IRW-PRESS: Amatheon Agri Holding N.V.: Amatheon Agri Holding N.V. emittiert Wandelanleihe von
bis zu EUR 20 Millionen

- Erfolgreiche Emission einer vorrangigen, unbesicherten Wandelanleihe (5% 01/2025)
- Notierung im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse mit der ISIN DE000A286BY3 und der
WKN A286BY
- Stärkung der Unternehmensposition im lokalen, afrikanischen und internationalen Handel von
Agrar- und Lebensmitteln
- Gesteigerte Wertschöpfung durch modernste Verarbeitungsanlagen 
- Bedienung einer steigegenden weltweiten Nachfrage nach gesunden und nachhaltig produzierten
Superfoods
- Dynamisches Outgrower-Programm mit signifikatem sozialen Einfluss und finanzielles Win-Win
Szenario für Bauern und Unternehmen
- Weitere Investitionen in die Chili-Verarbeitung und die Konsumentenmarke ZUVA geplant

Amatheon Agri Holding N.V. (das "Unternehmen" oder "Amatheon"), der an der Euronext notierte
Agrar- und Landwirtschaftsonzern (ISIN NL0010273694, Symbol MLAAH), gibt bekannt, dass er
erfolgreich eine vorrangige, unbesicherte Wandelanleihe (die "Wandelschuldverschreibungen") mit
einem Gesamtnennbetrag von bis zu 20 Millionen Euro emittiert hat. Die Anleihen wurden in den Handel
im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse mit der ISIN DE000A286BY3 und der WKN A286BY
einbezogen. Die Anleihe hat eine Stückelung von EUR 50.000 (fünfzigtausend Euro) und einen
Kupon von 5% (fünf Prozent) pro Jahr.

Die Anleihe wird, sofern sie nicht vorher gewandelt, getilgt oder zurückgekauft und
entwertet wird, am 22. Januar 2025 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Anleger haben auch die
Möglichkeit, die Schuldverschreibungen in neue und/oder bestehende auf den Namen lautende
Stammaktien ohne Nennbetrag der Gesellschaft zu wandeln. Der anfängliche Wandlungspreis ist auf
EUR 0,10 festgelegt.

Diese erfolgreiche Emission ermöglicht es dem Unternehmen, seine
Geschäftstätigkeit weiter zu stärken und seine Liquidität zu erhöhen. "Die
Anleihe versetzt uns in die Lage, Amatheons nächste Wachstumsphase für
Lebensmittelproduktion und -verarbeitung in Premiumqualität aus Afrika zu gestalten, und in
hochwertige Marketing- sowie Handelsaktivitäten einzusteigen", sagt Carl Heinrich Bruhn, CEO
und Gründer der Amatheon Agri Holding N.V.

Bildung modernster landwirtschaftlicher Infrastruktur in Afrika

Seit seiner Gründung im Jahr 2011, hat Amatheon mehr als 100 Millionen Euro in moderne
Infrastruktur und vielseitige landwirtschaftliche Produktionssysteme in Afrika investiert und mit
deutscher Technologie und internationalem Know-how eine effiziente Wertschöpfungskette
aufgebaut.

Teil des Unternehmens ist ein umfangreiches Portfolio aus den Bereichen Landwirtschaft,
Einzelhandel und Lebensmittelverarbeitung. Die Standorte in Sambia, Uganda und Simbabwe wurden
sukzessive entwickelt, indem großflächige kommerzielle Landwirtschaft mit einem Netzwerk
von lokalen Partner-Kleinbauern kombiniert wurde. Mit dieser einmaligen Verbindung von kommerzieller
und kleinbäuerlicher Landwirschaft, hat sich Amatheon als Produzent und Lieferant von
Grundnahrungsmitteln wie Mais, Soja, Weizen und Reis auf den afrikanischen Märkten etabliert.


Wertschöpfung durch modernste Verarbeitungsanlagen und Infrastruktur

Aufgrund der steigenden weltweiten Nachfrage nach natürlichen und gesunden Lebensmitteln hat
Amatheon in den letzten Jahren sein Produktportfolio zunehmend um lukrative, hochwertige Produkte
ergänzt und sein Geschäftsmodell auf den globalen Markt erweitert. Mit Investitionen in
modernste Verarbeitungs-, Reinigungs- und Lagereinrichtungen in seinen afrikanischen Betrieben sowie
strengen internationalen Zertifizierungsprozessen, garantiert das Unternehmen die Einhaltung
höchster Lebensmittelstandards. Um sich verändernden Marktdynamiken flexibel und schnell
anpassen zu können, hat Amatheon Versuchsfelder angelegt, auf denen beständig neue
Pflanzen und Sorten getestet werden.

