Weiße Gefahr auf dem Dach
   Nürnberg (ots) - Wetterdienste warnen vor starken Schneefällen. 
Die weißen Massen lassen auch Dächer nicht kalt: Kommt es zum 
Einsturz, können Hausbesitzer bald nicht mehr auf staatliche 
Soforthilfe hoffen.

   Wer sich selbst kümmert, tut gut daran, denn die Bayerische 
Staatsregierung fordert künftig mehr Eigeninitiative: Sie will ab dem
1. Juli 2019 keine Soforthilfe mehr zahlen, wenn die Schäden 
versicherbar gewesen wären. Daher sollten sich Hausbesitzer nicht 
allein auf die staatliche Unterstützung verlassen, sondern ihr Heim 
selbst vor den Folgekosten einer Naturkatastrophe absichern. Seit 
2017 ist die Nürnberger Partner der Kampagne "Elementar versichern" 
der Bundesregierung und informiert die Öffentlichkeit über die 
Möglichkeiten des Versicherungsschutzes.

   Zusatzbaustein Naturgefahren

   "Für Hausdächer können ein paar Zentimeter Neuschnee manchmal 
schon zum Elefantengewicht werden. Kommt es durch eine hohe 
Schneelast zu Schäden an der Immobilie und dem Inventar, so greift 
die Wohngebäude- oder Hausratversicherung erst einmal nicht. 
Stattdessen springt - soweit vorhanden - die 
Naturgefahrenversicherung ein", erklärt Peter Meier, 
Vorstandsmitglied bei der Nürnberger Versicherung. "Eine bestehende 
Wohngebäude- oder Hausratversicherung kann jedoch in der Regel 
problemlos um den Baustein "Weitere Naturgefahren" ergänzt werden. 
Die Versicherung leistet dann auch bei Schäden durch Erdrutsch und 
Erdfall, Lawinen, Hochwasser sowie Überschwemmungen nach Starkregen."

   Vielfältiger Verssicherungsschutz

   Einstürzende Dächer und Gebäudeschäden sind nicht die einzigen 
Risiken, die von der schweren Schneelast ausgehen. Dachlawinen 
stellen eine weitere Bedrohung dar. Dabei können Autos oder gar 
Fußgänger von den Schneebrettern getroffen werden. Wer die 
entstandenen Schäden übernehmen muss, hängt vom konkreten Einzelfall 
ab. Prinzipiell gilt: Beschädigt eine Dachlawine das Auto, kommt die 
Vollkaskoversicherung für die entstandenen Kosten auf. Werden dagegen
Fußgänger verletzt, muss unter Umständen auch der Hausbesitzer 
beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zahlen.

   Weitere Informationen auf www.elementar-versichern.de und 
www.nuernberger.de/naturgefahren.

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