MADRID (dpa-AFX) - Das Oberste Gericht in Spanien hat am Donnerstag die vorübergehende Freilassung des katalanischen Separatistenführers Oriol Junqueras aus einem Madrider Gefängnis abgelehnt. Damit widersetzte sich das "Tribunal Supremo" einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der Mitte Dezember entschieden hatte, dass der frühere Vize-Regionalchef der abtrünnigen Region von den Behörden zu Unrecht an der Aufnahme seines Mandats als Europaabgeordneter gehindert worden sei.

Junqueras war im Mai trotz seiner damaligen Untersuchungshaft ins Europaparlament gewählt worden. Er durfte dann aber nicht aus der Haft, um den Eid auf die spanische Verfassung zu leisten, der nach nationalem Recht für Europaabgeordnete vorgeschrieben ist. Die spanische Wahlkommission hatte Junqueras' Sitz für vakant erklärt.

Der EuGH hatte geurteilt, dass die parlamentarische Immunität von Europaabgeordneten greife, sobald das Wahlergebnis verkündet sei. Die spanischen Behörden hätten demnach die Aufhebung der Immunität beantragen müssen, um Junqueras während der Parlamentssitzungen in Haft halten zu können. Spaniens Oberstes Gericht entschied nun aber, der Politiker sei rechtskräftig verurteilt und bleibe daher in Haft.

Der Separatist war im Oktober zusammen mit mehreren Mitstreitern unter anderem wegen Aufruhrs zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er bei dem verbotenen Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017 eine Schlüsselrolle gespielt hatte. Er erhielt zudem ein Amtsverbot für die Dauer seiner Haft.

Kataloniens Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont und das frühere Kabinettsmitglied Toni Comín, die vor der spanischen Justiz nach Brüssel geflohen waren, können hingegen nächste Woche erstmals ihre Plätze im EU-Parlament einnehmen./cfn/DP/stw