--Leitzinsen und Forward Guidance zu Zinsen bleiben unverändert

--PEPP-Monats- und Gesamtvolumen bleiben unverändert

--EZB bestätigt Forward Guidance von PEPP und APP

Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones)--Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat seine sehr akkommodierende Geldpolitik wie erwartet bestätigt, nachdem er die Käufe unter dem Pandemiekaufprogramm PEPP im März aufstockt hatte. Wie der EZB-Rat nach seinen turnusmäßigen Beratungen mitteilte, sollen die Käufe im laufenden Quartal mit einem deutlich höheren Tempo als in den ersten Monaten des Jahres erfolgen, weil aktuelle Informationen die im März vom EZB-Rat getroffene Einschätzung der Finanzierungsbedingungen und des Inflationsausblicks bestätigt hätten. Sie sollen je nach Marktbedingungen flexibel erfolgen, um eine Straffung der Finanzierungsbedingungen zu verhindern, die nicht zu dem Vorhaben passen würde, dem negativen Einfluss der Pandemie auf die Inflation entgegenzuwirken". Die Flexibilität bei den Käufen bezieht sich laut EZB auf Zeitpunkt, Asset-Klassen und Emittenten und soll für eine reibungslose Übertragung des geldpolitischen Signals sorgen.

Nach Mitteilung der EZB bleibt das Gesamtvolumen des PEPP bei 1,850 Milliarden Euro. Es soll bis mindestens Ende März 2022 laufen, auf jeden Fall aber so lange, bis die Corona-Krisenphase vorbei ist.


   PEPP-Gesamtvolumen muss nicht ausgeschöpft, kann erhöht werden 

Das PEPP-Gesamtvolumen muss laut EZB nicht voll ausgeschöpft werden, wenn günstige Finanzierungsbedingungen auch mit weniger Ankäufen aufrechterhalten werden können. Umgekehrt kann das Gesamtvolumen aber auch erhöht werden, wenn das nötig ist, um dem negativen Schock der Pandemie auf die Inflationsentwicklung entgegenzuwirken. Die Tilgungsbeträge fälliger Anleihen werden bis mindestens Ende 2023 voll wieder angelegt.

Die Nettokäufe im Rahmen des APP-Programms werden so lange mit einem monatlichen Volumen von 20 Milliarden Euro fortgeführt, wie dies für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung der Leitzinsen erforderlich ist. Sie sollen kurz vor der ersten Zinserhöhung beendet werden. Die Tilgungsbeträge sollen so lange wie erforderlich voll wieder angelegt werden, auf jeden Fall aber deutlich über den Zeitpunkt der ersten Zinserhöhung hinaus.


   Leitzinsen und Forward Guidance zu Zinsen bleiben unverändert 

Die Leitzinsen sowie die sie betreffende Forward Guidance bleiben ebenfalls konstant. Der Hauptrefinanzierungssatz beträgt 0,00 Prozent, der Spitzenrefinanzierungssatz 0,25 Prozent und der Bankeinlagensatz minus 0,50 Prozent.

Der EZB-Rat erwartet, dass die Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben, bis er feststellt, dass sich die Inflationsaussichten in seinem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 Prozent liegt. Diese Annäherung soll sich außerdem durchgängig in der Dynamik der Kerninflation widerspiegeln.

Die EZB erklärte in ihrem Statement außerdem, dass sie weiterhin über Refinanzierungsgeschäfte für reichlich Liquidität sorgen wolle. Sie verwies auf die attraktiven Konditionen der TLTRO3-Langfristtender. Die EZB sei überdies bereit, alle ihre Instrumente wie erforderlich anzupassen, um für eine dauerhafte Annäherung der Inflation an den Zielbereich zu sorgen. Der Rat bekräftigte die Symmetrie seines Inflationsziels.

EZB-Präsidentin Christine Lagarde wird die Ergebnisse der Sitzung in einer um 14.30 Uhr beginnenden Pressekonferenz erläutern. Analysten rechnen damit, dass Lagarde sich unter anderem zum monatlichen Volumen der PEPP-Käufe, zu den Finanzierungsbedingungen und zur laufenden Prüfung der geldpolitischen Strategie äußern wird.

Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

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April 22, 2021 08:00 ET (12:00 GMT)