Brüssel, 26. Januar 2017

Fragen und Antworten: Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft, Vorschlag zur energetischen Verwertung von Abfällen und die neue Plattform zur finanziellen Unterstützung der Kreislaufwirtschaft.

Was hat die Kommission unternommen, um ihren Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen?

Im Dezember 2015 hat die Kommission ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft angenommen, das Legislativvorschläge für die Abfallbewirtschaftung mit Recyclingzielen sowie Zielvorgaben für die Einschränkung der Abfalldeponierung und einen Aktionsplan mit detaillierter Aufstellung der bis zum Ende der Amtszeit dieser Kommission - 2019 - noch zu treffenden Maßnahmen enthält.

Heute berichtet die Kommission der Öffentlichkeit, dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Fortschritte, die als Beitrag zu einer nachhaltigen und profitablen Wirtschaft erzielt wurden. Der Bericht verweist unter anderem auf folgende Ergebnisse und Prioritäten:

  • Legislativvorschläge zur Abfallbewirtschaftung (von der Kommission im Dezember 2015 vorgelegt) mit folgenden Zielvorgaben: eine EU-weite Recyclingquote für Siedlungsabfälle von 65 % bis 2030; eine EU-weite Recyclingquote für Verpackungsabfälle von 75 % bis 2030; die verbindliche Rückfuhr der Deponierung von Siedlungsabfällen auf maximal 10 % bis 2030.
    • Nächste Schritte - Annahme der Vorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat im Jahr 2017 entsprechend der Gemeinsamen Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der Europäischen Union für 2017.
  • Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019 (von der Kommission im November 2016 angenommen). Das Programm beruht auf dem neuen Konzept der Juncker-Kommission, das sich schwerpunktmäßig mit den Produktgruppen mit dem größten Potenzial für Energie- und Ressourceneinsparungen befasst, die Faktengrundlage für regulatorische Maßnahmen weiter stärkt und den Schwerpunkt künftiger Ökodesign-Maßnahmen über die Energieeffizienz hinaus künftig auf kreislauforientierte Produktkriterien wie Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, demontagefreundliche Konstruktion, Information, Einfachheit der Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit legt.
  • Einrichtung einer Plattform zur finanziellen Unterstützung der Kreislaufwirtschaft, die Innovatoren und Investoren zusammenbringt, um Finanzierungslösungen für Kreislaufwirtschaftsprojekte zu finden.
  • Maßnahmen gegen Lebensmittelverluste und Lebensmittelverschwendung, einschließlich einer im August 2016 errichteten europäischen Plattform, auf der Interessenträger zusammenkommen, um bewährte Praktiken zu identifizieren und EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden und die Verwendung von Lebensmitteln als Futtermittel zu erarbeiten.
  • Legislativvorschlag zu Düngemitteln (von der Kommission im März 2016 vorgelegt) zur Förderung der Schaffung eines echten Binnenmarktes für Düngemittel aus sekundären Rohstoffen, zur Harmonisierung der EU-Vorschriften für Produkte aus organischen Abfällen und Nebenprodukten und zur Regelung der Rückgewinnung von Nährstoffen als sekundäre Rohstoffe;
    • Nächste Schritte - Annahme der Vorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat
  • Innovationsdeals als Pilotkonzept zur praktischen Unterstützung von Innovatoren bei der Beseitigung subjektiv wahrgenommener regulatorischer Hindernisse und Unklarheiten, z. B. bei Innovationsprojekten in den Bereichen Wasser, Abfall oder Energie.
  • Legislativvorschlag zum Online-Warenhandel (von der Kommission im Dezember 2015 vorgelegt) mit besseren Verbrauchergarantien (besserer Schutz vor fehlerhaften Produkten und Förderung der Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit von Produkten);
    • Nächste Schritte - Annahme der Vorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat
  • Spezielle Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont 2020: 'Industrie 2020 und die Kreislaufwirtschaft' zur Mobilisierung von Investitionsmitteln in Höhe von 650 Mio. EUR in den Jahren 2016 und 2017 zwecks Finanzierung innovativer Demonstrationsvorhaben zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit.
  • Sektorübergreifendes Protokoll für die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen zwecks Verbesserung der Identifizierung, Trennung an der Quelle und Sammlung von Abfällen, einschließlich Transport, Verarbeitung und Qualitätsmanagement.
  • Leitfäden für die Wiederverwendung von Wasser und umweltgerechte öffentliche Beschaffung.
  • Leitlinien für bestimmte Industriesektoren zur Einbeziehung der Kreislaufwirtschaft in Referenzdokumente für beste verfügbare Techniken (BVT-Merkblätter) zwecks Verringerung des Abfallaufkommens, Förderung des Recyclings und Verringerung des Ressourcenverbrauchs mit dem Ziel, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in den unter die Richtlinie über Industrieemissionen fallenden Industriesektoren zu verbessern.
  • Überarbeitung der Leitlinien zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zwecks Vermeidung falscher, unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Informationen, einschließlich Angaben zur Kreislaufwirtschaft.
  • Verordnung über die Verbringung von Abfällen: Seit Mitte -2016 steht den Zollbeamten ein neues Tool für Abfallcodes zur Verfügung, mit dem Abfälle identifiziert werden können, die illegal als Nicht-Abfall über die EU-Grenzen verbracht werden. Dank dieser neuen Maßnahme dürfte auch verhindert werden, dass wertvolle Rohstoffe nach außerhalb der EU gelangen.

