Rhine Rail Investment AG stellt Verlangen auf Ausschluss von Minderheitsaktionären

Hamburg, 26. Juli 2023: Dem Vorstand der Aves One AG wurde in einem heute eingegangenen Schreiben mitgeteilt, dass die Rhine Rail Investment AG, München, nunmehr 15.142.402 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Aves One AG hält. Dies entspricht einem Anteil von ca. 90,95% am Grundkapital der Aves One AG.

Dem Vorstand der Aves One AG ist heute ferner das förmliche Verlangen der Rhine Rail Invest-ment AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermit-telt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aves One AG auf die Rhine Rail Investment AG in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Aves One AG auf die Rhine Rail Investment AG durch Aufnahme (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des entsprechenden Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Aves One AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aves One AG auf die Rhine Rail Invest-ment AG beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Aves One AG als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Rhine Rail Investment AG den Minderheitsaktionären der Aves One AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Rhine Rail Investment AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Der Vorstand

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Aves One AG published this content on 26 July 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 July 2023 13:34:16 UTC.