Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist. Folglich wurde kein Basisinformationsdokument erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist ("UK PRIIPs-Verordnung"), erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im Vereinigten Königreich zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich eines Wertpapierangebots dar. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Der Wert von Wertpapieren kann sowohl steigen als auch sinken. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Potenzielle Anleger sollten einen professionellen Berater konsultieren, um die Eignung des jeweiligen Angebots für die betreffende Person zu prüfen. Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Bekanntmachung können sich ändern. Diese Bekanntmachung kann Aussagen enthalten, die "zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche betrachtet werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie gekennzeichnet sein, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "plant", "projiziert", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abwandlungen oder vergleichbare Terminologie, oder durch Diskussionen über Strategien, Pläne, Ziele, zukünftige Ereignisse oder Absichten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben die gegenwärtige Auffassung der Emittentin und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen die "Gruppe") hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wieder und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und Annahmen in Bezug auf das Geschäft, die Ertragslage, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten, das Wachstum oder die Strategien der Gruppe. Viele Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denjenigen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostiziert oder impliziert werden. Aufgrund solcher Ungewissheiten und Risiken wird der Leser darauf hingewiesen, dass er sich nicht in unangemessener Weise auf solche zukunftsgerichteten Aussagen verlassen sollte. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Gruppe, ihre Berater und die mit ihr verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jede Verpflichtung ab, die in dieser Bekanntmachung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

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January 27, 2021 08:12 ET (13:12 GMT)