Gut gewirtschaftet

Der Haushaltsausgleich wurde im fünften Jahr in Folge ohne Neuverschuldung erreicht. Trotz steigender Ausgaben gelang dies ohne Rückgriff auf bestehende Rücklagen.

Auf Basis vorläufiger Daten erzielte der Bund für 2018 einen strukturellen Überschuss von rd. 0,15 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Vorgaben der Schuldenregel wurden damit eingehalten.

Rekordbeträge investiert und verfügbare Einkommen gestärkt

Gleichzeitig hat die Bundesregierung 2018 eine wachstums- und zukunftsorientierte Haushalts- und Finanzpolitik umgesetzt, damit Deutschland international wettbewerbsfähig bleibt.

Die Investitionsausgaben in haushaltsrechtlicher Abgrenzung erreichten 2018 die Rekordhöhe von 38,1 . Euro. Das sind 4,1 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2017. Trotz der vorläufigen Haushaltsführung im ersten Halbjahr 2018 stiegen die Investitionen damit im Vergleich zum Vorjahr um über 10.

Außerdem stärkt die Bundesregierung die verfügbaren Einkommen der Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere Familien sowie geringe und mittlere Einkommen profitieren davon, durch ein höheres Kindergeld und einen höheren Kinderfreibetrag sowie durch den Ausgleich der kalten Progression. Ab 2021 wird zudem der Solidaritätszuschlag entfallen für 90% derer, die ihn heute entrichten.

Solide haushalten

2018 beliefen sich die Einnahmen auf insgesamt 348,3 Mrd. Euro. Die Einnahmen übersteigen die Ausgaben damit um 11,2 Mrd. Euro. Dieser Betrag ist gemäß 6 Absatz 9 Haushaltsgesetz 2018 der Rücklage zuzuführen. Auf die vorgesehene Entnahme aus der Rücklage (1,6 Mrd. Euro) konnte verzichtet werden.

Die bislang in der Rücklage befindlichen Mittel sind im Finanzplanungszeitraum bis 2022 vollständig verplant und dienen dem Haushaltsausgleich. Mit dem nun zugeführten Betrag sollen u.a. das vorgesehene Ganztagsschulprogramm (2 Mrd. Euro) sowie Mehrausgaben finanziert werden, die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2018 beschlossen worden sind. Für die Zukunft müssen außerdem die sich absehbar verändernden konjunkturellen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Hier ist weiterhin eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik gefordert.

Vorläufiger Jahresabschluss des Bundeshaushalts 2018 im Überblick*:

Die Infografik illustriert die wesentlichen Kennziffern des Bundeshaushalt 2018 in Form einer Tabelle. Angaben sind in Milliarden Euro.

Die nachfolgende Tabelle enthält die Kennziffern im Detail, wobei Differenzen durch Rundungen möglich sind.

Ist 2017

Soll 2018

Vorläufiges Ist 2018

+/- gegenüber Soll

Ausgaben

ohne Zuführung an die Rücklage

325,8 343,6 337,1 -6,5
Zuführung an die Rücklage 5,3 0,0 11,2 +11,2
Gesamtausgaben 331,0 343,6 348,3 +4,7
Steuereinnahmen 309,4 321,3 322,4 +1,1
Verwaltungs-/Münzeinnahmen 21,7 20,7 25,9 +5,3
Entnahme aus der Rücklage 0,0 1,6 0,0 -1,6
Nettokreditaufnahme 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamteinnahme 331,0 343,6 348,3 +4,7
Differenzen durch Rundung möglich

Stand: 15. Januar 2019

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Im Einzelnen zu Einnahmen und Ausgaben (vorläufiger Abschluss Bundeshaushalt 2018):

Auf die Steuereinnahmen/EU-Eigenmittelabführungen entfielen 322,4 Mrd. Euro. Damit wurde der veranschlagte Betrag um 1,1 Mrd. Euro übertroffen. Wesentlicher Faktor dafür waren insbesondere niedrigere EU-Eigenmittelabführungen aufgrund geringer Mittelabrufe der EU insbesondere im Bereich der Strukturfondsmittel.

Darüber hinaus ergaben sich höhere Einnahmen u.a. bei der Lohnsteuer (0,8 Mrd. Euro), bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (0,6 Mrd. Euro) und bei der Körperschaftsteuer (0,5 Mrd. Euro). Dem standen geringere Einnahmen insbesondere bei der Umsatzsteuer (-2 Mrd. Euro) gegenüber. Bei den Verwaltungs-/Münzeinnahmen konnten 25,9 Mrd. Euro vereinnahmt werden.

Länder und Kommunen wurden durch den Bund auch 2018 wieder in erheblichem Umfang entlastet. Der Bund steht zu seiner gesamtstaatlichen Verantwortung im föderalen System - insbesondere für Digitalisierung, Kompensationszahlungen Soziale Wohnraumförderung, den weiteren Kita-Ausbau und den öffentlichen Nahverkehr hat der Bund mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für Zuweisungen für Investitionen an Länder und Gemeinden.