Welche Maßnahmen wird die Kommission als Nächstes treffen?

Im Jahr 2017 wird die Kommission mit der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft fortfahren. Sie wird unter anderem eine Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft vorstellen, Optionen zur Verbesserung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht prüfen, einen Legislativvorschlag für die Wiederverwendung von Wasser sowie einen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft ausarbeiten.

Die Strategie für Kunststoffe wird die Wirtschaftlichkeit, die Qualität und die bislang niedrige Recyling- und Wiederverwendungsquote von Kunststoffen verbessern und die erhebliche Belastung der Umwelt und vor allem der Ozeane durch Kunststoffabfälle sowie die starke Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen als Ausgangsstoff (über 90 % der Kunststoffe werden heutzutage noch aus fossilen Brennstoffen produziert) reduzieren.

Die Initiative zur Verbesserung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht wird in erster Linie die Rückverfolgbarkeit bedenklicher Stoffe in Produkten und in recycliertem Material verbessern und Probleme bei der Anwendung von EU-Methoden für die Abfallklassifizierung beheben.

Der Legislativvorschlag für die Wiederverwendung von Wasser enthält Mindestkriterien für Wasser, das zu Zwecken der Bewässerung und der Grundwasserneubildung wiederverwendet wird. Der Vorschlag zielt auf eine effizientere Ressourcennutzung, die Verringerung der Belastungen des Wassermilieus und eine verstärkte Wiederverwertung der im Abwasser enthaltenen Nährstoffe ab. Er soll die bisherige Wasserpolitik der EU ergänzen.

Der Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft wird die Fortschritte der EU und der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft sowie die Effizienz ihrer diesbezüglichen Maßnahmen bewerten. Der Überwachungsrahmen baut auf den bisherigen EU-Anzeigern für Ressourceneffizienz und Rohmaterialien (Scoreboards) auf und wird auch andere aussagekräftige Indikatoren für die wichtigsten Elemente der Kreislaufwirtschaft erfassen. Er soll an die Überwachung der Ziele für nachhaltige Entwicklung gekoppelt werden.

Neue Maßnahme: Wie wird die Plattform für finanzielle Unterstützung der Kreislaufwirtschaft funktionieren?

Die Plattform wird Vertreter der Kommission, der Europäischen Investitionsbank (EIB), nationale Förderbanken und institutionelle Anleger zusammenbringen, und die Kommission ist auch um Teilnahme von nationalen Ministerien, NRO und anderen wichtigen Interessenvertretern der Kreislaufwirtschaft bemüht. Eine Drei-Säulen-Struktur soll dazu beitragen, den Finanzierungsbedarf adäquat zu decken.

Säule I - Koordinierung und Sensibilisierung: Der Schwerpunkt dieser Säule liegt darauf, Kreislaufmöglichkeiten herausarbeiten, potenzielle Projektträger sowie andere Interessenträger stärker für die Kreislaufwirtschaft zu sensibilisieren und den Austausch bewährter Verfahren zwischen diesen zu fördern. Des Weiteren sollen die Merkmale von Kreislaufwirtschaftsprojekten und deren besonderer Finanzierungsbedarf analysiert, allgemeine Empfehlungen zur Strukturierung und Verbesserung der Bankfähigkeit der Projekte formuliert und Maßnahmen zur Finanzierung der Kreislaufwirtschaft koordiniert werden. Die Plattform wird auch Informationen über die Finanzierung der Kreislaufwirtschaft, einschließlich Investitionen, verbreiten.

Säule II - Beratung: In einem ersten Schritt werden die Kapazitäten und Kompetenzen existierender Beratungsdienste innerhalb der EIB, wie die Beratung für Innovationsfinanzierungen (Innovation Finance Advisory), die Europäische Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub, EIAH) und EIB-interne Experten, sowie vorhandener EIB-externer Beratungsstellen mobilisiert. Der Schwerpunkt dieser Säule liegt darauf, die Entwicklung und Strukturierung von Projekten zu fördern und ihre Bankfähigkeit zu verbessern. Die Berater werden für potenzielle Träger von Kreislaufwirtschaftsprojekten finanzielle und technische Gutachten erstellen und diese proaktiv auf bestehende Finanzierungsmöglichkeiten hinweisen.