Dynamisches Outgrower Programm hat sozialen Einfluss und schafft finanzielles Win-Win Szenario
für Farmer und Unternehmen

Um seine Position auf den globalen und lokalen Märkten weiter auszubauen, hat Amatheon mit
dem  Anbau von den zwei ertragsstarken Chilisorten Cayenne und Bird's Eye begonnen und verspricht
sich ein starkes Umsatzwachstum. Gleichzeitig hat das Unternehmen Chili auch in sein bestehendes
Outgrower Prorgramm aufgenommen und vergrößert damit nicht nur das eigene Handelsvolumen,
sondern ermöglicht tausenden von Partner-Kleinbauern eine zusätzliche Möglichkeit zur
Diversifizierung ihres Einkommens. Im Rahmen des Outgrower-Programms werden bis zu 4.000 Kleinbauern
im Anbau, der Handhabung und der Ernte von hochwertigen Nutzpflanzen wie Quinoa und Chilis
ausgebildet. Unterstützung in Form von Saatgut, Beratungsdienstleistungen und einer
garantierten Abnahme der Ernte zu einem festen Preis sichern die Nachhaltigkeit dieser Initiative.
Durch die Integration von Partner-Kleinbauern in seine Wertschöpfungskette baut Amatheon
dynamische lokaleNetzwerke auf, fördert das Unternehmertum und stimuliert lokale
Produktivität.

Erschließung weiterer Geschäftsfelder, Investitionen in Gewürzverarbeitung und
eigene Lebensmittelmarke ZUVA Foods 

Das Unternehmen beabsichtigt, den Erlös aus der Anleihe für allgemeine
Unternehmenszwecke und für Investitionen in weitere Geschäftsfelder zu verwenden, z. B. in
den Ausbau seiner exportorientierten Lieferketten. Dazu gehört die Realisierung einer
Chili-Verarbeitungsanlage, die in dieser Saison 10.000 Tonnen frische Chilis in Flocken, Schrot oder
als Pulver für regionale und internationale Märkte verarbeiten soll. Darüber hinaus
will Amatheon seine kürzlich eingeführte Konsumentenmarke ZUVA Foods weiter ausbauen. ZUVA
Foods vertreibt bereits eigenes in Afrika angebautes Chia und Quinoa und hat darüber hinaus vor
kurzem eine Reihe von Convenience-Produkten auf den Markt gebracht, wie z.B. afrikanisch inspirierte
und 100% natürliche Teff-Porridges und Quinoa-Lunches.

 Das Unternehmen prüft auch zusätzliche Möglichkeiten, die weitere, positive
Deckungsbeiträge für das Unternehmen bringen sollen.

Der Vorstand
Berlin, Deutschland, 27. Januar 2021

Weitere Informationen finden Sie auf der Unternehmenswebseite.
http://www.amatheon-agri.com  

Contact: 
Laura Schenck
Amatheon Agri Holding N.V. 
Friedrichstrasse 95, 10117 Berlin, Germany 
Tel: +49 30 53 000 90 121
Fax: +49 30 53 000 90 20 
Email: l.schenck@amatheon-agri.com

Über Amatheon Agri Holding N.V.

Amatheon Agri ist ein europäisches Agrar- und Lebensmittelunternehmen mit Hauptsitz in
Berlin und Produktionsstandorten in Sub-Sahara Afrika. Seit seiner Gründung durch Herrn
Carl-Heinrich Bruhn im Jahr 2011 hat Amatheon Agri nachhaltige landwirtschaftliche
Wertschöpfungsketten vom Anbau bis hin zu produktspezifischen Verarbeitungs- und
Handelsprozessen in Sambia, Uganda und Zimbabwe etabliert. Mit einer Kombination aus internationalem
Vertriebsnetz, einbezogenem lokalem Know-how sowie einer nachhaltigen Zukunftsvision konnte sich
Amatheon Agri als strategisch ausgerichteter Global Player im afrikanischen Agrarsektor
etablieren.

Im Jahr 2020 führte Amatheon Agri außerdem seine neue Marke für 100 %
natürliche, fair und nachhaltig angebaute Lebensmittel aus Sambia, Uganda und Simbabwe ein:
ZUVA Foods.

https://zuva-foods.com/ 
https://www.instagram.com/zuvafoods 
https://www.facebook.com/zuvafoods  

Die Aktien der Gesellschaft sind an der Börse Euronext Paris (ISIN NL0010273694, Symbol
MLAAH) und an der Lang & Schwarz Exchange in Deutschland (WKN A1J4XD) notiert.

Die Wandelanleihen sind im nicht regulierten Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse mit
der ISIN DE000A286BY3 und der WKN A286BY notiert.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada, Japan, Südafrika
oder einer anderen Jurisdiktion, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte,
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Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas darin darf als Grundlage für ein Angebot oder
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kein Prospekt im Zusammenhang mit dem Angebot der hierin genannten Wertpapiere erstellt. Die
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Umständen öffentlich angeboten werden, die den Emittenten und seine Berater oder eines
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verpflichten würden, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument in Bezug auf die hierin genannten
Wertpapiere in dieser Rechtsordnung zu erstellen und zu registrieren.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten,
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke
bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"),
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der
MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die
Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR
zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR
gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Vereinigten
Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und
sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der
folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr.
2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Teil des nationalen
Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act
2000 ("FSMA") und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne
von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das EUWA Teil des
nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von
Artikel 2 der Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist.
Folglich wurde kein Basisinformationsdokument erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr.
1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist ("UK PRIIPs-Verordnung"),
erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere
Weise Kleinanlegern im Vereinigten Königreich zur Verfügung zu stellen, und daher kann das
Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß der UK
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

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