KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags verkünden. Hintergrund sind Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade durch Sachsen-Anhalt. Das Karlsruher Gericht wird seine Entscheidung schriftlich veröffentlichen: als Pressemitteilung und auf der Internetseite. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)

Die obersten Verfassungsrichter Deutschlands hatten Eilanträge der Sender kurz vor Weihnachten abgewiesen, weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Die Verfassungsbeschwerden seien aber "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet".

Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für öffentlich-rechtliche Sender und wird seit 2013 je Wohnung erhoben. Er beträgt 17,50 Euro pro Monat und hatte zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen sollen. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen, ermittelt von einer unabhängigen Kommission, der KEF. So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden. Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts./kre/sem/DP/zb