Säule III - Finanzierung: Existierende Finanzierungsinstrumente der Kommission und der EIB - wie der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und die von 'Horizont 2020' unterstützte Initiative 'InnovFin - EU-Mittel für Innovatoren' - können zur Finanzierung von Projekten der Kreislaufwirtschaft genutzt werden, sofern diese geltende Förderbedingungen erfüllen. Daneben wird auch, sofern gerechtfertigt, der mögliche Bedarf an neuen speziellen Finanzierungsinstrumenten für Kreislaufwirtschaftsprojekte geprüft.

Damit die Plattform einsatzfähig wird, wird die Europäische Kommission in einem ersten Schritt einen Aufruf zur Interessenbekundung mit Blick auf die Mitgliedschaft in einer Expertengruppe lancieren, deren Schwerpunkt auf den Tätigkeiten im Rahmen der ersten Säule liegen wird.

Neue Maßnahme: Energiegewinnung aus Abfall

Bei der Abfallbehandlung kann mit unterschiedlichen Verfahren Energie in Form von Strom, Wärme oder Ersatzbrennstoffen gewonnen werden, die jeweils unterschiedliche Umweltauswirkungen zeitigen und auf unterschiedliche Weise zur Kreislaufwirtschaft beitragen. Die energetische Verwertung von Abfällen kann beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft einen Beitrag leisten, sofern sie an der Abfallhierarchie der EU ausgerichtet wird, bei der sich die Prioritätenfolge von Abfallbewirtschaftungsoptionen nach deren Nachhaltigkeit richtet und Vermeidung und Recycling an oberster Stelle stehen.

Wenn Abfälle nicht vermieden, für die Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden können, ist die Rückgewinnung der darin enthaltenen Energie und deren Rückführung in den Wirtschaftskreislauf die nächstbeste ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Option. 2014 wurden rund 1,5 % des gesamten Energieverbrauchs der EU-28 durch Abfallverbrennung/-mitverbrennung und durch anaerobe Gärung von Abfällen gedeckt.

Mit ihrer heute angenommenen Mitteilung gibt die Kommission den Mitgliedstaaten Empfehlungen dafür an die Hand, wie sichergestellt werden kann, dass die Kapazitäten für die Energiegewinnung aus Abfällen ausgewogen genutzt und Verluste von Vermögenswerten vermieden werden.

Neue Maßnahme: Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Änderung der RoHS-Richtlinie)

Der heute angenommene Vorschlag zielt auf eine weitere Erleichterung von Sekundärmarkttätigkeiten (wie Weiterverkauf) und der Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten ab. Bürger und Unternehmen profitieren gleichermaßen, beispielsweise indem die Lebensdauer von Geräten (insbesondere teurer Medizinprodukte) verlängert und Reparatur und Weiterverkauf bestimmter Gerätetypen gefördert werden. Der Vorschlag könnte auch zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der Gesundheitskosten in der EU führen und somit auch den Behörden zugute kommen; Einsparungen von rund 170 Mio. EUR wären möglich, wenn Krankenhäuser auch nach dem 21. Juli 2019 gebrauchte medizinische Geräte kaufen und weiterverkaufen dürften.

Die Kommission schlägt ferner zwei konkrete Ausnahmen vom Geltungsbereich der geltenden RoHS-Richtlinie vor, ohne dass der Umweltschutz dadurch beeinträchtigt wird: Pfeifenorgeln (aus Gründen des kulturellen Erbes) und bestimmte nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte.

Warum sind gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ein Problem?

Selbst wenn Elektro- und Elektronikgeräte getrennt gesammelt und dem Recycling zugeführt werden, können bestimmte gefährliche Stoffe in Altgeräten eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellen. Davon sind vor allem Beschäftigte in Recyclingbetrieben betroffen. Am effektivsten lassen sich diese Risiken reduzieren, indem derartige Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten durch unbedenklichere Stoffe ersetzt werden. Die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe wird voraussichtlich die Möglichkeiten für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbessern, dessen wirtschaftliche Rentabilität erhöhen und die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten von Recyclingbetrieben verringern.

Weitere Informationen:

MEMO : Paket zur Kreislaufwirtschaft: Fragen & Antworten

Mitteilung: Den Kreislauf schließen - Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft

Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft

Bericht über die Durchführung

Mitteilung über die Energiegewinnung aus Abfall

RoHS-Richtlinie

Paket für saubere Energie

Mitteilung über ein Ökodesign-Arbeitsprogramm für 2016-2019

EU-Protokoll für die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen

Vorschlag für eine Verordnung über die Bereitstellung von Düngeprodukten auf dem Markt

Umweltgerechte öffentliche Beschaffung

Die EIB in der Kreislaufwirtschaft

'Assessment of access-to-finance conditions for projects supporting Circular Economy' von InnovFin Advisory und EIB Advisory Services

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 26 Januar 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 26 Januar 2017 12:53:01 UTC.

Originaldokumenthttp://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/17/105&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

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