Als erfreulich wertete der auf Bundesebene für Verkehrspolitik zuständige GdP-Vize, dass der Goslarer Gerichtstag sich im Rahmen des neuen EU-Datenschutzrechts für klare gesetzliche Regelungen beim Verwenden sogenannter Dashcams ausgesprochen hat. Dabei sollen dann die Aufzeichnungen und Auswertung der im Fahrzeug befestigten Videokameras vor Gericht zulässig sein, wenn sie zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsverstöße oder der Klärung einer Unfallursache dienten.

Die Verkehrsunfallaufnahme wird nach Auffassung der GdP immer schwieriger, da immer weniger sichtbare Spuren auf der Fahrbahn vorhanden sind, die den Unfallablauf zumindest teilweise erkennen lassen. Plickert: 'Da viele Fahrzeuge rollende Datenspeicher sind, wäre eine gesetzliche Regelung wichtig, um über das Auslesen der Daten den Unfallverursacher schneller feststellen zu können.'

GdP – Gewerkschaft der Polizei veröffentlichte diesen Inhalt am 29 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 29 Januar 2016 13:26:27 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Vize-Plickert-Atemalkoholwert-als-zulaessiges-Beweismittel-gegen-Verkehrssuender-auf-lange-B?open&l=DE&ccm=300010