden, sowie weitere Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter überprüft. Regelmäßige Messungen der Raumluft im Fertigungsbereich dienen der Überwachung der Luftqualität. Zur Vermeidung erhöhter Staubbelastung werden zusätzliche Messungen und Rei-nigungsmaßnahmen vorgenommen.

Um das Bewusstsein der Belegschaft zur Vermeidung von Gefahren zu erhö-hen und dauerhaft zu sichern, werden Erstunterweisungen sowie regelmäßige Unterweisungen zum Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz durchgeführt. Ein Teil der Beschäftigten wird speziell für die Erste Hilfe sowie als Sicherheits-beauftragte oder Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausgebildet und regel-mäßig geschult.

Ziel:

Basler gewährleistet die Sicherheit seiner Mitarbeitenden.

Außerdem arbeitet die Basler AG mit dem Fürstenberg Institut zusammen, wel-ches das Unternehmen beim Gesundheitsmanagement unterstützt mit dem Schwerpunkt auf Prävention von Stressfaktoren beim Gesundheitsmanage-ment unterstützt.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht im Unternehmen kostenloses Obst und Mineralwasser zur Verfügung und die Basler AG bezuschusst deren Mit-tagessen in der betriebseigenen Kantine in Ahrensburg.

Die Corona-Pandemie stellte auch den Basler Konzern 2020 vor große Her-ausforderungen unter anderem in Bezug auf die Arbeitssicherheit. Die Ver-meidung der Übertragbarkeit von Viren auf die Beschäftigten hatte zu jeder Zeit oberste Priorität. Durch eine Vielfalt an Maßnahmen wurde erfolgreich das gesamte Team geschützt und zugleich der Geschäftsbetrieb voll aufrechter-halten. Neben strengen Hygiene-Vorschriften wurden Produktions- und Büro-arbeitsplätze strikt voneinander getrennt. Für den Großteil der Bürotätigkeiten wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binnen zwei Wochen in die Lage versetzt, von zu Hause zu arbeiten.

tungsfähigkeit und Betriebszugehörigkeit und damit auf den Erfolg des Unter-nehmens. Von wesentlicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Basler AG strebt deshalb an, die Ver-einbarkeit von Beruf und Familie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beson-ders zu fördern. Neben diversen Teilzeitmodellen, flexiblen Arbeitszeiten und -orten bietet die Basler AG eine Notfall- und Sonderzeitenbetreuung für Kin-der der Beschäftigten an. Diese kann im firmeneigenen Kinderbetreuungsraum oder zu Hause in Anspruch genommen werden. Die Basler AG trägt seit 2011 das Zertifikat der Hertie-Stiftung "Familienfreundliches Unternehmen". Regel-mäßige Audits bestätigen der Basler AG eine starke Durchdringung und kul-turelle Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Weiterhin bietet das Unternehmen für die Beschäftigten der Basler AG die Möglichkeit von Sab-baticals.

Ergebnisse:

Durch die implementierten Maßnahmen und Prozesse erzielt die Basler AG einen hohen Grad an Sicherheit ihrer Belegschaft.

Um geeignete Nachwuchskräfte zu finden, aber auch um das soziale Engage-ment für die Region Ahrensburg zu bestätigen, legt die Basler AG großen Wert auf die eigene Ausbildung junger Menschen. In 2020 betrug die Zahl der Aus-zubildenden 24 (VJ: 23).

Die Krankenquote der Basler AG betrug in 2020 4,72 % (Vorjahr: 6,06 %).

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde lediglich ein Corona-Krankheitsfall bei Basler bekannt.

Bindung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Ziel:

Das Gewinnen und Halten qualifizierter Führungs- und Fachkräfte zur erfolg-reichen Umsetzung der Wachstumsstrategie des Unternehmens und der konti-nuierlichen Weiterentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:

Die Zufriedenheit der Beschäftigten hat einen sehr hohen Einfluss auf die Leis-

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Personalpolitik des Basler Konzerns ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter durch interne und externe Schulungen, Lehrgänge, "On-the-Job-Training" oder durch Selbststudium. Einmal jährlich werden Entwicklungsgespräche mit den Beschäftigten des Konzerns geführt (bisher noch mit Ausnahme der neu akquirierten Unternehmen Basler China und Silicon Software), in denen Ent-wicklungsziele zwischen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin und Führungskraft ver-einbart werden. Der Fortschritt wird regelmäßig überprüft.

Ergebnisse:

Aufgrund der implementierten Maßnahmen konnte die Basler AG die ange-messene Qualifikation seiner Mitarbeitenden und ein attraktives Arbeitsumfeld gewährleisten. Darüber hinaus wurden neue Mitarbeitende hierdurch gewon-nen. Die Mitarbeiterzufriedenheit spiegelt sich unter anderem in der niedrigen Fluktuationsrate von 2,07 % (VJ: 1,13 %) wider.

2020 waren durchschnittlich 857 (VJ: 853) Mitarbeitende im Konzern beschäf-tigt, davon sind 37,67 % (Vorjahr: 36,85 %) weiblich. Auf Vollstellen-Äquivalente umgerechnet belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 808 (Vorjahr: 806).

Der Aufwand für Weiterbildung des Basler Konzerns betrug 394 T€ im Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr: 680 T€), dieser wurde temporär durch die Corona-Pandemie negativ beeinflusst.

Vielfalt und Chancengleichheit

Ziel:

Um ein attraktives, effektives und faires Arbeitsumfeld zu bieten, werden Viel-falt und Chancengleichheit unterstützt.

Aufsichtsrat und Vorstand haben im März 2018 (vor den Akquisitionen von Sili-con Software und Basler China) beschlossen, dass eine Frauenquote von 30 % bei Bereichsleitungen sowie auch auf Abteilungsleitungs-Ebene der Basler AG spätestens bis Ende 2021 erreicht werden soll.

hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf Weiteres in Auf-sichtsrat und Vorstand zwar eine Erhöhung der Frauenquote angestrebt wird, diese jedoch nicht zwingend erreicht werden muss.

Das Unternehmen bietet ein spezielles Förderprogramm (High Potential Pro-gramm) an, um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsauf-gaben zu qualifizieren. Im Programmdurchlauf 2020 wurde der Schwerpunkt des international aufgelegten Programms auf die Förderung von Frauen in Füh-rungspositionen gelegt.

Mit Prof. Dr. Mirja Steinkamp sowie Dorothea Brandes beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat der Basler AG zurzeit über 30 %. Der Vorstand besteht aktuell aus vier männlichen Vertretern.

In der Konzernzentrale in Ahrensburg wird dem Thema Arbeit und Integra-tion eine hohe Bedeutung beigemessen. Es gibt einen Betriebsrat sowie eine Behindertenvertretung. Der barrierefreie Ausbau des Unternehmens wird kon-sequent vorangetrieben.

Ergebnisse:

Zentrale Maßnahme & Due-Diligence-Prozesse:

Die Belegschaft des Unternehmens ist durch eine Vielfalt an Herkunftsländern und Kulturen geprägt. Um die Integration von Mitarbeitern und Mitarbeiterin-nen verschiedener Nationalitäten und Generationen zu fördern werden Sprach-kurse angeboten. Es findet in vielen Bereichen intensiver Austausch über Video-Konferenzen sowie Besuche in den Niederlassungen statt. Es werden Projekte mit internationaler Beteiligung aufgesetzt und durch Social Events unterstützt. Ein Großteil der Kommunikation des Unternehmens wird in deutscher und eng-lischer Sprache abgebildet.

Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat Ziele für die Erreichung von Geschlechterquoten in Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen. Der Aufsichtsrat

Aufgrund von Integrationsmaßnahmen und hoher Internationalität verfügt der Basler Konzern über eine hohe Diversität in der weltweiten Belegschaft, wobei das Unternehmen bestrebt ist, sukzessive die Wertschöpfungstiefe in den Aus-landsgesellschaften zu steigern und sich von einer internationalen zu einer glo-balen Firma zu wandeln. Durch die Nutzung digitaler Tools konnte die interna-tionale Zusammenarbeit und damit die Diversität im Denken und Handeln trotz Covid-19 weiter gesteigert werden.

Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung bzw. die leitenden Angestellten und darunter folgt die Abteilungsleitung. Zum 31.12.2020 waren bei der Basler AG 27,27 % (VJ: 33,33 %) weibliche leitende Angestellte sowie 20,00 % (VJ: 21,05 %) Abteilungsleiterinnen beschäftigt. Für den Konzern wurden noch keine Zielgrößen definiert. Die Zielgrößen zur För-derung der Teilhabe von Frauen in Führungspositionen wurden zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht erreicht. Diese Entwicklung ist den M&A-Transak-

tionen kleinerer Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren geschuldet, bei denen überwiegend Männer in Führungspositionen tätig sind. Die Möglichkei-ten im Rahmen des organischen Wachstums über den kurzen Zeitraum waren nicht ausreichend, um diesen Effekt zu kompensieren. Darüber hinaus wurden in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie Neueinstellungen eingebremst und der Management-Fokus auf die Sicherheit und Stabilität der Organisation gelegt.

Das spezielle Förderprogramm (High Potential Programm), welches sich auf den gesamten Basler Konzern bezieht, konnte auch im Covid-19 geprägten Jahr 2020 durchgeführt werden. Es wird beabsichtigt, die Hälfte der Pro-grammplätze mit Frauen zu besetzen und sich auch inhaltlich unter anderem mit der Frage Diversität und Führung auseinander zu setzen. Ziel ist es, geeig-nete Führungskräfte zu identifizieren und zu fördern und den Anteil von Frauen in Führungspositionen langfristig zu erhöhen. Im vergangenen Jahr wurden für das High Potential Programm vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewählt, darunter befanden sich zwei Frauen und zwei Männer.

Gewinnerin des jährlich ausgeschriebenen Innovationswettbewerbs war 2020 erstmals eine weibliche Mitarbeiterin aus der Niederlassung in Ahrensburg. Unternehmensweit hatten sich 20 Beschäftigte beworben, von denen drei weiblich waren.

Sozialbelange

Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse:

Dem Konzern fällt als einem der größten privaten Arbeitgeber am Standort Ahrensburg eine zentrale Rolle für die lokale Wirtschaft und Gesellschaft zu. Diese nimmt er in unterschiedlichen Bereichen extern aber auch intern wahr.

So bietet die Hauptniederlassung in Ahrensburg Workshops an Schulen an, um das Interesse für die unterschiedlichen Berufsfelder des Konzerns zu wecken und als lokaler Arbeitgeber bereits frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Die Basler AG, Ahrensburg, nimmt jährlich am Girls Day teil, richtet Hackathons für Nachwuchsprogrammierer aus, sowie weitere soziale Projekte wie "Wi mook dat" oder "Kinder helfen Kindern" mit der Teilnahme am "Hamburger Commer-cial Bank Run" im Sommer 2019.

Dr. Dietmar Ley, CEO des Unternehmens, ist ehrenamtlich im Hochschulrat der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg sowie im Vorstand des Fachverbands Robotik und Automation des Verbands Deutscher Maschi-nen- und Anlagenbau VDMA tätig.

Weiterhin engagiert sich Dr. Klaus-Henning Noffz als Vorsitzender des Vor-stands der Fachabteilung Industrielle Bildverarbeitung des VDMA.

Ergebnis:

Gesellschaftliche Verantwortung

Die Basler AG trägt gesellschaftliche Verantwortung. Dies gilt insbesondere für den Standort der Konzernzentrale in Ahrensburg, da dort die Mehrheit der Mitarbeiter beschäftigt ist.

Ziel:

Ziel der Basler AG ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung vor Ort zu fördern und die Interessen lokaler Anspruchsgruppen zu berück-sichtigen.

Durch ihr gesellschaftliches Engagement fördert die Basler AG die lokale Wirt-schaft. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nachwuchsarbeit.

Auch 2020 waren all diese Aktionen fest im Terminplan der Basler AG vorgese-hen, aber viele davon mussten leider aufgrund von Corona abgesagt werden.

Achtung der Menschenrechte & Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Ziel:

Ziel dieser Konzepte ist die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie Korruption und Bestechung in der Lieferkette der Basler AG.

Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse:

Die Konformität der Geschäftstätigkeiten des Konzerns mit gesetzlichen Vor-gaben und Menschenrechten sowie die Ablehnung von Korruption und Beste-chung sind für die Basler AG selbstverständlich. Daher hat der Konzern einen "Code of Conduct" erarbeitet, der in der Konzernzentrale bereits eingeführt und geschult wurde und im kommenden Geschäftsjahr weiter ausgerollt wird.

