ZUG, 13. APRIL 2023 | AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER ALPINE SELECT AG

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN

GENERALVERSAMMLUNG 2023

Datum:

Mittwoch, 17. Mai 2023 | 11:00 Uhr (Türöffnung: 10:30 Uhr)

Ort:

Parkhotel Zug, Industriestrasse 14, Zug

I. Tagesordnung

2

1.

Geschäftsbericht 2022

2

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

2

3.

Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

2

4.

Wahlen

2

5.

Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

3

6. Kapitalherabsetzung durch Vernichtung von Aktien, welche im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms

zurückgekauft worden sind

3

7.

Generelle Teilrevision der Statuten, insbesondere aufgrund des revidierten Aktienrechts

3

8.

Genehmigung eines neuen Aktienrückkaufprogramms

4

II. Weitere Informationen

4

Anlage 1 zu Traktandum 7: Änderung der Statuten der Gesellschaft

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  1. Tagesordnung

1. Geschäftsbericht 2022

1.1. Genehmigung des Geschäftsberichts 2022 (Jahres- rechnung nach Bestimmungen des Obligationenrechts sowie konsolidierte Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER)

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den Geschäftsbericht 2022 zu genehmigen und von den Berich- ten der Revisionsstelle Kenntnis zu nehmen.

Erläuterungen: Die Revisionsstelle BDO AG, Zürich, empfiehlt in ihren Berichten an die Generalversammlung, den Geschäftsbericht 2022 der Alpine Select AG ohne Einschränkungen zu genehmi- gen.

1.2. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2022

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den Vergütungsbericht 2022 im Rahmen einer Konsultativabstim- mung gutzuheissen.

Erläuterungen: Der Vergütungsbericht 2022 enthält die Grundla- gen für die Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftslei- tung sowie die für das Geschäftsjahr 2022 an die Mitglieder beider Gremien ausgerichtete Vergütung. Der Vergütungsbericht 2022 der Alpine Select AG befindet sich im Geschäftsbericht 2022 der Alpine Select AG auf den Seiten 28 bis 32. Die Revisionsstelle be- stätigt in ihrem Bericht, dass der Vergütungsbericht der Schweizer Gesetzgebung entspricht.

2. Verwendung des Bilanzgewinns

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den Bilanzgewinn der Alpine Select AG wie folgt zu verwenden:

in CHF

Gewinnvortrag

70 159 848

Jahresgewinn 2022

2 426 610

Zur Ausschüttung verfügbarer Betrag

72 586 458

Ausrichtung einer Dividende

-8 788 404

Vortrag auf neue Rechnung

63 798 054

Erläuterungen: Die vorgeschlagene Dividende von CHF 1.00 pro Namenaktie für das Jahr 2022 wird auf der Grundlage aller aus- stehenden Namenaktien abzüglich der durch Alpine Select AG ge- haltenen Aktien (eigene Aktien) berechnet, da diese keinen An- spruch auf eine Dividende haben. Die Anzahl der von der Gesell- schaft gehaltenen Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Be- schlussfassung über die Dividende noch ändern, weshalb die definitive Dividendensumme vom oben angegebenen Betrag abwei- chen kann.

Von der Bruttodividende von CHF 1.00 pro Namenaktie wird die eidgenössische Verrechnungssteuer von 35% abgezogen.

3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, seinen Mitgliedern sowie den Mitgliedern der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen (in einer einzigen Abstimmung für sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung).

Erläuterungen: Die Entlastung des Verwaltungsrates und der Ge- schäftsleitung stellt gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR eine der un- übertragbaren Befugnisse der Generalversammlung dar. Es sind der Gesellschaft keine Tatsachen bekannt, die einer vollständigen Entlastung entgegenstehen würden.

4. Wahlen

4.1. Wiederwahlen in den Verwaltungsrat

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Wiederwahl von Raymond J. Bär, Thomas Amstutz, Dieter Dubs und Michel Vukotic als Mitglieder des Verwaltungsrates, je für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächs- ten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterungen: Die Lebensläufe aller Verwaltungsräte sind im Ab- schnitt «Corporate Governance» des Geschäftsberichts 2022 der Alpine Select AG enthalten und im Internet unter www.alpine-select.ch/en/alpine#directors abrufbar. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden einzeln wiedergewählt.

4.2. Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrates

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Wiederwahl von Raymond J. Bär als Präsident des Verwal- tungsrates für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung, vorausgesetzt seiner Wiederwahl als Mitglied des Verwaltungsrates.

