Gambia, das im Namen der 57 Mitgliedstaaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit handelt, hat heute beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine historische Klage eingereicht, mit der es Myanmar völkerrechtlich für den staatlich unterstützten Völkermord an seiner muslimischen Minderheitsbevölkerung, den Rohingya, verantwortlich machen will. Die Klage fordert den Gerichtshof auch auf, Myanmar anzuweisen, sämtliche genozidalen Handlungen einzustellen und zu unterlassen, die Verantwortlichen, einschließlich hoher Regierungsbeamter und Militärs, zu bestrafen und den Opfern Reparationen zu zahlen.

In der Klageschrift wird beantragt, dass der Gerichtshof dringend „vorläufige Maßnahmen“ anordnen möge, um das genozidale Verhalten Myanmars unverzüglich zu stoppen und weiteren Schaden für das Volk der Rohingya zu verhindern, solange der Fall anhängig ist. Es wird erwartet, dass das Gericht im nächsten Monat mündliche Anhörungen zu diesem Antrag durchführt.

In der Klageschrift heißt es, dass Myanmars Handlungen, „die das Töten, das Verursachen schwerer körperlicher und geistiger Schäden, die Herstellung von Bedingungen, die darauf ausgelegt sind, zu einer physischen Vernichtung zu führen, die Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten und Zwangsumsiedlungen umfassen, einen genozidalen Charakter besitzen, weil sie dazu bestimmt sind, die Bevölkerungsgruppe der Rohingya ganz oder teilweise zu vernichten“. Diese völkermörderischen Handlungen werden durch unabhängige Ermittlungen von Experten und Gremien der Vereinten Nationen, einschließlich der unabhängigen internationalen Untersuchungsmission des UN-Menschenrechtsrates zu Myanmar, ausführlich dokumentiert und wurden von internationalen Menschenrechtsorganisationen und anderen glaubwürdigen Quellen bestätigt.

Die Klage wurde im Rahmen des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes erhoben, das von den Vereinten Nationen 1948 nach den Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs verabschiedet wurde. Gambia und Myanmar sind beide Vertragsparteien des Übereinkommens.

Der Generalstaatsanwalt und Justizminister Gambias, Abubacarr Marie Tambadou, wurde in diesem Fall zum Bevollmächtigten Gambias ernannt. Er erklärte, dass „Gambia diese Maßnahmen ergreift, um für den Völkermord, den Myanmar an den Rohingya begeht, erreichen will, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und die globale Norm gegen Völkermord, die für alle Staaten verbindlich ist, aufrechtzuerhalten und zu stärken“. Die Klage wird von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC), einer zwischenstaatlichen Organisation, die sich aus Staaten mit großer oder mehrheitlich muslimischer Bevölkerung zusammensetzt, uneingeschränkt unterstützt. Die OIC beauftragte Gambia als OIC-Mitglied, den Fall in ihrem Namen vorzubringen.

Gambia wiederum wählte Foley Hoag LLP aus, um die Federführung des Rechtsteams zu übernehmen. Foley Hoag ist spezialisiert auf die Vertretung von Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof und anderen internationalen Gerichten und Schiedsgerichten. Paul Reichler, der die internationale Prozess- und Schiedsgerichtspraxis von Foley Hoag leitet und als Hauptanwalt des Teams fungieren wird, lobte Gambia für seine „humanitäre Sorge um das Überleben des Volks der Rohingya, das als Gruppe vor der drohenden Auslöschung steht, und seine Bereitschaft, aufzustehen und den Kampf aller zivilisierten Nationen zur Befreiung der Welt von Völkermord, dem abscheulichsten aller Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu unterstützen“.

Weitere Anwälte von Foley Hoag im Team von Gambia sind die Partner Larry Martin und Andrew Loewenstein, Counsel Arsalan Suleman und die Associates Peter Tzeng, Yasmin Al Ameen und Dario Maestro. Foley Hoag hat außerdem zwei führende internationale Anwälte und Menschenrechtsexperten, mit denen die Kanzlei regelmäßig zusammenarbeitet, eingeladen, um als Fellow Advocates vor dem Gerichtshof zu fungieren: Professor Philippe Sands vom University College London und Mitglied der Matrix Chambers sowie Professor Payam Akhavan von der McGill University in Montreal.

Über Foley Hoag LLP

Foley Hoag bietet innovative, strategische Rechtsdienstleistungen für öffentliche, private und staatliche Mandanten weltweit. Wir verfügen über erstklassige Kompetenzen in den Bereichen Biowissenschaften, Gesundheitswesen, Technologie, Energie, professionelle Dienstleistungen und private Fonds sowie in grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Die unterschiedlichen Hintergründe, Perspektiven und Erfahrungen unserer Anwälte und Mitarbeiter tragen zu dem herausragenden Service, den wir unseren Mandanten bieten, die von Startups über multinationale Unternehmen bis hin zu souveränen Staaten reichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.foleyhoag.com oder folgen Sie uns unter @FoleyHoag auf Twitter.

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