Der Aufsichtsrat der ORBIS AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs.1 AktG und § 9 Abs.1 der

Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Nach Maßgabe von § 9 Abs. 2 der Satzung der ORBIS AG werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur

Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte

Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird

nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl für einzelne oder sämtliche

Aufsichtsratsmitglieder eine kürzere Amtszeit beschließen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannten Personen mit Wirkung nach der Beendigung der

ordentlichen Hauptversammlung vom 11.05.2021 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die

über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern

des Aufsichtsrats der ORBIS AG zu bestellen:


                            Ulrich Holzer, Geschäftsführer der Asset Saar GmbH, Neunkirchen, wohnhaft in Neunkirchen 
              a)            Herr Ulrich Holzer ist bei in- oder ausländischen Gesellschaften nicht Mitglied von 
                            gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien. 
                            Peter Kraus, Managementberater (selbständig), wohnhaft in Langenargen 
              b)            Herr Peter Kraus ist bei in- oder ausländischen Gesellschaften nicht Mitglied von 
                            gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbarer Kontrollgremien. 
                            Herr Martin Hörmann, persönlich haftender Gesellschafter der Hörmann-Gruppe, wohnhaft in 
                            St. Wendel 
              c)            Herr Martin Hörmann ist bei in- oder ausländischen Gesellschaften wie folgt Mitglied von 
                            gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbarer Kontrollgremien: 
                            Toyo Shutter Co. Ltd., Osaka, Japan 

Lebenslauf der Kandidaten (Die Lebensläufe werden einschließlich der auslagepflichtigen Dokumente auf die Homepage gestellt.) Herr Ulrich Holzer Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1959 Geburtsort: Landsweiler/Schiffweiler Nationalität: deutsch Beruflicher Werdegang:


              1990 - 2019 Hager Gruppe, Blieskastel (zuletzt 2011 - 2019 als Geschäftsführer und Chief Information 
-             Officer 
              zuvor 2001 - 2010 Geschäftsführer und Direktor Corporate Controlling & IT); seit 2019 Geschäftsführer der 
-             Asset Saar GmbH und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Saarbrücken; 
-             seit 2011 Vorsitzender des Aufsichtsrates der Orbis AG 
-             Ehrenamt: Vorsitzender des Kuratoriums der Asko Europa Stiftung (seit 2020) Ausbildung: 
-             Industriekaufmann (1979); 
-             Dipl.-Betriebswirt (1984); 
-             Ausbildung zum Qualifizierten Aufsichtsrat (2019); 
-             Ausbildung 'Financial Expert' im Aufsichtsrat (2021) Herr Peter Kraus Persönliche Daten: 

Geburtsjahr: 1951 Geburtsort: Saarbrücken Nationalität: deutsch Beruflicher Werdegang:


-             1977 - 1985 Adam Opel AG/General Motors 
-             1985 -1990 Diebold Deutschland Management Beratung 
-             1990 - 2014 ZF Friedrichshafen AG 
-             Seit 2015 Managementberater (selbständig) Ausbildung: 
-             1970 Abitur am Knabenrealgymnasium Saarbrücken 
-             1976 Diplom in Mathematik im Nebenfach Informatik an der Universität des Saarlandes Herr Martin Hörmann: Persönliche Daten: 

Geburtsjahr: 1965 Geburtsort: Sankt Wendel, Saarland Nationalität: deutsch Beruflicher Werdegang:


              1990 - 1994 Hörmann KG Eckelhausen 
- 
              (Produktionsstandort für Eingangstüren) 
              1994 - 1997 Hörmann KG Brandis, Leipzig 
- 
              (Produktionsstandort für Innentüren) 
-             seit 1995 Persönlich haftender Gesellschafter der Hörmann-Gruppe Ausbildung: 
-             1985 Abitur - Schule Schloss Stein, Stein an der Traun 
-             1990 Diplom als Wirtschaftsingenieur (FH) Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Gesamtwahl durchzuführen. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 

Derzeit ist der Vorstand bis zum 07.06.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu 4.573.875,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.573.875 Stück neuen Stammstückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher einmalig Gebrauch gemacht durch Ausgabe von 618.292 Stück neuen Stammstückaktien. Die bestehende Ermächtigung soll im nicht genutzten Umfang aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden.

Die unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 4.883.021 Stück neuen, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.883.021,00 EUR zu erhöhen, soll der Gesellschaft vor allem den notwendigen Handlungsspielraum verschaffen, um sich jederzeit und gemäß der entsprechenden Marktlage flexibel Eigenkapital zu verschaffen oder Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen einsetzen zu können.

Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 ist den Aktionären der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand soll jedoch ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in den nachstehend erläuterten Fällen auszuschließen:


              Das Bezugsrecht soll ausgeschlossen werden können, soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge 
              vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Diese Ermächtigung dient dazu, dass im Hinblick auf den Betrag 
              der jeweiligen Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis dargestellt werden kann. Ohne den 
              Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrags würde insbesondere bei einer Kapitalerhöhung 
-             um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erheblich erschwert. Die als freie 
              Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über 
              die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich durch die Gesellschaft verwertet. Der mögliche 
              Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. 
              Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um neue 
              Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG 
              verbundener Gesellschaften auszugeben. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien dient der Identifikation der 
-             Mitarbeiter mit dem Unternehmen und soll die Motivation und die Bindung der Arbeitnehmer an die 
              Gesellschaft steigern. Um den Mitarbeitern neue Aktien zum Erwerb anbieten zu können, muss das 
              Bezugsrecht der Aktionäre auf diese neuen Aktien zwangsläufig ausgeschlossen werden. 
              Darüber hinaus soll der Vorstand die Möglichkeit erhalten, das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen 
              Bareinlagen auszuschließen, wenn die neuen Aktien zu einem Betrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis 
              der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des 
              Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. 
              Die Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, auch kurzfristig einen eventuellen Kapitalbedarf 
              zu decken und auf diese Weise Marktchancen schnell und flexibel zu nutzen. Der Ausschluss des 
              Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren ohne die sowohl zeit- als auch kostenintensive 
              Durchführung des Bezugsrechtsverfahrens und ermöglicht eine Platzierung nahe am Börsenpreis, d.h. ohne 
              den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Bei Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand - mit 
              Zustimmung des Aufsichtsrats - einen etwaigen Abschlag auf den Börsenpreis so niedrig bemessen, wie dies 
              nach den zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises vorherrschenden Marktbedingungen 
              möglich ist. Der Abschlag auf den Börsenpreis wird keinesfalls mehr als 5 % des Börsenpreises betragen. 
              Der Umfang einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 
-             Satz 4 AktG ist auf 10 % des sowohl im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung als auch im 
              Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals begrenzt. Auf diese Begrenzung sind 

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March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)