Die Sondervermögen des Bundes entwickelten sich 2018 wie folgt:

Das im Sommer 2013 zur Beseitigung von Hochwasserschäden errichtete Sondervermögen 'Aufbauhilfe' wurde mit Mitteln in Höhe von 8 Mrd. Euro ausgestattet. Aus dem Sondervermögen wurden bis zum 31. Dezember 2018 rund 5,8 Mrd. Euro verausgabt, davon rund 0,6 Mrd. Euro im Jahr 2018 (die Mittelbewilligungen lassen jedoch einen deutlich höheren weiteren Bedarf erkennen).

Der Energie- und Klimafonds hat im Jahr 2018 Einnahmen in Höhe von rund 7,0 Mrd. Euro verbucht, davon rund 2,6 Mrd. Euro aus Erlösen aus der Versteigerung von CO2-Emissionszertifikaten, 2,8 Mrd. Euro aus der Zuweisung aus dem Bundeshaushalt sowie rund 1,6 Mrd. Euro als Entnahme aus der Rücklage. Dem standen Programmausgaben in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro gegenüber. Rund 4,5 Mrd. Euro wurden in das Jahr 2019 übertragen.

Zum 31. Dezember 2018 stehen beim Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) unverändert Rekapitalisierungsmaßnahmen in Höhe von 14,6 Mrd. Euro aus. Unter Berücksichtigung aller laufenden bzw. ausgelaufenen Transaktionen wurde die Kreditermächtigung des FMS per Ende Dezember 2018 in Höhe von 24,4 Mrd. Euro genutzt. Die letzten noch ausstehenden Garantien nach § 6 FMStFG wurden im Jahr 2013 zurückgegeben; eine Inanspruchnahme aus Garantien erfolgte nicht.

Im Sommer 2015 wurde das Sondervermögen 'Kommunalinvestitionsförderungsfonds' (KInvF) mit einem Volumen von 3,5 Mrd. Euro errichtet. Der Fonds dient der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2020 und soll einen Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftsstruktur leisten. Mit Blick auf den Adressatenkreis (finanzschwache Kommunen in den Flächenländern und entsprechende Gebiete in den Stadtstaaten) beträgt die Förderquote des Bundes bis zu 90 %. Die Länder stellen sicher, dass die finanzschwachen Kommunen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Investitionssumme erbringen können. Seit dem Inkrafttreten am 20. August 2015 haben die Länder 1,3 Mrd. Euro (rund 37 %) abgerufen. Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren 3,3 Mrd. Euro, also rund 94 % der Finanzhilfen gemäß § 3 KInvFG, verplant.

Daneben stellte der Bund mit dem Nachtragshaushalt 2016 auf der Grundlage des neuen Artikels 104c Grundgesetz bis zum Ende des Jahres 2022 dem KInvF weitere 3,5 Mrd. Euro für die Gewährung von Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Verfügung. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum 'Schulsanierungsprogramm' des KInvF trat am 20. Oktober 2017 in Kraft. Die landesrechtliche Umsetzung des Programms ist in den Ländern abgeschlossen. Zum Stand der letzten Meldung der Länder an den Bund (31. März 2018) waren hier insgesamt 0,4 Mrd. Euro (12,2 %) der Bundesmittel gebunden. Entsprechend der von verschiedenen Ländern gesondert veröffentlichten Angaben werden hier inzwischen jedoch deutlich mehr Mittel gebunden sein. Der bislang geringe Mittelabfluss (rund 19 Mio. Euro in fünf Ländern) hat mit Blick auf den Stand der Umsetzung kaum Aussagekraft, da der Mittelabruf frühestens nach Rechnungslegung erfolgen kann und damit ein zeitlich nachlaufender Indikator für den Stand der Investitionstätigkeit ist.

Das zum 1. Dezember 2018 errichtete Sondervermögen 'Digitale Infrastruktur' dient der Förderung von Investitionen zur Unterstützung des Ausbaus von Giganetzen, insbesondere in ländlichen Regionen, sowie der Gewährung von Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in die bildungsbezogene Infrastruktur für Schulen (Digitalpakt Schule). Dem Sondervermögen wurde im Haushaltsjahr 2018 eine Bundeszuweisung in Höhe von 2,4 Mrd. Euro als Anschubfinanzierung zugeführt.

Mit dem Sondervermögen 'Kinderbetreuungsausbau' hat der Bund bis Ende 2018 insgesamt rund 3,8 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt zur zusätzlichen Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Von den im Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Mitteln von rund 0,8 Mrd. Euro wurden rund 0,33 Mrd. Euro verausgabt. Die verbleibenden Mittel von rund 0,5 Mio. Euro werden nach 2019 übertragen. Im Jahr 2019 stehen dann mit den neu veranschlagten 0,3 Mrd. Euro insgesamt 0,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2018 stellte der Bund im Rahmen der jährlichen zusätzlichen Mittel für Betriebskosten einen Betrag von 0,9 Mrd. Euro zur Verfügung.

Ministry of Finance of the Federal Republic of Germany veröffentlichte diesen Inhalt am 15 Januar 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 15 Januar 2019 12:13:03 UTC.

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