Dieser Code of Conduct beschreibt den Rahmen dafür, wie die vorstehend genannten Grundsätze bei der täglichen Arbeit umzusetzen sind. Die Regeln des Code of Conduct erleichtern die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und inter-ner Regelungen. Sie können jedoch keine vollständige Sammlung der Pflichten aller Rechtsordnungen, in denen wir tätig sind, darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet, sich in Zweifelsfällen kompetenten Rat ein-zuholen. Dafür stehen die Führungskräfte und Fachabteilungen zur Verfügung.

Die Basler AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen, nehmen auf Basis der Unternehmenswerte am fairen Wettbewerb teil. Basler legt Wert auf Inte-grität, Vertrauen sowie respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinan-der, intern und extern. Basler übernimmt Verantwortung, indem man die Folgen unternehmerischer Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, tech-nologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessensausgleich herbeiführt. Die Basler Gruppe respektiert daher im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, der Umsetzung ihrer Strategie und der Erreichung ihrer Ziele geltendes Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Geschäftspartnern. Unsere Unter-nehmenskultur wird auch von dem verantwortungsbewussten und ethischen Handeln jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters getragen.

Ungesetzliches Verhalten kann erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursa-chen. Bereits der Anschein einer Rechtsverletzung kann die Marktposition der Basler Gruppe beeinträchtigen. Die Konsequenzen des eigenen Handelns sind daher auch daran zu messen, wie sie sich auf den Ruf der Basler Gruppe als ver-trauenswürdiger Geschäftspartner und die Integrität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung auswirken.

Jedes Handeln muss daher auf einem klaren Verständnis der rechtlichen Vor-schriften, der unternehmensinternen Vorschriften und gemeinsamen Wertvor-stellungen beruhen. Alle Organe, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter der Basler Gruppe sind verpflichtet, diesen Code of Conduct einzuhalten. Dabei kommt insbesondere den Organen und Führungskräften Vorbildfunktion zu. Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, die Einhaltung des Code of Conduct durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufordern und sie dabei zu unter-stützen.

(Auszug aus dem Code of Coduct der Basler AG)

Für folgende Themen gibt der Basler Code of Conduct Handlungs-anweisungen:

1.

Einhaltung der Gesetze

  • 2. Integrität und Unternehmensführung (Arbeitssicherheit, Belästigung, Diskriminierung, fairer Umgang, Meinungsfreiheit, Datenschutz)

  • 3. Verhalten im Wettbewerb (Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Einladungen, Geschenke, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Handelskontrollen, Außenhandelsrecht, Insiderhandel)

  • 4. Arbeitsbedingungen

    5.

    Umweltschutz

  • 6. Schutz von Unternehmensvermögen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Ergebnis:

Die Schulungen in den Auslandsniederlassungen zum "Code of Conduct" konn-ten nicht wie geplant 2020 vorangebracht und mussten aufgrund von Covid-19 zeitlich nach hinten verschoben werden.

Für das Geschäftsjahr 2020 sind der Basler AG weder Fälle von Korruption und Bestechung, noch Verstöße gegen Menschenrechte im Unternehmen bekannt geworden.

Umweltbelange

Betriebliches Umweltmanagement

Umrüstung bestehender Leuchten in vielen Bereichen auf LED. Weiterhin wird der sich augenblicklich in der Umsetzung befindliche Anbau des Firmengebäu-des in Ahrensburg nach den neusten technischen Standards ausgeführt.

Basler nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den nach-folgenden Generationen an und ergreift Maßnahmen, um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren und verantwortungsvoll mit Ressourcen umzu-gehen. Näheres regelt die Erklärung der Basler AG zur Umweltpolitik.

In der Produktion verwendet die Basler AG nur Gefahrstoffe (z.B. Lötpaste), soweit dies notwendig ist. Vor der Verwendung dieser Stoffe wird eine Substi-tutionsprüfung durchgeführt, d.h. es wird geprüft, ob es umweltverträglichere Alternativen gibt.

Ziel:

Die Basler AG möchte einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und diesen kontinuierlich weiterentwickeln.

Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse und Ergebnisse:

Als zentrale und kontinuierliche Maßnahme gilt die Sensibilisierung der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter für ein umweltbewusstes Handeln bei der Arbeit und im Alltag.

Der Betrieb der Produktionsstätten und Verwaltungsgebäude benötigt Ener-gie. Dies verursacht neben Kosten auch klimaschädliche Emissionen in Form von CO2 und anderen Klimagasen. Auch wenn die Herstellung von Kameras im Branchenvergleich verhältnismäßig wenig energieintensiv ist, wird Basler wegen der gesamtgesellschaftlichen Relevanz des Themas in der neuen ESG-Strategie einen Schwerpunkt auf die Verringerung des CO2-Abdrucks des Unternehmens legen.

Den Strom bezieht die Basler AG von den Stadtwerken in Ahrensburg, die-ser wird bereits zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt. Durch eine per-manente Wartung der technischen Anlagen sowie bei Erneuerung der Ver-wendung neuster Technologien und Umweltstandards wird gewährleistet, dass diese eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen, wie z. B. durch die

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler AG sowie der anderen deut-schen Standorte sortieren den Müll, welcher innerhalb der Büroräume und Produktionsflächen entsteht. Metallschrott, Platinen und Kunststoffe werden in gesondert gekennzeichneten Abfallbehältern gesammelt und von zertifizierten Fachbetrieben entsorgt.

Dank modernster Videokonferenzsysteme kann die Kommunikation mit den Tochterunternehmen oder auch Kunden und Lieferanten effizienter gestaltet und so gleichzeitig Dienstreisen verringert werden.

Weiterhin hat die Basler AG in Ahrensburg im Sommer 2020 erneut an der Ahrensburger Aktion "Stadtradeln" teilgenommen. Ziel dieser Aktion ist es, für mehr Klimaschutz und Lebensqualität in den Kommunen, privat und beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Ergebnis:

Die Basler AG erfüllt die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Emissionen, Energie-verbrauch und Gefahrgut und stellt - wo möglich und notwendig - auf neueste Technologien um. Weiterhin wurde 2020 der Grundstein für eine unterneh-mensweite ESG-Strategie mit dem Schwerpunkt der langfristigen Reduktion des CO2-Abdrucks beschlossen. Diese wird 2021 umgesetzt und in kommen-den Berichten sukzessive näher erläutert.

In 2020 hat der Basler Konzern einmal mehr bewiesen, dass der Erfolg des

Unternehmens auch mit weniger Reisetätigkeit und der Abbildung vieler Mee-tings über digitale Tools sichergestellt werden kann, auch wenn sich dieser niedrige Stand nach der erfolgreichen Bekämpfung von Covid-19 sicher nicht auf Dauer wird fortsetzen lassen.

12

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz (AktG) hat Basler einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands: "Wir erklären, dass die Basler AG, Ahrensburg, bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Personen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und wir nicht benachteiligt wurden. Andere Maßnahmen i.S. des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."

Ahrensburg, 25. März 2021

Der Vorstand

Dr. Dietmar Ley

Arndt Bake

Hardy Mehl

Alexander Temme

CEO

CMO

CFO/COO

CCO

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

An-

in T€

hang

01.01. - 31.12.2020

01.01. -31.12.2019

Umsatzerlöse

4, 24

170.459

161.961

Währungsergebnis

3.1

-51

-425

Kosten der umgesetzten Leistungen

-81.738

-79.519

Bruttoergebnis vom Umsatz

88.670

82.017

Sonstiger Ertrag

5

1.133

831

Vertriebs- und Marketingkosten

-30.565

-31.540

Allgemeine Verwaltungskosten

-17.391

-15.816

Forschung und Entwicklung

6

Vollkosten

-23.705

-23.104

Aktivierung Entwicklungen

10.497

12.312

Abschreibung auf Entwicklungen

-8.455

-7.129

Forschung und Entwicklung

-21.663

-17.921

Andere Aufwendungen

-121

-551

Operatives Ergebnis

20.063

17.020

Finanzerträge

7

1.120

956

Finanzaufwendungen

7

-769

-1.059

Finanzergebnis

351

-103

Ergebnis vor Ertragsteuern

20.414

16.917

Ertragsteuern

8

-5.305

-4.045

Konzernjahresüberschuss

15.109

12.872

Davon entfallen auf

Gesellschafter des Mutterunternehmens

15.109

12.872

Nicht beherrschende Gesellschafter

0

0

Durchschnittliche Anzahl der Aktien (Stück)

9.4

10.005.420

9.942.657

Ergebnis pro Aktie verwässert = unverwässert (Euro)

9.4

1,51

1,29

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

in T€ Konzernjahresüberschuss

Direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis aus Währungs-umrechnungsdifferenzen (unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern)

Erfolgsneutrale Anpassung IFRS 15

(nicht nachträglich in die Konzern- Gewinn- und Verlust-rechnung umzugliedern)

Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis Davon entfallen auf

Gesellschafter des Mutterunternehmens Nicht beherrschende Gesellschafter

An-hang

01.01. - 31.12.2020 15.109

18.3

-759

3.12

01.01. - 31.12.2019 12.872

46

215 -544

-1.180 -1.134

14.565 11.738

14.565 11.738

0

0

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

An-

in T€

hang

01.01. - 31.12.2020

01.01. - 31.12.2019

Betriebliche Tätigkeit

Jahresüberschuss des Konzerns

15.109

12.872

Zunahme (+) / Abnahme (-) latenter Steuern

11

326

644

Zinsaufwendungen / Zinserträge

844

1.014

Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

9.1

14.508

12.944

Zahlungsunwirksame Veränderung des Eigenkapitals

18.3

-759

46

Abnahme (-) / Zunahme (+) der Rückstellungen

20

1.128

-53

Verlust (+) / Gewinn (-) aus dem Abgang von Gegenständen

des Anlagevermögens

-4

-45

Abnahme (+) / Zunahme (-) der Vorräte

12

911

88

Zunahme (+) / Abnahme (-) erhaltener Anzahlungen

13

142

520

Zunahme (-) / Abnahme (+) der Forderungen aus

Lieferungen und Leistungen

13

-83

-1.141

Zunahme (-) / Abnahme (+) der sonstigen Aktiva

4.565

-7.833

Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten

aus Lieferungen und Leistungen

503

3.197

Zunahme (+) / Abnahme (-) der sonstigen Passiva

128

2.492

Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit

37.318

24.745

Investitionstätigkeit

Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen

-14.993

-19.982

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen

des Anlagevermögens

183

135

Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel

-8.492

-14.503

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit

-23.302

-34.350

An-

in T€

hang

01.01. - 31.12.2020

01.01. - 31.12.2019

Finanzierungstätigkeit

Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten

-5.287

-1.425

Einzahlungen / Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingver-

bindlichkeiten

-3.412

-2.082

Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten

11.040

1.755

Zinsauszahlungen

-844

-1.014

Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien

0

20.822

Auszahlung für den Erwerb eigener Aktien *

-228

0

Auszahlung für Dividende

18.4

-2.602

-5.104

Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit

-1.333

12.952

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands im

Geschäftsjahr

12.683

3.347

Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahrs

35.177

31.830

Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahrs

47.860

35.177

Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am

Ende des Geschäftsjahrs

Bankguthaben und Kassenbestände

16

47.860

35.177

Auszahlungen für Steuern

-3.438

-5.983

* -36 T€: Rückkauf Eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms in Höhe von -285 T€

und Verkauf Eigener Aktien im Rahmen der Earn Out Komponente in Höhe von 249 T€

KONZERN-BILANZ

Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

An-

in T€

hang

31.12.2020

31.12.2019

Aktiva

A. Langfristige Vermögenswerte

I. Immaterielle Vermögenswerte

10

37.346

34.506

II. Geschäfts- oder Firmenwert

3.10, 10

27.474

27.474

III. Sachanlagen

10

12.125

12.601

IV. Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing

3.9, 17

17.151

18.041

V. Übrige Finanzanlagen

5

5

VI. Latente Steueransprüche

11

879

846

94.980

93.473

B. Kurzfristige Vermögenswerte

I. Vorräte

12

20.034

20.945

II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

13

19.471

19.388

III. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

14

2.198

4.578

IV. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

14

1.413

1.625

V. Steuererstattungsansprüche

15

4.176

6.025

VI. Bankguthaben und Kassenbestände

16

47.860

35.177

95.152

87.738

190.132

181.211

in T€ Passiva

An-hang

01.01.-31.12.2020

01.01.-31.12.2019

A. Eigenkapital

  • I. Gezeichnetes Kapital

  • II. Kapitalrücklagen

  • III. Gewinnrücklagen

  • IV. Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals

B. Langfristige Schulden

I.

