SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Cleantech-Fonds von Thomas Lloyd: Fonds Splitting
ist rechtswidrig. Fachanwälte lassen die Maßnahme untersagen

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Rechtssache/Kapitalmaßnahme
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Cleantech-Fonds von Thomas Lloyd: Fonds
Splitting ist rechtswidrig. Fachanwälte lassen die Maßnahme untersagen

15.01.2021 / 17:56
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Cleantech-Fonds von Thomas Lloyd: "Fonds-Splitting" ist rechtswidrig
Fachanwälte für Kapitalmarktrecht betreiben die Untersagung dieser Maßnahme

Die Geschäftsführung der Cleantech-Infrastrukturfonds von Thomas Lloyd will
ein "Fonds-Splitting" durchführen. Die Anleger der Fonds werden
aufgefordert, zwischen einer (mit geringen Ausschüttungen verbundenen)
"Strategie ERTRAG" und einer (ausschüttungslosen) "Strategie WACHSTUM" zu
wählen. In einer e-mail vom 15.01.2021 hat die Geschäftsführung diese
Ankündigung dahingehend zugespitzt, dass das Splitting schon rückwirkend zum
01.10.2020 in Kraft treten solle und dass alle Anleger, die sich nicht
ausdrücklich für etwas anderes entscheiden, der "Strategie WACHSTUM"
zugeschlagen würden.

Fachanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Partnerin der Kanzlei Schirp &
Partner in Berlin, hält dieses Fonds-Splitting für rechtswidrig: "Wir
widersprechen dieser Geschäftsführungsmaßnahme ganz ausdrücklich. Das
Vorgehen von Thomas Lloyd läuft auf eine eigenmächtige Abänderung des
Gesellschaftsvertrages und auf eine Ungleichbehandlung der Gesellschafter
und Treugeber hinaus. Zu diesen Maßnahmen ist die Geschäftsführung nicht
berechtigt. Im Gegenteil: Wir fordern Thomas Lloyd auf, auch in Zukunft alle
Gesellschafter gleich zu behandeln und mit den gesellschaftsvertraglich
vorgegebenen Ausschüttungen zu bedienen, insbesondere auch die bislang nicht
gezahlte Ausschüttung für das IV. Quartal des Jahres 2020 nachzuholen. Das
eingeleitete Fonds-Splitting ist sofort abzubrechen."

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Sozius von Frau Dr. Schmidt-Morsbach,
ergänzt: "Wir wollen nicht spekulieren, was Thomas Lloyd zu diesem Schritt
bewogen hat. Wenn die Fonds die zugesagten Ausschüttungen nicht bezahlen
können, soll die Geschäftsführung dies offen ansprechen und nicht
rumtricksen. Dann können die Gesellschafter entscheiden, wie damit umzugehen
ist. Aber eine eigenmächtige Änderung der Fondsgrundlagen werden wir zu
verhindern wissen."

Für weitere Informationen steht zur Verfügung:

Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger
Platz 9, D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-175-4144684, mail:
schmidt-morsbach@ssma.de, URL: www.schirp.com


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