FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der ThreeOnlineServices FZE keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (10.10.2019)