Langfristige Finanzmittel

  • 1. Langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten

  • 2. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

  • 3. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

  • II. Langfristige Rückstellungen

  • III. Latente Steuerschulden

C. Kurzfristige Schulden

  • I. Andere Finanzverbindlichkeiten

  • II. Kurzfristige Rückstellungen

  • III. Kurzfristige sonstige finanzielle Schulden

    • 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    • 2. Übrige kurzfristige finanzielle Schulden

    • 3. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

  • IV. Kurzfristige Steuerschulden

18

10.00510.008

22.59022.398

87.09174.809

-4.778-4.234

114.908

19

17 20 11

21.121 638 11.366 1.0809.71043.915

19 20

4.1105.644

17

11.072 4.394 3.437 2.65231.309190.132

102.981

14.362 2.634 13.743 880 9.351 40.970

5.282 5.131

10.588 10.844 3.178 2.237 37.260 181.211

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2020

in T€

01.01.2020

Zugänge

Umbuchungen

Abgänge

Immaterielle Vermögensgegenstände

Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen

9.480

1.626

637

-923

Abgeschlossene eigene Entwicklungen

54.633

294

21.699

-1

Eigene Entwicklungen in Arbeit

17.732

10.335

-21.699

0

Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen

453

0

-453

0

Summe Immaterielle Vermögensgegenstände

82.298

12.255

184

-924

Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert

27.474

0

-7

0

Summe Geschäfts- und Firmenwert

27.474

0

-7

0

Sachanlagen

Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken

5.551

777

-118

-117

Technische Anlagen und Maschinen

12.752

662

305

-938

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

9.110

817

163

-321

Anlagen in Bau

389

481

-645

0

Summe Sachanlagen

27.802

2.737

-295

-1.376

Gebäude und Grundstücke im

Finanzierungsleasing

Grundstücke im Finanzierungsleasing

2.278

0

0

0

Gebäude im Finanzierungsleasing

30.399

1.294

118

-313

Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing

32.677

1.294

118

-313

Übrige Finanzanlagen

18

0

0

0

Summe übrige Finanzanlagen

18

0

0

0

Summe Anlagevermögen

170.269

16.286

0

-2.613

64

Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Stand

Währungs-

Stand

differenzen

31.12.2020

-16

10.804

0

76.625

0

6.368

0

0

-16

93.797

0

27.467

0

27.467

-9

6.084

-21

12.760

-18

9.751

-2

223

-50

28.818

0

2.278

-142

31.356

-142

33.634

0

18

0

18

-208

183.734

Stand

01.01.2020

Zugänge

des Geschäftsjahrs

Abgänge

6.884

1.115

0

-913

40.908

7.115

1.340

0

0

0

0

0

0

0

0

0

47.792

8.230

1.340

-913

0

0

0

0

0

0

0

0

1.737

382

41

-117

8.237

1.524

3

-930

5.227

948

6

-310

0

0

0

0

15.201

2.854

50

-1.357

0

0

0

0

14.635

2.034

0

-164

14.635

2.034

0

-164

13

0

0

0

13

0

0

0

77.641

13.118

1.390

-2.434

Abschreibungen

Außerplanmäßige

Abschreibungen

Um-

Währungs-

Stand

buchungen

differenzen

31.12.2020

8

-6

7.088

3.716

2.596

0

0

49.363

27.262

13.725

0

0

0

6.368

17.732

0

0

0

0

453

8

-6

56.451

37.346

34.506

-8

1

-7

27.474

27.474

-8

1

-7

27.474

27.474

-26

-6

2.011

4.073

3.814

0

-14

8.820

3.940

4.515

0

-9

5.862

3.889

3.883

0

0

0

223

389

-26

-29

16.693

12.125

12.601

0

0

0

2.278

2.278

26

-48

16.483

14.873

15.764

26

-48

16.483

17.151

18.042

0

0

13

5

5

0

0

13

5

5

0

-82

89.633

94.101

92.628

Nettobuchwerte

Stand 31.12.2020

Vorjahr

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2019

Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Stand

Währungs-

Stand

in T€

01.01.2019

Zugänge

Umbuchungen

Abgänge

differenzen

31.12.2019

Immaterielle Vermögensgegenstände

Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen

12.741

1.643

-4.815

-83

-6

9.480

Abgeschlossene eigene Entwicklungen

45.101

0

9.595

-63

0

54.633

Eigene Entwicklungen in Arbeit

9.950

12.459

-4.677

0

0

17.732

Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen

0

556

-103

0

0

453

Summe Immaterielle Vermögensgegenstände

67.792

14.658

0

-146

-6

82.298

Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert

12.740

14.734

0

0

0

27.474

Summe Geschäfts- und Firmenwert

12.740

14.734

0

0

0

27.474

Sachanlagen

Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken

3.771

1.784

0

-7

3

5.551

Technische Anlagen und Maschinen

11.413

1.284

196

-142

1

12.752

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

8.096

1.435

173

-602

8

9.110

Anlagen in Bau

173

585

-369

0

0

389

Summe Sachanlagen

23.453

5.088

0

-751

12

27.802

Gebäude und Grundstücke im

Finanzierungsleasing

Grundstücke im Finanzierungsleasing

2.278

0

0

0

0

2.278

Gebäude im Finanzierungsleasing

22.480

7.934

0

-15

0

30.399

Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing

24.758

7.934

0

-15

0

32.677

Übrige Finanzanlagen

18

0

0

0

0

18

Summe übrige Finanzanlagen

18

0

0

0

0

18

Summe Anlagevermögen

128.761

42.414

0

-912

6

170.269

66

Stand

Stand

01.01.2019

Zugänge

des Geschäftsjahrs

Abgänge

Umbuchungen

differenzen

31.12.2019

31.12.2019

Vorjahr

6.228

1.100

0

-443

0

-1

6.884

2.596

6.513

33.263

6.889

240

316

200

0

40.908

13.725

11.838

200

0

0

0

-200

0

0

17.732

9.750

0

0

0

0

0

0

0

453

0

39.691

7.989

240

-127

0

-1

47.792

34.506

28.101

0

0

0

0

0

0

0

27.474

12.740

0

0

0

0

0

0

0

27.474

12.740

1.343

399

0

-8

0

3

1.737

3.814

2.428

6.805

1.515

56

-141

0

2

8.237

4.515

4.608

4.744

898

0

-417

0

2

5.227

3.883

3.352

0

0

0

0

0

0

0

389

173

12.892

2.812

56

-566

0

7

15.201

12.601

10.561

0

0

0

0

0

0

0

2.278

2.278

12.787

1.848

0

0

0

0

14.635

15.764

9.693

12.787

1.848

0

0

0

0

14.635

18.042

11.971

13

0

0

0

0

0

13

5

5

13

0

0

0

0

0

13

5

5

65.383

12.649

296

-693

0

6

77.641

92.628

63.378

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

in T€

Eigenkapital 01.01.2019

GezeichnetesAnhang

KapitalKapital-rücklage

Gewinn-rücklagen

3.206

5.286 70.133

Gesamtergebnis 12.872

Aktienverkauf 3.5

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 3.5

Dividenden-

130 6.672

16.784 3.908

328 -7.000

auschüttung* 18.4 -5.104

Eigenkapital

31.12.2019

10.008

22.398 74.809

Gesamtergebnis 15.109 Aktienrückauf/

Aktienverkauf

Dividenden-auschüttung**

Eigenkapital 31.12.2020

3.5 -2.602

18.4

* 0,51 € je Stückaktie (Ausschüttung in 2019 für 2018) ** 0,26 € je Stückaktie (Ausschüttung in 2020 für 2019)

-3

192 -225

492 46

538 -759

-3.592 -1.180

-4.772 215

-3.100-1.134

Gesamt

75.525 11.738 20.822

0 -5.104

-4.234-544

102.981 14.565

-36 -2.602

10.005

22.590

87.091

-221

-4.557

-4.778

114.908

I. ALLGEMEINE ANGABEN

1.

DAS UNTERNEHMEN

Die Basler Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt weltweit Investitions-güter der Vision Technology (der Technologie des maschinellen Sehens). DieAlle Angaben, soweit nicht anders angegeben, sind in Tausend Euro (T€). Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wird unter der Going-Concern-Prämisse aufgestellt.

Basler Aktiengesellschaft hat ihren Hauptsitz in 22926 Ahrensburg (Deutsch- 2.2

land), An der Strusbek 60-62 (Amtsgericht Lübeck HRB 4090 AH). Sie unter-hält Tochtergesellschaften in Singapur, Taiwan, USA, China, Japan, Südkorea,Kanada und Deutschland sowie Vertriebs- und Service-Niederlassungen in Finnland, Polen, Niederlande, Frankreich, Malaysia und dem Vereinigten König-reich. Entwicklung und Produktion erfolgen am Hauptsitz in Deutschland. In der Tochtergesellschaft in Singapur wurde im Juli 2014 eine zweite Produk-tionslinie eröffnet.

STANDARDS, DEREN ANWENDUNG KEINE AUSWIRKUNG AUF DEN KONZERNABSCHLUSS HABEN

Die seit dem 1. Januar 2020 anzuwendenden Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in diversen IFRS-Standards sowie die Änderungen an IAS 1, IAS 8, IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 und IFRS 3 haben derzeit keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Basler AG.

2.3

STANDARDS, DIE VERABSCHIEDET, ABER NOCH NICHT ANGEWENDET WURDEN

2.

GRUNDLAGEN DER BILANZIERUNG

Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum 31. Dezember 2020

herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend

2.1

ÜBEREINSTIMMUNG MIT IFRS

anzuwenden, sofern von einem Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung kein

Gebrauch gemacht wird:

Datum der Veröffentli-chung

Der Konzernabschluss der Basler AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwen-den sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handels-rechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle vom International Accounting Stan-dards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der Basler AG angewen-deten IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen. Im Folgenden wird daher für diese in Europäisches Recht übernommenen und von der Basler AG angewandten Verlautbarungen einheit-lich der Begriff "IFRS" verwendet.

Änderung/Standard

Änderung an IFRS 16: Covid-19-bezogene Mietkonzessionen

Änderungen an IFRS 4 Versi-cherungsverträge: Verlänge-rung der befristeten Freistel-lung von der Anwendung von IFRS 9

28. Mai 2020

25. Juni 2020

Datum der Übernahme in EU-RechtAnwen-dungszeit-punkt (EU)

9. Oktober 2020

1. Juni 2020

15. Dezem-ber 2020

1. Januar 2021

Nachfolgende Standards sowie Interpretationen und Änderungen zu beste-henden Standards, die ebenfalls vom IASB herausgegeben wurden, sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 noch nicht verpflichtend anzuwen-

Die neuen Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen für den Basler Konzern haben.

den. Die Anwendung dieser Regelungen setzt voraus, dass sie im Rahmen des 2.4

IFRS-Übernahmeverfahrens der EU ("Endorsement") angenommen werden:

Änderung/Standard

IRFS 17 Versicherungsverträ-ge sowie Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge

Änderung an IAS 1 Darstel-lung des Abschlusses: Klassi-fizierung von Schulden als lang-oder kurzfristig zzgl. Änderungen an IAS 1- Ver-schiebung des ErstanwendungszeitpunktsAnnual Improvements, Zyklus 2018-2020

Änderungen an

•IFRS 3 Unternehmenszusam-menschlüsse: Querverweise auf das Rahmenkonzept

•IAS 16 Sachanlagen: Einnah-men vor der beabsichtigten Nutzung

•IAS 37 Rückstellungen, Even-tualverbindlichkeiten und Eventualforderungen: Belas-tende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung

Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzins-sätze Phase 2

Datum der Veröffentli-chung

18. Mai 2017/25. Juni 2020

23. Januar 2020/15. Juli 2020

14. Mai 2020

14. Mai 2020

Datum der Übernahme in EU-Recht

offenoffenoffenH2/2021

Anwendungs-zeitpunkt

(EU)

1. Januar 2023

1. Januar 2023

1. Januar 2022

1. Januar 2022

27. August 2020

Q4/2020

1. Januar 2021

VERWENDUNG VON GESCHÄTZTEN WERTEN

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS ist es erforderlich, dass das Management über den Ausweis und die Höhe von Vermögenswerten und Schulden und die Offenlegung der Eventualforderun-gen und -verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses sowie über die ausgewiesene Höhe der im Berichtszeitraum ausgewiesenen Umsätze und Aufwendungen Schätzungen und Annahmen abgibt. Die tatsächlichen Ergeb-nisse können von diesen Schätzungen abweichen. Wesentliche Schätzunsi-cherheiten ergeben sich bei der Bewertung der Sachanlagen bezüglich der Nutzungsdauern sowie bei der Bewertung der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte bezüglich der Nutzungsdauern und der erwarteten Umsätze. Weiterhin liegen Unsicherheiten bei latenten Steuern auf Verlustvorträge, bei Rückstellungen sowie bei den Annahmen für Wertminderungstests vor. Die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte ergeben sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens. Der Vorstand ist der Auffassung, dass der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte trotz möglicherweise niedriger Umsätze in voller Höhe realisiert wird.