Erläuterungen: Der Lebenslauf von Raymond J. Bär ist im Ab- schnitt «Corporate Governance» des Geschäftsberichts 2022 der Alpine Select AG enthalten und im Internet unter www.alpine-select.ch/en/alpine#directors abrufbar.

4.3. Wiederwahlen in den Vergütungsausschuss

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Wiederwahl von Raymond J. Bär und Dieter Dubs als Mitglieder des Vergütungsausschuss für eine Amtsdauer von jeweils einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalver- sammlung, vorausgesetzt ihrer Wiederwahl als Mitglieder des Ver- waltungsrates. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, Raymond J. Bär als Vorsitzenden des Vergütungsausschusses zu ernennen.

Erläuterungen: Die Mitglieder des Vergütungsausschusses wer- den einzeln wiedergewählt.

4.4. Wiederwahl der Revisionsstelle

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Wiederwahl der BDO AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2023.

Erläuterungen: BDO AG, Zürich, hat zuhanden des Verwaltungs- rates bestätigt, dass sie die für die Ausübung des Mandates erfor- derliche Unabhängigkeit besitzt.

4.5. Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Wiederwahl von HütteLAW AG, Cham, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterungen: Gemäss Artikel 11 Abs. 3 der Statuten wählt die Generalversammlung den unabhängige Stimmrechtsvertreter. HütteLAW AG ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz Cham. Sie hat zu- handen des Verwaltungsrates bestätigt, dass sie die für die Aus- übung des Mandats erforderliche Unabhängigkeit besitzt.

2

5. Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Ge- schäftsleitung werden in gesonderten Abstimmungen behandelt.

5.1. Bindende Abstimmung über die maximale Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 550'000 für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates für die Zeitspanne von der or- dentlichen Generalversammlung im Jahr 2023 bis zur ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2024 zu genehmigen.

Erläuterungen: Gemäss Art. 22 Abs. 1 a) der Statuten genehmigt die Generalversammlung jährlich den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung für den Verwaltungsrat für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.

5.2. Bindende Abstimmung über die maximale Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 800'000 für die Vergütun- gen, die während oder in Bezug auf das Geschäftsjahr 2024 den Mitgliedern der Geschäftsleitung ausbezahlt, versprochen oder zu- geteilt werden, zu genehmigen.

Erläuterungen: Gemäss Art. 22 Abs. 1 b) der Statuten genehmigt die Generalversammlung jährlich den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung und der variablen Vergütungskomponente für die Geschäftsleitung für das folgende Geschäftsjahr.

6. Kapitalherabsetzung durch Vernichtung von Aktien, welche im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms zurückgekauft worden sind

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung:

  • die Herabsetzung des Aktienkapitals von CHF 185'159.40 auf maximal CHF 170'000.00 durch Vernichtung von der An- zahl eigenen Namenaktien von je CHF 0.02 Nennwert, wel- che im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms vom 20. Mai 2020 per Stichtag 10. Mai 2023 zurückgekauft wurden;
  • die Verwendung des Herabsetzungsbetrages: Reduktion der Position «eigene Aktien» im Eigenkapital.

Erläuterungen: Der Verwaltungsrat wurde an der ordentlichen Generalversammlung der Alpine Select AG vom 20. Mai 2020 er- mächtigt, bis zur ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2022 eigene Aktien im Umfang von maximal 10% des Aktienkapitals zwecks Vernichtung zurückzukaufen. Gestützt auf diese Ermächti- gung hat der Verwaltungsrat ein Aktienrückkaufprogramm über eine zweite Handelslinie an der SIX Swiss Exchange lanciert. Auf Antrag des Verwaltungsrates hat die ordentliche Generalversamm- lung der Alpine Select AG vom 18. Mai 2022 den Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienrückkaufprogramm bis zum 31. Mai 2023 zu verlängern.

Der Verwaltungsrat beantragt nun, dass die Generalversammlung die Vernichtung der Anzahl per Stichtag 10. Mai 2023 zurückge- kauften Aktien und die entsprechende Herabsetzung des Aktien- kapitals genehmigt. Bei einer Genehmigung durch die Aktionäre wird der Verwaltungsrat die Kapitalherabsetzung vornehmen und die Statuten entsprechend aktualisieren.

