Staatsrechtler: Eingriff in Grundrechte durch Beherbergungsverbot
Am 13. Oktober 2020 um 11:02 Uhr
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BERLIN (dpa-AFX) - In der Debatte über das Corona-bedingte Beherbergungsverbot in einigen Bundesländern hält der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart die Maßnahmen für nicht gerechtfertigt. "Sie greifen in die Grundrechte der Betriebe sowie der Reisenden ein", sagte Degenhart dem "Handelsblatt" (Dienstag). Degenhart forderte eine stärkere Mitsprache der Parlamente als bisher in der Frage, wie die Pandemie eingedämmt werden kann.
Seit dem Ausbruch des Coronavirus würden intensivste Grundrechtseingriffe angeordnet. Anfangs sei dies noch hinzunehmen gewesen. Mit den wieder steigenden Corona-Fallzahlen träfen die Länderchefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nun die Entscheidungen und die Stimmen der Parlamente seien kaum wahrnehmbar, kritisierte Degenhart.
Kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch steht das Beherbergungsverbot vieler Länder zum Schutz vor Corona-Infektionen im Fokus der Kritik. Bereits am Montag hatten zahlreiche Politiker eine Rücknahme der Regelung gefordert. Die meisten Bundesländer hatten am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen./jon/DP/mis
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