3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

3.1

GRUNDLAGEN DER KONSOLIDIERUNG

Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die von der Basler AG gemäß IFRS 10 direkt oder indirekt beherrscht werden, sind in den Konzernabschluss einbezo-gen. Eine Übersicht zu den Tochtergesellschaften und Beteiligungen befindet sich unter Textziffer IV.29.

Vereinheitlichung

Konsolidierungsgrundsätze

Die zu konsolidierenden Abschlüsse der Basler AG als Muttergesellschaft und der einbezogenen Tochtergesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle konzerninternen Geschäfts-vorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidie-rung vollständig eliminiert.

Währungsumrechnung

Die funktionale Währung der Tochterunternehmen ist die Währung des jeweili-gen Landes, mit Ausnahme der Basler Asia Pte. Ltd., die in Euro bilanziert. Infol-gedessen werden die entsprechenden Aktiva und Passiva zum Bilanzstichtag mit dem geltenden Stichtagskurs in Euro umgerechnet.

Erträge und Aufwendungen werden zum durchschnittlichen Wechselkurs des Berichtszeitraums konvertiert. Kumulierte Wechselkursgewinne und -verluste werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Dadurch hat sich im Geschäftsjahr das Eigenkapital um 759 T€ verringert (VJ: um 46 T€ erhöht).

Bilanzpositionen in ausländischer Währung in den Einzelabschlüssen werden zum Stichtagskurs des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Dabei entstanden im Geschäftsjahr 2020 Erträge von 2.011 T€ (VJ: 1.427 T€) und Aufwendungen von 2.062 T€ (VJ: 1.852 T€). Das Währungsergebnis wird als Position Währungser-gebnis im Bruttoergebnis vom Umsatz ausgewiesen.

Für Vorgänge innerhalb der Europäischen Union werden die dort geltenden festen Umrechnungskurse in Euro verwendet. Weitere wichtige Umrechnungs-kurse stellen sich wie folgt dar:

31.12.2020

31.12.2019

2020

2019

US-Dollar

1,123

1,123

1,142

1,120

Neuer

Taiwan-Dollar

34,523

33,650

33,594

34,593

Chinesischer

Yuan

8,023

7,821

7,875

7,736

Quelle:Kurse Europäische Zentralbank, außer Neuer Taiwan Dollar, der über den täglichen Interbank Kassakurs ermittelt wird.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IFRS 3. Dabei sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen mit den beizulegenden Zeitwerten anzusetzen. Das so ermittelte anteilige Eigenka-pital wird dem Beteiligungsbuchwert gegenübergestellt. Danach verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen.

Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in vol-ler Höhe eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 abgegrenzt.

3.2

ERTRAGSREALISIERUNG

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaft-liche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verläss-lich bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder noch zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer oder ähnliche Abzüge bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus.

Verkauf von Waren und Erzeugnissen

Die Ertragserfassung erfolgt für Waren und Erzeugnisse, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeb-lichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse ein.

Stichtagskurse per

Durchschnittskurse

Zinserträge

Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen für langfristige Passiva entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode). Zinserträge werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.

3.3

BESTEUERUNG

Laufende Ertragsteuern

Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbe-hörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Laufende Steueransprüche und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der glei-chen Steuerbehörde erhoben werden.

Laufende Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeits-methode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differen-zen erfasst, mit Ausnahme von:

  • latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und

  • latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziiertenUnternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unter-schiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutz-ten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähi-gen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Ver-lustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und

  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstich-tag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrschein-lich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung ste-hen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrschein-lich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze 3.6

bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei wer-den die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstich-tag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Bilanzstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigen-kapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn im Konzern ein Anspruch gegenüber der glei-chen Steuerbehörde besteht.

3.4

ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuwendungen der öffentlichen Hand für Entwicklungsaufwendungen werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Auf-wendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert reduzieren direkt dessen Buchwert und werden auf-grund der reduzierten Abschreibung als Ertrag erfasst. Der Ausweis in der GuV erfolgt als Bruttoausweis unter den sonstigen Erträgen.

Erhält der Konzern nichtmonetäre Zuwendungen, werden der Vermögenswert und die Zuwendung zum Nominalwert erfasst und, soweit möglich, in gleichen jährlichen Raten über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Ver-mögenswerts ertragswirksam aufgelöst.

FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN

Forderungen und sonstiges Finanzvermögen werden am Erfüllungstag zu Anschaffungskosten aktiviert. Sollte die Einbringbarkeit einer Forderung durch eine Illiquidität eines Kunden gefährdet sein, so werden Einzelwertberichtigun-gen in voller Höhe auf diese vorgenommen. Soweit der Zeitwert von finanziel-len Vermögenswerten und Schulden angesetzt oder angegeben wird, ermittelt sich dieser grundsätzlich aus dem Markt- oder Börsenwert. Sollte kein aktiver Markt bestehen, so wird der Zeitwert auf Grundlage von anerkannten finanz-mathematischen Methoden ermittelt.

IFRS 9 legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Ver-mögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Verträgen fest. Wertminderungen von finanziel-len Vermögenswerten wurden im Geschäftsjahr 2020 nicht identifiziert. Diese wären als separater Posten in der Gesamtergebnisrechnung auszuweisen. Die Basler AG hält wie in Vorjahren eine Beteiligung an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe. Diese Beteiligung wird auf Grund der gehal-tenen 20 % vom Eigenkapital in Höhe von 5 T€ als nicht wesentlich eingestuft.

Forderungen und sonstiges Finanzvermögen werden am Erfüllungstag zu Anschaffungskosten aktiviert. Sollte die Einbringbarkeit einer Forderung durch eine Illiquidität eines Kunden gefährdet sein, so werden Einzelwertberichti-gungen in voller Höhe auf diese vorgenommen. Aufgrund der geringen For-derungsausfälle (2016-2020 konzernweit insgesamt 12 T€ auf einen Umsatz in Höhe von 730.163 T€) wird keine Wertberichtigung nach IFRS 9 vorgenommen.

IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung von finanziel-len Vermögenswerten:

3.5

EIGENKAPITALINSTRUMENTE

Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und direkt vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Aus-gabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen werden nicht erfolgswirksam erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegen-leistung werden in der anderen Kapitalrücklage bzw. in der Gewinnrücklage erfasst.

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet,

  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie

  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL).

Es wird auf Punkt 21 verwiesen.

3.7

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente zur Steuerung seiner Zins-und Wechselkursrisiken ab. Darunter befinden sich DevisentermingeschäfteDer Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstel-lung und der geschätzten Vertriebskosten.

und Devisenoptionsgeschäfte. Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des 3.9

Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der ausder Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirk-sam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Siche-rungsbeziehung ab. Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeit-wertes von Derivaten, die sich für Cashflow Hedges eignen und als solche desi-gniert worden sind, wird im Gesamtergebnis unter dem Posten Rücklage für Sicherungsgeschäfte erfasst. Der auf den gegebenenfalls ineffektiven Teil ent-fallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst und im Posten sonstige Erträge/sonstige Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

3.8

VORRÄTE

Unter den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse ausgewiesen, soweit diese nicht einem Kun-denauftrag zugeordnet werden können.

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstel-lungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

SACHANLAGEN UND GEBÄUDE UND GRUNDSTÜCKE IM FINANZIERUNGSLEASING

Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen der voraussichtlichen Nutzungszeit der Vermö-genswerte im Unternehmen. Restwerte sind bei der Berechnung der Abschrei-bung aufgrund von Unwesentlichkeit vernachlässigt worden. Neubewertungen des Sachanlagevermögens werden nicht vorgenommen.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Vermögenswert

Nutzungsdauer in Jahren

Technische Anlagen und Maschinen

3 bis 8, 10 bis 11, 13 und 14

Betriebs- und Geschäftsausstattung

3

Parkhäuser

20

Geschäfts- und Bürogebäude

38 bis 40

Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der Sachanlagen über-prüft, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung gibt. Für Ein-zelheiten wird auf 3.17 verwiesen.

Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren: gleitende Durchschnitte

  • Fertige und unfertige Erzeugnisse: direkt zuordenbare Material- und Fertigungskosten bzw. Leistungen sowie angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten

Die Nutzungsdauern für nach IFRS 16 bilanzierte Vermögenswerte richten sich nach den jeweils zu erwartenden vertraglichen Nutzungsdauern des Leasing-gegenstandes. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des identifizierten Vermögenswerts. Für weitere Einzelheiten wird auf 3.12 verwie-sen.

3.10

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Soft-ware, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über ihre planmäßige Nut-zungsdauer amortisiert.

Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfal-len. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immate-rieller Vermögenswert aktiviert, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:

  • die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht,

    Folgende Nutzungsdauern werden dabei angenommen:

    Vermögenswert

    Aktivierte Entwicklungskosten

    Software, entgeltlich erworbene Produktentwicklungen

    Nutzungsdauer in Jahren

    3 bis 6 3 bis 7

    Die Amortisationsaufwendungen der aktivierten Entwicklungskosten sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Aufwand "Forschung und Ent-wicklung", die der Software und entgeltlich erworbener Produktentwicklungen in den Vertriebs- und Marketingkosten sowie in den allgemeinen Verwaltungs-kosten enthalten.

  • die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen,

  • dass der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird,

  • die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und

  • die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können.

Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz unter Anwen-dung des Herstellkostenmodells, d. h. zu Herstellkosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, bilanziert. Die Amortisation beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Die Amorti-sation erfolgt linear über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist.

Während der Entwicklungsphase wird mindestens jährlich und auf besondere Veranlassung hin ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für Einzelheiten wird auf 3.17 verwiesen.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmä-ßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie im Sinne von IAS 36 einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet. Dabei wird der Fair value less costs to sell (FVLCS) zu Grunde gelegt.

Gemäß IAS 36.80 ist der Goodwill zu der CGU (Cash Generating Unit) zuzuord-nen, die vermutlich von den Synergieeffekten des Unternehmenszusammen-schlusses profitiert. Die betreffende CGU darf nicht größer sein als ein opera-tives Segment. Nach unten (aus Sicht der Unternehmenshierarchie) wird die niedrigste konzerninterne Berichtsebene genannt, bei der der Goodwill syste-matisch überwacht wird. Bei Basler ist dies der Konzern mit seinem gesamten Geschäft, womit der Goodwill auf Unternehmensebene getestet wird.

Bei Vorliegen von Abwertungsbedarf wird zunächst ein eventuell vorhande-ner Geschäfts- oder Firmenwert der betroffenen Cash Generating Unit wert-berichtigt. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird anteilig auf die anderen

Vermögenswerte der jeweiligen Cash Generating Unit auf Grundlage der Rest-buchwerte zum Abschlussstichtag jedes einzelnen Vermögenswertes verteilt. Entfällt der Grund für eine im Vorjahr erfasste Wertminderung, erfolgt, mit Aus-nahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, eine Wertaufholung bis höchstens auf den fortgeführten Buchwert.

Die der Discounted-Cashflow-Ermittlung zu Grunde liegenden Wachstums-raten im Detailplanungszeitraum 2021 - 2024 der externen Umsatzerlöse lie-gen bei 4 % - 15 % (Vj.: 15 %), die der Ergebnisse vor Steuern (EBT) bei 22 % - 38 % (Vj.: 21 % - 50 %). Die Wachstumsraten basieren auf den Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf der Einschätzung der zukünftigen Nachfrage und wurden in unserer Detailplanung berücksichtigt. Für die Cashflows nach dem Planungszeitraum wird eine Wachstumsrate von 1 % berücksichtigt. Die Dis-kontierung erfolgte unter Berücksichtigung eines einheitlichen risikoäquivalen-ten Kapitalisierungszinssatzes (Weighted Average Cost of Capital, WACC) von 10,0 % (Vj.: 10,5 %), welcher auf Marktdaten basiert und unternehmensspezi-fische Risikofaktoren berücksichtigt. Durch Sensitivitätsanalysen wurde fest-gestellt, dass auch bei innerhalb eines realistischen Rahmens abweichenden wesentlichen Annahmen kein Wertminderungsbedarf bei Geschäfts- oder Fir-menwerten vorliegt. Bei der Quantifizierung der Sensitivitätsanalyse wurden eine Minderung des zukünftigen Ergebnisses EBT um 10 % angenommen, da eine Veränderung bis zu dieser Höhe nach vernünftigem Ermessen möglich ist. Größere Veränderungen sind aufgrund der Erfahrungen der Vergangen-heit nicht wahrscheinlich. Die durchgeführten Impairment-Tests haben keinerlei Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf ergeben.

