besitzen und erst danach Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) werden, sind nicht teilnahmeberechtigt, es sei denn, sie lassen sich von Aktionären, die zur Teilnahme berechtigt sind, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien).

Verfahren für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Stimmabgabe im Wege elektronischer Briefwahl während der Hauptversammlung sowie Widerspruchsrecht

Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen die Hauptversammlung über das Internet zu verfolgen und ihre Stimmen - soweit ein Stimmrecht besteht - im Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und - im Falle der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) - ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Am 16. Juni 2021 können sich die Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung

durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten über das Aktionärsportal anmelden und die Hauptversammlung ab deren Beginn verfolgen. Erforderliche Zugangsdaten sind die Zugangskartennummer und ein Passwort. Beide Angaben befinden sich auf der Zugangskarte in dem farbig hinterlegten Kasten. Das Aktionärsportal ermöglicht während der Hauptversammlung unseren Aktionären, die Hauptversammlung in ihrer gesamten Länge zu verfolgen und ihre - soweit ein Stimmrecht besteht - Stimmen abzugeben. Die Aktionäre haben auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre Stimmen - soweit vorhanden - bis zum Beginn der Abstimmung auf den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu übertragen. Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes haben die Aktionäre, die ihre Stimmen - soweit vorhanden - im Wege der elektronischen Briefwahl wie vorstehend beschrieben oder im Wege der Vollmachts- und Weisungserteilung abgegeben haben, die Möglichkeit, über das Aktionärsportal elektronisch bei der am Durchführungsort anwesenden beurkundenden Notarin während der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht selbst an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person, vertreten und ihr Stimmrecht, soweit vorhanden, durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und - im Falle der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) - ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung i. V. m. § 134 Abs. 3 Aktiengesetz bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Zugangskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, verwenden; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per Telefax spätestens bis Montag, den 14. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt, geändert oder widerrufen werden


              Sto SE & Co. KGaA 
              Hauptversammlungsservice 
              Ehrenbachstraße 1 
              79780 Stühlingen 
              Fax: +49 7744/57-2368 
              E-Mail: hauptversammlung@sto.com 

oder ab dem 26 Mai 2021 über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, geändert oder widerrufen werden.

Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

Wir bieten unseren Stammaktionären an, das Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung der im Aktienregister eingetragenen Aktionäre entsprechend der vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden. Ohne ausdrückliche Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht nicht ausüben.

Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden sollen, müssen die Vollmachten nebst Weisungen der Gesellschaft spätestens bis Montag, den 14. Juni 2021 (24:00 Uhr MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:


              Sto SE & Co. KGaA 
              Hauptversammlungsservice 
              Ehrenbachstraße 1 
              79780 Stühlingen 
              Fax: +49 7744/57-2368 
              E-Mail: hauptversammlung@sto.com 

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisungen wird den Stammaktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit der Zugangskarte zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 S. 2 Aktiengesetz eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Alternativ kann die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch elektronisch unter Nutzung des Aktionärsportals erfolgen, das die Gesellschaft hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung

ab dem 26. Mai 2021 bis zum Ende der Hauptversammlung zur Verfügung stellt. Über dieses Aktionärsportal können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zum Beginn der Abstimmung erteilt bzw. geändert oder widerrufen werden.

Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG

Den Aktionären wird im Aktionärsportal eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG bereitgestellt, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung und somit bis zum Ablauf des 16. Juli 2021, 24:00 Uhr MESZ, herunterladen kann.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am Mittwoch, 16. Juni 2021, ab 11:00 Uhr (MESZ) live im Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.sto.de/s/investor-relations/hauptversammlung

erreichbar ist, in Bild und Ton verfolgen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und - im Falle der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) - ein Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (sog. Quorum), können gem. § 122 Abs. 2 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin als Vertretungsorgan der Gesellschaft an die Adresse


              Sto SE & Co. KGaA 
              die persönlich haftende Gesellschafterin 
              STO Management SE 
              Vorstand 
              Ehrenbachstraße 1 
              79780 Stühlingen 

zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Sonntag, 16. Mai 2021 (24:00 Uhr MESZ).

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May 04, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)