7. Generelle Teilrevision der Statuten, insbesondere auf- grund des revidierten Aktienrechts

Am 1. Januar 2023 trat das revidierte Schweizer Aktienrecht (Art. 620 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts; OR) in Kraft, welches die Alpine Select AG als schweizerische Aktiengesell- schaft verpflichtet, ihre Statuten innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dem neuen Aktienrecht anzupassen. Der Verwal- tungsrat beantragt die folgenden Änderungen der Statuten der Ge- sellschaft in Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Bestim- mungen.

Der derzeitige und der vorgeschlagene Wortlaut aller Artikel, deren Änderung beantragt wird, ist in Anlage 1 aufgeführt.

7.1. Änderung der Bestimmungen über die Generalver- sammlung

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung:

  • Änderung von Teil III - A der Statuten wie in Anlage 1 vorge- schlagen.

Erläuterungen: Die Reform des Schweizer Aktienrechts hat ge- wisse Veränderungen der Aktionärsrechte und der Generalver- sammlung mit sich gebracht. Diese Änderungen umfassen insbe- sondere die folgenden Punkte:

  • Herabsetzung der Schwellenwerte für die Einberufung von Ge- neralversammlungen (von 10% auf 5% des Aktienkapitals oder der Stimmen) und Klarstellung der Schwellenwerte für die Trak- tandierung von Verhandlungsgegenständen (0.5% des Aktien- kapitals oder der Stimmen);
  • Einführung von qualifizierten Quoren für bestimmte Abstim- mungen; und
  • Vertretung von Aktionärinnen und Aktionären an Generalver- sammlungen.

Der Verwaltungsrat beantragt, diese Änderungen in die Statuten zu übernehmen, wodurch die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre gestärkt werden.

Darüber hinaus sieht das revidierte Gesetz die Möglichkeit vor, eine Generalversammlung ausschliesslich auf elektronischem Wege und ohne Veranstaltungsort abzuhalten («virtuelle Generalver- sammlung»). Der Verwaltungsrat beantragt, die entsprechenden Bestimmungen in den Statuten umzusetzen, um zusätzlich Flexibi- lität zu schaffen, obwohl er derzeit nicht plant, virtuelle Generalver- sammlungen durchzuführen.

Sollte der Verwaltungsrat eines Tages beschliessen, eine virtuelle Generalversammlung abzuhalten, wird er sicherstellen, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre gesetzlichen Rechte an einer sol- chen Versammlung ausüben können.

7.2. Änderung der Bestimmung über den Verwaltungsrat und über Entschädigungen

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung:

  • Änderung von Teil III - B sowie von Teil IV der Statuten wie in Anlage 1 vorgeschlagen.

Erläuterungen: Die Reform des Schweizer Aktienrechts erfordert eine Reihe von Änderungen bei den Aufgaben des Verwaltungsra- tes, bei der Vergütung der Geschäftsleitung und bei der Über- nahme von Mandaten in anderen Unternehmen.

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Der Verwaltungsrat beantragt, diese zwingenden Gesetzänderun- gen zur Stärkung der Aktionärsrechte in den Statuten zu reflektie- ren.

7.3. Redaktionelle Anpassungen der Statuten

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung weitere redaktionelle Anpassungen der Statuten wie in Anlage 1 aufgezeigt

Erläuterungen: Bei dieser Gelegenheit sollen gewisse redaktio- nelle sowie sprachliche Anpassungen vorgenommen werden.

Ein allfälliger Aktienrückkauf hat im Zeitraum zwischen dem 17. Mai 2023 und dem Datum der ordentlichen Generalversammlung 2025 stattzufinden. Im Falle eines erfolgten Aktienrückkaufs hat die Generalversammlung im Nachgang die Kapitalherabsetzung durch Vernichtung sämtlicher so erworbener Aktien zu beschliessen.

Erläuterungen: Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Lancierung eines neuen Aktienrückkaufprogramms im Umfang von bis zu 10% des Aktienkapitals, welches er nach eigenem Ermessen lancieren kann. Das neue Aktienrückkaufprogramm bietet der Alpine Select AG grössere Flexibilität für Rückkäufe und ermöglicht eine effiziente

8. Genehmigung eines neuen Aktienrückkaufprogramms

Kapitalbewirtschaftung.

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung,

ihn zu ermächtigen, nach eigenem Ermessen ein Aktienrückkauf-

programm zu lancieren und Aktien der Gesellschaft bis zu maximal

10% des Aktienkapitals zurückzukaufen.

