Nach den jüngsten Pressespekulationen über die AVEVA Group plc (LSE:AVV) bestätigt Schneider Electric S.E. (ENXTPA:SU), dass das Unternehmen ein mögliches Angebot für das gesamte ausgegebene und noch auszugebende Aktienkapital des Unternehmens, das sich derzeit nicht im Besitz von Schneider Electric befindet, in Betracht zieht. Bisher wurde AVEVA noch kein Angebot unterbreitet und es gibt keine Gewissheit, dass ein Angebot gemacht wird oder zu welchen Bedingungen ein Angebot gemacht wird (sollte es gemacht werden). Gemäß Regel 2.6(a) des Kodex muss Schneider Electric bis spätestens 17.00 Uhr am 21. September 2022 entweder die feste Absicht bekunden, ein Angebot für das Unternehmen gemäß Regel 2.7 des Kodex zu unterbreiten, oder bekannt geben, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot zu unterbreiten. In diesem Fall wird die Ankündigung als eine Erklärung behandelt, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet.

Diese Frist kann nur mit Zustimmung des Panels für Übernahmen und Fusionen (das "Übernahmepanel") gemäß Regel 2.6(c) des Kodex verlängert werden. Unabhängig davon, ob ein Angebot gemacht wird oder nicht, bleibt Schneider Electric AVEVA, seinem agnostischen und autonomen Geschäftsmodell und seinen Mitarbeitern verpflichtet. Schneider Electric ist der Ansicht, dass eine vollständige Kombination von AVEVA und dem Softwaregeschäft von Schneider Electric AVEVA stärken und es dem Unternehmen ermöglichen wird, seine Wachstumsstrategie schneller umzusetzen.