Ab dem 1. März 2015 wird die EFK in der BKB neu als Beobachterin und nicht mehr als Mitglied mit Stimmrecht vertreten sein. Grund dafür ist, dass für die EFK als Mitglied bei Entscheiden der BKB Interessenskonflikte entstehen könnten. Entsprechend diesem Beschluss wird Artikel 25 der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens (Org-VöB) angepasst.

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