BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat am Mittwoch entschieden, dass angesichts der Gasknappheit Kraftwerke aus der Netzreserve länger als zuvor geplant im Einsatz bleiben können. Statt Ende April kommenden Jahres können sie bis Ende März 2024 am Netz bleiben, sofern die knappe Stromversorgungslage dies notwendig macht. Mit der Maßnahme will die Bundesregierung die Vorsorge für den Winter stärken.

"Ziel der Versorgungsreserve wie auch der Netzreserve ist es, vorübergehend mehr Kohlekraftwerke in der Stromerzeugung zu haben, um so Stromerzeugung aus Gas zu reduzieren und damit Gas einzusparen", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.

Zum einen wurde vom Kabinett die Verordnung zur sogenannten Versorgungsreserve verabschiedet. Damit können die Braunkohlekraftwerke aus der bisherigen Sicherheitsbereitschaft wie geplant und wie im Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz vorgesehen zum Samstag an den Markt zurückkehren, wie das Ministerium erklärte.

Außerdem hat das Kabinett die Verordnung zur Rückkehr der Kraftwerke aus der Netzreserve angepasst und den Geltungszeitraum des Netzreserve-Abrufs vom 30. April 2023 auf den 31. März 2024 verlängert. Mit der Verlängerung des Geltungszeitraums der Netzreserve soll die Rückkehr an den Markt planbarer und damit attraktiver ausgestaltet werden.

Diese Regelungen gelten für den Fall, dass die Alarmstufe Gas besteht oder die Notfallstufe ausgerufen wird, wie das Ministerium erklärte. Die Netzreserve betreffe überwiegend Steinkohlekraftwerke.

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September 28, 2022 09:02 ET (13:02 GMT)