Angus Energy plc (AIM:ANGS) gibt bekannt, dass es mindestens sechs gutgläubige Angebote zur Teilnahme am formalen Verkaufsprozess (FSP) und/oder andere Interessenbekundungen für ein potenzielles Angebot für entweder alle Aktien des Unternehmens oder die Lizenzanteile des Unternehmens am Saltfleetby-Gasfeld ("Parteien") erhalten hat. In Übereinstimmung mit der Ankündigung des Unternehmens vom 6. Januar hält es das Unternehmen für unangebracht, die Parteien zu benennen, aber das Unternehmen wird mit jeder Interessensbekundung in Kontakt treten und sie bewerten, bis ein festes Angebot vereinbart und angekündigt werden kann. Angus ist kein großer und komplizierter Konzern, und das Unternehmen geht nicht davon aus, dass die Parteien einen längeren Zeitraum benötigen werden, um die Due-Diligence-Prüfung abzuschließen, abgesehen davon, dass sie sich mit den Einzelheiten der Dokumentation des Saltfleetby-Gasfeldentwicklungsdarlehens in Höhe von 12 Mio. GBP (das "Darlehen") und den damit verbundenen Sicherheitsvereinbarungen und der Gasverkaufssicherung (die "Sicherung") vertraut machen müssen. George Lucan, Chief Executive Officer, kommentierte: "Wir freuen uns über das zum Ausdruck gebrachte Interesse am Unternehmen bzw. an seinen wichtigsten Vermögenswerten und werden unseren formellen Verkaufsprozess mit der gebotenen Professionalität, Schnelligkeit und Vertraulichkeit durchführen, um das bestmögliche Ergebnis für alle Aktionäre von Angus zu erzielen". Jeder Interessent muss mit dem Unternehmen eine Geheimhaltungsvereinbarung zu Bedingungen abschließen, die für den Vorstand zufriedenstellend sind. Das Unternehmen beabsichtigt dann, diesen Interessenten bestimmte Informationen über das Unternehmen zur Verfügung zu stellen, woraufhin die Interessenten aufgefordert werden, ihre Vorschläge bei Beaumont Cornish Limited einzureichen. Weitere Ankündigungen zu den Zeitplänen und Verfahren für den FSP werden zu gegebener Zeit erfolgen. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, jeden Aspekt des Verfahrens zu ändern oder es jederzeit abzubrechen, und wird gegebenenfalls weitere Ankündigungen machen. Der Verwaltungsrat behält sich auch das Recht vor, jederzeit ein Angebot abzulehnen oder die Gespräche mit einer interessierten Partei oder einem Teilnehmer zu beenden.