Pressemitteilung

Luxemburg, den 16. Januar 2018

Krisenmanagement der Europäischen Zentralbank: ein solider Rahmen, doch bestehen Mängel, so das Fazit der EU-Prüfer

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen soliden Rahmen für das Krisenmanagement geschaffen, doch gilt es noch einige Mängel zu beheben. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Nach Auffassung der Prüfer sollten die Arbeitsanweisungen für Prüfungen zur Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen sowie für die Bewertung des Kriteriums "ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend" verstärkt werden.

Seit 2014 nimmt die EZB umfassende Befugnisse für die Bankenaufsicht wahr. Derzeit unterliegen rund 120 Banken im Euro-Währungsgebiet ihrer Zuständigkeit. Nach jüngster Rechtslage wird von der EZB eine zunehmend intensive aufsichtliche Aufmerksamkeit gefordert, wenn eine "systemrelevante" Bank innerhalb der EU Anzeichen zeigt, dass sie sich in Schwierigkeiten befindet. Sollte eine Bank an den Punkt gelangen, an dem mit ihrem Ausfall oder wahrscheinlichen Ausfall zu rechnen ist, obliegt ihre Abwicklung dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB). Die Prüfer stellten fest, dass die EZB in ihrer Aufsichtsfunktion einen soliden Rahmen für das Krisenmanagement geschaffen hat.

Trotz Mängeln bei der Anfangsplanung und der Notwendigkeit der Verbesserung der Zuweisung von Personal zu den dringendsten Situationen erscheinen die Ressourcen für die Bewertung von Bankensanierungsplänen und die Beaufsichtigung von Banken in Krisensituationen zufriedenstellend.

Die EZB ist derzeit dabei, die Regelungen für die externe Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Aufsichtsbehörden und dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss festzuzurren. Dennoch können nach Ansicht der Prüfer die noch offenen Fragen den Informationsaustausch potenziell verzögern und einschränken und die Effizienz der Koordinierung verringern.

Die Verfahren für die Bewertung der Sanierungspläne der Banken wurden eingerichtet, und die mit der Bewertung betrauten Mitarbeiter können auf nützliche Instrumente und Arbeitsanweisungen zurückgreifen. Allerdings werden die Ergebnisse der Bewertungen von Sanierungsplänen nicht systematisch für die Erkennung und Bewältigung von Krisen herangezogen.

Der operative Rahmen der EZB für das Krisenmanagement weist einige Mängel auf, so die Prüfer, und es

Diese Pressemitteilung enthält die Hauptaussagen des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs.

Bericht im Volltext unterwww.eca.europa.eu

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gibt gewisse Anzeichen für eine ineffiziente Umsetzung. Die Arbeitsanweisungen für die Prüfung zur

Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen sind nicht ausgereift und umfassen keine Definition objektiver Kriterien oder Indikatoren zur Feststellung, ob eine Bank sich in einer Krisensituation befindet. Arbeitsanweisungen zur bestmöglichen Nutzung der Befugnisse der EZB in bestimmten Szenarien fehlen, und die Arbeitsanweisungen zur Bewertung des Kriteriums "ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend" sind nicht umfassend und ausführlich genug.

Die Prüfer sprechen eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz der Verwaltung auf dem Gebiet des Krisenmanagements durch die EZB aus. Empfohlen wird u. a. eine bessere Nutzung der aus Bewertungen von Sanierungsplänen gewonnenen Erkenntnisse und die Erlangung von Sicherheit hinsichtlich der Qualität der Vermögenswerte von Instituten, deren Finanzlage sich deutlich verschlechtert hat.

Die Prüfer weisen außerdem darauf hin, dass trotz einer gewissen positiv zu bewertenden Zusammenarbeit die EZB nichtsdestotrotz die Bereitstellung wichtiger vom Hof angeforderter Unterlagen verweigerte. Dies wirkte sich insofern negativ auf die Prüfungsarbeit aus, als der Hof zwar in der Lage war, allgemeine Schlussfolgerungen über die Gestaltung der EZB-Verfahren zu treffen, nicht jedoch, die Effizienz der Verwaltung auf dem Gebiet des Krisenmanagements der EZB in der Praxis zu bestätigen.

