-- Kabinett beschließt Formulierungshilfe zum Bürokratieentlastungsgesetz

-- Arbeits- und Überlassungsverträge künftig per E-Mail möglich

-- Auch Erleichterungen für Aktiengesellschaften geplant

(NEU: Weitere Details und Aussagen)

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat die Einführung digitaler Arbeitsverträge im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auf den Weg gebracht. Das gab Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bekannt. "Die digitalen Arbeitsverträge kommen", erklärte Buschmann über den Kurznachrichtendienst X. "Künftig kann ein Arbeitsvertrag in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden, beispielsweise per E-Mail. Das hat das Kabinett beschlossen", erklärte Buschmann. "Das spart Zeit, Kosten und zeigt die richtige Richtung auf: Digitale Dienste statt analoge Altlasten."

Nur, wenn Beschäftigte ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis ihrer Arbeitsbedingungen verlangten, müssten Arbeitgeber die Informationen in Papierform übersenden, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann zudem bei einer Pressekonferenz. "Diese Änderung erlaubt es Unternehmen, ihre Personalverwaltung weiter zu digitalisieren", hob sie hervor. In Wirtschaftsbereichen, die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bedroht seien, bleibe es aber beim zwingenden schriftlichen Nachweis.

Der Bundesverband Deutsche Startups begrüßte den Beschluss. "Der digitale Arbeitsvertrag kommt nach Deutschland. Digitalisieren statt Drucken. Das spart Zeit und Aufwand, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer", so Christoph Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands. Die neuen Regelungen ermöglichten es, unbefristete Arbeitsverträge in Textform abzuschließen - also rein digital. Ein zusätzlicher Aufwand des Nachweises auf Papier oder mittels einer qualifiziert elektronischen Signatur entfalle. "Für die deutsche Wirtschaft ist das ein wichtiger Schritt. Besonders für digital arbeitende Startups bringen die Änderungen spürbare Erleichterungen im Alltag", sagte Stresing.


Überlassungsverträge per E-Mail möglich 

Die Regelung soll mit einer vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe zum Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV umgesetzt werden, die noch weitere Änderungen enthält. "Mit der Neuerung wollen wir für den Wirtschaftsstandort Deutschland vor allem eines erreichen: weniger Papier, weniger schriftliche Korrespondenz und mehr Digitalisierung, und zwar in den Bereichen der Arbeitnehmerüberlassung, im Recht der Aktiengesellschaften und in der täglichen Arbeit deutscher Personalabteilungen", sagte Hoffmann. Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung solle das Schriftformerfordernis für den Überlassungsvertrag, also den Vertrag zwischen dem Verleiher von Arbeitskräften und deren Entleiher, aufgehoben werden. "Künftig reicht die Textform", sagte Hoffmann. "Beide Unternehmer können den Überlassungsvertrag etwa per E-Mail abschließen."

Börsennotierte Gesellschaften sollten ebenfalls von überflüssiger Bürokratie befreit werden. Würden in der Hauptversammlung Beschlüsse zur Vergütung gefasst, müssten die Unternehmen nach geltendem Recht die vollständigen Unterlagen zu diesen Beschlussgegenständen im Bundesanzeiger bekannt machen. Künftig genügt es laut Hoffmann, "wenn die Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft für die Aktionäre und Aktionärinnen zugänglich sind". Das führe zu erheblichen Erleichterungen in der Praxis, ohne dass damit ein Informationsdefizit für Aktionäre verbunden sei.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) monierte aber, dass der Bürokratieabbau nicht entschiedener vorangetrieben werde. "Leider schärft die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung nur marginal nach und vergibt ein weiteres Mal die Chance, den so notwendigen Bürokratieabbau deutlich entschiedener voranzutreiben", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Es sei sehr bedauerlich, dass der abgeänderte Gesetzentwurf keine wesentlichen Erleichterungen für Handwerksbetriebe enthalte und die Gelegenheit verpasst worden sei, Praxischecks zu verankern.

"Zwar wird jetzt richtigerweise die Textform für Arbeitsverträge ermöglicht, allerdings ist vollkommen unverständlich, warum am Schriftformerfordernis für Betriebe des Bau- und Gebäudereinigungsgewerbes und der Fleischwirtschaft dennoch weiter festgehalten wird", sagte er. Der Bundestag sei gefordert, das BEG IV jetzt zügig um deutlich wirkungsvollere Entlastungsmaßnahmen zu ergänzen, "auch um Wachstumsfesseln zu lösen".

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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June 19, 2024 07:31 ET (11:31 GMT)