Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Weitere Angaben zur Einberufung

Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB IV. und des AktG, finden auf die Vonovia SE aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c)

ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das

Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der

SE-VO nichts anderes ergibt.


              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
              Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
1.            565.887.299,00 und ist eingeteilt in 565.887.299 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der ordentlichen 
              Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der 
              Einberufung beträgt somit 565.887.299. Die Gesellschaft oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnenden 
              Personen halten zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
              Voraussetzungen für die Zuschaltung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts 
              Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des 
              Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die im 
              Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der 
              Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens Freitag, 9. April 2021, 24:00 Uhr, über das InvestorPortal 
              unter 
              https://investoren.vonovia.de/hv

oder unter einer der nachfolgenden Adressen (die Anmeldeadressen)


                            unter der Anschrift: 
                            Vonovia SE 
                            c/o Computershare Operations Center 
                            80249 München 

oder


                            unter der Telefax-Nummer: 
                            +49 (0) 89 30903-74675 

oder


                            unter der E-Mail-Adresse: 
                            anmeldestelle@computershare.de 
2. 

in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache zugegangen ist (

ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre).

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt dabei nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG in der nach § 26j Abs. 4 EGAktG

anwendbaren Fassung als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die

Zuschaltung zur Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte ist der im Aktienregister am Freitag,

den 9. April 2021, 24:00 Uhr, (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenanntes Technical Record Date

) eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der

Gesellschaft in der Zeit von Samstag, den 10. April 2021, 00:00 Uhr, bis einschließlich Freitag, den 16.

April 2021, 24:00 Uhr, zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am Freitag, den 16.

April 2021, verarbeitet und berücksichtigt.

Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre können über

die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.

Die Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung sowie die Unterlagen zur

Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft allen Aktionären unaufgefordert mitteilen, die

spätestens zu Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft

eingetragen sind, sowie den Aktionären und Intermediären, die die Mitteilung verlangt haben, und den

Vereinigungen von Aktionären, die die Mitteilung verlangt oder die in der letzten Hauptversammlung

Stimmrechte ausgeübt haben.

Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Personen,

die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung

erbieten, dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im

Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Einzelheiten zu

dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG.

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich in den an die Aktionäre übersandten

Anmeldeunterlagen sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investoren.vonovia.de/hv

Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung

nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein

Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigte

Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an den

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe unten). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine

Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Bei

der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre

(insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich

geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten) sind

in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135

AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu

Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.

Intermediären (insbesondere Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und

Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der

Hauptversammlung erbieten, wird, wenn sie eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, empfohlen, sich im

Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter folgender E-Mail-Adresse zu

melden: anmeldestelle@computershare.de.

Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), noch eine Aktionärsvereinigung, ein

Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des

Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, nach § 135 AktG bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht

entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle

bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden.

Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft ist der Gesellschaft über das InvestorPortal oder unter einer der oben unter Abschnitt 2

genannten Anmeldeadressen zu übermitteln. Entsprechendes gilt für den Widerruf der Vollmacht.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung

gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax, so muss diese aus

organisatorischen Gründen der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, den 15. April 2021, 24:00 Uhr,

zugehen. Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass

der Nachweis (z.B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die vorstehend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder

E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das ihnen mit dem

Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandte Anmeldeformular nutzen. Möglich ist aber auch, dass

Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der

Internetseite der Gesellschaft unter

https://investoren.vonovia.de/hv

heruntergeladen werden.

Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung der Vollmacht bzw.

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March 10, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)