BVR mit Blick auf Corona-Maßnahmen: Bundesregierung muss betroffenen
Mittelstand unterstützen / EZB sollte Freibeträge beim Negativzins
erhöhen
Berlin (ots) - Die Maßnahmen, die die Bundesregierung und die
Ministerpräsidenten der Länder zur Verringerung des Anstiegs der
Corona-Infektionen heute voraussichtlich beschließen werden, stellen nach
Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
bei aller gesundheitlichen Notwendigkeit für viele mittelständische Unternehmen
eine erneute schwere Belastung dar. BVR-Präsidentin Marija Kolak: "Die
Bundesregierung ist jetzt gefordert, den betroffenen Mittelstand schnell zu
unterstützen, damit er die Phase der neuen Einschränkungen bewältigt. Ein
wichtiger Schritt wären zusätzliche Hilfen für kleinere Unternehmen, wie die
Öffnung des KfW-Schnellkredits für Unternehmen mit weniger als zehn
Beschäftigten. Zügig sollte auch eine Entscheidung auf EU-Ebene und Bundesebene
über die Verlängerung des KfW-Sonderprogramms über 2020 hinaus bis Mitte 2021
erfolgen. Die mittelständischen Unternehmen benötigen auch darüber hinaus
umgehend weitere Maßnahmen, die ihr Eigenkapital stärken und Investitionen
beleben." Dies könne auch angesichts der gedämpften konjunkturellen Erholung ein
positives Signal senden. Darüber hinaus sollte die Europäische Zentralbank (EZB)
am besten schon auf der morgigen Ratssitzung eine Erhöhung der Freibeträge beim
Staffelzins beschließen. Dies würde Banken und Sparkassen bei der Zahlung der
Strafzinsen auf Einlagen bei der Notenbank entlasten und so deren
Kreditvergabefähigkeit erhöhen.

Bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie sei aktuell
die Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen besonders wichtig. Als Folge
der Coronapandemie seien die Eigenkapitalquoten vieler Unternehmen deutlich
zurückgegangen. Eine weitere Verbesserung bei der steuerlichen Berücksichtigung
von Verlusten könnte die Eigenkapitalausstattung spürbar stärken. Hierzu solle
das Volumen an berücksichtigungsfähigen Verlusten nicht begrenzt und der
Rücktrag mindestens von einem auf drei Jahre verlängert werden.
"Unterstützende
Maßnahmen für eine höhere Investitionsbereitschaft können über die
Bewältigung
der Coronapandemie hinaus auch langfristig das Wachstum stärken. Die
Bundesregierung sollte daher die bislang auf 2020 und 2021 befristete degressive
Abschreibung für angeschaffte Investitionsgüter um mehrere Jahre verlängern",
so
Kolak.

Um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, seien nicht nur
eigenkapitalstärkende Maßnahmen der Wirtschaftspolitik notwendig, sondern auch
eine weiterhin hohe Kreditvergabefähigkeit der Kreditinstitute. Daher dürften
die Belastungen der Kreditinstitute durch den negativen Einlagenzins der EZB
nicht weiter zunehmen. Aufgrund der verstärkten Anleihekäufe der EZB steigen die
Zentralbankguthaben von Banken und Sparkassen. Auf diese Guthaben erhebt die EZB
nach Abzug des Freibetrages einen Zins in Höhe von minus 0,5 Prozent. Im Zuge
der Coronapandemie seien die Guthaben der Kreditinstitute im Eurosystem bereits
um rund 1,4 Billionen Euro auf 3,3 Billionen Euro gestiegen.

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Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Melanie Schmergal, Abteilungsleiterin Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecherin
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