3.11

LIQUIDE MITTEL UND ÄHNLICHE MITTEL

Der Bilanzposten umfasst den Kassenbestand sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten.

3.12

LEASINGVERHÄLTNISSE

Unter IFRS 16 sind nunmehr grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers anzusetzen. Die bislang unter IAS 17 vorzunehmende Unter-scheidung zwischen Finanzierungs- und Operating Leasing-Verträgen entfällt damit.

Zum 1. Januar 2019 wurde der IFRS 16 das erste Mal angewendet. Die erst-malige Anwendung erfolgte zum 1. Januar 2019 nach der modifizierten retros-pektiven Methode. Für Leasingverhältnisse die nicht Immobilien, von geringem Wert und für kurzfristige Vereinbarungen mit einer Laufzeit von zwölf Monaten sind, wird die Anwendungserleichterung des IFRS 16.5 in Anspruch genommen und der Aufwand auf systematischer Basis über die Laufzeit erfasst. Leasing-verhältnisse, die spätestens am 31. Dezember 2020 endeten, wurden unabhän-gig von der ursprünglichen Vertragslaufzeit als kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert.

Für diese Verträge werden für die künftigen Verpflichtungen der Leasing-zahlungen Verbindlichkeiten passiviert. Zugleich werden Nutzungsrechte am zugrundeliegenden Vermögenswert, welche dem Barwert der künftigen Lea-singzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten, Vorauszahlungen und Rückbaukosten sowie abzüglich erhaltener Anreizzahlungen entspricht, akti-viert.

Die Folgebilanzierung erfolgt nach der Effektivzinsmethode, der anzuwen-dende Zins wurde länderspezifisch ermittelt. Während der Laufzeit der Lea-singverhältnisse werden die Leasingverbindlichkeiten ähnlich den bislang geltenden Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasing-Verhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird.

Als Leasingnehmer bilanziert die Basler AG nach dem sogenannten Nutzungs-rechtsmodell ("right-of-use model") gem. IFRS 16.22 Leasingverhältnisse ungeachtet der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse an dem betreffenden Leasingobjekt zu Beginn ihrer Laufzeit. Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Wenn Ereignisse oder veränderte Umstände eine Wertminderung vermuten lassen, erfolgt eine Werthaltigkeits-prüfung nach IAS 36.

3.13

FREMDKAPITALKOSTEN

Fremdkapitalkosten werden auf qualifizierte Vermögenswerte gemäß IAS 23 aktiviert. Sie werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Erwirt-

schaftete Erträge aus der zwischenzeitlichen Anlage speziell aufgenommenen Fremdkapitals bis zu dessen Ausgabe für qualifizierende Vermögenswerte werden von den aktivierbaren Fremdkapitalkosten abgezogen. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

3.14

FINANZIELLE SCHULDEN

Finanzielle Schulden sind zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten ange-setzt. Darunter fallen die Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Finan-zierungsleasing sowie die übrigen Finanzverbindlichkeiten.

3.15

RÜCKSTELLUNGEN

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn die Basler AG eine gegenwär-tige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögens-

oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.

Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeu-tung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Gan-zen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:

  • Eingangsparameter der Stufe 1 sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.

  • Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können.

  • Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter.

wert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Auf- 3.17 wand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrech-

nung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der für die Schuld spezifische Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeit-ablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.

3.16

BEIZULEGENDER ZEITWERT

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvor-fall zwischen Markteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar

WERTMINDERUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN

Die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte werden zu jedem Berichtsstichtag (31. Dezember) auf Anhaltspunkte für eine einge-tretene Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Sind derartige Anhalts-punkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Sofern der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes nicht geschätzt werden kann, wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelge-nerierenden Einheit (CGU) durchgeführt, zu der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt bei der Basler AG auf Ebene der Produkt-familien als CGU.

Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht genutzt werden können, wird ein Wertminderungstest mindestens jährlich und bei Anhaltspunkten

einer Wertminderung (triggering events) durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und dem Nutzungswert (value in use). Zur Ermitt-lung des Nutzungswerts werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser berücksichtigt dabei sowohl die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert (time value) des Geldes als auch die den Vermögenswert betreffenden Risiken, sofern diese nicht bereits in der Schätzung der Zahlungsströme Berücksichtigung gefunden haben. Den Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Der beizulegende Zeitwert abzgl. Veräu-ßerungskosten wird anhand eines angemessenen Bewertungsmodells ermit-telt, das sich nicht von der Berechnung des Nutzungswerts unterscheidet. Sofern der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes dessen Buchwert unter-schreitet, wird der Buchwert auf den erzielbaren Betrag wertgemindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Für den Fall, dass sich der Wertminderungsaufwand wieder aufholen sollte, wird der Buchwert des Vermögenswertes auf den neu ermittelten erzielbaren Betrag erhöht. Dabei ist die Wertobergrenze der Zuschreibung in Höhe des ursprünglichen Buchwerts des Vermögenswerts bzw. der CGU zu beachten. Eine Wertaufholung wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht genutzt werden können, erfolgt die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Ebene der Produktfamilien als CGU. Der erzielbare Betrag wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungs-werts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf vom Management für einen Detailzeitraum von vier Jahren genehmigten Finanzplänen. Der Planungshorizont bildet die AnnahmenBei der Berechnung sowohl des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts abzgl. Veräußerungskosten (mittels DCF-Verfahren) bestehen Schät-zungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hin-sichtlich:

  • Rohertragsmargen

  • Diskontierungsfaktor (Zinssatz)

  • Umsatzwachstumsrate

Ab einem Diskontierungszinssatz in Höhe von 13,0 % bzw. einem zu erwarten-den Rückgang der geplanten Umsatzerlöse um 3,8 % würde es zu einer Abwer-tung eines bestimmten immateriellen Vermögenswertes kommen.

Liegen im Laufe eines Geschäftsjahres Anhaltspunkte für eine Abwertung der Sachanlagen vor, so werden diese untersucht und ggf. eine Wertberichtigung vorgenommen.

II. ERLÄUTERUNGEN DER ABSCHLUSSPOSITIONEN

ERLÄUTERUNGEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen ab. Dabei geht der Konzern von 4.

einem Umsatzwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich für 2020 und Folgejahre aus. Bei der Bruttogewinnmarge wird von einem leichten Rückgang ausgegangen. Nach dem Detailplanungszeitraum anfallende Cashflows werden nicht berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungs-satz vor Steuern beträgt 10,0 % (Vj.: 10,5 %). Der Anstieg zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Unsicherheiten in der makroökonomischen Gesamtlage und einer damit kalkulierten Marktrisikoprämie. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten.

UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse entfallen nahezu ausschließlich auf das Geschäft mit Kame-ras und Framegrabbern. Wir verweisen auf die Aufgliederung unter Punkt 24.

Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn der Kunde die Verfü-gungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Ver-

trag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Die folgende 6.

Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten ausVerträgen mit Kunden: in T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Vertragsverbindlichkeiten Vertragsforderungen

2020

2019

19.490 18.993

-248 -395

229 0

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen die verlängerte Gewährleistung, die als "service-type-warranty" eine gesonderte Leistungsverpflichtung darstellt und über den Gewährleistungszeitraum von drei Jahren abzugrenzen ist.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden 65 T€ (VJ: 71 T€) als Vertragsverbindlichkeiten bei den Umsatzerlösen abgegrenzt. Mit Erfüllung der Vertragsverbindlichkei-ten werden in entsprechender Höhe Umsatzerlöse realisiert.

Die Vertragsforderungen betreffen noch nicht abgerechnete zeitraumsbezo-gene Dienstleistungen aus Kundenverträgen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden 229 T€ (VJ: 0 T€) als Vertragsforderungen bei den Umsatzerlösen abgegrenzt.

5.

SONSTIGER ERTRAG

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: in T€

Zinsertrag Abzinsung Finanzertrag

Finanzaufwand

2020

2019

23.705

23.104

-10.497

-12.312

8.455

7.129

21.663

17.921

7.

in T€

2020

2019

922

752

78

182

119

88

1

-64

1.120

956

-397

-441

-354

-428

-49

-210

-81

-149

-19

21

132

148

-769

-1.059

351

-103

Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungen

Vollkosten Forschung und Entwicklung

Aktivierung von eigenen Entwicklungskosten

FINANZERGEBNIS

Periodenfremder Ertrag aus Anpassung Earn Out Marktpreisbewertung derivativer Finanzinstrumente Sonstiger Zinsertrag

Zinsaufwand für Finanzierungsleasing Zinsaufwand aus Bankkrediten

Periodenfremder Aufwand aus Anpassung Earn Out Zinsaufwand aus derivativen Finanzinstrumenten Sonstiger Zinsaufwand

Aktivierung von Zinsen gem. IAS 23

in T€

2020

2019

Mieterträge

3

12

Der gemäß IAS 23 berücksichtigte durchschnittliche Finanzierungskostensatz

Fördermittel für Forschung und Entwicklung

170

25

lag in 2020 bei 1,04 % (VJ: 1,23 %).

Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen

233

113

Sonstiges

727*

681

1.133

831

* darin enthalten 238 T€ Corona-Zuschüsse Asia

79

8.

ERTRAGSTEUERN

Als Ertragsteuern sind sowohl die laufenden (gezahlten oder geschuldeten) Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

Ein eventueller Ertrag wird mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen.

in T€

Laufende Steuern aus konsolidierten Unternehmen Latente Steuern aus konsolidierten Unternehmen Sonstige Steuern

Steueraufwand

Ermittlung latenter Steueraufwand:

in T€

Latenter Steueraufwand oder -ertrag aus Verlust-vorträgen (laufend)

Latenter Steueraufwand oder -ertrag aus tempo-rären Differenzen

Latenter Steueraufwand

2020

2019

4.658 2.953

342 1.029

305 63

5.305

2020

-816

1.158

4.045

2019

-318

1.347

342

1.029

Die Ermittlung der effektiven Steuerlast, die unter Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes inklusive Solidaritätszuschlag von 15,83 % (VJ: 15,83 %) sowie des anzuwendenden Gewerbesteuersatzes von 13,37 % (VJ: 13,37 %) einen Gesamtsteuersatz von 29,20 % (VJ: 29,20 %) ergibt, gestaltet sich wie folgt:

Steuerliche Überleitungsrechnung (in T€)

Jahresüberschuss vor Ertragsteuern Anzuwendender Steuersatz Erwarteter Steueraufwand/-ertrag Überleitung:

Effekt aus abweichenden Steuersätzen

Steuereffekt aus nicht abzugsfähigen Aufwen-dungen und steuerfreien Erträgen

Effekt aus konzerninternen Verkäufen

Auswirkung Vorjahre auf Grund einer Betriebsprüfung

Ausländische Quellensteuer Sonstiges

Laufender Steueraufwand /-ertrag Konzernsteuerquote

2020

20.414 29,20 %

5.961 4.940

-1.542 -885

-120 920

-112 777

0 -1.459

830 0

288 -248

5.305 4.045

25,99 %

Per 31. Dezember bestanden folgende steuerliche Verlustvorträge:

in T€

Deutschland, Körperschaftsteuer Deutschland, Gewerbesteuer

2019

16.917 29,20 %

23,91 %

2020 4.197 3.509

2019 1.252 893

Die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland gelten auf unbestimmte Zeit. Aufgrund der gesetzlichen Lage können von den Verlustvorträgen maximal 1.000 T€ zuzüglich 60 % des übersteigenden steuerlichen Gewinns pro Jahr genutzt werden.

9.

SONSTIGE ANGABEN

9.1

PLANMÄSSIGE UND AUSSERPLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN

Im Geschäftsjahr 2020 wurden außerplanmäßige Wertberichtigungen auf akti-vierte Produktentwicklungen von 1.340 T€ (VJ: 240 T€) vorgenommen. Bei den Abschreibungen handelte es sich um auslaufende Produkte bzw. solche, bei denen nicht mehr mit einem ausreichenden Nutzenzufluss gerechnet wurde. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungen wur-den unter den anderen Aufwendungen ausgewiesen.

9.3

MATERIALAUFWAND

in T€

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren

Aufwendungen für bezogene Leistungen

2020

2019

61.094 1.421 62.515

60.630 579 61.209

Im Jahr 2020 fielen für Garantieleistungen Kosten in Höhe von 688 T€ (VJ: 614 T€) an.

