Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, soll entsprechend der

vereinbarten Bemessungsgrundlagen und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten erfolgen.

Die Anstellungsverträge sämtlicher Vorstandsmitglieder sehen jeweils ein zweijähriges,

nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Während der Laufzeit des Wettbewerbsverbotes zahlt die Hypoport

SE eine jährliche Entschädigung in Höhe der Hälfte der durchschnittlich in den letzten drei Jahren

regelmäßig bezogenen vertraglichen Entgeltleistungen. Auf die Karenzentschädigung wird angerechnet, was

das jeweilige Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Wettbewerbsverbots durch anderweitige Verwertung

seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Anrechnung findet nur in dem

Umfang statt, wie die Karenzentschädigung unter Hinzurechnung dieses Betrags die Summe der zuletzt

bezogenen vertragsgemäßen Leistungen um mehr als 10% - bzw. 25% im Falle der Verlegung des Wohnsitzes des

jeweiligen Vorstandsmitglieds aufgrund des Wettbewerbsverbots - übersteigt. Im Falle der Zahlung einer

Karenzentschädigung soll die Abfindungszahlung auf diese angerechnet werden.


              VI.           Anrechnung der Vergütung bei Nebentätigkeiten 

In Übereinstimmung mit E.3 DCGK sollen die Vorstandsmitglieder Nebentätigkeiten, insbesondere

konzernfremde Aufsichtsratsmandate, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. Im Falle der

Übernahme konzerninterner Aufsichtsratsmandate soll sich die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds

im Einklang mit G.15 DCGK um die für die betreffende Aufsichtsratstätigkeit vorgesehene Vergütung

reduzieren. Im Falle der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate soll der Aufsichtsrat in

Entsprechung zu G.16 DCGK im Vorfeld entscheiden, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist.


              VII.           Verfahren 

Da der Aufsichtsrat der Hypoport SE satzungsgemäß aus drei Mitgliedern besteht, werden alle Themen

einschließlich der Fest- und Umsetzung sowie der Überprüfung des Vergütungssystems durch den

Gesamtaufsichtsrat erarbeitet. Veränderungen des jährlichen Grundgehalts sowie die Festsetzung der

variablen Jahresvergütung werden durch den Aufsichtsrat nach Maßgabe des Aktiengesetzes auf der Grundlage

des vom Abschlussprüfer geprüften Jahres- und Konzernabschlusses und der Ermittlung von KonzernEBIT,

3JahresEBIT, 3JahresEBITDelta und EBITVeränderung jeweils rückwirkend zum 01.01. des jeweiligen

Geschäftsjahres festgelegt. In diesem Zusammenhang wird der Aufsichtsrat auch fortlaufend Anpassungen der

Struktur und der Angemessenheit des Vergütungssystems überprüfen, entsprechende Anpassungsbedarfe

gemeinsam erarbeiten und eine Beschlussfassung vorbereiten.

Kriterien für die Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des

jeweiligen Vorstandsmitglieds und seine persönliche Leistung. Daneben werden die wirtschaftliche Lage,

der Erfolg und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens, die Üblichkeit der Vergütung unter

Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur des oberen Führungskreises und der

Belegschaft insgesamt (auch in der zeitlichen Entwicklung) einbezogen. Außerdem wird die Vergütung so

bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist.

Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter für die variable Vergütung ist

entsprechend G.8 DCGK ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat kann jedoch in besonders außergewöhnlichen Fällen

nach Maßgabe des § 87a Abs. 2 S. 2 AktG vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im

Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist.

Vorstand und Aufsichtsrats werden zudem gemeinsam einen Bericht über die im abgelaufenen Geschäftsjahr

jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte und geschuldete Vergütung nach Maßgabe des § 162 AktG

erstellen, diesen dem Abschlussprüfer zur Prüfung sowie der Hauptversammlung im Anschluss zur Billigung

vorlegen.

In Entsprechung zu E.1 DCGK legen alle Mitglieder des Aufsichtsrats dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats

Interessenkonflikte unverzüglich offen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die

Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Wesentliche und nicht nur

vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des

Mandats führen.'

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz in der durch das ARUG II geänderten Fassung ist bei börsennotierten

Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über die Vergütung der

Aufsichtsratsmitglieder zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Die

erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31.

Dezember 2020 folgt, zu erfolgen. Die aktuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 14 der

Satzung festgesetzt. Diese Vergütung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor

angemessen und soll unverändert bleiben.

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen deshalb vor, das nachfolgend wiedergegebene

Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der Hypoport SE zu bestätigen.

'Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der Hypoport SE

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der Hypoport SE richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben

sowie den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 19. Dezember 2019

('DCGK').


              I.            Vergütungsbestandteile 

Die derzeit geltende, in § 14 der Satzung der Hypoport SE enthaltene Vergütungsregelung für den

Aufsichtsrat geht zurück auf einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Januar 2020. § 14

der Satzung der Hypoport SE lautet, wie folgt:

'14.1 Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00. Der

Aufsichtsratsvorsitzende erhält den doppelten, sein Stellvertreter den 1,5-fachen Betrag der Vergütung.

14.2 Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres

angehört haben, erhalten die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer

Aufsichtsratszugehörigkeit.

14.3 Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen und die auf ihre Vergütung

und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer. Zudem erhalten die Aufsichtsratsmitglieder den rechnerisch

jeweils auf sie entfallenden Anteil der Versicherungsprämie für eine von der Gesellschaft zugunsten der

Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.'

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Hypoport SE besteht dementsprechend aus einer jährlichen

festen Vergütung, Sondervergütungen für den Aufsichtsratsvorsitzenden und den stellvertretenden

Aufsichtsratsvorsitzenden sowie dem Ersatz der Auslagen der Aufsichtsratsmitglieder und die auf ihre

Bezüge entfallende Umsatzsteuer. Zudem trägt die Hypoport SE die Kosten einer in angemessener Höhe 8. unterhaltenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung).

In Entsprechung zu G.17 DCGK soll die Vergütung des Aufsichtsrats den höheren zeitlichen Aufwand des

Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats angemessen berücksichtigen.

Weiterhin sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats in Übereinstimmung mit G.18 DCGK eine reine

Festvergütung erhalten, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu gewährleisten und eine objektive

Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsfunktion zu ermöglichen. Variable Vergütungsbestandteile

sollen nicht vorgesehen werden, da sich der Umfang der Arbeitsbelastung und des Haftungsrisikos der

Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig nicht parallel zum geschäftlichen Erfolg des Unternehmens bzw. zur

Ertragslage der Gesellschaft entwickelt.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll insgesamt ausgewogen sein und in einem

angemessenen Verhältnis zu Verantwortung und Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der

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April 13, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)