MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach einer Corona-Klagewelle von Gastwirten gegen ihre Versicherungen wird das Münchner Landgericht am Donnerstag (9.00) voraussichtlich eine erste Entscheidung in einem der Verfahren verkünden. Dabei handelt es sich um die Klage eines prominenten Münchner Wirts gegen die Versicherungskammer, dem der Sparkassengruppe verbundenen größten öffentlichen Versicherer in Deutschland.

Allein in München sind gut 70 derartige Klagen anhängig. Die klagenden Gastwirte haben sich sämtlich gegen behördliche Betriebsschließungen versichert. Mehrere Versicherer lehnen jedoch Zahlungen ab, darunter auch der Marktführer Allianz. In manchen Standardpolicen sind Pandemien nicht versichert. In anderen Policen sind Pandemien zwar gedeckt, doch häufig nur für bestimmte Krankheiten und Erreger.

Der Kläger in dem zur Entscheidung anstehenden Fall ist der Wirt des Augustinerkellers, Christian Vogler. Die Traditionsgaststätte ist vor allem wegen ihres großen Biergartens mit 5000 Plätzen weit über Münchens Stadtgrenzen hinaus bekannt.

Abgewiesen hat das Landgericht bereits die Klage einer Kindertagesstätte, doch war dieses Verfahren ein Sonderfall. Die Vorsitzende Richterin hatte im Juli bereits klar gestellt, dass sich die einzelnen Fälle nicht pauschal beurteilen lassen./cho/DP/fba