II. Weitere Informationen

  1. Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht 2022 (inklusive Jahresbericht, Jahresrech- nung, Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER, Vergütungsbericht und Berichten der Revisionsstelle) kann online unter www.alpine-select.ch/en/investors#downloads eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegt der Geschäftsbe- richt 2022 zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre am Sitz der Gesellschaft, Gotthardstrasse 31, Zug, auf. Jede Aktionärin und jeder Aktionär kann den gedruckten Jahresbericht 2022 auch elektronisch per E-Mail(investorrelations@alpine-select.ch)oder schriftlich per Post (Alpine Select AG, Gotthardstrasse 31, 6300 Zug) unter Angabe der Zustelladresse anfordern. Bitte beachten Sie, dass der Geschäftsbericht nur auf Englisch erhältlich ist.

  1. Teilnahme an der Generalversammlung

An der Generalversammlung sind nur Aktionärinnen und Aktionäre stimmberechtigt, die bis zum 10. Mai 2023, 17:00 Uhr als stimm- berechtigt im Aktienregister eingetragen worden sind. Aktionärin- nen und Aktionäre können entweder persönlich teilnehmen oder sich durch den gesetzlichen Vertreter, mittels schriftlicher Voll- macht durch eine andere stimmberechtigte Aktionärin bzw. einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder mittels schriftlicher oder elektronischer Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertre- ter vertreten lassen.

Aktionärinnen und Aktionäre, die bis und mit 10. Mai 2023 als stimmberechtigt im Aktienregister eingetragen sind, erhalten zu- sammen mit der Einladung zur Generalversammlung eine Antwort- karte, welche zur Bestellung der Zutrittskarte und des Stimmmate- rials oder zur Erteilung einer Vollmacht benutzt werden kann. Zu- dem erhalten sie Informationen über die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechts- vertreter resp. einen individuellen Zugangscode für die Nutzung der entsprechenden Webseite www.gvmanager-live.ch/alpineselect.Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, die Antwortkarte bis spätestens am 15. Mai 2023 (Datum Eingang) ans Aktienregister der Alpine Select (Alpine Select AG, c/o Devigus Shareholder Ser- vices, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz) zu senden.

In der Zeit vom 10. Mai 2023, 17:00 Uhr bis nach Schluss der Generalversammlung werden keine Eintragungen mit Stimmrecht mehr im Aktienregister vorgenommen. Aktionärinnen und Aktio- näre, die am 11. Mai 2023 stimmberechtigt eingetragen waren, ihre/seine Aktien jedoch vor der Generalversammlung veräussert haben, verlieren die Aktionärsrechte in Bezug auf die verkauften Aktien. Aktionärinnen und Aktionäre, die in der Zeit zwischen dem

13. April und dem 10. Mai 2023 ihren Aktienbestand verändert und bereits eine Zutrittskarte erhalten haben, erhalten bei der Zu- trittskontrolle der Generalversammlung eine aktualisierte Zutritts- karte. Vollmachten werden ebenfalls angepasst.

  1. Vertretung an der Generalversammlung

Stimmberechtigte Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persön- lich an der Generalversammlung teilnehmen möchten, können sich wie folgt vertreten lassen:

  1. durch den gesetzlichen Vertreter oder eine andere stimmbe- rechtigte Aktionärin bzw. Aktionär, oder
  2. durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter HütteLAW AG, Cham.

Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, die Antwortkarte bis spätestens am 15. Mai 2023 ans Aktienregister der Alpine Select AG (Alpine Select AG, c/o Devigus Shareholder Services, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz) zu senden. Die Zutrittskarte wird der Bevollmächtigten / dem Bevollmächtigen zugesandt.

  1. Teilnahme mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter

Aktionärinnen und Aktionäre können sich an Abstimmungen und Wahlen mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter unter www.gvmanager-live.ch/alpineselect beteiligen. Eine solche Teilnahme bzw. allfällige Änderungen elekt- ronisch abgegebener Weisungen sind spätestens bis 15. Mai 2023, um 23:59 Uhr möglich und können bis dahin jederzeit ge- ändert werden. Ein neuer Zugangscode kann beim Aktienregister (alpineselect@devigus.com) angefordert werden.

Die erteilten Weisungen können nach dem Versenden der elektro- nischen Vollmacht unter «Drucksachen» ausgedruckt werden.

Falls Sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter sowohl elektro- nisch als auch schriftlich Vollmacht erteilen, wird ausschliesslich die auf elektronischem Weg erteilte Vollmacht berücksichtigt.

