PEKING (dpa-AFX) - In der Doping-Affäre um Kamila Walijewa hat das Internationale Olympische Komitee den Vorwurf der Ungleichbehandlung zurückgewiesen. Die US-Leichtathletin Sha'Carri Richardson hatte den Sportbehörden unterstellt, im Fall der russischen Eiskunstläuferin mit anderem Maß geurteilt zu haben als bei ihrem Dopingvergehen vor den Sommerspielen in Tokio. "Da gibt es nicht viele Ähnlichkeiten zwischen diesen beiden Fällen", sagte IOC-Sprecher Mark Adams am Mittwoch in Peking.

Anders als bei Walijewa, deren positive Dopingprobe aus dem Dezember erst während der Winterspiele in China bekannt geworden war, habe man über die Konsequenzen von Richardsons Dopingverstoß frühzeitig vor den Tokio-Spielen entscheiden können. Ihr positiver Test auf die in Marihuana enthaltene Substanz THC habe am 19. Juni vorgelegen. Am 28. Juni habe die Top-Sprinterin dann einer Suspendierung für einen Monat zugestimmt. Die Sommerspiele begannen am 23. Juli.

Richardson hatte via Twitter Antworten verlangt, warum sie anders als Walijewa keine Starterlaubnis bei Olympia erhalten hatte. Sie habe Marihuana aus Trauer über den Tod ihrer Mutter konsumiert, beteuerte sie. Die 21-Jährige unterstellte, sie sei wegen ihrer schwarzen Hautfarbe anders als Walijewa behandelt worden.

"Jeder Fall ist sehr unterschiedlich", betonte IOC-Sprecher Adams. In einer Dopingprobe von Walijewa war das verbotene Herzmittel Trimetazidin nachgewiesen worden. Vom Internationalen Sportgerichtshof Cas erhielt die Europameisterin dennoch die Starterlaubnis für den Einzel-Wettbewerb. Der Cas begründete dies mit der Rücksicht auf das Alter der 15-Jährigen und dem Fehlen vieler Beweistatsachen. Die B-Probe Walijewas ist noch nicht untersucht worden, das Dopingvergehen damit nicht endgültig bewiesen./hc/DP/zb