Bericht des Aufsichtsrats

Während des Berichtszeitraums vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gehörten durchgehend Herr Florian Renner, Herr Markus Wenner, Herr Bertram Köhler und Herr Andreas Duden dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet, gewählt.

Der Vorstand der aifinyo AG hat uns während des Berichtszeitraums vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 laufend über die Lage und Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der Gruppe unterrichtet. Grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik haben wir in gemeinsamen Sitzungen eingehend erörtert. Dabei haben wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Es wurden innerhalb des Aufsichtsrates keine Ausschüsse gebildet. Im Geschäftsjahr 2023, in dem der Aufsichtsrat tätig war, haben 3 Aufsichtsratssitzungen - teilweise auch fernmündlich - stattgefunden. An den Sitzungen nahmen sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teil. In den Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit folgenden Themen: Bericht über die Finanzplanung der kommenden Jahre, Organisation der Hauptversammlung, die Festlegung des Budgets für die kommenden Geschäftsjahre, Zustimmung zur Begebung von Aktienoptionen an Mitarbeiter und Vorstände der Gesellschaft und Tochtergesellschaften, die Umstellung auf Namensaktien und die Überwachung der aktuellen Unternehmensstrategie.

Der vom Vorstand vorgelegte Einzelabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wurde keiner Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterzogen, da es sich im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, die nicht prüfungspflichtig ist.

In Gegenwart des Vorstandes wurden die Abschlussunterlagen auf der Aufsichtsratssitzung am 22. Mai 2024 umfassend behandelt. Der Vorstand berichtete über die Erstellung des Abschlusses und die Geschäftsentwicklung und stand dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses hatte der Aufsichtsrat keinen Anlass, Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der somit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und die geleistete Arbeit.

Berlin, den 22. Mai 2024

Florian Renner Aufsichtsratsvorsitzender

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aifinyo AG published this content on 01 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 01 June 2024 00:03:05 UTC.