Die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen sind in folgenden 9.4

Bereichen enthalten:

in T€ Umsatzkosten

Forschung und Entwicklung Vertriebs- und Marketingkosten Allgemeine Verwaltungskosten Andere Aufwendungen

9.2

PERSONALAUFWAND

in T€

Löhne und Gehälter Soziale Abgaben

2020

2019

1.604 1.804

8.455 7.129

1.339 1.151

2.454 2.233

657 627

14.508

2020

12.944

2019

58.385 55.308

10.232 10.319

68.617

65.627

Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Altersversorgungssysteme betrugen 4.741 T€ (VJ: 4.400 T€). Die Mitarbeitenden im Konzern sind im Wesentlichen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und unterliegen damit einem staatlichen, beitragsorientierten Plan.

ÜBERLEITUNG ERGEBNIS JE AKTIE

2020

2019

Ergebnis (unverwässert) in T€

15.109

12.872

Gewichtete durchschnittliche Anzahl an

Stammaktien

10.005.420

9.942.657

Ergebnis pro Aktie (unverwässert) (€)

1,51

1,29

Die Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden Aktien erfolgte nach zeitanteiliger Gewichtung unter Berücksichtigung der erworbe-nen eigenen Anteile. Das Grundkapital der Basler AG belief sich zum 31. Dezem-ber 2020 auf 10,5 Mio. € und ist eingeteilt in 10,5 Mio. nennwertlose Stückaktien zu je einem Euro, die auf den Inhaber lauten.

Im Umlauf befindliche Aktien am 1.1.2020 Verkäufe

Käufe

Im Umlauf befindliche Aktien am 31.12.2020

Anzahl Aktien

10.007.757 5.066 -7.559 10.005.264

III.ERLÄUTERUNGEN DER BILANZ

11. LATENTE STEUERN

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten ent-fallen die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern:

Latente Steueransprüche (in T€)

31.12.2020

31.12.2019

Vorräte

67

893

Finanzierungsleasing

25

0

Verlustvortrag

1.133

318

Umsatzrealisierung

6

115

Finanzinstrumente

0

48

Beteiligung

45

45

Sonstige

898

44

Saldierung

-1.295

-617

879

846

Latente Steuerschulden (in T€)

31.12.2020

31.12.2019

Aktivierte Entwicklungen

8.743

7.979

PPA Aktivierte Entwicklungen

935

1.168

Finanzierungsleasing

728

356

Sachanlagen

84

218

Der Posten "Geschäfts- und Firmenwert" zum 31. Dezember 2020 betrifft

Beteiligung

405

150

aktive Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung einbezogener Tochter-

PPA KD-Auftragsbestand

0

59

unternehmen

Sonstige

110

38

Saldierung

-1.295

-617

9.710

9.351

Buchwert 31.12.2020

10. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

Das Bestellobligo für Sachanlagen betrug zum 31. Dezember 2020 1.801 T€ (VJ: 679 T€).

Für den Abschluss von wesentlicher Bedeutung gemäß IAS 38.122b sind die folgenden immateriellen Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag:

Beschreibung des immateriellen Vermögensgegenstandes (in T€)

Neue Kameraplattformen Mainstream/Upper-Mainstream

Entwicklung Kamera-Module für den Einsatz mit Embedded-Prozessoren

Kamera-Entwicklung und Verbesserung 3D TOF-Technologie

(Vorjahr)

13.434 (8.968)

4.514 (1.378)

2.770 (2.540)

Nutzungsdauer in Jahren (Vorjahr)

5 (5)

3 (3)

3 (3)

12. VORRÄTE

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

in T€

31.12.2020

31.12.2019

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

8.935

9.927

Halbfertige Erzeugnisse

1.472

1.556

Fertige Erzeugnisse

6.988

6.592

Handelswaren

2.639

2.870

20.034

20.945

Die Vorräte unterlagen zum 31. Dezember 2020 einem Reichweitenabschlag in Höhe von 1.396 T€ (VJ: 955 T€).

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

Buchwert

Davon zum 31.12.

Davon bis 60 Tage

Davon über 61

in T€

zum 31.12.

nicht überfällig

überfällig

Tage überfällig

2020

19.471

14.655

2.864

1.952

2019

19.388

15.290

1.463

2.635

Trotz der Corona Pandemie konnte keine Verschlechterung des Zahlungsver-haltens der Kunden bei Basler feststellt werden. Es gab auch dementspre-chend in 2020 und Vorjahren keine Einzelwertberichtigungen. Die Summe der erhaltenen Anzahlungen beträgt 1.129 T€ (VJ: 986 T€). Das maximale Ausfall-risiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten (gegebenenfalls abzüglich der zum Bilanzstichtag berücksichtigten Wertberichtigungen) jedes finanziellen Vermögenswertes. Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab.

13. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN SOWIE FERTIGUNGS-AUFTRÄGEN

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19.471 T€ (VJ: 19.388 T€) sind 19.471 T€ (VJ: 19.388 T€) innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 6,7 T€ (VJ: 2 T€) wertberichtigt. Wertberichtigungen werden vorgenommen, soweit die Einbringbarkeit einer Forderung, z. B. durch Insolvenz, gefährdet ist. Die erfor-derlichen Wertberichtigungen liegen seit Jahren unterhalb von 10 T€. Wesent-liche Forderungsausfälle waren in den vergangenen Jahren aufgrund des Kreditmanagements nicht zu verzeichnen. Insofern wurde aus Wesentlichkeits-gründen auf eine Wertberichtigung nach dem lifetime expected loss verzichtet.

14. SONSTIGE KURZFRISTIGE FINAN-ZIELLE UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

in T€

31.12.2020

31.12.2019

Derivative Finanzinstrumente

765

0

Übrige sonst. kurzfr. Vermögenswerte

1.433

0

Darlehensgewährung an Dritte

0

4.578

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

2.198

4.578

Abgegrenzte Aufwendungen

1.320

1.245

Geleistete Anzahlungen

93

380

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

1.413

1.625

Summe

3.611

6.203

Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab. Das maxi-male Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten jedes finanziellen Vermögenswertes. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermö-genswerte sind nicht durch Wertberichtigungen vermindert. Es bestehen keine überfälligen Forderungen, für die ein Wertberichtigungsbedarf besteht.

15. STEUERERSTATTUNGSANSPRÜCHE

Die Steuererstattungsansprüche betreffen Vorsteuer mit 463 T€ (VJ: 1.073 T€) und die Rückforderung von vorausbezahlten Steuern auf Einkommen und Ertrag mit 3.713 T€ (VJ: 4.952 T€).

Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten jedes finan-ziellen Vermögenswertes.

Die Zahlungsverpflichtungen weisen die folgende Fälligkeitsstruktur auf:

in T€

Fälligkeit bis 1 Jahr

Fälligkeit über 1 Jahr bis 2 Jahre

Fälligkeit über 2 Jahre bis 3 Jahre

Fälligkeit über 3 Jahre bis 4 Jahre

Fälligkeit über 4 Jahre bis 5 Jahre

Fälligkeit über 5 Jahre

Mindestleasing-zahlungenEnthaltener ZinsanteilBarwerte

2020

2019

2020

2019

2020

2019

3.679 3.555 2.875 2.542

3.450 3.373 3.259 2.787 2.507 2.845 18.221

245 174 124 274 68 116 1.002

272 216 159 118 385 150 1.300

  • 3.433 3.178

  • 3.379 3.157

  • 2.750 3.100

  • 2.266 2.669

    749 2.384 15.783

  • 680 2.122

  • 2.268 2.695

Summe

14.776

16.921

16. BANKGUTHABEN UND KASSEN-BESTÄNDE

Nach Ablauf der Grundmietzeiten existieren marktübliche Verlängerungsop-tionen, deren Ausübung mehr als wahrscheinlich ist. Leasingverhältnisse mit einem Wert kleiner 12 T€ werden grundsätzlich im Rahmen der Anwendungs-erleichterungen nicht als Finanzierungsleasing klassifiziert, diese bestehen zum Stichtag nicht.

Die liquiden Mittel setzen sich aus Bankguthaben und Kassenbeständen in Höhe von 47.860 T€ (VJ: 35.177 T€) zusammen.

17. LEASING

Den Nutzungsrechten von 17.151 T€ stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 14.803 T€ gegenüber. Der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeit beträgt 3.437 T€. In den Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse sind im Wesentlichen Zahlungen für Software in Höhe von ca. 1,7 Mio. € (Vj.: 1,2 Mio. €) und für geringwertiges Leasing 0,4 Mio. € (Vj.: 0,3 Mio. €) enthalten.

Bei der Bewertung des Barwertes wurden folgende Zinssätze zu Grunde gelegt:

Land

Zins in % (Vj.)

Land

Zins in % (Vj.)

Deutschland

2,7 (2,7)

Taiwan

3,0 (3,0)

USA

4,5 (4,5)

Japan

3,0 (2,7)

Singapur

4,0 (2,7)

Korea

3,0 (3,0)

China

5,3 (5,3)

Die Zinsen stammen aus dem jeweiligen Leasingvertrag bzw. von Berechnun-gen ansässiger Finanzinstitute, womit etwaige Länderrisiken sowie Laufzeite des jeweiligen Leasingvertrages berücksichtigt werden.

18.

EIGENKAPITAL

18.1

GEZEICHNETES KAPITAL

Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10.500 T€ (VJ: 10.500 T€) und ist aufgeteilt in 10.500.000 (VJ: 10.500.000) ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.

Die Basler AG hält zum Bilanzstichtag 494.736 (VJ: 492.243) eigene Aktien.

Die Hauptversammlung der Basler AG hat am 16. Mai 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 3.500 T€ um 7.000 T€ auf 10.500 T€ nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung der Gewinnrücklagen in Höhe von 7.000 T€.

18.3

BESTANDTEILE DES ÜBRIGEN GESAMTEINKOMMENS

Die Vor- und Nachsteuerergebnisse der Bestandteile des übrigen Gesamtein-kommens stellen sich wie folgt dar:

in T€

Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften

vor31.12.2020

vor31.12.2019

Steuern Steuern

Steuern

Netto

-759

0

-759

46

0

46

-759

0

-759

46

0

46

Netto Steuern

Gesamt

Aufgrund hoher Wechselkursschwankungen in USD und CNY ist die Währungs-umrechnung ausländischer Tochtergesellschaften gestiegen.

Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapital-ausstattung den Erfordernissen entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, wurde über die Schaffung eines neuen, aufgestockten genehmigten Kapitals beschlossen.

18.4 DIVIDENDENZAHLUNG

Am 29. Mai 2020 wurde eine Dividende i. H. v. 0,26 € pro Aktie (gesamte Divi-dende 2.602 T€) ausbezahlt.

18.2

GENEHMIGTES KAPITAL

Auf Hauptversammlung der Basler Aktiengesellschaft hat am 26. Mai 2020 den 19. FINANZVERBINDLICHKEITEN

Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Mai 2025

mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 5.250 T€ durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 5.250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionäre und Akti-onärinnen steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre und Aktionärinnen mit Zustimmung des Auf-sichtsrats ein- oder mehrmalig auszuschließen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionäre und Aktionärinnen zum Bezug anzubieten.

Von den Finanzverbindlichkeiten entfallen auf langfristige verzinsliche Bank-verbindlichkeiten 21.121 T€ (VJ: 14.362 T€). Darüber hinaus werden unter den anderen Finanzverbindlichkeiten derivative Finanzverbindlichkeiten von 0 T€ (VJ: 166 T€) und der kurzfristige Tilgungsanteil der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 4.110 T€ (VJ: 5.116 T€) ausgewiesen.

Die beizulegenden Zeitwerte der oben genannten Finanzverbindlichkeiten, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen kurzfristi-gen Verbindlichkeiten weichen nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buch-werten ab.

Eine Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finan-zierungstätigkeiten gemäß IAS 7 ist separat dargestellt.

BASLER GESCHÄFTSBERICHT 2020

KONZERNABSCHLUSS

20. RÜCKSTELLUNGEN

21. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

UND ÜBRIGE FINANZINSTRUMENTE

Inan-

Wäh-rungs-diffe-renzen

in T€

01.01. Zufüh-2020

Langfristige Rückstellungen

Personalkosten

Langfristige Rückstellungen

880

880

Kurzfristige Rückstellungen

Personalkosten Provisionen Gewährleistung

Rechts- und Beratungskosten

Sonstige

Kurzfristige Rückstellungenrungspruch-nahme

201

0

201

0

3.854 0 684 154 439

  • 9.242 -8.521

29 7 108 503

5.131

9.889

Gesamt

6.011 10.090

Auflö-sungZin-sen

31.12. 2020

0

-1

0

1.080

0

-1

0

1.080

0 0 -174

0 0 0 0 0

  • -62 4.513

    0 -38 -107 -410

  • 0 29

  • 0 479

    -4 -55

  • -3 148

  • -3 474

-9.076

-233

0

-68

5.643

-9.076

-233

-1

-68

6.723

Die Rückstellungen für Personalkosten sind hauptsächlich für variable Gehälter für das Berichtsjahr gebildet worden. Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen.

