DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5
Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der
Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
14.03.2022 / 16:24
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München, den 14.03.2022
Im Zeitraum vom 08. Maerz 2022 bis einschließlich 11. Maerz 2022 hat die
Allianz SE insgesamt 334.117 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 07.Maerz 2022
gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1
der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
08.03.2022 134.593 188,2445
09.03.2022 0
10.03.2022 199.524 197,8248
11.03.2022 0
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 8. Maerz 2022
bis einschließlich 11. Maerz 2022 gekauften Aktien beläuft sich damit auf
334.117 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im
elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von
der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz
SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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Sprache: Deutsch
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