Die Regulierungsbehörden der Europäischen Union haben am Dienstag weitreichende Änderungen an den EU-Vorschriften zur Kennzeichnung nachhaltiger Investitionen vorgeschlagen, um Anlegern einfachere und klarere Informationen zur Verfügung zu stellen und um "Greenwashing"-Risiken zu verhindern.

Die Vorschläge sehen vor, Finanzprodukte, die noch nicht nachhaltig sind, als "Übergangsprodukte" zu kennzeichnen und einen Nachhaltigkeitsindikator einzuführen, der Investmentfonds bewertet.

Die Europäische Kommission überarbeitet die Regeln für Vermögensverwalter, die als Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) bekannt sind, um Greenwashing, d.h. übertriebene klimafreundliche Behauptungen, einzudämmen.

"Die Vereinfachungen bestehen aus zwei freiwilligen Produktkategorien, 'nachhaltig' und 'Übergang', die von den Finanzmarktteilnehmern verwendet werden sollten, um sicherzustellen, dass die Verbraucher den Zweck der Produkte verstehen", so die Markt-, Banken- und Versicherungsaufsichtsbehörden der EU, ESMA, EBA und EIOPA, in einer gemeinsamen Stellungnahme für die Konsultation der Kommission.

Dies würde "Übergangsinvestitionen" in Vermögenswerte ermöglichen, die mit der Zeit nachhaltig werden sollen.

"Die Regeln für die Kategorien sollten ein klares Ziel und Kriterien haben, um Greenwashing-Risiken zu reduzieren.

Die Wächter sagten, dass die derzeitigen Regeln komplex und schwer zu verstehen sein könnten. Sie empfahlen der Kommission, die Einführung eines Nachhaltigkeitsindikators zu erwägen, der Finanzprodukte wie Investmentfonds, Lebensversicherungen und Rentenprodukte bewerten würde.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden "die Greenwashing-Probleme angehen, die durch den Missbrauch" der so genannten Artikel 8 und 9 der SFDR entstehen, so die Wächter.

Artikel 8 bezieht sich allgemein auf einen Fonds, der ökologische Merkmale aufweist, während der höhere Artikel 9 sich direkter auf Nachhaltigkeit bezieht.

Als die EU-Wachhunde begannen, gegen Greenwashing vorzugehen, stuften die Vermögensverwalter einige Fonds von Artikel 9 auf Artikel 8 herab.

Die Einführung der neuen Kategorien von Produkten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen würde die derzeitige Praxis der Kategorisierung in Artikel 8 und 9 ersetzen, so die Aufsichtsbehörden.