Als international tätiges Unternehmen ist Basler diversen Marktrisiken ausge-setzt. Zur Verringerung des Fremdwährungsrisikos in China setzt Basler über-wiegend Devisentermingeschäfte ein. Da diese Geschäfte zur Absicherung operativer Grundgeschäfte dienen, liegen sämtliche Laufzeiten unter einem Jahr.

CNY

Nominalwert in T€ Fremdwährungsbetrag in TCNY Zeitwert in T€

31.12.2020

765 0

6.134 0

- Positiv

306 0

- Negativ

0 0

Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.

Nominalwert in T€ Zeitwert in T€

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2019

0

3.030

- Positiv

0 0

- Negativ

0 166

Die Finanzinstrumente werden nach IFRS 7 in folgende Bewertungsklassen unterteilt.

Kategorie

Bedeutung

Bewertung

zur Veräußerung verfügbare finanzielle

AfS

Available for sale

FAHfT

Financial Assets Held for Trading

Financial Liabilities

FLAC

Measured at Amortised Cost

At Fair Value Through Profit or

FVTPL

Vermögenswerte

finanzielle Vermögenswerte zu

Handelszwecken gehalten

finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

erfolgswirksam zum

Lossfair value

(erfolgsneutral gegen

Eigenkapital)

fair value

(erfolgswirksam über

Gewinn- und Verlustrechnung)zu fortgeführten Anschaffungskosten

fair value

(erfolgswirksam über

Marktwert

Gewinn- und Verlustrechnung)

HtM

Held to Maturitybis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen

zu fortgeführten Anschaffungskosten

Die Buchwerte der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2020 (VJ: 31. Dezember 2019) stellen sich wie folgt dar:

Passiva

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Kurzfristige Verbindlichkeiten

31.12.2020 (31.12.2019)

in T€

Bewertungs-kategorie gem.

IFRS 9

Buchwert

Fortgeführte Anschaffungskosten

Marktwert, erfolgswirksam

Zeitwert

Aktiva

Übrige Finanzanlagen

FVTPL

5 (5)

5 (5)

Langfristige finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

5 (5)

19.471 (19.388)

19.471 (19.388)

5 (5)

Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Derivative Vermögenswerte (kurzfristig)

Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte

FVTPL

Fortgeführte Anschaffungskosten

19.471 (19.388)

765 (0)

1.434 (4.578)

1.434 (4.578)

765 (0)

19.471 (19.388)

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Liquide Mittel

Fortgeführte Anschaffungskosten

2.199 (4.578)

47.860 (35.177)

47.860 (35.177)

2.199 (4.578)

Bankguthaben und Kassenbestände

47.860 (35.177)

47.860 (35.177)

69.535 (59.148)Passiva

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

Sonstige finanzielle

Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert

21.121 (14.362)

11.366 (13.743)

21.121 (14.362)

11.366 (13.743)

Langfristige Finanzverbindlichkeiten Andere Finanzverbindlichkeiten

Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing Übrige kurzfristige finanzielle Schulden

Sonstige finanzielle

Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert

Sonstige finanzielle

Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert

Sonstige finanzielle

Verbindlichkeiten

32.487 (28.204)

4.110 (5.116)

0 (166) 11.072 (10.588)

3.437 (3.178) 3.266 (9.209)

4.110 (5.116)

11.072 (10.588)

3.437 (3.178) 3.266 (9.209)

0 (166)

32.487 (28.204)

Kurzfristige Verbindlichkeiten

21.885 (28.255)

21.885 (28.255)

54.372 (56.459)

Die Bewertungsstufen der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzins-trumente sind im Folgenden dargestellt:

IV.SONSTIGE ANGABEN

31.12.2020 (31.12.2019) (in T€)Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

22. ART UND MANAGEMENT

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Marktwert, erfolgswirksam" Kurzfristige derivative

Vermögenswerte

0 (0) 765 (0)

0 (0) 765 (0)

Gesamt

0 (0) 765 (0)

0 (0) 765 (0)

Finanzielle Schulden der Kategorie "Marktwert, erfolgswirksam" Kurzfristige derivative

Verbindlichkeiten

0 (0) 0 (166)

0 (0)

0 (166)

Gesamt

0 (0) 0 (166)

0 (0)

0 (166)

Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente wird von Discounted-Cashflow-Analysen unter Verwendung der entsprechenden Zinsstrukturkurven für die Laufzeit der Instrumente bei Derivaten ohne optio-nale Komponenten sowie von Optionspreismodellen bei Derivaten mit optiona-len Komponenten Gebrauch gemacht. Devisentermingeschäfte werden bewer-tet aufgrund notierter Terminkurse und Zinsstrukturkurven, die aus notierten Marktzinsen im Hinblick auf die Fälligkeiten der Verträge abgeleitet werden. Zinsswaps werden bewertet mit dem Barwert der geschätzten künftigen Zah-lungsströme. Die Diskontierung erfolgte mit den einschlägigen Zinsstruktur-

FINANZIELLER RISIKEN

22.1

FORDERUNGSAUSFALLRISIKO

Basler führt ständige Überprüfungen der Kreditwürdigkeit seiner Kunden mit Hilfe von internen und externen Bewertungen durch. Außerdem wird das Risiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dadurch abgeschwächt, dass das Unternehmen über einen diversifizierten Kundenstamm verfügt. Wei-terhin gibt es einen genau definierten Verfolgungsprozess für ausstehende Forderungen.

Es wird eine durch das ERP-System unterstützte Kreditliniensystematik mit dokumentierten Eskalationsstufen zur weiteren Begrenzung des Risikos genutzt. Bezüglich der Angabe des maximalen Ausfallrisikos verweisen wir auf unsere Angaben unter den Kapiteln 13, 14 und 15.

kurven, welche aus notierten Zinssätzen abgeleitet wurden. Wesentliche nicht 22.2 ZINSRISIKO beobachtbare Eingangsparameter liegen nicht vor.

Außer für das dargestellte Instrument erachtet Basler die Buchwerte für finan-zielle Vermögenswerte und Schulden als gute Näherung an den beizulegenden Wert.

Sämtliche zum Bilanzstichtag ausgewiesenen längerfristigen finanziellen Ver-bindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen aufgrund der bestehenden Festzinsvereinbarungen keinem Zins-änderungsrisiko im Sinne von IFRS 7.

Zur Erfassung von Wertminderungen sowie Nettogewinnen/-verlusten der 22.3 WÄHRUNGSRISIKO ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkei-

ten verweisen wir auf die Kapitel 7 und 13.

Eine Analyse der Sensitivität aller Fremdwährungsforderungen und -verbind-lichkeiten der Gesellschaften der Basler Gruppe zum Bilanzstichtag hinsichtlich

eines um jeweils 10 % fallenden bzw. steigenden Stichtagskurs ergäbe folgende Ergebnisauswirkung (in T€):

Land USD JPY SGD CNYStichtagskurs +10 %Stichtagskurs -10 %

361 -361

55 -55

26 -26

1.058 -1.058

1.500

-1.500

Dabei wurden die wesentlichen Fremdwährungen berücksichtigt.

23. KAPITALMANAGEMENT / LIQUIDITÄTSRISIKO

Die folgende Fälligkeitsanalyse der finanziellen Schulden (vertraglich verein-barte, undiskontierte Zahlungen) zeigen den Einfluss auf die Liquiditätssitua-tion des Konzerns:

in T€ (Vorjahr)

Bankverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Übrige kurzfristige finanzielle Schulden und Steuerschulden

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

Gesamt-betrag

< 1 Jahr

> 1 Jahr

(19.478)

25.231

(5.298)

4.110

21.121 (14.180)

11.072

(10.588)

11.072

(10.588)

7.046

(12.097)

7.046

(12.097)

(16.921)

14.803

(3.178)

3.437

11.366 (13.743)

Entsprechend der längst möglichen Tilgungszeit ergäben sich folgende Fällig-keiten der derivativen Finanzinstrumente:

Basler steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbetei-ligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Weiterhin ist aber sicherzustellen, dass Basler genügend Reser-ven auch für ein kurzfristiges Wachstum hat. Dieses Ziel wird mit der Kennzahl Finanzierungsreserve gesteuert.

Über 5

in T€

bis 1 Jahr

2-5 Jahre

Jahre

Summe

2020

765

0

0

765

2019

1.212

1.818

0

3.030

in T€

Liquide Mittel Freie Bankenlinien Summe

31.12.2020

31.12.2019

47.860 35.177

9.600 20.800

57.460

55.977

Eine Änderung in dieser Strategie zum Vorjahr fand nicht statt.

Basler standen am Stichtag Kreditlinien in Höhe von 9.600 T€ (VJ: 20.800 T€) davon 0 T€ (VJ: 11.800 T€) zweckgebundene Darlehenszusagen zur Verfü-gung. Die Verfügbarkeit der Kreditlinien bzw. die Gewährung von Bankdarle-hen ist teilweise an die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen geknüpft. Wie in Vorjahren hat Basler die Vereinbarungen stets eingehalten.

24. SEGMENTBERICHT

  • 0 (0)

  • 0 (0)

davon > 5 Jahre

10.198 (3.610)

  • 0 (0)

  • 0 (0)

2.268 (2.695)

Innerhalb der internen Berichterstattung werden keine Segmente unterschie-den oder nach solchen gesteuert. Die Planung und Allokation von Ressourcen erfolgt konzernweit ausschließlich für das Kamerageschäft.

Baslers Kunden sind weltweit tätig. In der folgenden Aufstellung der Umsätze nach Regionen wird als Zielland das Installationsland des Produktes verwendet. Sollte dies nicht bekannt sein, wird das letzte bekannte Lieferland verwendet.

KONZERNABSCHLUSS

26. ABSCHLUSSPRÜFERHONORAR

in T€

2020

2019

Deutschland

16.577

20.211

Das Honorar der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilt sich in die

EMEA

32.994

29.845

folgenden Kategorien ein:

Amerika

26.049

23.382

Asien

94.839

88.523

Gesamt

170.459

161.961

in T€

2020

2019

Abschlussprüfungsleistungen

67

63

In 2020 und 2019 hatte kein Kunde einen Umsatzanteil größer als 10 %.

Steuerberatungsleistungen

0

0

Sonstige Leistungen

9

0

Die langfristigen Vermögenswerte der Basler Gruppe sind in folgenden Län-

76

63

dern gelegen:

in T€ Deutschland USA

Asien

31.12.2020

31.12.2019

88.855 86.972

317 436

4.929 5.220

94.101

92.628

25. ANZAHL DER ARBEITNEHMER

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden nach Funktionsbereichen können der folgenden Tabelle entnommen werden:

27. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN

PERSONEN

Im Geschäftsjahr 2020 gab es mit Ausnahme der Vorstandsvergütungen und Aufsichtsratsbezüge keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Perso-nen.

52,67 % der Aktien / Stimmrechte an der Basler AG werden von der Norbert Basler Holding GmbH gehalten, die wiederum zu 100 % von der Basler-Betei-ligungs-GmbH & Co. KG gehalten wird.

Anzahl (FTE*)

Produktion

Vertrieb und Marketing Entwicklung Administration

*) Vollstellenäquivalente

2020

206 (197)

301 (287)

213 (200)

137 (123)

2019

212 (203)

293 (283)

208 (196)

140 (124)

28. VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

28.1

VORSTAND

857 (807)

853 (806)

Im Jahr 2020 gehörten dem Vorstand folgende Personen an:

Dr. Dietmar Ley, Vorstandsvorsitzender (CEO): zuständig für Forschung und Entwicklung, Organisationsentwicklung und Personal

  • John P. Jennings, Vorstand Vertrieb (CCO) bis 31.12.2020: zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften

  • Arndt Bake, Vorstand Marketing (CMO): zuständig für das strategische Marketing, das Produktmanagement und New Business

    Prof. Dr. Mirja SteinkampOrdentliches Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung an der NORDAKADEMIE

  • Hardy Mehl, Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO): zuständig für Finanzen, Controlling, SAP und IT, Recht und Patente, Investor Relations, Facility Management, Produktion und Supply-Chain-Management

Ab 1.1.2021 ist Alexander Temme als CCO zuständig für Vertrieb, Marktkommu-nikation und Tochtergesellschaften.

