verbleibendes finanzielles Risiko in Bezug auf Entschädigungszahlungen und Zahlungen für möglichen Abschlusses behördlicher Verfahren
DGAP-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Rechtssache
Allianz bucht Rückstellung in Q1 2022 für Structured Alpha für verbleibendes
finanzielles Risiko in Bezug auf Entschädigungszahlungen und Zahlungen für
möglichen Abschlusses behördlicher Verfahren
11.05.2022 / 08:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Auf Grundlage der aktiven Bemühungen zur Entschädigung von Investoren der
Structured Alpha Fonds der Allianz Global Investors U.S. hat die Allianz
weitere Vergleiche abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund und im Lichte der
fortschreitenden Gespräche mit den Behörden in den USA hat die Allianz SE heute
beschlossen, im ersten Quartal 2022 eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von
EUR 1,9 Milliarden vor Steuern zu buchen. Die Allianz SE ist der Ansicht, dass
diese Rückstellung eine realistische Einschätzung des verbleibenden
finanziellen Risikos in Bezug auf Entschädigungszahlungen an Investoren und
Zahlungen im Rahmen eines möglichen Abschlusses der behördlichen Verfahren
darstellt.
Allianz SE strebt eine zeitnahe Beendigung der behördlichen Verfahren auf Basis
der fortlaufenden Gespräche mit dem U.S.-Justizministerium und der U.S.
Securities and Exchange Commission an. Allianz SE wird über einen
Verfahrensabschluss und dessen über die erwähnten Zahlungsverpflichtungen
hinausgehenden Auswirkungen auf Allianz Global Investors informieren, sobald
eine Einigung mit den Behörden erzielt werden konnte.
Die Rückstellung wird den Quartalsüberschuss der Gruppe für das 1. Quartal nach
Steuern mit EUR 1,6 Milliarden belasten. Der Quartalsüberschuss für das 1.
Quartal 2022 beträgt damit EUR 0,6 Milliarden. Das operative Ergebnis der
Allianz Gruppe beträgt im 1. Quartal 2022 EUR 3,2 Milliarden und die
Solvency-II-Kapitalisierungsquote beträgt 199%. Der Jahresüberschuss wird für
die Berechnung der Dividendenausschüttung um die Rückstellung für Structured
Alpha bereinigt. Die Dividendenpolitik der Allianz SE, die eine regelmäßige
Ausschüttung von 50% des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses
des Allianz Konzerns, zumindest aber eine Steigerung um 5% gegenüber der
Vorjahresdividende vorsieht, bleibt unberührt.
Erläuterungen zu den verwendeten alternativen Finanzkennzahlen (Alternative
Performance Measures (APM)) finden sich auf der Internetseite der Allianz SE
(abrufbar unter Alternative Leistungskennzahlen (allianz.com)).
Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
Vorbehalten.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
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Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements
beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten unterliegen.
Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse können erheblich
von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
Ergebnissen abweichen.
Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich
der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche
Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten der
Allianz, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität,
Liquidität und Kreditereignisse), (iii) negative Publizität,
aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die
Allianz Gruppe, andere Finanzdienstleister und die Finanzdienstleistungsbranche
im Allgemeinen, (iv) Häufigkeit und Schwere der versicherten Schadenereignisse,
einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen ergeben, und die
Entwicklung der Schadenaufwendungen, (v) Sterblichkeits- und Krankheitsraten
bzw. -tendenzen, (vi) Stornoraten, (vii) die Ausfallrate von Kreditnehmern,
(viii) Änderungen des Zinsniveaus, (ix) Wechselkurse, insbesondere des
Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (x) Gesetzes- und sonstige Rechtsänderungen
einschließlich steuerlicher Regelungen, (xi) die Auswirkungen von Akquisitionen
einschließlich damit zusammenhängender Integrations- und
Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xii) die allgemeinen Wettbewerbsfaktoren, die
in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene
gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren
Folgen verstärkt werden.
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