ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEM. § 161 AKTG
Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrates
der Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main,
zu den Empfehlungen der Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex
(in der Fassung vom 28. April 2022)
Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("Kodex") enthält neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, Abweichungen jährlich offen zu legen und zu begründen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG hatten zuletzt mit Beschluss vom 11. März 2023 erklärt, die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht mehr anzuwenden. Diese Auffassung vertreten Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor. Mit Beschluss vom 8. März 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat erneut festgelegt, den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die am 28. April 2022 eine geänderte Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt haben, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, nicht nachzukommen.
Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für große Publikumsgesellschaften entworfen wurden, jedoch unpassend sind für Gesellschaften von der Größe der Altech Advanced Materials AG. Daher wird auch für die Zukunft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachgekommen werden. Die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Gesellschaft erfordern keine Orientierung an den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die im Wesentlichen für große börsennotierte Unternehmen konzipiert sind. Im Übrigen ist eine ordnungsgemäße Unternehmensführung durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Heidelberg, im März 2024
Der Vorstand:
gez. Ignatius Tan | gez. Uwe Ahrens | gez. Hansjörg Plaggemars |
Für den Aufsichtsrat: gez. Dr. Burkhard Schäfer
Altech Advanced Materials AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
Vorstand: Hansjörg Plaggemars, Iggy Tan, Uwe Ahrens
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Burkhard Schäfer
FRA: AMA1
69120 Heidelberg, Germany Telephone: + 49 (6221) 649 24 82 Fax: + 49 (6221) 649 24 72
Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 118874
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Altech Advanced Materials AG published this content on 08 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 March 2024 12:35:06 UTC.