KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Frage, mit welchen Auskünften Video-Plattformen wie YouTube beim Aufspüren von Raubkopierern helfen müssen, wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bittet nach einer Klage des Filmverleihers Constantin die Luxemburger Kollegen um Rat und setzte das Verfahren deshalb am Donnerstag aus. Die für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlichen Nutzer verbergen sich hinter Decknamen.

Eine 1990 ins noch ältere Urheberrechtsgesetz eingefügte Vorschrift verpflichtet Plattform-Betreiber, den geschädigten Firmen "Namen und Anschrift" herauszugeben. Beides liegt YouTube nach eigenen Angaben nicht vor. Constantin will deshalb die E-Mail-Adressen und Telefonnummern dreier Nutzer sowie die verwendeten IP-Adressen wissen. Umstritten ist, ob das durch die Formulierung im Gesetz gedeckt ist.

In einer EU-Richtlinie ist von "Namen und Adressen" die Rede. Der EuGH soll nun klären, was das umfasst. (Az. I ZR 153/17)/sem/DP/zb