28.2

AUFSICHTSRAT

Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2020 folgende Personen an:Norbert BaslerDorothea BrandesHorst W. GarbrechtDr. Marco GrimmProf. Dr. Eckart KottkampAufsichtsratsvorsitzender, Vorsitzender des Nominie-rungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Unternehmer

Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmerver-treterin, Organisationsentwicklerin bei der Basler AG

Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Mitglied des Nominierungsausschusses, Vorsitzender der Geschäftsführung der Metabowerke GmbH, Vorstand (COO-Europe) der Koki Holdings, Japan

Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreter, Fachgruppenleiter der Softwareentwicklung für die Qualitätssicherung bei der Basler AG

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungs-ausschusses, Berater

Weitere Mandate der Aufsichtsräte im Jahr 2020 entsprechend § 285 Nr. 10 HGB:

Norbert Basler

Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, Lübeck

Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Markranstädt (bis 8. November 2020)

Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe Stellv. Vorsitzender des Beirats der Zöllner Holding GmbH, Kiel

Horst W. Garbrecht

Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH & Co. KG, Waldachtal

Mitglied im Regionalbeirat Süd und Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt

Prof. Dr. Eckart Kottkamp

Mitglied im Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG, Hamburg,

Vorsitzender des Beirats der PEP NewCo IV GmbH (LKE Gruppe), Marl am Main

Prof. Dr. Mirja Steinkamp

Stellvertr. Vorsitzende des Aufsichtsrates Alper & Schetter AG, Neuss

28.3 VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS

Zum 01.01.2011 wurde das Vergütungsmodell des Vorstandes durch die Ein-führung einer Nachhaltigkeitsklausel verändert (siehe Vergütungsbericht des Lageberichts). Hiernach werden die in einem Geschäftsjahr erworbenen vari-ablen Ansprüche über drei Jahre verteilt ausgezahlt und unterliegen während dieses Zeitraums dem zwischenzeitlichen Risiko einer substantiellen Schmäle-rung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Lage.

Die Gesamtvergütung des Vorstandes (Zufluss) stellt sich wie folgt dar:

Dietmar Ley

Funktion /

Vorstandsvorsitzender

John P. Jennings

Arndt Bake

Vorstand Vertrieb (CCO) / 2006

Vorstand Marketing

Hardy Mehl

Vorstand Finanzen (CFO) und Operations

Die gewährten Zuwendungen verteilen sich wie folgt:

Insgesamt 2020 1.115 116 1.231 0

Zufluss (in T€)

im Vorstand seit

2020

2019

2020

2019

2020

2019

2020

2019

2019

Festvergütung

343

338

256

276

238

234

278

273

1.121

Nebenleistungen

20

19

53

68

21

20

22

22

129

Summe

363

357

309

344

259

254

300

295

1.250

Einjährige variable Vergütung

0

0

0

0

0

0

0

0

0

"Mehrjährige variable

Vergütung /

Auszahlung aus Bonusbank"

135

186

148

174

93

128

134

142

630

Summe

498

543

457

518

352

382

434

437

1.880

Vorsorgeaufwand

1

1

8

8

1

1

1

1

11

Gesamtvergütung

499

544

465

526

353

383

435

438

1.891

Arndt Bake

Hardy Mehl

(COO) / 2014

(CEO) / 1998

Dietmar Ley

GewährteZuwendungen

(in T€)

Funktion /

im Vorstand seit

Insgesamt

2020

2019

2020

2019

2020

2019

2020

2019

2020

2019

Festvergütung

343

338

256

276

238

234

278

273

1.115

1.121

Nebenleistungen

20

19

53

68

21

20

22

22

116

129

Summe

363

357

309

344

259

254

300

295

1.231

1.250

Einjährige variable Vergütung

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

"Mehrjährige variable

Vergütung /

Auszahlung aus Bonusbank"

225

34

189

28

156

246

213

28

783

114

Summe

588

391

498

372

415

278

513

323

2.014

1.364

Vorsorgeaufwand

1

1

8

8

1

1

1

1

11

11

Gesamtvergütung

589

392

506

380

416

279

514

324

2.025

1.375

möglicher Minimalbetrag -

Reduzierung Bonusbank

-114

-112

-85

-92

-79

-78

-93

-92

-371

-374

möglicher Maximalbetrag -

Zuführung Bonusbank

686

675

513

551

475

468

556

547

2.229

2.242

Vorstand Finanzen (CFO) und Operations

Vorstandsvorsitzender

(CEO) / 1998

John P. Jennings

Vorstand Vertrieb (CCO) / 2006

(CMO) / 2011

Vorstand Marketing

(CMO) / 2011

(COO) / 2014

510

1.741 11 1.752

Im Falle einer regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit wird ein positiver Saldo der noch verbleibenden erfolgsbezogenen Bezüge in den nächsten drei Jahren gleichverteilt ausgezahlt. Sollte es zu einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit kommen, so sind eventuelle Zahlungen auf den Wert von zwei Jahresvergütungen bzw. auf nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstel-lungsvertrages begrenzt.

28.4 VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2020 169,9 T€ (VJ: 147 T€). Erfolgsbezogene Vergütung gab es nicht.

Norbert Basler Dorothea Brandes Horst W. Garbrecht Dr. Marco Grimm

Prof. Dr. Eckart Kottkamp Prof. Dr. Mirja Steinkamp

Fixe Bezüge in T€

2020

2019

58,8 51,8

15,5 14,0

17,8 16,1

15,5 14,0

30,8 26,6

31,5 24,5

29. IN DEN KONZERNABSCHLUSS EINBEZOGENE UNTERNEHMEN/ BETEILIGUNGEN

Folgende Unternehmen werden zusätzlich zu der Basler AG in den Konzernab-schluss durch Vollkonsolidierung aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte ein-bezogen:

Firma

Basler Inc., Exton/USA

Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur Basler Korea, Jungwongu/Korea

Basler Japan KK, Minato-ku/Japan

Basler Vision Technologies Taiwan Inc., Jhubei City/Taiwan

Silicon Software GmbH, Mannheim/ Deutschland

Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., Beijing/China

Anteilshöhe in % 100 100 100 100 100 100 100

Eine weitere Beteiligung besteht an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe:

Firmenname

Beruf und Familie im Hanse-Belt gGmbH, Bad Oldesloe

Anteilshöhe in % (31.12.2020)

14

*) Ein Abschluss zum 31.12.2020 lag bis zur Berichterstellung nicht vor

Weitere Beteiligungsverhältnisse bestehen nicht.

Eigenkapital (31.12.2019)*Ergebnis (2019)*

85 T€

13 T€

30. CORPORATE GOVERNANCE

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben worden und wurde den Aktio-nären auf der Internetseite des Unternehmenshttps://www.baslerweb.com/ de/unternehmen/investoren/corporate-governance/erklaerung-zum-kodex/ zugänglich gemacht.

31. GENEHMIGUNG DES ABSCHLUSSES

Der Abschluss wird voraussichtlich am 25. März 2021 vom Aufsichtsrat zur Ver-öffentlichung freigegeben.

32. ERGEBNISVERWENDUNGS-VORSCHLAG DES MUTTER-UNTERNEHMENS

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Mutterunternehmens in Höhe von 39.074.097,68 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von € 0,45 je

Aktie (30 % EAT des Konzernergebnisses)

4.502.368,80

Ausschüttung einer Dividende von € 0,13 je

Aktie (auf Grund des trotz Corona sehr guten

Ergebnisses des Konzerns)

1.287.176,86

Einstellung in die Gewinnrücklagen

0,00

Vortrag auf neue Rechnung

33.284.552,02

Bilanzgewinn

39.074.097,68

33. NACHTRAGSBERICHT

Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

Ahrensburg, 25. März 2021

Der Vorstand

Dr. Dietmar Ley

Arndt Bake

Hardy Mehl

Alexander Temme

CEO

CMO

CFO/COO

CCO

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSS-PRÜFERS

An die Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-bilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungs-rechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, ein-schließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmetho-den - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Basler Aktiengesell-schaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-nisse

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes

Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht die-ser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Kon-zernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Ein-wendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlagebe-richts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferver-ordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUS-SES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks wei-tergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handels-rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise aus-reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prü-fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

ßerungswert bewertet. Die Beurteilung der Werthaltigkeit und Realisierbarkeit von Vorräten verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetz-lichen Vertreter. Diese Ermessensentscheidungen betreffen insbesondere die Schätzung zukünftiger Verkaufsmengen und Absatzpreise für die Bestimmung des Nettoveräußerungswerts sowie die Vornahme von Reichweitenabschlägen. Aufgrund des mit der Vorratsbewertung verbundenen Grades an Schätzun-sicherheit und der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens war die Bewer-tung des Vorratsvermögens für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zur Bewertung der Vorräte sind in den Abschnitten 3.8 und 12 des Konzernanhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:

1.

Bewertung des Vorratsvermögens

2. Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte (inkl. Geschäfts- oder

Firmenwert)

1. BEWERTUNG DES VORRATS-VERMÖGENS

Sachverhalt

Im Konzernabschluss der Basler Aktiengesellschaft werden Vorräte in Höhe von 20 Mio. € (11 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräu-

Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter betreffend die Werthal-tigkeit und Realisierbarkeit der Vorräte überprüft. Dazu haben wir die Vorge-hensweise der gesetzlichen Vertreter zur Ermittlung der Nettoveräußerungs-werte gewürdigt und uns von der Angemessenheit dieser Vorgehensweise überzeugt. Für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse haben wir die Kalkula-tion der zur Stichtagsbewertung herangezogenen Herstellungskosten kritisch nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftigen Verkaufsmengen und der Absatzpreise anhand von Erfahrungen aus der Vergangenheit kritisch hinterfragt. Weiterhin haben wir überprüft, ob die Vorräte unter Berücksichtigung ihrer Reichweiten angemessen wertberichtigt wurden. Zu diesem Zweck haben wir die Reichwei-tenanalysen der gesetzlichen Vertreter plausibilisiert und die im Berichtsjahr verwendeten Bewertungsabschläge mit den Abschlägen aus Vorjahren vergli-chen und auf Plausibilität geprüft.

2. WERTHALTIGKEIT DER IMMATERI-ELLEN VERMÖGENSWERTE (INKL. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT)

Sachverhalt

Zum 31. Dezember 2020 weist die Gesellschaft im Konzernabschluss "Imma-terielle Vermögenswerte" (inklusive Geschäfts- oder Firmenwert) in Höhe von 65 Mio. € (34 % der Bilanzsumme) aus. Davon entfallen auf die aktivierten Ent-wicklungskosten 34 Mio. € und auf den Geschäfts- oder Firmenwert 27 Mio. € Die Buchwerte der eigenen Entwicklungen des Konzerns werden zu jedem Abschlussstichtag auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft. Sind Anhaltspunkte für eine Wertminderung erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt, um den Umfang eines even-tuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Aktivierte noch nicht abge-schlossene eigene Entwicklungen und der Geschäfts- oder Firmenwert werden zudem jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit verlangt eine Vielzahl von Ermessensentschei-dungen der gesetzlichen Vertreter. Grundlage der Beurteilung sind die Bar-werte der künftig erwarteten Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerieren-den Einheit, der die Entwicklungskosten und der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurden. Die unterstellten künftigen Zahlungsströme ergeben sich aus von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksich-tigt. Die Barwerte werden unter Verwendung von Discounted-Cashflow-Model-len ermittelt. Sie sind in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Ver-treter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Aufgrund der mit Ermessensentschei-dungen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Bilanzposten war die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskos-ten und des Geschäfts- oder Firmenwertes für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zu den aktivierten Entwicklungs-kosten sind in den Abschnitten 3.10 und 3.17, zu dem Geschäfts- oder Firmen-wert in den Abschnitten 3.1 und 3.10 des Konzernanhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten und des Geschäfts- oder Firmenwertes über-prüft. Zunächst haben wir die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibili-siert. Dazu haben wir den Planungsprozess aufgenommen, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirt-schaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Aus-wirkungen auf die Höhe des ermittelten erzielbaren Betrags der jeweiligen zah-lungsmittelgenerierenden Einheit haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die Angemessenheit der verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämien und Betafaktoren, anhand von Marktdaten überprüft haben. Darüber hinaus wurde mittels Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IAS 36 gefor-derten Anhangangaben einschließlich der Sensitivitätsanalyse nachvollzogen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informa-tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • auf die in Abschnitt 9 des Konzernlageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht,

  • die in Abschnitt 11 des Konzernlageberichts enthaltene Nichtfinanzielle Konzernerklärung,

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften

Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prü-fungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlage-bericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Kon-zernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unter-nehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätig-keit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort-lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernab-schluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstel-lung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungsle-gungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage KONZERNLAGEBERICHTS des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich

für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Auf-stellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in

allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz-lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebe-richt beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen kön-nen aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Kon-zernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei-dungen von Adressa-ten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs.

    1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz-und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungsle-gungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

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Basler AG published this content on 30 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 March 2021 07:14:04 UTC.