Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und Weisungsformular für die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit den Zugangsdaten
übersandt. Entsprechende Formulare sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 6. zugänglich. Möglich ist es aber auch, eine Vollmacht in anderer Weise zu erteilen; diese muss aber,
sofern sie nicht unter Verwendung der Eingabemaske in dem Internetservice zur Hauptversammlung,
zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
erteilt wird, ebenfalls der Textform (§ 126b BGB) genügen, wenn weder ein Intermediär im Sinne von §
67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne
von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten
erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen auf einem der folgenden Wege
aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 10. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft
zugehen:
TAG Immobilien AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München oder Telefax: +49 (0)89 889 690 655 oder E-Mail: tag-ag@better-orange.de
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten aus
organisatorischen Gründen ebenfalls bis spätestens zum 10. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Die Erteilung der Vollmacht, einschließlich der Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter
Verwendung der Eingabemaske in dem Internetservice zur Hauptversammlung, zugänglich über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung am 11. Mai 2021 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung am 11. Mai 2021 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b
BGB) übersendeten oder in dem Internetservice zur Hauptversammlung erteilten Vollmacht möglich.
Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Vollmacht oder
Weisung auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die
Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in
folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) Internetservice zur
Hauptversammlung, (2) E-Mail, (3) Telefax und (4) Papierform.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung form- und
fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der
vorgenannten Bedingungen für die Erteilung einer Vollmacht - eine Erteilung von Vollmachten nach der
Anmeldung und dem Nachweis der Berechtigung nicht aus.
Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, haben das Recht
im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen einzureichen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz).
Aus organisatorischen Gründen sind in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Satz 2, 2. Hs. COVID-19-Gesetz
Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum 09. Mai 2021, 24:00 Uhr
(MESZ), über die dafür vorgesehene Eingabemaske in dem Internetservice zur Hauptversammlung, zugänglich
über die Internetseite der Gesellschaft unter
7. www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Der Vorstand
wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2, 1. Hs. COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden,
wie er die Fragen beantwortet. Fragen und deren Beantwortung können insbesondere zusammengefasst werden,
wenn dies dem Vorstand sinnvoll erscheint. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind
ausgeschlossen.
Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder
Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien),
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 10. April 2021 (24:00 Uhr MESZ).
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die
Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und,
soweit dem Antrag nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das
Ergänzungsverlangen halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung (§§ 122
Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG).
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie
werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu übermitteln:
TAG Immobilien AG - Der Vorstand - Steckelhörn 5 20457 Hamburg
Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter, zulässiger
Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als sei er in der Hauptversammlung
nochmals gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung 8. angemeldet ist und den Nachweis der Berechtigung erbracht hat.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2
Satz 3 COVID-19-Gesetz
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (sofern diese
Gegenstände der Tagesordnung sind) und von Abschlussprüfern unterbreiten.
Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:
TAG Immobilien AG Investor Relations Steckelhörn 5 20457 Hamburg oder Telefax: +49 (0)40 380 32 446 oder E-Mail: ir@tag-ag.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
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March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)