Breiterer Kontext

Der Hof hat das Mandat, die "Effizienz der Verwaltung" der EZB zu prüfen. Diese zweite Prüfung des Hofes in Bezug auf die Mitwirkung der EZB an der Bankenaufsicht ergänzt seine Prüfung zum Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB), deren Ergebnisse im letzten Monat veröffentlicht wurden. Erwartungsgemäß werden in den Berichten gemeinsame Fragestellungen behandelt, und sowohl im vorliegenden Prüfungsbericht als auch im Bericht zum SRB stellten die Prüfer fest, dass hinsichtlich des Zusammenwirkens der beiden Einrichtungen Verbesserungsbedarf besteht. Frühzeitiges Handeln, ein guter Informationsfluss und die Sicherstellung, dass zwischen den beiden Einrichtungen keine bedeutenden regulatorischen oder aufsichtlichen Lücken bestehen, sind Grundvoraussetzungen für ein effizientes Management im Falle einer sich in einer Krisensituation befindlichen Bank. Die EZB und der SRB haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, um Orientierungshilfe in diesen Fragen zu geben, allerdings sind diesbezüglich Verbesserungen vonnöten, und die Gesetzgeber sollten eine Reihe von Maßnahmen in Erwägung ziehen, um die Mandate des SRB und der EZB anzugleichen und den Informationsfluss unter ihnen zu verbessern.

Die Prüfer weisen darauf hin, dass sowohl die EZB als auch der SRB die meisten der in den jeweiligen Prüfungsberichten enthaltenen Empfehlungen akzeptiert haben. Sie werden diese in Zukunft weiterverfolgen, um deren Umsetzung zu überprüfen.

Hinweise für den Herausgeber

Die Finanzkrise von 2008 hatte weitreichende Änderungen im Bereich der Regulierungstätigkeit im Finanzsektor innerhalb der EU zur Folge. Der Rechtsrahmen für die Bankenaufsicht wurde gestärkt, und 2014 wurde der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) geschaffen. Die Aufsicht über Großbanken im Euro-Währungsgebiet wurde in die Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) überführt. Der SSM umfasst die EZB und die nationalen Aufsichtsbehörden der teilnehmenden Länder. Eines seiner Hauptziele ist die Erhöhung der Stabilität des Bankensystems im Euro-Währungsgebiet. Bei der EZB sind mehr als tausend Mitarbeiter im Bereich der Bankenaufsicht tätig.

Für die Zwecke dieser Prüfung untersuchten die Prüfer das Krisenmanagement der EZB in ihrer Aufsichtsfunktion. Zum Krisenmanagement gehört die Ermittlung der Verschlechterung der Finanzlage einer Bank seitens der Aufsichtsbehörden sowie, sofern erforderlich, die Wahrnehmung von Frühinterventionsbefugnissen. Ferner umfasst es eine im Vorfeld erfolgende Sanierungsplanung seitens der Banken, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein.

Angesichts ihrer Bedeutung hat der Hof eine Reihe von Prüfungen hinsichtlich der regulatorischen und aufsichtlichen Infrastruktur für Banken und andere Finanzinstitute vorgenommen, und weitere Prüfungen auf diesem Gebiet sind in Aussicht. Dies ist der zweite Bericht des Hofes innerhalb eines Monats, der die EU-Systeme zum Umgang mit in Schwierigkeiten geratenen Banken betrifft. Der erste wurde im Dezember 2017 veröffentlicht unter dem Titel "Einheitlicher Abwicklungsausschuss: Erste Schritte auf dem anspruchsvollen Weg zur Bankenunion sind getan, es ist jedoch noch ein weiter Weg bis zum Ziel".

Der vorliegende Bericht sollte in Verbindung mit dem Prüfungsbericht des Hofes aus dem Jahr 2016 "Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus - Guter Auftakt, doch bedarf es weiterer Verbesserungen" gelesen werden. Der erste Bericht zu den aufsichtlichen Funktionen der EZB betraf die Effizienz der Verwaltung hinsichtlich des von der EZB eingerichteten allgemeinen Systems für die Bankenaufsicht.

Sonderbericht Nr. 2/2018: "Die Effizienz der Verwaltung der EZB auf dem Gebiet des Krisenmanagements für Banken" ist in 23 Sprachen auf der Website des Hofes(eca.europa.eu)abrufbar.

European Court of Auditors veröffentlichte diesen Inhalt am 16 Januar 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 16 Januar 2018 10:40:06 UTC.

Originaldokumenthttps://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR18_02/INSR_SSM2_DE.pdf

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