16.04.2014 | Corporate News

Die außerordentliche Hauptversammlung der aleo solar AG [ISIN: DE000A0JM634] hat am 15. April 2014 mit großer Mehrheit dem Vertrag über den Verkauf des wesentlichen operativen Geschäfts der aleo solar-Gruppe einschließlich des Produktionsstandorts Prenzlau und der Marke "aleo" an die SCP Solar GmbH, Hamburg, zugestimmt.

Über die Hintergründe und die Auswirkungen dieses Unternehmenskaufvertrages hat die aleo solar AG bereits in ihrer Pressemitteilung vom 5. Februar 2014 berichtet. Die Aktionärin Robert Bosch GmbH hat sich verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Verkauf des operativen Geschäftsbetriebs einen Transaktionsausgleich von mindestens EUR 31,0 Mio. an die aleo solar AG zu zahlen.

Die Hauptversammlung hat am 15. April 2014 ferner die Auflösung (Liquidation) der aleo solar AG mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2014 beschlossen. Die Robert Bosch GmbH hat sich wie bereits berichtet verpflichtet, der aleo solar AG in der Liquidation bei konkretem Liquiditätsbedarf zusätzliche Finanzmittel bis zu EUR 50,0 Mio. zur Verfügung zu stellen, um eine geordnete Liquidation ohne Insolvenz zu ermöglichen. Nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands der aleo solar AG ist damit zu rechnen, dass nach Abschluss der Liquidation kein bzw. allenfalls ein wirtschaftlich zu vernachlässigender Liquidationsüberschuss erzielt werden wird.

Zu Abwicklern, die während der Liquidation an die Stelle des Vorstands der aleo solar AG treten werden, hat die Hauptversammlung das derzeitige Vorstandsmitglied Herrn York zu Putlitz und außerdem die Herren Dr. Randolf Müller, Matthias Beck und Volker Voss bestellt.

Die Hauptversammlung hat außerdem beschlossen, dass die aleo solar AG zukünftig unter "AS Abwicklung und Solar-Service AG" firmieren und ihren Satzungssitz nach Oldenburg verlegen wird. 

Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde zum Abschlussprüfer für das am 30. April 2014 endende Rumpfgeschäftsjahr und für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz bestellt.

Eine Reihe von Anträgen auf Sonderprüfung wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

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