Die Bank Sarasin hält nochmals fest, dass Bankdaten von einem einzelnen Mitarbeiter aus dem Bereich IT-Support unrechtmässig an externe Dritte weitergegeben wurden. Die Bank Sarasin bestätigt zudem die vom Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank, Dr. Philipp Hildebrand, gemachten Darstellungen zu den Vorgängen betreffend die Entwendung und den Missbrauch der Kundendaten. Diese Ausführungen decken sich mit den Aussagen des Mitarbeiters in dieser Sache. Der Mitarbeiter hatte keinen Kontakt zu Herrn Hildebrand. Was den langjährigen persönlichen Kundenberater von Herrn Hildebrand betrifft, so wurde dieser von Herrn Hildebrand zu keiner Zeit unter Druck gesetzt. Der Datendiebstahl erfolgte mittels Screenshots zum Portfolio der Familie Hildebrand sowie zu Devisentransaktionen.
Anstatt die aus der subjektiven Sicht des Mitarbeiters
auffälligen Transaktionen seinem Vorgesetzten oder der
Compliance Abteilung der Bank zu melden, hat sich der
Mitarbeiter nach seinen Angaben einem ihm persönlich
bekannten Rechtsanwalt anvertraut. Das arbeitsvertragliche
Verhältnis zwischen der Bank Sarasin und dem Mitarbeiter
wurde am
3. Januar 2012 mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Die Bank
Sarasin hat keinerlei Anhaltspunkte, dass im Zusammenhang
mit der Kundenbeziehung mit der Familie Hildebrand weitere
Mitarbeiter das Bankkundengeheimnis verletzt haben.
Die Bank Sarasin hat am 5. Januar 2012 bei der Staatsanwaltschaft Zürich eine Strafanzeige gegen den Mitarbeiter wegen Verletzung des Bankkundengeheimnisses und des Geschäftsgeheimnisses sowie gegen Dritte wegen Verleitung zur Verletzung des Bankkundengeheimnisses und wegen Ausnützung des Verrats des Geschäftsgeheimnisses eingereicht. Die Strafanzeige richtet sich somit auch gegen Personen, welche möglicherweise den Mitarbeiter der Bank zur Verletzung des Bankkundengeheimnisses verleitet haben und vertrauliche Informationen erhalten und für sich oder andere ausgenützt haben. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat gestern, 5. Januar 2012, ihre Untersuchungen der Bankkundengeheimnisverletzung aufgenommen.
Die Bank Sarasin behält sich ausserdem weitere rechtliche Schritte vor, so insbesondere die Eingabe von zivilen Schadenersatzforderungen sowie eine Beschwerde beim Schweizer Presserat im Zusammenhang mit der fehlerhaften die Bank Sarasin betreffenden Berichterstattung einer Schweizer Wochenzeitung.
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