Es gelten die Nutzungsbedingungen, die im «GVManager-Live» abgerufen werden können.

  1. Rechtlicher Hinweis

Aktionärinnen und Aktionäre, die von den Internet-basierten Mög- lichkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der General- versammlung Gebrauch machen, tragen das damit verbundene Risiko bei der Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte selbst.

Der Verwaltungsrat

Zug, 13. April 2023

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Anlage 1 zu Traktandum 7: Änderung der Statuten der Gesellschaft

Nachfolgend werden die unter Traktandum 7 vorgeschlagenen Statutenänderungen aufgezeigt. Dabei sind Streichungen in roter, durchgestrichener Schrift, Neuerungen in blauer, unterstrichener Schrift und Verschiebungen in grüner Schrift dargestellt.

Abschnitt 1: Grundlage

Bestehende Fassung der Statuten

Art. 1 Firma, Sitz

Unter der Firma

Alpine Select AG

(Alpine Select SA)

(Alpine Select Ltd)

(Alpine Select Inc.)

besteht eine Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. OR mit Sitz in Zug. Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.

Vorgeschlagene Statutenänderungen

Art. 1. Firma, Sitz

Unter der Firma

Alpine Select AG

(Alpine Select SA)

(Alpine Select Ltd)

(Alpine Select Inc.)

besteht auf unbestimmte Zeiteine Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. Schweizer Obligationenrecht (OR)mit Sitz in Zug. Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.

Art. 2

Zweck

Art. 2.

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt (i) den direkten oder indirekten Erwerb,

[Artikel unverändert]

die dauernde Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen

an in- und ausländischen Gesellschaften aller Art und von in- und

ausländischen Kollektivanlagevehikeln aller Art sowie (ii) die Ver-

mögensverwaltung, das Erbringen von Dienstleistungen im Be-

reich der Finanzanalyse und der Anlageberatung. Die Gesellschaft

kann ihre Dienstleistungen im In- und Ausland anbieten.

Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und weitere Toch-

tergesellschaften im In- und Ausland errichten und alle kommerzi-

ellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit

dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.

Art. 3

Grundsätze der Anlagepolitik

Art. 3.

Grundsätze der Anlagepolitik

Die Gesellschaft legt ihre Mittel nach den Grundsätzen ihrer Anla-

Die Gesellschaft legt ihre Mittel nach den Grundsätzen ihrer Anla-

gepolitik an, welche detailliert im Zusatz- bzw. Anlagereglement

gepolitik an, welche detailliert im Zusatz- bzw. Anlagereglement

festgehalten sind. Dieses Dokument publiziert die Gesellschaft auf

festgehalten sind. Dieses Dokument publiziert die Gesellschaft auf

ihrer Webseite und wird Aktionären und interessierten Dritten auf

ihrer Webseite und wird AktionärenAktionärinnen und Aktionären

Verlangen zugestellt.

undsowieinteressierten Dritten auf Verlangen zugestellt.

Abschnitt II: Kapital

Bestehende Fassung der Statuten

Vorgeschlagene Statutenänderung

Art. 4

Aktienkapital

Art. 4.

Aktienkapital 1

Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 185'159.40 und ist eingeteilt in 9'257'970 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.02. Die Aktien sind vollständig liberiert.

Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 175'768.08CHF 185'159.40und ist eingeteilt in 8'788'4049'257'970Na- menaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.02. Die Aktien sind vollständig liberiert.

Art. 4 a genehmigtes Kapital

Art. 4 a genehmigtes Kapital

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 18. Mai 2024

[Artikel vollständig aufgehoben]

das Aktienkapital gemäss Art. 4 der Statuten im Maximalbetrag

von CHF 90'000.- durch Ausgabe von höchstens 4'500'000 voll-

ständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.02 Nennwert

zu erhöhen.

Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme und Erhöhungen

in Teilbeträgen sind gestattet. Der Verwaltungsrat legt den Zeit-

punkt der Ausgabe von neuen Aktien, deren Ausgabebetrag, die

Art der Liberierung, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung

und den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung fest. Die neuen

1 Abhängig von der Genehmigung durch die Generalversammlung und nach Durchführung der Kapitalherabsetzung wird der Verwaltungsrat die- sen Absatz auf den entsprechenden Wortlaut ändern.

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Alpine Select AG published this content on 12 April 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 April 2023 20:04:06 UTC.