II-Produktsteuerungs-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die Aktien einem 
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass diese Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von 
Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID 
II definiert, erfüllen, kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle 
geeignet sind (die "Zielmarktbewertung"). Ungeachtet der Zielmarktbewertung sollten Vertriebsstellen beachten, dass: 
der Preis der Anteile sinken kann und Anleger ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Anteile keinen 
garantierten Ertrag und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Anteile nur mit Anlegern vereinbar ist, die 
keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten 
Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die 
über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die 
Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher 
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. 
Um Zweifel auszuschließen, stellt die Zielmarktbewertung nicht dar: (a) eine Beurteilung der Eignung oder 
Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in 
die Aktien zu investieren oder sie zu kaufen oder eine andere Maßnahme in Bezug auf die Aktien zu ergreifen. 
Jede Vertriebsstelle ist dafür verantwortlich, ihre eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und 
geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. 
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft ist die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG für Rechnung 
der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig und kann als 
Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 5 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in 
Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052) der Kommission vom 8. März 2016 
ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft während des 
Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag beginnt, an dem die Aktien der Gesellschaft den 
Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, was voraussichtlich der 2. Juli 
2021 sein wird, und spätestens 30 Kalendertage danach endet (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungsgeschäfte 
können zu einem höheren Marktpreis führen, als er sich sonst einstellen würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch 
nicht verpflichtet, irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher muss die Stabilisierung nicht 
zwangsläufig eintreten, und sie kann jederzeit beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden 
Handelsplätzen durchgeführt werden: Deutsche Börse - XETRA. 
Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen können Investoren zusätzliche Aktien der Gesellschaft in Höhe von 
bis zu 15 % der im Rahmen des Angebots verkauften neuen Aktien und bestehenden Aktien zugeteilt werden (die 
"Mehrzuteilungsaktien"). Bestimmte verkaufende Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager, der auf Rechnung der 
Konsortialbanken handelt, eine Option zum Erwerb von bis zu ca. 1,957 Mio. Aktien der Gesellschaft zum Angebotspreis 
abzüglich vereinbarter Provisionen eingeräumt (die "Greenshoe-Option"). Soweit im Rahmen des Angebots 
Mehrzuteilungsaktien an Investoren zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager, handelnd auf Rechnung der 
Konsortialbanken, berechtigt, diese Option während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn diese Ausübung auf 
einen Verkauf von Aktien durch den Stabilisierungsmanager folgt, die dieser zuvor im Rahmen von 
Stabilisierungsmaßnahmen erworben hatte (sog. "Refreshing the shoe"). 
 
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1210374 2021-06-22


 
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June 22, 2021 02:02 ET (06:02 GMT)