artec technologies AG
Abstimmungsergebnis der ordentlichen Hauptversammlung am 21.08.2020 in Diepholz
Tagesordnungspunkte | Aktien, für die | Anteil am | Ja | in % | Nein | in % | Beschlussvor- |
gültige Stimmen | Grundkap- | schlag | |||||
abgegeben | ital in % | ||||||
worden sind | |||||||
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des | 333.813 | 11,67% | 332.525 | 99,61 % | 1.288 | 0,39 % | angenommen |
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 | |||||||
den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr | |||||||
2019 Entlastung zu erteilen | |||||||
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des | 1.233.346 | 43,10% | 1.233.246 | 99,99 % | 100 | 0,01 % | angenommen |
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 | |||||||
den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das | |||||||
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen | |||||||
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das | 1.235.846 | 43,19% | 1.227.846 | 99,35 % | 8.000 | 0,65 % | angenommen |
Geschäftsjahr 2020 | |||||||
die Kohl & Zerhusen GmbH | |||||||
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | |||||||
Steuerberatungsgesellschaft, 49439 Steinfeld, zum | |||||||
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen | |||||||
TOP 5a Wahlen zum Aufsichtsrat | 1.235.646 | 43,18% | 1.235.646 | 100,00 % | 0 | 0,00 % | angenommen |
Herrn Veith Hamper, Frankfurt am Main, Rechtsanwalt, | |||||||
gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung zum Mitglied des | |||||||
Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zur | |||||||
Beendigung der Hauptversammlung, die über die | |||||||
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn | |||||||
der Amtszeit, also bis zum Ablauf der | |||||||
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das | |||||||
Geschäftsjahr 2024 beschließt. | |||||||
TOP 5b Wahlen zum Aufsichtsrat | 1.235.696 | 43,18% | 1.235.696 | 100,00 % | 0 | 0,00 % | angenommen |
Herrn Ingo Hoffmann, Diepholz, Dipl.-Ingenieur, | |||||||
gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung zum Mitglied des | |||||||
Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zur | |||||||
Beendigung der Hauptversammlung, die über die | |||||||
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn | |||||||
der Amtszeit, also bis zum Ablauf der | |||||||
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das | |||||||
Geschäftsjahr 2024 beschließt. | |||||||
artec technologies AG
Abstimmungsergebnis der ordentlichen Hauptversammlung am 21.08.2020 in Diepholz
Tagesordnungspunkte | Aktien, für die | Anteil am | Ja | in % | Nein | in % | Beschlussvor- |
gültige Stimmen | Grundkap- | schlag | |||||
abgegeben | ital in % | ||||||
worden sind | |||||||
TOP 5c Wahlen zum Aufsichtsrat | 1.235.696 | 43,18% | 1.234.696 | 99,92 % | 1.000 | 0,08 % | angenommen |
Herrn Ingo Estermann, Diepholz, Wirtschaftsjurist, | |||||||
gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung zum Mitglied des | |||||||
Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zur | |||||||
Beendigung der Hauptversammlung, die über die | |||||||
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn | |||||||
der Amtszeit, also bis zum Ablauf der | |||||||
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das | |||||||
Geschäftsjahr 2024 beschließt. | |||||||
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artec technologies AG published this content on 21 August 2020 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 August 2020 11:30:04 UTC